Ratsprotokoll vom 25. April 1913

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 25. April 1913. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag den 22. April 1913 um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. (Vertraulich.) Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband. 3. (Vertraulich.) Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband. 4. (Vertraulich.) Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 5. (Vertraulich.) Ansuchen um eine Gnadenpension. 6. Beschlußfassung wegen Ueberlassung eines städtischen Grundes an den Turnverein in Steyr zum Turnhallebau. 7. Genehmigung des zwischen den Vertretern der Stadt¬ gemeinde Steyr und der Gemeinde St. Ulrich geschlossenen Ueber¬ einkommens betreffend die Inkorporierung von Ortsteilen der Gemeinde St. Ulrich in das Stadtgebiet. 8. Beschlußfassung wegen Tragung der Kosten dieser In¬ korporierung. 9. Ansuchen um Zuweisung des Austragens von gemeinde¬ ämtlichen Kundmachungen 2c II. Sektion. (Sektionssitzung am Donnerstag den 24. April 1913 um ½4 Uhr nachmittags.) 10. Vorlage des Rechnungsabschlusses der Stadtkasse über das Jahr 1912. 11. Stadtkassejournalsabschluß pro März 1913. 12. Subventionsansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 21. April 1913 um ½4 Uhr nachmittags.) 13. Ansuchen der Bau= und Wohnungsgenossenschaft „Woh¬ nungsfürsorge“ in Steyr um käufliche Ueberlassung von Bau¬ grund aus G.=P. Nr. 1408/1. 14. Genehmigung zur Benützung der öffentlichen Straßen zur Führung einer Wasserleitung vom Hause Blumauergasse Nr. 22 zum Baugrund der Bau= und Wohnungs=Genossenschaft „Wohnungsfürsorge“. 15. Ansuchen um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Grundes in der Schiffmeistergasse. 16. Antrag und Kostenvoranschlag für den Einbau eines neuen eisernen Wasserrades im städt. Pumpwerke in Zwischenbrücken. 17. Ansuchen der k. u. k. Militärgebäudeverwaltung für die Artilleriekaserne in Steyr um Herstellung einer Wasserzuleitung zum Harrergute am Exerzierplatze von der bestehenden Wasser¬ leitung ebenda. 18. Ansuchen um Gestattung der Benützung städt. Grundes zur Warenausstellung beim Hause Nr. 15 am Grünmarkt. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Montag den 21. April 1913 um 3 Uhr nachmittags.); 19. Eingabe der Direktion der hiesigen Oberrealschule um Beitragsleistung zur Anschaffung von Lehrmitteln. 20. Vorschlag für die Verleihung eines Maternus Hammer¬ schen Stipendiums. 21. Ernennung eines Armenrates und eines Armenhaus¬ vaters. Bestimmung, welche bedingt, daß eventuelle Anträge außer vom Antragsteller noch von fünf Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigt sein müssen, nicht mehr zeitgemäß ist und auch der heutigen Zusammensetzung des Gemeinderates nicht entspricht, beantragt der Gefertigte: Der Gemeinderat wolle beschließen, es werde der § 24 der Geschäftsordnung wie folgt geändert: § 24. „Interpellationen und Anträge müssen stets schriftlich und mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung dem Vor¬ sitzenden übergeben werden, widrigenfalls sie erst in der nächsten Sitzung zur Mitteilung gebracht werden. Sowohl Interpellationen als auch Anträge müssen vom Interpellanten bezw. Antragsteller unterfertigt sein. Wird die dringliche Behandlung eines Antrages begehrt, so muß derselbe außer vom Antragsteller noch von mindestens fünf Mitgliedern des Gemeinderates gefertigt sein, ausgenommen im Falle des § 28 G.=O.“ Zur Begründung des Antrages führe ich an: Die Be¬ stimmung des § 24 ist in ihrer heutigen Fassung eine Beein¬ trächtigung aller Mitglieder des Gemeinderates, da denselben dadurch die Möglichkeit genommen ist, selbständige Anträge zu stellen und ihren persönlichen Willen zu dokumentieren. Diese Bestimmung steht aber auch im grellen Widerspruche zu der im Gemeindestatut vorgesehenen Mandatseinteilung des IV. Wahlkörpers, welchem nur vier Mandate zugestanden sind, so daß den Vertretern des ganzen Wahlkörpers die Möglichkeit genommen ist, den Wünschen ihrer Wähler zu entsprechen und diese in Form von Anträgen zum Ausdrucke zu bringen. Schließlich wird zur Begründung des Antrages noch be¬ merkt, daß eine derartige Beschränkung der politischen Freiheit und der Mandatsausübung auch bei anderen autonomen Ge¬ meinden nicht besteht und schon deshalb dem angeblich freiheit¬ lichen Geist der Stadt Steyr widerspricht. Steyr, im April 1913. Wokral m. p. G. Dantlgraber m. p. Tribrunner m. p. Franz Kattner m p. Binderberger m. p. Dunkl m. p. Der Herr Vorsitzende erklärt, er werde diesen Antrag der I. Sektion zuweisen. Sohin Erledigung der Tagesordnung. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Herr Vizebürgermeister Paul Fendt. Die Herren Gemeinderäte: Heinrich Ammerstorfer, Heinrich Bach¬ mayr, Gottlieb Dautlgraber, Otto Dunkl, Leopold Erb, Fer¬ dinand Gründler, Josef Haidenthaller, Leopold Haller, Franz Hofer, Josef Huber jun., Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Josef Langoth, August Mitter, Karl Oberngruber, Franz Schwertfelner, Anton Sighart, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Franz Aigner, Dr. Karl Harant jun., Viktor Ortler und Ludwig Binderberger. Schriftführer: Franz Schmidbauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Heinrich Ammerstorfer und Gottlieb Dautlgraber gewählt. Mitteilungen: Herr Musikdirektor Bayer dankt für die Verleihung des Bürgerrechtes. Der Bund der Süddeutschen Böhmens dankt für die er¬ haltene Subvention. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß in Angelegen¬ heit der Erwerbung., von Baugründen für die Wassenfabrik aus der Gemeinde St. Ulrich bereits langwierige Verhandlungen in Steyr und Wien stattgefunden haben, die jedoch wegen der Preisverhältnisse noch zu keiner Einigung geführt haben. Die Verhandlungen wegen Inkorporierung der Baugründe in das Stadtgebiet sind beendet und wird hierüber bereits nächsten Montag der Landesausschuß Beschluß fassen. Hierauf verliest der Herr Vorsitzende folgenden ihm zugekommenen Antrag: Löbl. Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Der Gefertigte stellt hiemit folgenden Antrag: In Erwägung des Umstandes, daß die im § 24 der seit 1904 gültigen Geschäftsordnung des Gemeinderates enthaltene

I. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter G.=R. Anton Sighart. Heri 1. Personalansuchen 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband 3. Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in de Gemeindeverband 4. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 5. Ansuchen um eine Gnadenpension. Diese Punkte werden vertraulich behandelt 6. Beschlußfassung wegen Ueberlassung eines städt Grundes an den Turnverein in Steyr zum Turnhallebal Hierüber liegt folgender Sektionsbericht und An¬ trag vor Nachdem schon in den Jahren 1891 und 1896 der Ge meinderat seine prinzipielle Geneigtheit ausgesprochen hatte, dem Deutschen Turnverein in Steyr einen geeigneten Grund zur Er¬ banung einer Turnhalle und eines Sommerturnplatzes zu über¬ lassen, wobei von Anfang an die Gegend des Karl Ludwig Platzes ins Auge gefaßt wurde, erging über ein neuerliches Ein¬ schreiten des Turnvereines der Beschluß des Gemeinderates von 17. November 1905, wornach 1. dem Turnvereine im Falle de Erbauung einer Turnhalle der hiezu nötige Grund aus dei Quenghoffeldern überlassen werden sollte, 2. die Größe des Grundes bei Vorlage der Pläne bestimmt werden sollte und 3. diese Beschlüsse fünf Jahre Giltigkeit haben sollten un schließlich die Beschränkung beigefügt wurde, daß diese Zusag nach Maßgabe der der Gemeinde zur Verfügung stehenden, in hrem Besitze befindlichen Grundfläche Giltigkeit haben sollte. Ueber neuerliche Eingabe des Deutschen Turnvereines wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 1906 unter Hinweis auf den Beschluß vom 17. November 1905 dem Vereine ein Joch Grund aus der Parzelle Nr. 1403 an derer südlichen Grenze zu überlassen erklärt, wobei für den Uebergan des Grundes in das Eigentum des Vereines bestimmte Bedin¬ gungen festgesetzt wurden Es erscheint der Sektion nicht zweifelhaft, daß, wie aus dem ausdrücklichen Hinweise auf den Beschluß vom 17. No vember 1905 erhellt, der Gemeinderat auch für den Beschluß vom 22. Juni 1906 die im Jahre 1905 normierten weitere Bedingungen aufrecht gehalten hat, so daß schon wegen des Ab laufes der festgesetzten fünfjährigen Frist eine rechtliche Bindung der Gemeinde gegenüber dem Deutschen Turnverein derzeit nicht besteht In dieser Erwägung stellt die Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle auch für die Zukunft seine prinzipielle Bereitwilligkeit, dem Deutschen Turnverein für die Erbanung einer Turnhalle und für die Errichtung eines Sommerturn platzes den erforderlichen Grund zu überlassen, aussprechen un mit der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit die 1II. Sektion betrauen Z. 6043. — Wird einstimmig angenommen. 7. Genehmigung des zwischen den Vertretern der Stadtgemeinde Steyr und der Gemeinde St. Ulrich ge¬ schlossenen Uebereinkommens betreffend die Inkorporie¬ rung von Ortsteilen der Gemeinde St. Ulrich in das Stadtgebict. Der Herr Referent verliest dieses Uebereinkommen, welches lautet Uebereinkommen betreffend die Einverleibung von Teilen des Gemeinde¬ gebietes St. Ulrich in das Gebiet der Stadtgemeinde Steyr Die Stadtgemeinde Steyr, verireten durch Bürgermeiste Julius Gschaider Vize=Bürgermeister Paul Fendt un durch die Gemeinderäte Leopold Erb, Dr. Karl Harant Franz Kirchberger und Goulieb Dantlgraber und die Gemeinde St. Ulrich, vertreten durch Gemeinde=Vorsteher Mayr und durch die Gemeinderäte Johann Garb Jose Mayr, Josef Schopper und Dr. Josef Schwinner Josef haben in Ausführung der bezüglichen Gemein deratsbeschlüsse vom 19. März 1913 und vom 20. März 1913 am heutigen Tage nachstehendes Uebereinkommen getrosfen § 1 Die Gemeinde St. Ulrich erteilt hiemit ihre Zustimmung daß die in dem angehefteten, einen integrierenden Bestandtel dieses Uebereinkommens bildenden Situtionsplane in gelber, roter, blauer und grüner Farbe angelegten, auch in den ange¬ befteten Parzellenverzeichnissen enthaltenen Parzellen aus den Gemeindegebiete St. Ulrich ausgeschieden und mit dem Stadt¬ gebiete Steyr vereinigt weiden Die Gemeinde St. Ulrich verpflichtet sich, alle jene Ur¬ kunden und Erklärungen in rechtsverbindlicher Form auszu stellen, welche allenfalls noch zur technischen Durchführung diese Inkorporierung sich als notwendig herausstellen sollten. § 2. Die Stadtgemeinde Steyr sichert hiegegen der Ortsgemeinde Ulrich nachstehende Leistungen zu St. a) Die Stadtgemeinde Steyr zahlt insolange, als die Gemeinde St. Ulrich von dem inkorporierten Gebiete falls es noch zur Gemeind St. Ulrich gehören würde, Umlagen, oder an deren Stellc tretende sonstige Abgaben einzuheben in der Lage wäre, all jährlich an die Ortsgemeinde St. Ulrich jenen Betrag, welche von den abgetrennten Gebietsteilen im Jahre 1912 an Ge¬ meindrumlagen der Ortsgemeinde St. Ulrich auf die gemeinde¬ umlagenpflichtigen Sienein in Vorschreibung stand. Als Be rechnungsgrundlage für diese Umlagen hat der von der k. k Bezirkshauptmannschaft Steyr als Steuerbehörde zu liefernde Ausweis zu dienen Für das erste Jahr wird dieser Betrag vom Beginne der Umlageneinhebung durch die Stadt Steyr pro rata temporis ermittel! b) Aus dem Titel der Sparkassabeiträge floß der Gemeind St. Ulrich im Jahr 1912 auf die Kopfzahl der Einwohner des zu inkorporierenden Gebietes ein Betrag von zirka K 440 zu Die Stadtgemeinde Steyr zahlt nun für die Dauer der ad a stipulierten Leistungen den gleichen Betrag jährlich an die Ge meinde St. Ulrich Da jedoch bis zur nächsten im Jahre 1920 stattfindenden Volkszählung die für die Verteilung des Sparkassabeitrages ma߬ gebende Kopfzahl der Gemeinde St. Ulrich trotz der Exkorporierung von Gebietsteilen unverändert bleiben und daher der Gemeind St. Ulrich seitens der Sparkassa Steyr der gleiche Betrag zu¬ fließt, als wenn die Exkorporierung nicht stattgefunden hätte, so wird die Gemeinde St. Ulrich nach Einkassierung des Spar¬ kassebeitrages vom Jahre 1913 angefangen, bis inklussive 1920 jährlich den gleichen Betrag wieder an die Stadtgemeinde Steyr rückvergüten Die Stadtgemeinde Steyr entrichtet ferner, beginnen c) von jenem Tage an, an welchem der Fabriksbetrieb der öster eichischen Waffenfabriks=Gesellschaft in den auf dem inkorporierter Gebiet errichteten Oojekten mit mindestens 1000 Arbeitern ge ührt wird, für die Dauer des Fabriksbetriebes der Waffen fabriks=Gesellschaft oder deren Rechtsnachfolger an die Orts gemeinde St. Ulrich alljährlich und ohne Rücksicht auf den je veiligen Umfang des Fabriksbetriebes einen Betrag von K 6000, sage sechstausend Kronen, wobei im ersten Jahre der zahlbare Betrag pro rata temporis vom Tage der Betriebsführung mit 1000 Arbeitern bis zum Jahresschluß ermittelt wird § 3 Der Stadtgemeinde Steyr steht das Recht zu, eine oder mehrere der im § 2 stipulierten Leistungen durch einmalig Zahlung des unter Annahme einer 4% Verzinsung berechneten Kapitalwertes abzulösen 4 8 Sollte mit der projektierten Bauführung der Waffenfabriks Gesellschaft nicht binnen Jahresfrist begonnen werden, dann wird diese Vereinbarung, rückwirkend vom Tage der Unter¬ fertigung dieser Vereinbarung, aufgelöst, insoferne nicht von Seite der Waffenfabriks=Gesellschaft eine Verlängerung dieses Termines verlangt wird. Im Falle der Auflösung tritt hinsichtlich der Begrenzung der beiden Gemeindegebiete der gegenwärtige Zu stand unter Aufrechthaltung der Beschlüsse des Gemeindeaus¬ schusses St. Ulrich vom Jahre 1910 hinsichtlich der Inkorporierung der Spitalsgründe wieder in Kraft Allfällige, von der Stadtgemeinde Steyr auf Grund des lit. a) dieser Vereinbarung an die Gemeinde St. Ulric § 2, geleistetete Zahlungen, sowie allfällige, von der Stadtgemeinde Steyr bereits eingehobene Umlagen sind gegenseitig zu verrechnen. § 5 Die Kosten der Durchführung der Inkorporierung werde zu ein Viertel von der Gemeinde St. Ulrich und zu drei Viertel von der Stadtgemeinde Steyr getragen Steyr, am 8. April 1913. Als Vertreter der Stadt Als Vertreter der Gemeinde gemeinde Steyr: St. Ulrich Julius Gschaider, Josef Mayr, Gemeindevorsteher. Bürgermeister Paul Fendt, Johann Gab, Vize=Bürgermeister I. Gemeinderat. Leopold Erb, Josef Mayr Gemeinderat Gemeinderat. F. Kirchberger. Josef Schopper Gemeinderat. G. Dantlgraber. D r. Harant. Josef Schwinner Dr Wird einhellig zugestimmt 8. Beschlußfassung wegen Tragung der Kosten dieser Inkorporierung Sektionsantrag Der löbliche Gemeinderat beschließe, die Tragung der durch die Inkorporierung von Gebietsteilen aus dem Gemeindegebiet St. Ulrich erwachsenden Kosten, wobei bemerkt wird, daß der § 5 des mit der Gemeinde St. Ulrich geschlossenen Vertrages hiedurch keine Aenderung erfährt Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 9 Ansuchen um Zuweisung des Austragens von gemeindeämtlichen Kundmachungen 2c Ueber die vorliegende Eingabe des städtischen Theater meisters Edmund Köstler um Zuweisung des städtischen Zettel trägerdienstes stellt die Sektion folgenden Antrag:

Aus dem Amtsberichte ergibt sich, daß mit dem fallweiser Austragen amtlicher Kundmachungen und mit der Plakatierung derselben bisher nicht der jeweilige Theatermeister, sondern der Inhaber des Plakatierungsinstitutes betraut war und es is lediglich eine zufällige Erscheinung, daß bisher der Inhaber des Plakatierungsinstitutes zugleich die Stelle eines Theatermeisters inne hatte, mit dessen Obliegenheiten das Austragen und die Plakatierung amtlicher Kundmachungen nichts zu tun hat Da abgesehen davon auch sonst kein Anlaß vorliegt, dem dermaligen Inhaber des Plakatierungsinstitutes die bezüglichen Agenden abzunehmen, stellt die Sektion den Antrag, das vorliegende Ansuchen abzuweisen Z. 7969. Dieser Antrag wird angenommen. — II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Kirchberger. Franz 10. Vorlage des Rechnungsabschlusses der Stadt¬ über das Jahr 1912 kasse Der Herr Referent verliest folgenden Amtsbericht Das ergebenst gefertigte Amt berichtet über das Haupt ergebnis des Rechnungsabschlusses der Stadtkasse für das Jahr 1912 wie folgt: Die Hauptsumme der Einnahmen im Jahre 1912, nach der Einnahme Abzug der durchlaufenden (unwirksamen), dann 906.388 K 92 aus Kreditoperationen betru 879.253 „ — d. i. gegenüber dem Voranschlage per 27.135 K 92 ergibt sich eine Mehreinnahme von Abzug der durch Die Gesamtsumme der Ausgaben nach laufenden Ausgaben, dann der laut Gemeinderatsbeschlusses aus für Anschaffung einem besonderen Fonde zu deckenden Ausgaber Dampfstraßenwalze und eines Schotterbrechers und der einer 902.754 K 74 h Ausgaben auf Kreditoperationen betrug 878.943 9 — d. i. gegenüber dem Voranschlage per 23.311 K 74 eine Mehrausgabe von Wird die Mehrausgabe von den Mehreinnahmen abge zogen, so ergibt die Vergleichung mit dem Voranschlage ein 3324 K 18 günstigeres Gesamtresultat von Der Gebarungsüberschuß des Jahres 1912 3634 K 18 beträ 310 „ — präliminiert war pro 1912 ein Ueberschuß von daher gegenüber bem Voranschlage ein gün¬ 3324 K 18 stigeres Ergebnis von Der Vermögensstand der Stadtgemeinde des Gemeindefondes, beziffert sich laut Vermögens=Bilau d. mit Ende des Jahres 1912 6,560.509 K 12 an Aktiver 4,887.018 „ 17 * an Passiver ergibt sich mithin ein reines Ver¬ es 1,673.490 K 95 mögen von i. gegenüber dem Vorjahre eine Ver 31.486 K 17 h mögens=Vermehrung von Der Stadtbuchhalter: Jandaurek m. p Der Herr Referent bemerkt hiezu: Der Ueberschuf von 3324 K gewinnt an Bedeutung, wenn man bedenkt, da im Laufe des vorigen Jahres die Wolfsegg=Trauntaler Kohlen¬ gewerkschaft von Steyr weggekommen ist, wodurch eine Einnahm von 4500 K wegfiel. Desgleichen sind auch die Einnahmen vom Staatsbahnbetriebe geringer geworden. Das spricht für eine große Sparsamkeit im Gemeindehaushalte Er stelle daher namens der Sektion den Antrag, diese Bericht vorläufig zur Kenntnis zu nehmen. Der Rechnungsabschluß werde einer Prüfung unterzogen dem Gemeinderate hierüber Bericht erstattet werden. und Z. 11.854 Zur Kenntnis. 11. Stadtkassejournalsabschluß pro März 1913. Derselbe lautet Differenz 1912 1913 K K K 7 Es betrugen die Einnahmen im Mo nate März 35.508 48 9 299 26.20 71 23 Hiezu Kassarest vom 40.976 Vormonate 2 67.372 26.396 71 46 Gesamt - Einnahmen 9 96 98 76.484 im März 93.581 17.096 Ausgaben im Mo 95 38.183 nate März 1.369 39.55 60 35 den Kassarest für 90 Monat April —15.727 38 38.30 54.02 61 Seit Jahresbeginn bis Ende März betrugen 57 80 25.888 279.201 305.09 die Gesamteinnahmen 77 240.90 58 10.16 die Gesamtausgaben 16 251.06 12 Z. 11.580. Wird zur Kenntuis genommen 12. Subventionsansuchen Ueber Antrag der Sektion werden folgende Subven tionen bewilligt a) Dem Bienenzüchterverein für Steyr und Umgebung 20 K h. Dem Verein der Oberösterreicher in Wien 20 K c) Dem Landes=Wohltätigkeitsverein in Wien 30 K III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Huber jun Jose 13. Ansuchen der Bau= und Wohnunsgenossen chaft „Wohnungsfürsorge“ in Steyr um käufliche Ueber¬ lassung von Baugrund aus G.=P. Nr. 1408/I Ueber das vorliegende Ansuchen stellt die Sektion den Antrag Der löbl. Gemeinderat beschließe, der Wohnungsfürsorge¬ Genossenschaft in Steyr weitere 150 Quadratklafter Grundfläche aus den Neulustgründen zu gleichen Bedingungen, wie mit Ge meinderatsbeschluß vom 21. Februar l. J. bestimmt wurde, zu überlassen Z. 11.316. Einstimmig nach Antrag. — Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, daß üben 4. die Punkte 14 und 16 der Herr Vizebürgermeister referierei werde 15. Ansuchen um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Grundes in der Schiffmeistergasse Ueber das vorliegende Ansuchen stellt die Sektion folgenden Antrag Der löbl. Gemeinderat bewillige, dem Herrn Karl Viert Teil der öffentlichen Grundparzelle 1310, zusammen einen 32 m2 in der Schiffmeistergasse gegen einen jährlichen Aner kennungszins von 5 K und ¼jähriger Kündigung zu über asser Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.607. Militärgebändeverwal¬ 17. Ansuchen der k. u. k. ür die Artilleriekaserne in Steyr um Herstellung tung einer Wasserzuleitung zum Harrergute am Exerzier von der bestehenden Wasserleitung ebenda platze Der Sektionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderat bewillige dem Artilleriekasern¬ Kommando den Wasserbezug aus der Wasserleitung des ehe maligen Taschlmayrgutes unter der Bedingung der Anbringung eines Regulierwechsels an der Abzweigung und eines schlie߬ baren Hahnes an der Auslaufstelle. Die Leitungskosten hat das Regiment zu tragen Dieser Antrag wird angenommen. — Z. 9429. 18. Ansuchen um Gestattung der Benützung städti¬ Grundes zur Warenausstellung beim Hause Nr. 15 schen am Grünmark Hierüber liegt folgender Kommissionsbefund vor: Befund: Am Grünmarkt vor den Auslagefenstern des Verkaufs gewölbes im Hause Grünmarkt Nr. 15 sollen im Höchstfalle vier Fahrräder hintereinander zur Aufstellung gelangen, für welche ein Raum von zirka 30 cm längs der Hausflucht vom öffent¬ lichen Grunde beansprucht werden. Da die Torsäule des Nachbar hauses Grünmarkt Nr. 13 45 cm vorspringt, ist aus öffentliche und Verkehrsrücksichten gegen die Gestattung dieser Aufstellung keine Einwendung zu erheben, wenn dieselbe nur auf Widerruf rfolgt Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat bewillig das Ansuchen des Herrn Josef Wolf wegen Aufstellung von Fahrrädern vor dem Hause Nr. 15 Grünmarkt bis auf Widerruf Dieser Antrag wird angenommen Z. 9096 14. Genehmigung zur Benützung der öffentlichen Straßen zur Führung einer Wasserleitung vom Hauf Blumanergasse Nr. 22 zum Bangrund der Bau= (un Wohnungsgenossenschaft „Wohnungsfürsorge“ Herr Vizebürgermeister Paul Fendt referiert über dies Angelegenheit wie folgt: Die Genossenschaft der „Wohnungsfürsorge“ in Steyr baut einige Wohnhäuser und benötigt hiezu die Zuleitung vol Nutz¬ und Trinkwasser. Die Firma Josef Huber & Comp. in Steyr hat sich bereit erklärt, die Ausführung dieser Wasser leitung zu übernehmen, welche aber über städtischen Straßen¬ grund, nämlich durch die verlängerte Schweizergasse, Redten bachergasse zum Karl Ludwig=Platze führen würde. Nachdem hiezu die Genehmigung des Gemeinderates er¬ forderlich ist, ist die Genossenschaft für Wohnungsfürsorge um die Bewilligung zur Legung dieser Wasserleitung bittlich ge worden. Auf Grund der hierüber abgehaltenen Kommission und der im Kommissions=Protokolle vom 11. April 1913 enthaltenen Bestimmungen stellt der Herr Referent namens der III. Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat gibt die Zustimmung zur Führung einer Wasserleitung vom Hause Blumauergasse Nr. 22 zu der an der Spitalskystraße zu erbauenden Wohnhäusern der Erster Bau= und Wohnungsgenossenschaft in Steyr über öffentlichen 3

Straßengrund nach dem Plane vom 1. März 1913 auf Wider¬ ruf und unter dem im Protokolle vom 11. April 1913 fest¬ gesetzten Bedingungen. Dieser Antrag wird angenommen. — Z. 9851. 16. Antrag und Kostenvorauschlag für den Einbau eines neuen eisernen Wasserrades im städtischen Pump¬ werke in Zwischenbrücken. Der Herr Referent gibt bekannt, daß laut Bericht des städtischen Bauamtes das bestehende Wasserrad im städtischen Pumpwerke schadhaft geworden ist und trotz öfteren Reparaturen nicht mehr widerstandsfähig genug ist, weshalb die Anschaffung eines eisernen Wasserrades erforderlich wird. Der Kostenvoran¬ schlag beziffert sich für ein eisernes Wasserrad auf 1540 K 80 h. Der Herr Referent stellt namens der Sektion folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle die dringend notwendige An¬ schaffung eines eisernen Wasserrades für das städtische Pump¬ werk in Zwischenbrücken zum ermittelten Kostenbetrage von 1540 K 80 h aus Post XVI genehmigen und die Lieferung und Montierung desselben der Firma Josef Huber & Comp zum obigen Betrage übertragen. Nach kurzer Debatte wird dieser Antrag mit Stimmen¬ mehrheit angenommen. — Z. 10.206. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Langoth. 19. Eingabe der Direktion der hiesigen Oberreal¬ schule um Beitragsleistung zur Anschaffung von Lehr¬ mitteln. Der Sektionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Nachdem für präliminierte Beträge außerhalb der Präliminarberatung keine Zuschüsse gegeben werden können, so kann dem Gesuche der¬ malen keine Folge gegeben werden. Die Direktion wird auf¬ merksam gemacht, anläßlich der Präliminarberatung das An¬ suchen abermals vorzulegen. Einstimmig nach Antrag. 20. Vorschlag für die Verleihung eines Maternus Hammer'schen Stipendiums. Die k. k. Statthalterei in Linz beauftragte mit Erlaß vom 30. März 1913, Z. 1547, die Stadtgemeinde Steyr zur Er¬ stattung eines neuerlichen Präsentationsvorschlages für das Maternus Hammer'sche Stipendium, da der hiefür vorgeschlagene Karl Kritzbach als Hörer der technischen Hochschule den Bedin¬ gungen des Stiftbriefes nicht entspricht. Der Herr Reserent bemerkt hiezu, daß diese Sti¬ pendien=Angelegenheit für Steyr sehr wichtig sei. Steyr besitze eine Realschule, deren Schüler meist auf die technische Hochschule gehen. Es solle daher angestrebt werden, daß dieses Stipendium In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird dem Herrn Dr. Adolf Zottl der Titel eines Assistenten verliehen. — In den Gemeindeverband der Stadt Steyr werden nach § 2 der Heimatsgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.-Bl. Nr. 222, aufgenommen: Elisabeth Fahrner, Josefa Hacker, Ludwig Hajek samt Frau, Karl Hellein samt Frau und 5 Kinder, Rosina Mayer, Georg Mayr samt Frau, Josef Sturm auch Realschülern und Hörern der technischen Hochschule ver¬ liehen werden könne. Er stelle daher namens der Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt¬ gemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr möge an das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht herantreten, daß das Maternus Hammersche Stipendium auch den Realschülern resp. Hörern der technischen Hochschule verliehen werden dürfe. Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.494. 21. Ernennung eines Armenrates und eines Armenhausvaters. Der Herr Referent gibt bekannt, daß Herr Matthias Hermann die Stelle eines Armenrates für den IV. Bezirk und die Stelle eines Armenhausvaters für das Bürgerspital zurück¬ gelegt hat. Von Seite des städtischen Armenrates wird für diese beiden Stellen Herr Karl Donke, Tischlermeister in Steyr, Kirchengasse Nr. 1, vorgeschlagen. Der Sektionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinde¬ rat wolle beschließen: Für die erledigte Armenratsstelle des IV. Bezirkes sowie für die Stelle des Armenhausvaters für das Bürgerspital wird Herr Karl Donke, Tischlermeister in Steyr, ernannt. Einstimmig nach Antrag. Herr G.=R. Gründler beantragt, der löbl. Gemeinde¬ rat möge dem Herrn Matthias Hermann für seine bisherige Mühewaltung den Dank aussprechen. Der Herr Vorsitzende ersucht, diesen Dank durch Er¬ heben von den Sitzen zum Ausdrucke zu bringen. (Geschieht.) Ueber Umfrage des Herrn Vorsitzenden, ob noch jemand etwas vorzubringen habe, spricht Herr G.=R. Kattner den Wunsch aus, es möge auch heuer ein Blumenfest zugunsten des Spitalbaues veranstaltet werden. Der Herr Vorsitzende erklärt, er werde sich mit dem bestandenen Komitee ins Einvernehmen setzen. Herr G.=R. Wokral beantragt, daß der Rechnungs¬ abschluß pro 1912 vervielfältigt und jedem Gemeinderate zuge¬ stellt werde. Herr G.=R. Kirchberger stimmt dem Antrage des Herrn G.=R. Wokral zu, doch sei er dafür, daß der Rechnungs¬ abschluß, insbesonders in bezug auf die Stiftungen, behufs Kostenersparnis vereinfacht werde Herr G.=R. Mitter ist für die möglichste Erweiterung des Rechnungsabschlusses Herr G.=R. Erb wäre dafür, die heute ausgesprochenen Wünsche der Finanzsektion zu überweisen, welche eine Form finden wird, den vorgebrachten Wünschen Rechnung zu tragen Der Herr Vorsitzende erklärt, er werde bei Druck¬ legung des Rechnungsabschlusses im Einvernehmen mit der 11. Sektion vorgehen. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung. samt Frau und 11 Kinder, Josef Weigl samt Frau und 1 Kind, Josef Zifferer samt Frau und 3 Kinder, Franz Horak samt Frau und 5 Kinder. — Das Bürgerrecht der Stadt Steyr wird verliehen dem Michael Walcher, städt. Amtsdiener, Franz Wild, Fabriksarbeiter, Josef Zeller, Schlosser in der Waffenfabrik, und Georg Baumberger, Fabriksarbeiter, gegen Erlag einer Taxe.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats Steyr am 25. April 1913 Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions Obmann-Stellv Herr Anton Sighart. 1. Personalansuchen. Über das vorliegende Ansuchen des Herrn Dr. Adolf Zottl um Verleihung des Assistenten Titels und um eine Gehalts Erhöhung stellt die Sektion folgenden Antrag: Nach Ausweis des Aktes steht Herr Dr. Zottl derzeit im Genusse eines Adjutums von jährlich 1600 K (seit seiner Bestellung im Jahre 1908) und einer Remuneration von 400 K jährlich zufolge Gemeinderatsbeschlusses vom J. 1910. Außerdem

genießt Herr Dr. Zottl vollkommen freie Station. Es ergibt sich aus seinen eigenen Ansuchen und dem Ergebnisse eingezogener Erkundigungen, daß sich seine Agenden seit der Bestellung im Jahre 1908 wesentlich vermehrt haben und daß sein Wirken im städt,. Krankenhaus, insbesondere was Opertion betrifft ein sehr ersprießliches ist. Unter solchen Umständen nimmt die Sektion gern den Anlaß wahr, dem Einschreiter den gewünschten Titel Assistent zu verleihen bzw. diese Verleihung beim löbl. Gemeinderate zu beantragen. Die Sektion würde auch gerne einer Erhösung der Bezüge zustimmen wenn nicht mit Rücksicht auf das bestehende Präliminare sich derzeit

einer dauernden Mehrbelastung des Budget Schwierigkeiten in den Weg stellen würden. In Anerkennung des Wirkens des Herrn Dr. Zottl stellt aber die Sektion den weiteren Antrag der löbl. Gemeinderat wolle demselben sein die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schluß des Jahres ein Remuneration in der Höhe er 450 K bewilligen und es sei gleichzeitig dem Herrn Dr. Zottl der Dank und die Anerkennung des Gemeinderates für sein ersprießliche Wirksamkeit auszudrücken. Dem Gesuchsteller bleibt es überlassen sich wegen einer ständigen Regulierung seiner Bezüge vor der künftigen Präliminarberatung, also etwa im November 1913 neuerdings an den Gemeinderat zu wenden. Dieser Antrag wird angenommen.

2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde-Verband. Nachbenannte Parteien werden auf Grund ihres 10-jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes in Steyr in den Gemeinde Verband von Steyr aufgenommen. 1. Elisabet Fahrner 2. Josefa Hacker 3. Ludw. Hajek s. Frau 4. Karl Hellein s. Frau 5 Kinder 5. Rosina Mayr 6. Georg Mayr s. Frau 7. Jos. Sturm s. Frau 11 Kinder 8. Jos. Weigl s. Frau 1 Kind 9. Jos. Zifferer s. Frau 3 Kinder 10. Franz Horak s. Frau 5 Kinder III. Ansuchen um Zusicherung der Auf-

nahme in den Gemeinde-Verband. Wird von der Tagesordnung abgesetzt. IV. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. a. Michael Walder st. Amtsdiener bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt dem Bittsteller das Bürgerrecht gegen Erlag einer Taxe von 30 K zu bewilligen. Einstimmig nach Antrag Z. 9170. b. Franz Wild, vehl. Fab. Arbeiter in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt der Verleihung des Bürgerrechts an den Gesuchsteller gegen Erlag einer Taxe von 10 K, die den persönlichen u Erwartsverhältnissen angemessen erscheint. Einstimmig nach Antrag Z. 10538

c. Josef Zeller, Schloßer in der Wf. bittet um Verleihung des Bürgerrechts. Der Sektion beantragt, dem Gesuchsteller das Bürgerrecht gegen Erlag einer Taxe von 20 K zu verleihen. Einstimmig nach Antrag Z 8504. d. Georg Baumberger, Waffenfab. Arbeiter bittet um Verleihung des Bürgerrechts. Die Sektion beantragt, dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen eine Taxe von 40 K zu verleihen. V. Ansuchen um eine Gnadenpension. Hierüber liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Frau Wetti Großauer hat schon unter

den 10. Februar 1912 aus Anlaß des Ablebens ihres Gatten und unter Verweisung auf ihre finanziell bedrängten Lage um eine Unterstützung angesucht, welches Ansuchen jedoch in der Gemeinderatssitzung am 23. Feb. 1912 abgelehnt wurde. Über ein späteres Ansuchen um einen Erziehungsbeitrag wurde Frau Großauer angewiesen, sich an den zuständigen Armenrat zu wenden, welche Schritte Frau Großauer, wenigstens soweit die Aktenlage zeigt, nicht unternommen hat. Es kann dabei, weil für das vorliegende Einschreiten belanglos, dahin gestellt bleiben ob das Einschreiten um einen Erziehungsbeitrag deshalb unterlassen wurde weil es der Gesuchstellerin nicht gelungen ist, für ihre Bedürftigkeit die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Soweit es sich um das vorliegende

neuerliche Ansuchen um Zuwendung der der Frau Juliana Grossauer gewährten Gnadengabe handelt, verweist die Sektion darauf, daß in den persönlichen Verhältnissen der Frau Wetti Grossauer seit dem Ansuchen von 10. Feb 1912 eine Änderung zu deren Nachteil offenbar nicht eingetreten ist, daß also jene Verhältnisse auch heute noch bestehen, welche für die Haltung des Gemeinderates am 23 Feb. 1912 maßgebend waren. Bei Verleihung der Gandengaben an Frau Juliane Grossauer lagen die Verhältnisse insoferne anders, als dieselbe damals nach Ausweis des Amtes schon 68 J alt war, während Frau Wetti Grossauer sich voller Rüstigkeit u. Arbeitsfähigkeit erfreut. Es soll hier auch noch darauf verwiesen werden, daß Frau Wetti Großauer erst kürzlich durch eine ihr günstige

Entscheidung des Gemeinderates in den Genuß des Nachlasses ihrer verstorbenen Schwiegermutter Frau Julie Grossauer gelangt ist. Es wird daher der Antrag auf derzeitige Abweisung der Gesuches gestellt. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Schriftführer Verifikatoren.

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