2 ebiet Steyr, umfassend die Parzellen (folgen die Nummern der¬ elben) im beiläufigen Flächenausmaße von 51 ha 57 a 34 m2, beehrt sich die Statthalterei mitzuteilen, daß aus öffentlichen Rücksichten gegen die angesuchte Bewilligung der Ausscheidung auch dieses Grundkomplexes aus der Steuergemeinde Jägerberg und Einverleibung in das Stadtgebiet Steyr kein Anstand ob¬ walte Nachdem sich der o.=ö. Landesausschuß mit der Zuschrift vom 20. Mai 1913, Z. 14.742, der in der h. ä. Note von 15. April 1913, Z. 3194/II, zum Ausdrucke gebrachten An¬ schauung angeschlossen hat, daß bezüglich der Ausscheidung dieser Grundkomplexe aus der Steuergemeinde Jägerberg, Ortsgemeinde St. Ulrich, im Sinne des § 4 der o.=ö. Gemeinde=Ordnung nur die Bewilligung des o.=ö. Landesausschusses nebst der Erklärung der Statthalterei, daß aus öffentlichen Rücksichten kein Anstand bwaltet, erforderlich ist, die in Aussicht genommene nachträg¬ iche Erwirkung eines Landesgesetzes aber sich nicht auf die Grenzänderung, sondern auf die Genehmigung der seitens der Stadtgemeindevorstehung Steyr gegenüber der Gemeinde Sankt Ullrich übernommenen Verpflichtungen bezieht, erscheint hiedurch der o.=ö. Landesausschuß in dieser Hinsicht in Uebereinstimmung nit dem von der Statthalterei in zitierter Note eingenommenen Standpunkte. — Z. 14.701/13. Redner bemerkt hiezu, mit dieser Zuschrift erscheint nun¬ nehr das neue Gebiet im Flächenausmaße von zirka 153 Joch, was ½ des Stadtgebietes gleichkommt, einverleibt und wird somit dasselbe auch von der Stadtgemeinde Steyr verwaltet. err G.=R. Kirchberger begrüßt freudigst die so rasche Erledigung dieser Angelegenheit und stellt den Antrag, dem Herrn Landeshauptmann Hauser sowie dem Herrn Landes¬ ausschuß Wiesner als Referenten in dieser Angelegenheit für hre entgegenkommende Haltung in der ganzen Inkorporierungs¬ rage den Dank des Gemeinderates durch Erheben von den Sitzen auszudrücken. (Geschieht. Mitteilungen Herr Stadtrat Franz Gall erstattet hierauf folgende Mitteilungen: Der Zweigverein Steyr und Umgebung des Frauen¬ 1. hilfsvereines vom „Roten Kreuz“ dankt für die Ueberlassung des Zeichensaales in der Mädchenbürgerschule zur Abhaltung von Samariterkursen. — Z 13.600/13 2. Der Bienenzüchterverein für Steyr und Umgebung sagt Dank für die ihm zuerkannte Subvention von 20 K für das Jahr 1913. — Z. 8981/13 3. Die Allgem. Arbeiter=Kranken= und Unterstützungskasse in Steyr dankt für die ihr bewilligte Subvention von 300 K. 13.861/13. Diese Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen. Der Herr Bürgermeister teilt sodann mit, daß ein Dringlichkeits=Antrag der Verkehrskommission des Gemeinderates vorliege. derr G.=R. Langoth als Referent dieser Kommission erklärt hierauf, daß in der gestrigen Sitzung der Verkehrs ommission der Beschluß gefaßt wurde, in der heutigen Ge¬ meinderatssitzung einen Dringlichkeitsantrag wegen Errichtung eines Bahnpostamtes in Ennsdorf einzubringen. Die dringliche Behandlung dieses Gegenstandes sei dadurch begründet, daß durch die Erbauung der Waffenfabrik der Stadtteil Ennsdorf einen bedeutenden Zuwachs an Bevölkerung erhält, wodurch die Er¬ richtung eines Bahnpostamtes sich als dringend notwendig erweist. Nachdem über die dringliche Behandlung dieses Gegen standes abgestimmt und dieselbe angenommen ist, nimmt der Herr Referent zum eigentlichen Antrage nochmals Stellung, welcher autet: Dringlichkeits=Antrag der Verkehrskommission Der Stadtteil Ennsdorf ist im Vergleiche zu den beiden anderen Teilen der l. f. Stadt Steyr im Nachteil, nachdem er kein Postamt besitzt. Durch die Inkorporierung wurde Ennsdor der territorial größte Stadtteil und durch die Erbauung der Waffenfabrik wird dieser einen bedeutenden Zuwachs an Be¬ ölkerung erhalten und dadurch die Notwendigkeit eines Post¬ amtes immer dringender werden. Auch für den posttechnischen Verkehr wird das Postamt in Ennsdorf von bedeutender Wich¬ tigkeit sein, nachdem sich auch der Staatsbahnhof in diesem Stadtteil befindet und mit der Errichtung eines Bahnpostamtes ein notwendiger Schritt zur Verbesserung der postalischen Ver¬ hältnisse in Steyr gemacht würde. Auf Grund dieser Erwägungen stellt die Verkehrskommission des Gemeinderates den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Der Herr Bürgermeister wird ersucht, alle jene Schritte zu unternehmen, welche zur Errichtung eines Bahnpostamtes notwendig sind. Steyr, am 30. Mai 1913 Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 15.252/13. Weiters liegt vor ein Dringlichkeits=Antrag der I. Sektion auf Ernennung des Präsidenten der Oesterr. Waffenfabrik, Herrn Dr. Rudolf Sieghart, zum Ehrenbürger der Stadt Steyr. Nach Begründung der Dringlichkeit und Annahme der¬ elben, stellt die Sektion folgenden Dringlichkeitsantrag Durch die Erhaltung der Betriebsstätten der Oesterr Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr wurde die Stadt nicht nur vor einem drohenden Verluste von ganz unübersehbaren Folgen bewahrt, sondern es steht vielmehr durch die Konzentration der Werke im Stadtgebiete von Steyr und durch die zu erwartende Ausdehnung des Betriebes eine bedeutsame wirtschaftliche För¬ derung Steyrs und seiner Bewohner in Aussicht Entgegen anderer Faktoren, welche eine Verlegung des Betriebes von Steyr geplant hatten, war es der Präsident der Gesellschaft, der sich für den Verbleib der Fabrik in Steyr ein¬ gesetzt hat. Steyr hat es daher in erster Linie ihm zu verdanken, wenn die Gefahr einer wirtschaftlichen Katastrophe abgewendet wurde und die Stadt, wie zu hoffen steht, einem wirtschaftlichen Aufschwunge entgegengehen wird In dankbarer Anerkennung für diese Verdienste wolle der löbliche Gemeinderat dem Antrage auf Ernennung Seiner Exzellenz des Herrn Dr Rudolf Sieghart, Gouverneur der . k. priv. allg. österr. Bodenkreditanstalt und Präsidenten der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft, zum Ehrenbürger der Stadt Steyr zustimmen. Steyr, am 30. Mai 1913. Wird einstimmig angenommen. — Z. 15.253/13. err G.=R. Hofer erklärt, er glaube im Namen aller Herren zu sprechen, wenn er beantrage, dem sehr verehrten errn Bürgermeister und den Unterhändlern für ihre vielseitigen Mühewaltungen bei den schwierigen Verhandlungen mit der Waffenfabrik den Dank auszusprechen und sich zum Zeichen des inverständnisses von den Sitzen erhen zu wollen. (Geschieht). Herr Bürgermeister Gschaider dankt in seinem sowie im Namen der Unterhändler für die ehrende Anerkennung und betont, daß sie nur ihre Pflicht im Interesse der Stadt getan aben. Es wird sodann zur Erledigung der Tagesordnung ge¬ chritten. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. I. Dr. Karl Harant jun. 1. Beschlußfassung über die Stadttierarztensstelle. 2. Bestellung zweier Reservewachmänner. 3. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung Diese Punkte werden in vertraulicher Sitzung behandelt 4. Eingabe der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft um die Bewilligung, vom Jahre 1918 angefangen zwischen ihrem im Gemeindegebiete von Steyr gelegenen tealitäten elektrische Leitungen zu Kraft= und Licht¬ zwecken und ebenso Gasleitungen für eigenen Bedarf zu legen und hiebei die öffentlichen Straßen, Plätze 2c. und zwar sowohl im Erdreiche, als auch im darüber efindlichen Luftraume benützen zu dürfen. Der Herr Referent verliest diese Eingabe und erklärt, aß tatsächlich, wie in der Zuschrift bemerkt ist, Verträge so¬ wohl mit der Gesellschaft Gasindustrie in Augsburg, als auch mit der Elektrizitäts=Gesellschaft in Steyr dahin bestehen, das die Legung von Gasleitungen und Kabeln gewissen Beschrän¬ kungen unterworfen sind. Diese Verträge werden mit Ende 1917 blaufen. Die Wassenfabrik strebt daher an, es möge ihr schon jetzt bestätigt werden, daß sie vom 1. Jänner 1918 angefangen in der Legung elektrischer Leitungen für Kraft= und Lichtzwecke, resp. in der Legung von Gasleitungen für ihren eigenen Bedar zu ihren verschiedenen in Steyr gelegenen Realitäten — soweit die technischen Vorschriften hiebei eingehalten werden — voll¬ kommen unbehindert sei. Nachdem dieses Ansuchen von ganz bedeutender Tragweite sei und zum Zwecke der Beleuchtungsfragen bekanntlich das Be leuchtungskomitee eingesetzt ist, beantragt die Sektion: Der löbl. Gemeinderat beschließe, es sei die vorliegende Eingabe zunächst dem Beleuchtungskomitee als der in erster Linie zuständigen Stelle zum Studium und zur seinerzeitigen Berichterstattung zuzuweisen. Einstimmig angenommen. — Z. 13.385/13. 5. Antrag auf Abänderung des § 24 der Geschäfts¬ ordnung für den Gemeinderat der Stadt Steyr. Dieser Antrag, welcher bereits in der Sitzung des Ge¬ meinderates vom 25. April l. J. zur Verlesung gelangte unt damals der 1. Sektion zur seinerzeitigen Antragstellung über wiesen wurde, lautet: Antrag: In Erwägung des Umstandes, daß die im § 24 der seit 1904 gültigen Geschäftsordnung des Gemeinderates enthalten Bestimmung, welche bedingt, daß eventuelle Anträge außer vom Antragsteller noch von fünf Mitgliedern des Gemeinderates interfertigt sein müssen, nicht mehr zeitgemäß ist und auch der eutigen Zusammensetzung des Gemeinderates nicht entspricht, eantragt der Gefertigte:
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