Die Sektion stellt den Antrag, dem Stefan Kabelik mit Rücksicht auf dessen mehr als 25-jährige Zugehörigkeit zur freiwilligen Feuerwehr Steyr und dessen Mittellosigkeit taxfrei das Bürgerrecht zu verleihen. Der Sektionsantrag wird zum Beschluss erhoben. Punkt III. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatsgesetznovelle v. 5. Dezember 1896, R.G.Bl. No 222, worden beantragt: Moriz Haider samt Frau Aloisia Hofmacher Franz Huber samt Frau und 4 Kinder Anna Kühas Anton Schreyer samt Frau Franz Spring Anton Weizel samt Frau und 4 Kinder
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2