Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1912

2 Hierüber beehrt sich das Amt mit dem Ersuchen um Be stimmung der Wahltage und um Namhaftmachung der Wahl¬ kommissionen zu berichten. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag Es werden zur Vornahme der notwendigen Ergänzungs wahlen in den Gemeinderat der Stadt Steyn auf 3 Jahre 1 Mitgliede für den I. Wahlkörper von : 4 Mitgliedern II. „ 7 „ „ 1 3 III. 1 „ „ 3 IV. 2 1 „ „ folgende Wahltage bestimmt: 7. März 1913 Hauptwahl Freitag, den IV Wahlkörper: Stichwahl Samstag, „ 8 den 10. März 1913 Hauptwahl Montag III. Wahlkörper Stichwahl Dienstag, 11 „ Hauptwahl Mittwoch den 12. März 1913, II. Wahlkörper 13. Stichwahl Donnerstag „ den 14. März 1913, Hauptwahl Freitag I. Wahlkörper: 15. Stichwahl Samstag „ V. Wahlkörper hat in drei Sektionen, Die Wahl im A—H Sektion im Kasino I. und zwar Buchstaben 1—0 II. „ in den Brauhaussälen R—2 III. „ „ zu erfolgen Im I., II. und III. Wählkörper werden die Wahlen im Rathause im sogenannten kleinen Ratssaal vorgenommen Als Wahlzeit hat in allen Wahlkörpern die Zeit von 8 Uhr bis 1 Uhr mittags zu gelter früh Für eventuelle Stichwahlen gelten hinsichtlich der Wahl räume und Wahlzeiten die gleichen Bestimmungen wie für die Hauptwahlen. In die Wahlkommissiinen werden folgende Herren als lieder vorgeschlagen Mitg Für den IV. Wahlkörper: Sektion: Josef Huber jun., Gottlieb Dantlgraber Flenkenthaller, Otto Dunkl, Wenzel Brand Franz Ersatzmänner: Franz Hofer, Anton Duchatsche II. Sektion: Franz Kirchberger, Leopold Köstler, August Mitter, Franz Nothhaft, Leopold Mösel. Ersatzmänner: Johann Kollmann, Johann Mudrak IIi. Sektion: Johann Rotter, Rudolf Sommerhuber sen. Steinhuber, Josef Wokral, Karl Wöhrer Pete Ersatzmänner: Florian Reder, Emil Stephan. Für den III. Wahlkörper: Josef Heininger, Julius Haller, Franz Mally, Franz Tribrunner, Franz Schwertfelner Ersatzmänner: Franz Vögerl, Johann Katschena Für den II. Wahlkörper Rudolf Sommerhuber jun., Johann Steinhuber, Gottlieb Dantlgraber, Franz Hofer, Karl Feicht Ersatzmänner: Johann Ortner, Wilhelm Denkmayr Für den I. Wahlkörper: Leopold Haller, Franz Nothhaft, Anton Franz Aigner, Viktor Ortler. Dorn Ersatzmänner: Karl Bagfrieder, Anton Kurz. Die Wahl der Kommissionsmitglieder wolle, wenn kein Einspruch erfolgt, durch Zuruf geschehen. Z. 32.968/12. — Einstimmig nach Antrag. 3. Festsetzung der Armenfondsgebühren pro 1913. Das Amt berichtet Die Giltigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. De zember 1911 betreffend Festsetzung der Armenfondsgebühren läuft mit Ende des Jahres 1912 ab Hierauf wird mit der Bitte aufmerksam gemacht, daß der Gemeinderat bezüglich dieser Gebühren, die alljährlich fest¬ löbl. gesetzt werden müssen, neuerlich Beschluß fassen wolle. Die Sektion beantragt: folgende Armenfondsgebühren Der Gemeinderat wolle wieder beschließen Für die Erteilung der polizeilichen Baubewilligung zu Bau¬ 1. führungen, welche nicht infolge von Elementarereignissen notwendig werden, und zwar bei Neubauten 20 K und bei Zu= und Umbauten 4 K für die Erteilung einer Tanzmusiklizenz 4 K 2 für die Bewilligung zur Offenhaltung von Kaffee= un 3 Schanklokalitäten über die gesetzliche Sperrstunde 2 K ür eine nicht zu wohltätigen Zwecken abgehaltene musikali¬ 4 sche Unterhaltung gegen Eintrittsgeld oder Sammlung 4 K; ür ein Besteisschießen, Bestkegelscheiben, Bestschießen 4 K 5 ür ein Preisfahren oder Reiten 6 K; 6. für Veranstaltung eines Feuerwerkes, Fackelzuges oder für 7. öffentliche Umzüge in Verkleidung 10 K für die festliche Abhaltung einer Hochzeit 6 K 8. für die Produktion von Gymnastikern, Schnelläufern unt 9 dergl. für jede Vorstellung 1 K für die Produktionen von Zirkus=, Menagerie=, Ringelspiel 10. Prater=, Schießbuden=, Schaubuden= und Schiffsschaukel besitzern, Marionettentheater pro Tag 1 K, bei Beschäfti gung von mehr als 10 Personen 2 A; für ständige in Steyr bestehende Schaustellungen, und zwar 11. für sogenannte Kaiserpanoramus von der Wochenserie je 1 K und für Biographen pro Vorstellung 2 K Herr G.=R. Tribrunner tritt dafür ein, daß bei der Biographen so wie heuer auch nächstes Jahr nur 1 X Armen¬ fondsgebühr pro Vorstellung festgesetzt werde Der Herr Referent erwidert, man sei bei der Er höhung dieser Armenfondsgebühr auf 2 K von der Tatsache ausgegangen, daß die Kinematographen stets ein sehr gutes Ge¬ schäft machen, daher die erhöhte Gebühr ganz leicht entrichte werden könne. Auch werde durch das Kino das hiesige Theater ganz bedeutend im Besuche geschädigt. Er bittet deshalb, den Sektionsantrag in dieser Form anzunehmen Herr G.=R. Wokral schließt sich dem Wunsche des Herrn G.=R. Tribrunner an, denn es würde sonst die Erhöhung dieser Armenfondsgebühr den Anschein erwecken, als ob man dieselbe deshalb durchführe, weil man gehört habe, daß die Absicht be teht, ein zweites derartiges Unternehmen in Steyr zu gründen. Er könne auch der Auffassung des Herrn Referenten nicht zu¬ stimmen, daß das Theater durch die Kinemathographen im Be¬ uche geschädigt werde, denn die minder bemittelten Bevölkerungs schichten seien stets im Theater vertreten, was bei den bürger lichen Kreisen nicht immer der Fall sei. Herr G.=R. Langoth bemerkt, es könne wohl nicht be¬ stritten werden, daß das hiesige Theater durch den Kinemato¬ graphen sehr im Besuche leidet, denn alles strebe den Bio¬ graphen zu. Was die Erhöhung der Armenfondsgebühr für die¬ elben anbelange, sei diese nicht deshalb vorgenommen worden, um ein eventuell entstehendes zweites solches Unternehmen zu treffen, sondern weil die Ausgaben für den Armenfond sich vnn Jahr zu Jahr steigern. Diese Erhöhung werde die Kinobesitzer gewiß nicht schwer treffen, denn 1 K mehr werden dieselbei entschieden noch tragen können, schon mit Rücksicht darauf, daß dies dem Armenfond zugute kommt Herr G.=R. Wokral erklärt, daß dann auch die Armen fondsgebühren für Neubauten 2c. erhöht werden sollen Herr G.=R. Kirchberger erwidert, daß auch eine ent¬ sprechende Erhöhung der Baulizenzgebühr ins Auge gefaßt ist welche nächstes Jahr, wo zugleich eine neue Bauordnung für die Stadt Steyr in Angriff genommen wird, zur Durchführung gelangen soll Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß die Armenfonds gebühr, wie sie hier für die Biographen festgesetzt ist, im Ver gleiche zu der anderer Städte wohl keine hohe genannt werder könne, wenn man in Betracht ziehe, daß man in Innsbruck derzeit beabsichtigt, von den Kinounternehmungen in Hinkunf der Brutto-Einnahme als Armenfondsgebühr einzuheben. 15 Der Sektionsantrag gelangt hierauf zur Annahme — Z. 33.137/12 4. Eingabe der Wirtschaftlichen Vereinigung der Kleingewerbetreibenden Oberösterreichs bezüglich Ab¬ änderung der Verkaufszeit an Jahrmarkt=Sonntagen und Sonntagen vor dem 24. Dezember und an diesem Tage selbst In dieser Eingabe wird um Verlegung der Verkaufszei an obigen Tagen — statt von 7 bis 3 Uhr — von ½8 bis ½12 Uhr vormittags und von 1 bis 5 Uhr nachmittags an¬ gesucht Ueber dieses Ansuchen, welches dem hiesigen Handels¬ gremium zur Aeußerung vorgelegt wurde, beantragt die Sektion: Der Gemeinderat hat bereits in seiner letzten Sitzung seine Stellungnahme zur Freigabe des Sonntags vor dem 24. De zember oder für den letzteren selbst, wenn er auf einen Sonntas fällt, kundgetan Zufolge einer erst in den letzten Tagen neuerdings er flossenen Entscheidung der hohen k. k. Statthalterei ist dieser Teil des Ansuchens gegenstandslos geworden. Die Statthaltere ronnte sich zu einer Aenderung des bestehendes Zustandes fü heuer nicht entschließen. Bezüglich der Aenderung der Verkaufsordnung an Jahr markt=Sonntagen wolle vor allem ein Gutachten der Genossen¬ schaft der Handeltreibenden sowie der Handlungsgehilfenschaft eingeholt werden Wird einstimmig angenommen. — Z. 25.502,12. 5. Rekurs gegen Armenratsentscheidungen. n) Rekurs des Georg Wieser, Spieldosenbesitzer in Steyr gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 18. No¬ vember 1912, Z. 28.013, womit sein Ansuchen um Erhöhung des Armengeldes abgewiesen wurde Die Sektion beantragt Mit Rücksicht auf die Tatsache, das Rekurrent ohnehin eine laufende Armenunterstützung von 14 K monatlich genieß und die Mittel des städtischen Armenfondes ohnehin sehr in Anspruch genommen werden, wolle der Rekurs abgewiesen werden Einstimmig nach Antrag Z. 31.601/12. b) Rekurs der Anna Löschenkohl, Armenpfründnerin, ir Grünburg wohnhaft, gegen die Entscheidung des städt. Armen

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