Gesellschaft zur Einhaltung der obigen Maximalpreise und der der Stadtgemeinde bewilligten besonderen Rabatte. Jeder Konsument ist berechtigt, sich seine Installation von jedem beliebigen, von ihm gewählten konzessionierten Installateur machen zu lassen, die Leitung des Elektrizitätswerkes Steyr ist jedoch berechtigt, diejenigen Installationen, die sie nicht selbst hergestellt hat, zu überprüfen, ob sie den Sicherheitsvorschriften des elektrotechnischen Vereines und den darauf aufgebauten Nor¬ malien des Werkes entsprechen und ob sie keine störende Ein¬ wirkung auf die sonstigen Konsumenten, insbesondere auf die Gleichmäßigkeit des Lichtes ausüben. Fällt das Ergebnis dieses Besundes nicht entsprechend aus, so ist die Leitung des Elektrizi¬ tätswerkes berechtigt, den Auschluß solange zu verweigern, bis der ordnungsmäßige Zustand wieder hergestellt ist. Die Prüfung ändert nichts an der Verantwortlichkeit des ausführenden In¬ stallateurs und der Unternehmung erwächst aus der Ueber¬ prüfung keinerlei Verantwortlichkeit. Die Anschlüsse der Innen¬ Installationen an das Leitungsnetz der Zentralstation besorgt die Unternehmung für Rechnung der Abnehmer. Der Herr Referent erklärt, daß das Beleuchtungs¬ komitee diese Frage genau durchstudiert hat und daher im Ein¬ vernehmen mit der III. Sektion folgenden Antrag stellt: Der löbl. Gemeinderat beschließe, unter Kenntnisnahme der Erklärung der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg vom 24. September 1913, den vorliegenden zwischen der Stadt¬ gemeinde Steyr und dem hiesigen Elektrizitätswerke abzuschließen¬ den Entwurf eines Uebereinkommens, giltig bis Ende des Jahres 1917, zu genehmigen. Mit der rechtsgiltigen Abschließung und Unterzeichnung des Vertrages werden betraut die Herren ..... Die Trasse des Kabels ist vor Legung desselben bau¬ kommissionell zu genehmigen und sind hiebei die üblichen Be¬ dingungen zu stellen. Herr G.-R. Kirchberger befürchtet, daß durch den letzten Passus im Vertrage eventuell auch diejenigen Abnehmer getroffen werden könnten, welche bereits Anschlüsse besitzen. Er beantragt deshalb folgende Umänderung dieses Passus, be¬ ziehungsweise Zusatz: Die Neu=Anschlüsse der Innen=Installationen an das Leitungsnetz der Zentralstation besorgt die Unternehmung für Rechnung der Abnehmer. Die Umwandlung der bestehenden An¬ schlüsse der Innen=Installationen an das Leitungsnetz hat die Gesellschaft auf ihre eigene Rechnung zu besorgen. Diesem Antrage schließen sich der Herr Referent, Herr G.=R. Erb, Herr Vizebürgermeister Fendt und Herr Doktor Karl Harant an. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag der Sektion und der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Kirchberger einstimmig angenommen. — Z. 30.053/13 Zur Abschließung und Unterzeichnung des Uebereinkommens werden sodann über Antrag des Herrn G.=R. Hofer die Herren Bürgermeister Gschaider, G.=R. Dr. Karl Harant jun. und G.=R. Josef Huber jun. gewählt. Nach Schluß der Tagesordnung spricht Herr G.=R. Franz Kirchberger den Wunsch aus, es möge veranlaßt werden, daß die Spitalskystraße einer gründlichen Reinigung unterzogen wird. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er einen dies¬ bezüglichen Auftrag erteilen werde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 4 Uhr 10 Min. nachmittags. In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird die Ausschreibung einer Stelle im städtischen Bauamte mit den Bezügen der IX. Rangsklasse beschlossen.
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