Ratsprotokoll vom 10. November 1913

Rats-Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Montag den 10. November 1913. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Freitag den 7. No¬ vember 1913 um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalfragen. II. Sektion. (Sektionssitzung am Freitag den 7. No¬ vember 1913 um ½3 Uhr nachmittags.) 2. Mautabfindungsansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Freitag den 7. No¬ vember 1913 um 3 Uhr nachmittags). 3. Grundankauf. 4. Kabellegung des Elektrizitätswerkes. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Paul Fendt. Die Herren Gemeinderäte: Heinrich Ammerstorfer, Heinrich Bach¬ mayr, Gottlieb Dautlgraber, Wilhelm Denkmayr, Leopold Erb, Ferdinand Gründler, Josef Haidenthaller, Leopold Haller, Dr. Karl Harant jun., Franz Hofer, Josef Huber jun., Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Josef Langoth, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und der Schriftführer Gustav Wania. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Franz Aigner, Otto Dunkl, Anton Sighart. Beurlaubt ist Herr G.=R. Karl Oberngruber. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinde¬ räte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Zu Verisikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Anton Kurz und August Mitter gewählt. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß seitens des Herrn Architekten Waller folgendes Schreiben eingelangt ist: Charlottenburg, den 25. Oktober 1913. Sehr geehrter Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Wie ich aus Zeitungsnachrichten erfahre, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober das Antwortschreiben der k. k. Statthalterei in Linz auf meine seinerzeit bei derselben eingereichte Berufung öffentlich verlesen. Ich erlaube mir nun die höfliche Anfrage, ob der verehr¬ liche Gemeinderat denn auch mit dem Wortlaute meiner an den hohen Landesausschuß und an die k. k. Statthalterei in Linz eingereichten Berufung bekannt gemacht wurde und ob es nicht angezeigt erscheint, die Steyrer Bevölkerung vollkommen über den ganzen Sachverhalt aufzuklären. Da in nächster Zeit verschiedentliche städtische Bauten (Realschule, Schlachthaus) aus¬ geführt werden sollen, so liegt es zweifellos für zukünftige Fälle im Interesse der Steyrer Bevölkerung, das Vorgehen der Stadt¬ gemeindevorstehung in diesem speziellen Falle kennen zu lernen. An dieser Stelle muß ich den verehrlichen Gemeinderat aufmerksam machen, daß mir persönlich durch das Vorgehen der Gemeindevorstehung nicht nur ein moralischer bedeutender Schaden, sondern auch ein nicht geringer materieller Schaden erwachsen ist. Die ganze Sache hat den Anschein, als wenn man von vornherein vorhatte, mich zum Besten zu halten. Da haben sich aber die maßgebenden Herren einer ganz unnötigen Täuschung hingegeben. Es ist durchaus nicht einwandfrei erwiesen worden, daß mein Projekt für das Krankenhaus etwa schlechter war als das acht Wochen nach dem meinigen eingelaufene dritte, bezw. vierte Projekt des Architekten Schimitzek, geschweige denn als das eigentlich von Rechtswegen zum Vergleiche mit dem meinigen zuzulassende zweite Projekt des Architekten Schimitzek. Ich be¬ haupte sogar, daß es sowohl in hygienischer, als auch in prakti¬ scher, sowie in künstlerischer Beziehung unvergleichlich besser war. Zudem habe ich bereits vor Monaten einmal darauf hin¬ gewiesen, daß es nicht angeht, daß acht Wochen nach Einreichung meiner Pläne ein Projekt angenommen wurde, daß im Nach¬ hinein Verbesserungen und grundrißliche Anordnungen aufwies, welche etliche Wochen vorher bereits von mir angeregt, bezw. projektiert worden waren. Dabei ist es ganz gleichgiltig, ob sich der betreffende Architekt mit Personen, welche mein Projekt kannten, verständigt hat oder nicht. Derartige Verbesserungen vorzunehmen hätte er bereits früher bei einem zweiten Projekt reichlich Gelegenheit gehabt. Wenn man an mich herangetreten wäre, ich hätte herzens¬ gerne mein Projekt zur Ausführung an das Stadtbauamt der Stadt Steyr abgegeben und hätte auch, um der guten Sache zum Durchbruch zu verhelfen, die Oberleitung und Vergebung der verschiedenen Arbeiten und Lieferungen dem Steyrer Stadt¬ bauamte überlassen. Im anderen Falle hätte ich mich ehrenwörtlich verpflichtet, keinerlei Prozente von den Handwerkern und Lieferanten anzu¬ nehmen. Ich bitte also den geehrten Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen, daß ich mir weitere Schritte, nämlich die Gemeinde Steyr auf Schadenersatz zu klagen, vorbehalte. Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung Architekt Rudolf H. Waller. Der Herr Vorsitzende ersucht, dies zur Kenntnis zu nehmen. — Z. 32.216/13. Es wird hierauf zur Erledigung der Tagesordnung ge¬ schritten. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalfragen. Wird vertraulich behandelt.

2 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter err G.=R. Franz Hofer. 2. Mantabfindungsansuchen. Liegt folgender Sektionsantrag vor Der löbl. Gemeinderat bewillige der Firma G. A. Wayß, Beton= und Tiefbau-Unternehmung, Steyr, die Benützung eines städtischen Grundstreifens für die Anlage eines Bremsberges egenüber dem Bahnhof gegen einen Pauschalbetrag von 50 A, sowie über Ansuchen ein Mantpauschale von 250 K für das Zuführen des Baumateriales zum Baue von drei Arbeiterwohn häusern auf der hohen Ennsleiten mittels dieses Aufzuges unter der Bedingung, daß die Firma ein neuerliches Ansuchen zu stellen hat, falls diese noch weitere Häuser dort erbauen würde wobei im Nichtvergleichungsfalle der Betrieb des Bremsberges einzustellen ist Die übrige Bautätigkeit der Firma G. A. Wayß in Steyr vird von diesem Abkommen nicht berührt Wird augenommen. — Z. 31.836/13. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Jose Huber jun. 3 Grundaukauf. Der Herr Reserent gibt die Umstände bekannt, welche neuetlich den Ankauf eines Grundes zur Errichtung einer städt. Schottergrube notwendig machten, und zwar habe sich Herr Ottomar Janetschek, Grundbesitzer in Neuschönau, protokollarisch im Beisein der Herren Gemeinderäte Bachmayr, Haidenthaller und Ortler bereit erklärt, der Stadtgemeinde Steyr die Grund¬ parzellen 38/1, 41/2 und 32, Steuergemeinde Jägerberg, mit einem garantierten Flächenausmaß von 26.500 m2 gegen einen stanspreis von 28.000 K unter den im Protokolle enthaltenen Bedingungen zu überlassen. Bei der schon erfolgten Besichtigung dieser Gründe habe sich auch gezeigt, daß dortselbst geeignetes Materiale für eine Schotterbrechanlage vorhanden ist. Es stellt deshalb die III. Sektion im Einvernehmen mit der II. Sektion folgenden Antrag: 1. Der Gemeinderat wolle den Ankauf der obenbezeichneten Grundparzellen zwecks Anlage einer Schottergrube zu den im Protokolle stehenden Verkaufsbedingungen bewilligen 2. Es sei die Hälfte dieses Betrages als Hypothek der Sparkasse Steyr zu übernehmen. Der restliche Betrag ist vor¬ läusig aus der Stadtkasse zu bezahlen und sei dieser Betrag in das Präliminare pro 1914 einzustellen und dann an die Stadt¬ kasse zu vergüten. 3. Der Kauf ist vorbehaltlich der durch Probegrabungen zu erweisenden Eignung des Grundes abzuschließen 4. Ist der Kauf von der Bewilligung der k. k. Bezirks¬ auptmannschaft Steyr zur Anlage einer maschinellen Schotter¬ gewinnungsanlage abhängig Mit dem Abschlusse des Kauses und der grundbücher¬ lichen Durchführung wird der Herr Bürgermeister betraut. Einstimmig angenommen — Z. 32.305/13. 4. Kabellegung des Elektrizitätswerkes. Folgendes Schreiben ist eingelangt: Wohllöbliche Gemeinde=Vorstehung Wir haben von der Gemeinde seinerzeit die Bewilligung erhalten, behufs Deckung unseres Strombedarses seitens der Wassenfabrik ein Kabel zu verlegen, zu dessen Verlegung uns einerzeit die Gesellschaft für Gasindustrie ebenfalls die Zustim mung erteilt hat Die Wassenfabrik braucht ihren Strom selbst, liefert uns deshalb unregelmäßig und sehen wir uns daher bemüssigt, den Strombedarf von der Firma Stern & Hasserl zu decken. Wir haben vernommen, daß in dieser Richtung Bedenken seitens der Gemeindevertretung über unser Recht zur Verlegung eines derartigen Strombezugskabels aus dem Kreise der löblichen Gemeindevertretung geäußert worden sind Da aber andererseits die Gesellschaft für Gasindustrie uns ohne Vorbehalt und in entgegenkommender Weise laut bei¬ liegender Erklärung die Zustimmung zur Verlegung eines Kabele behufs Strombezug von der Stern & Hasserl=Gesellschaft er¬ teilt hat, ersuchen wir hiemit die löbliche Stadtgemeinde, uns unpräjudizierlich den beiderseitigen Rechtsstandpunkten, die Zu¬ stimmung zur Legung dieses Strombezugskabels mit dem Vor¬ behalte zu erteilen, insoweit dadurch die Stadtgemeinde berührt wird, und zwar vorläusig bis Ende 1917, Wir ersuchen, diese unsere Bitte einer möglichst raschen Erledigung zuzuführen, weil dieses Provisorium für den Betrieb inseres Werkes im Hinblicke auf die Endigung des Strombezugs¬ verhältnisses zur Wassenfabrik äußerst dringend erscheint Den Kabelverlegungsplan legen wir in duplo behufs der Rückstellung des mit der Genehmigungsklausel versehenen Exem¬ plares bei. Steyr, am 7. Oktober 1913 Elektrizitätswerke in Steyr. In einem weiteren Schreiben gibt das Elektrizitätswerk bekannt, daß es mit Rücksicht auf das h. ä. Schreiben von 17. Juli l. J. bereit wäre, der Stadtgemeinde zu Spitalszwecken eine 50%ige Ermäßigung der Strompreise für Licht und Kraft unter gewissen Bedingungen bis Ende des Jahres 1917 einzu¬ räumen. Das Amt hat sich aber mit diesem Angebot in Hinsicht auf die humanitären Bestrebungen des Spitales nicht zufrieden gegeben und wurden daher seitens desselben mit einer Persön ichkeit eingehende Verhandlungen gepflogen, deren Ergebnis in olgendem Entwurf niedergelegt ist: Uebereinkommen velches am unten angesetzten Tage zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke in Steyr im Nachhange zum bestehenden Vertrage vom 18. Februar 1896 infolge des Ansuchens dieser Gesellschaft um Bewilligung der Anlage eines Stromzuleitungskabels behufs Entnahme von Strom aus dem Verteilungsnetze der Stern & Haferl=Aktien¬ jesellschaft abgeschlossen worden ist, wie folgt: Die Legung des von der Aktiengesellschaft Elektrizitäts. werke in Steyr in Vorschlag gebrachten Stromzuleitungskabels ehufs Bezug elektrischer Energie aus dem Verteilungsnetze der Firma Elektrizitätswerke Stern & Haferl A=G. wird von der Stadtgemeinde Steyr für die Zeit bis Ende 1917 bewilligt und zwar unpräjudizierlich der Frage, ob die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke Steyr die besondere Zustimmung zur Verlegung von elektrischen Leitungen aus dem Grunde zu versagen, weil diese Leitung zum Strom¬ bezuge aus einer außerhalb Steyr gelegenen Erzeugungsstätte zu dienen hat Diese Vereinbarung soll in keiner Weise dem beiderseitigen Rechtsstandpunkte präjudizieren. Selbstverständlich soll hiedurch such das Recht der Elektrizitätswerke Steyr aus einer von ihr im Gemeindegebiete von Steyr betriebenen, die Elektrizität selbst erzeugenden Zentralstation elektrische Energie (und zwar für ichtabnehmer bis 31. Dezember 1917 unter den zufolge des Hasvertrages bestehenden Beschränkungen und nach dem 31. De¬ zember 1917 ohne diese Beschränkungen, ebenso auch für Kraft¬ abnehmer ohne Beschränkung, jedoch nach Maßgabe der Bestim¬ mungen des Elektrizitätsvertrages) abzugeben, nicht bestritten werden. I1 Die Gesellschaft verpflichtet sich zu nachstehenden Gegen¬ eistungen, welche für die Zeit bis zum 31. Dezember 1917 zu jestanden werden: Die Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke Steyr verpflichtet sich, von dem im Punkte 5 bestimmten Zeitpunkte an a) für Lichtzwecke von ihren Abnehmern im Gemeindegebiete Steyr keinen höheren Preis als 75 Heller pro Kilowatt¬ stunde zu verlangen. Sollte zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Aktien¬ gesellschaft Elektrizitätswerke Steyr das in Aussicht ge¬ nommene Uebereinkommen behufs Regelung der Verhält¬ nisse nach dem Jahre 1917 perfektioniert werden, so ver pflichten sich die Elektrizitätswerke schon jetzt diesen Höchst¬ preis für Lichtzwecke in dem Zeitpunkte der Rechtskraft dieses geplanten Uebereinkommens von 75 Heller auf 70 Heller zu reduzieren b für Abgabe elektrischer Energie zu motorischen Zwecken ührt die Gesellschaft den beiliegenden, für Linz in Geltung stehenden Tarif für Kraftübertragung ein. Es steht der Gesellschaft frei, auch billigere Preise in ein¬ zelnen Fällen zu konzedieren und wird überdies zwischen der Stadtgemeinde und der Gesellschaft vereinbart, daß diese letztere für Kraft, welche zu industriellen Zwecken abgegeben wird, in einzelnen Falle jene billigeren Preise in Aurechnung bringt, welche in Linz für gleichartige Betriebe, welche Strom unter gleichen Verhältnissen beziehen, in Kraft stehen. 2. Soferne die Stadtgemeinde Steyr für ihren eigenen und den öffentlichen Bedarf Strom bezieht, wird von den zub 2 genannten tarifmäßigen Lichtpreisen ein 50%iger Rabatt bewilligt Soferne die Stadtgemeinde Steyr für ihre motorischen Zwecke Kraftstrom vom Elektrizitätswerke bezieht, wird ihr von diesen ein 25%iger Rabatt, für Pumpwerke und Krankenhauszwecke aber ein 50%iger Rabatt vom tarifmäßigen Preise eingeräumt, o daß also die Stadtgemeinde für Strom zum Betriebe der Pumpwerke und des Krankenhauses 12 Heller pro Kilowatt¬ Stunde zu bezahlen hat, wenn sie den Strom außerhalb der Sperrzeit bezieht, und 15 Heller, wenn sie den Strom für Pump“ werke und Krankenhauszwecke auch in der Sperrzeit benützt. 3. Die Gesellschaft verpflichtet sich, der Stadtgemeinde ein Bruttoabgabe von 1½% desjenigen Betrages zu bezahlen, den ie Gesellschaft für jenen elektrischen Strom erhalten wird, den sie in der Zeit von dem sub 3 erwähnten Termine bis 1917 abgibt Der Herr Referent erwähnt, daß diese 1 1/2% für Straßenbenützungszwecke zu gelten haben.) Von dem Zeitpunkte an, in dem zwischen der Stadtge meinde Steyr und der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke Steyr das in Aussicht genommene Uebereinkommen behufs Regelund der Verhältnisse nach dem Jahre 1917 perfektioniert wird, er¬ höht sich die Bruttoabgabe auf 3%. II. Die Tarifermäßigung und die Bruttoabgabe haben mit dem ersten Monatstage nach Aufnahme des Strombezug““ ius dem Stern & Hafferl=Netze in Kraft zu treten. Soferne die Stadt die Bewilligung wegen des Kabels ?“ 31. Dezember 1917 zurückzieht, entfällt von diesem Zeitpunk““ der in sowohl die Bruttoabgabe, als auch die Verpflichtung

Gesellschaft zur Einhaltung der obigen Maximalpreise und der der Stadtgemeinde bewilligten besonderen Rabatte. Jeder Konsument ist berechtigt, sich seine Installation von jedem beliebigen, von ihm gewählten konzessionierten Installateur machen zu lassen, die Leitung des Elektrizitätswerkes Steyr ist jedoch berechtigt, diejenigen Installationen, die sie nicht selbst hergestellt hat, zu überprüfen, ob sie den Sicherheitsvorschriften des elektrotechnischen Vereines und den darauf aufgebauten Nor¬ malien des Werkes entsprechen und ob sie keine störende Ein¬ wirkung auf die sonstigen Konsumenten, insbesondere auf die Gleichmäßigkeit des Lichtes ausüben. Fällt das Ergebnis dieses Besundes nicht entsprechend aus, so ist die Leitung des Elektrizi¬ tätswerkes berechtigt, den Auschluß solange zu verweigern, bis der ordnungsmäßige Zustand wieder hergestellt ist. Die Prüfung ändert nichts an der Verantwortlichkeit des ausführenden In¬ stallateurs und der Unternehmung erwächst aus der Ueber¬ prüfung keinerlei Verantwortlichkeit. Die Anschlüsse der Innen¬ Installationen an das Leitungsnetz der Zentralstation besorgt die Unternehmung für Rechnung der Abnehmer. Der Herr Referent erklärt, daß das Beleuchtungs¬ komitee diese Frage genau durchstudiert hat und daher im Ein¬ vernehmen mit der III. Sektion folgenden Antrag stellt: Der löbl. Gemeinderat beschließe, unter Kenntnisnahme der Erklärung der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg vom 24. September 1913, den vorliegenden zwischen der Stadt¬ gemeinde Steyr und dem hiesigen Elektrizitätswerke abzuschließen¬ den Entwurf eines Uebereinkommens, giltig bis Ende des Jahres 1917, zu genehmigen. Mit der rechtsgiltigen Abschließung und Unterzeichnung des Vertrages werden betraut die Herren ..... Die Trasse des Kabels ist vor Legung desselben bau¬ kommissionell zu genehmigen und sind hiebei die üblichen Be¬ dingungen zu stellen. Herr G.-R. Kirchberger befürchtet, daß durch den letzten Passus im Vertrage eventuell auch diejenigen Abnehmer getroffen werden könnten, welche bereits Anschlüsse besitzen. Er beantragt deshalb folgende Umänderung dieses Passus, be¬ ziehungsweise Zusatz: Die Neu=Anschlüsse der Innen=Installationen an das Leitungsnetz der Zentralstation besorgt die Unternehmung für Rechnung der Abnehmer. Die Umwandlung der bestehenden An¬ schlüsse der Innen=Installationen an das Leitungsnetz hat die Gesellschaft auf ihre eigene Rechnung zu besorgen. Diesem Antrage schließen sich der Herr Referent, Herr G.=R. Erb, Herr Vizebürgermeister Fendt und Herr Doktor Karl Harant an. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag der Sektion und der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Kirchberger einstimmig angenommen. — Z. 30.053/13 Zur Abschließung und Unterzeichnung des Uebereinkommens werden sodann über Antrag des Herrn G.=R. Hofer die Herren Bürgermeister Gschaider, G.=R. Dr. Karl Harant jun. und G.=R. Josef Huber jun. gewählt. Nach Schluß der Tagesordnung spricht Herr G.=R. Franz Kirchberger den Wunsch aus, es möge veranlaßt werden, daß die Spitalskystraße einer gründlichen Reinigung unterzogen wird. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er einen dies¬ bezüglichen Auftrag erteilen werde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 4 Uhr 10 Min. nachmittags. In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird die Ausschreibung einer Stelle im städtischen Bauamte mit den Bezügen der IX. Rangsklasse beschlossen.

Anhang zum Protokolle über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Montag, den 10. November 1913. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sekt. Obmann Herr G.R. Dr. Karl Harant jun. Punkt I. Personalfragen. Die I. Sektion stellt folgenden Antrag: "Es sei die Stelle eines Ingenieurs für das städtische Bauamt auszuschreiben. Der aufzunehmende Bewerber sei zunächst provisorisch für ein Jahr mit den Bezügen der IX. Rangsklasse der kk. Staatsbeamten, nach zufriedenstellender Absolvierung des Probejahres aber definitiv in dieser Rangsklasse zu bestellen. Demselben sei provisorisch die Leitung des st. Bauamtes zu übertragen. Mit der Durchführung der Ausschreibung im Detail wird der Herr Bürgermeister betraut." Dieser Antrag wurde nach sehr langer Debatte mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Der Vorsitzende: Stadtrat als Schriftführer

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