einer dauernden Mehrbelastung des Budget Schwierigkeiten in den Weg stellen würden. In Anerkennung des Wirkens des Herrn Dr. Zottl stellt aber die Sektion den weiteren Antrag der löbl. Gemeinderat wolle demselben sein die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schluß des Jahres ein Remuneration in der Höhe er 450 K bewilligen und es sei gleichzeitig dem Herrn Dr. Zottl der Dank und die Anerkennung des Gemeinderates für sein ersprießliche Wirksamkeit auszudrücken. Dem Gesuchsteller bleibt es überlassen sich wegen einer ständigen Regulierung seiner Bezüge vor der künftigen Präliminarberatung, also etwa im November 1913 neuerdings an den Gemeinderat zu wenden. Dieser Antrag wird angenommen.
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