Der Gemeinderat wolle beschließen, es werde der § 24 der Geschäftsordnung wie folgt geändert: § 24 „Interpellationen und Anträge müssen stets schriftlich und mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung dem Vor¬ sitzenden übergeben werden, widrigenfalls sie erst in der nächster Sitzung zur Mitteilung gebracht werden. Sowohl Interpellationen als auch Anträge müssen vom Interpellanten bezw. Antragsteller unterfertigt sein Wird die dringliche Behandlung eines Antrages begehrt, o muß derselbe außer vom Antragsteller noch von mindestens fünf Mitgliedern des Gemeinderates gefertigt sein, ausgenommen m Falle des § 28 G.=O.“ Zur Begründung des Antrages führe ich an: Die Be¬ stimmung des § 24 ist in ihrer heutigen Fassung eine Beein¬ trächtigung aller Mitglieder des Gemeinderates, da denselben dadurch die Möglichkeit genommen ist, selbständige Anträge zu tellen und ihren persönlichen Willen zu dokumentieren. Diese Bestimmung steht aber auch im grellen Widerspruche zu der im Gemeindestatut vorgesehenen Mandatseinteilung de¬ IV. Wahlkörpers, welchem nur vier Mandate zugestanden sind, so daß den Vertretern des ganzen Wahlkörpers die Möglichkeit genommen ist, den Wünschen ihrer Wähler zu entsprechen und diese in Form von Anträgen zum Ausdrucke zu bringen Schließlich wird zur Begründung des Antrages noch be¬ merkt, daß eine derartige Beschränkung der politischen Freiheit und der Mandatsausübung auch bei anderen autonomen Ge¬ neinden nicht besteht und schon deshalb dem angeblich freiheit¬ ichen Geiste der Stadt Steyr widerspricht Steyr, im April 1913 Wokral m. p. G. Dantlgraber m. p. Tribrunner m p. Franz Kattner mP. Binderberger m. p. Dunkl m. p. Die Sektion stellt den Antrag auf Stattgebung des vorliegenden Ansuchens als der bestehenden Parteigruppierung und der Sachlage entsprechend — Wird einstimmig angenommen. Z. 14.489/13. 6. Eingabe des Dr. Wilhelm Stigler um Abschrei¬ bung der ihm auf die Rentensteuer vorgeschriebenen Gemeinde=Umlagen für die Jahre 1904—1912 Derselbe stellt deshalb dieses Ansuchen, weil er seit dem Jahre 1903 ununterbrochen in Sachsen wohnhaft ist und als reichsdeutscher Untertan und Bürger auch dort die auf seine Leibrente entfallende Vermögenssteuer und Gemeinde=Umlage entrichtet hat. Nachdem er auch in Oesterreich für seine Leib¬ rente die Rentensteuer und Gemeinde=Umlage für diese Zeit zu bezahlen hatte, so liege eine ungerechte doppelte Besteuerung und auch eine zweifache Entrichtung der Gemeinde=Umlage vor. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Aus der Aktenlage ergibt sich, daß dem Herrn Dr. Wil¬ helm Stigler von seiner Leibrente die staatliche Steuer in Oester¬ vorgeschrieben wird. reich Es hat daher die Stadtgemeinde kaum Anlaß, ihrerseits von einer Bemessung und Einhebung der entfallenden Umlage abzusehen, daher der Antrag auf Abweisung des Ansuchens ge¬ wird stellt — Wird angenommen. Z. 4779|13. 7. Ansuchen des Leopold Berger um Aufhebung seiner Ausweisung aus dem Stadtgebiete. leber Antrag der Sektion wird die Aufhebung des Ausweisungs=Erkenntnisses aus den im Amtsberichte geltend ge¬ machten Gründen beschlossen. Z. 13.841/13. 8. Genehmigung eines Versorgungs=Vertrages. hans Pichler, Turnlehrer stellt als Kurator der geistes¬ kranken Frau Marie Mayrhofer Feilenhauerswitwe, das An¬ suchen um Aufnahme derselben in die hierstädtische Verpflegung gegen Erlag ihres Vermögens im Betrage von zirka 8000 K. Die Sektion beantragt die Genehmigung dieses An¬ suchens nach den Bestimmungen des vorgelegten Vertragsent¬ wurfes. Einstimmig angenommen. — Z. 13.212/13. 9. Beschlußfassung wegen Verwahrung und Ver¬ waltung des vom verstorbenen k. u. k. Major i. R Josef v. Koller der Stadtgemeinde Steyr testamentarisch vermachten Betrages per K 10.000·— für arme Blinde. Der Herr Referent bringt eine Note der k. k. oberöst Statthalterei vom 28. April 1913 zur Verlesung, worin die Stadtgemeinde Steyr eingeladen wird, sich in rechtsverbindlicher Form darüber auszusprechen, ob sie bereit ist, die Verwahrung und Verwaltung obigen Stiftungsvermögens zu übernehmen. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat beschließe, es sei das in dem Testamente des verstorbenen Herrn k. u. k. Majors Josef von Koller zu gunsten der Stadtgemeinde Steyr legierte Stiftungs vermögen an= und in die städtische Verwahrung und Verwal¬ tung zu übernehmen. Das Amt wird beauftragt, bezüglich der Modalitäten der Verleihung einen Entwurf auszuarbeiten und vorzulegen, in rster Linie aber über den Wortlaut des die fragliche Verfügung 3 betreffenden Teiles des Testamentes Erhebungen anzustellen, da die vorliegenden Akten diesfalls zu Zweifeln Anlaß geben. Einstimmig angenommen. — Z. 12.923/13 l. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Franz 10. Stadtkassejournalsabschluß pro April 1913. Die Stadtbuchhaltung berichtet: 1913 1912 Differenz R K K K 1 Es betrugen die Einnahmen im Mo¬ ate April 20.677 11 394 36 75 20.282 Hiezu Kassarest vom Vormonate 38.301 61 9 54.028 38 15.727 Gesamt = Einnahmen im April 58.978 2 35 63 74.31 15.332 Ausgaben im Mo nate April 45.348 45 38.961 05 6.387 40 kassarest für den Monat Mai 27 3.630 30 35.350 21.720 3 Seit Jahresbeginn bis Ende April betrugen: die Gesamteinnahmen 299.878 93 88 325.372 05 25.494 ie Gesamtausgaben 61 286.248 290.022 02 3.774 63 Dieser Kassejournalsabschluß wird über Antrag der Sektion ur Kenntnis genommen. — Z. 14.496/13 11. Nachträgliche Genehmigung der öffentl. Ver¬ steigerung des ganzen Inventars vom Schacherlehner¬ ute. Die Sektion berichtet: Wie dem löbl. Gemeinderate bekannt ist, wurde bei den Verhandlungen mit der Waffenfabrik betreffs Verkaufes des Schacherlehnergutes von den Vertretern der Stadtgemeinde er reicht, daß das gesamte lebende und tote Inventar dieses Gutes Eigentum der Stadtgemeinde bleibt. In einer gemeinsamen Sitzung der II. und III. Sektion wurde beschlossen, dieses Inventar zur öffentlichen Versteigerung zu bringen, um durch eine solche den größtmöglichsten Nutzen für den Spitalbaufond zu erzielen. Diese Versteigerung hat gestern stattgefunden und ein Bruttoerträgnis von 10.047 K 10 h geliefert. Der Schätzwert war 8688 K Die Sektion stellt daher den Antrag Der löbliche Gemeinderat wolle die durchgeführte öffent¬ liche Versteigerung des ganzen Inventars des Schacherlehner¬ jutes hiemit nachträglich genehmigen. Wird angenommen. — Z. 15.161/13 Der Herr Vorsitzende sagt bei dieser Gelegenheit dem bisherigen Verwalter des Schacherlehnergutes, Herrn G.=R. Ortler, für seine während dreier Jahre der Stadtgemeinde in dieser Eigenschaft gewidmeten uneigennützigen Bemühungen den herzlichsten Dank, wobei er bemerkt, daß gerade die Ver¬ steigerung des Inventars dieses Gutes gezeigt habe, in welch uter Weise Herr Ortler dasselbe verwaltet hat. Das Inventar welches derselbe vor drei Jahren übernommen habe, stehe in gar keinem Verhältnisse zu demjenigen, welches er hinterlassen hat. Er bittet deshalb die Herren Gemeinderäte, sich zum Zeichen des Dankes für die erfolgreiche Tätigkeit des Herrn G.=R. Ortler von den Sitzen erheben zu wollen. diesem Ersuchen wird auch nachgekommen. (Lebhafte Bravorufe.) Herr G.=R. Ortler dankt dem Herrn Vorsitzenden sowie den Herren Gemeinderäten für diese Dankesbezeugung sowie für das ihm während der drei Jahre, wo er das Schacherlehnergut erwaltete, uneingeschränkt entgegengebrachte Vertrauen und betont, daß er bei Verwaltung dieses Gutes stets die größt¬ möglichste Förderung des Spitalbaufondes vor Augen gehabt habe. (Bravorufe. 12. Nachträgliche Genehmigung des Holzverkaufes von städtischen Walde. Die Sektion beantragt: Der löbl. Gemeinderat wolle den Verkauf des Holzes vom ädtischen Walde, welcher wegen Neubau der Waffenfabrik ab¬ geholzt werden mußte, nachträglich genehmigen Das Holz wurde der meistbietenden Firma Julius Huber n Steyr um den Preis von 14.000 K zugesprochen. Wird angenommen. — Z. 13.047/13 Herr G.=R. Huber spricht bezüglich dieser beiden letzten Punkte der Tagesordnung den Wunsch aus, es möge von der Finanzsektion dem Gemeinderate in der nächsten Sitzung eine Besamtabrechnung über diese Verkäufe vorgelegt, sowie ein Vor chlag unterbreitet werden, wie die diesbezüglichen Gelder ver wendet werden sollen, damit der Gemeinderat in der Lage ist, hierüber beraten zu können. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß diesem Ersuchen gewiß nachgekommen wird.
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