Ratsprotokoll vom 27. September 1912

Die Sektion habe sich aber auf den Standpunkt gestellt, daß dies aus prinzipiellen Gründen nicht angängig ist, nachdem dann mit demselben Rechte alle anderen Vereine in Steyr, deren Subventionen vom Landesausschusse aus dem gleichen Grunde eingestellt wurden, mit dem Ansuchen an den Gemeinderat herantreten könnten, daß man ihnen ihre Subventionen für jenen Zeitraum vorschußweise auszahle, in welchem der Landtag nicht arbeitsfähig ist oder der Landesausschuß nicht zahlen will. Das würde für die Stadtgemeinde eine stete Belastung bedenten. Abgesehen davon sind aber noch andere Bedenken vorhanden. Wenn der Gemeinderat sich herbeilassen würde, solche Subven tionen vorschußweise auszubezahlen, könnte sich der Landesaus¬ schuß leicht auf den Standvunkt stellen, diese Subventionierungen in Zukunft überhaupt der Stadtgemeinde zu überlassen und auch die Bewilligung für Remunerationen nicht mehr zu erteilen. Diese Gefahr bestehe und daher hat sich die Sektion auf den Standpunkt gestellt, auf dieses Ansuchen nicht einzugehen und folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: Der Gemeinderat wolle beschließen: Auf das vorliegende Ansuchen kann aus prinzipiellen Gründen nicht eingegangen werden. Wird einstimmig angenommen. — Z. 24.153/12. 20. Ansuchen des Fachlehrers Karl Mitterberger um die Bewilligung der Benützung eines Lehrzimmers der Mädchen=Bürgerschule zwecks Erteilung von Stena¬ graphie=Privatunterricht. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Dem Gesuchsteller werde die Benützung eines Lehrzimmers im Bürgerschulgebäude, 1. Stock, zur Abhaltung eines Privat¬ Stenographiekurses bewilligt. Für Beheizung, Reinigung, Be¬ leuchtung und event. Schaden hat der Gesuchsteller selbst aufzu¬ kommen. Weiters spricht der Gemeinderat den Wunsch aus, daß auch unbemittelte Schülerinnen diesen Kurs besuchen können. Einstimmig nach Antrag. Z. 23.881/12. 21. Ansuchen des Fachlehrers Franz Sager um Ueberlassung eines Klassenzimmers der Knaben=Bürger¬ schule zum Zwecke der Erteilung von Stenographie¬ Privatunterricht. Die Sektion beantragt: Dem Gesuchsteller werde die Benützung des Lehrzimmers unter den gleichen Bedingungen wie in den Vorjahren bewilligt. Gleichzeitig spreche der Gemeinderat den Wunsch aus, daß auch unbemittelte Schüler diesen Kurs unentgeltlich besuchen können. Einstimmig angenommen. — Z. 24.046/12. 22. Ansuchen der Genoffenschaft der Schuhmacher in Steyr um Ueberlassung des Zeichensaales in der Mädchen=Bürgerschule zwecks Abhaltung von Fach¬ unterricht. Ueber Antrag der Sektion wird der Genossenschaft der Schuhmacher in Steyr die Benützung des Zeichensaales in der Knaben=Bürgerschule an Sonntagen von 1 bis 3 Uhr nach¬ mittags zur Abhaltung eines Fachkurses bewilligt. — Z. 23.197 12. Nach Abwicklung der Tagesordnung äußert sich Herr G.=R. Wokral, daß in der Kanzlei des Herrn Bürgermeisters Umänderungen vorgenommen wurden, obwohl ihm nicht erinner¬ lich sei, daß hierüber ein Beschluß des Gemeinderates eingeholt worden wäre. Er stellt deshalb an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage, ob dies im Einvernehmen mit der Bausektion geschehen ist und sei er schon der Ansicht, daß über derartige Sachen dem Gemeinderate doch wenigstens ein Bericht erstattet werden solle. Der Herr Bürgermeister erwidert, daß er in dieser Angelegenheit nicht selbständig vorgegangen sei, sondern er habe sich diesbezüglich vorher mit der III. Sektion ins Einvernehmen gesetzt, welche auch beschlossen hat, die nötigen Umänderungs¬ arbeiten in seiner Kanzlei durchführen zu lassen. Herr G. R. Aigner spricht den Wunsch aus, der Herr Bürgermeister möge Schritte einleiten, daß am Hause Wieser¬ feldplatz Nr. 26 oder Nr. 28 ein Postkasten angebracht werde, nachdem durch die Verlegung des Postamtes in Steyrdorf ver¬ schiedene Umänderungen betreffs der Postkasten vorgenommen wurden, wodurch das Aufgeben von Briefen bedeutend umständ¬ licher für die dortige Bewohnerschaft geworden ist. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er sich diesbezüglich mit der k. k. Postdirektion in Linz ins Einvernehmen setzen werde, welche stets das dankenswerteste Entgegenkommen ge¬ zeigt habe. Herr G.=R. Tribrunner bringt das Vermächtnis des Herrn Spitalsky in Erinnerung, indem er darauf hinweist, daß es jetzt wohl an der Zeit sei, an eine zweckentsprechende Ver¬ wendung dieses Kapitales zu denken. Da der erste Punkt des Testamentes, nämlich die Regulierung des Pfarrberges, undurch¬ führbar sei, so solle der zweite Punkt desselben, die eventuelle Erbauung eines Schlachthauses in Steyr, in Erwägung gezogen und das Kapital dieser Bestimmung zugeführt werden. Er bittet deshalb den Herrn Vorsitzenden, diese Angelegenheit der be¬ treffenden Sektion vorzulegen, damit diesbezügliche Beschlüsse gefaßt werden können und macht er noch darauf aufmerksam, daß ja der Gemeinderat selbst in einer der letzten Sitzungen die Erbauung eines Schlachthauses in Steyr für unerläßlich be¬ zeichnet habe. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er diesbezüglich bereits dem Amte den Auftrag erteilt habe, einen Bericht aus¬ zuarbeiten und sodann dem Gemeinderate vorzulegen. Herr G.=R. Wokral bemerkt noch, daß bekanntlich in der Sitzung des Gemeinderates am 26. Juli l. J. bezüglich Er¬ richtung einer zweiten Hilfsklasse für schwachsinnige Kinder und Bewilligung eines Quartiergeldes für die notwendige Aushilfs¬ lehrkraft beschlossen wurde, diese Angelegenheit wegen Einziehung von Erkundigungen zu vertagen. Nun seien bereits zwei Monate vergangen, ohne daß diese Sache dem Gemeinderate zur weiteren Behandlung zugewiesen worden wäre. Er bittet deshalb den Herrn Vorsitzenden um eine diesbezügliche Aufklärung. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß mit Beschluß des k. k. Landesschulrates in Linz die Errichtung einer zweiten Hilfs¬ klasse für schwachsinnige Kinder abgelehnt wurde und daher das Quartiergeld für die Aushilfslehrkraft von der Stadtgemeinde nicht ausbezahlt zu werden braucht, wodurch diese Angelegenheit gegenstandslos geworden ist. Ueberhaupt sei dieser letzte Punkt, nämlich die Bewilligung des Quartiergeldes für die Aushilfs¬ lehrkraft, damals irrtümlicherweise auf die Tagesordnung des Gemeinderates gekommen, nachdem die Stadtgemeinde gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Quartiergelder an die Lehrpersonen auszuzahlen. Herr G.=R. Wokral äußert sich noch, daß damals dem Gemeinderate wenigstens ein Bericht hätte erstattet werden sollen, wie die Angelegenheit erledigt worden ist. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um ½5 Uhr nach¬ mittags. In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird das Bürgerrecht der Stadt Steyr folgenden Bewerbern ver¬ liehen: dem Leopold Sailler, Gasthausbesitzer, dem Franz Küpferling, Schlossermeister, beiden gegen Erlag einer Taxe von 40 A, dem Max Willner, Hausbesitzer, und dem Franz Grund¬ böck, Waffenfabrikarbeiter, gegen Entrichtung einer Taxe von 20 K, bezw. 10 K. — Dem Simon Pottfay, Waffenfabrik¬ arbeiter, wird die definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyc bewilligt. — Auf Grund des § 2 der Heimats¬ gesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, werden folgende Parteien in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufgenommen: Maria Eisenhofer, Johann Gruber samt Frau und zwei Kinder, Elisabeth Schiffmann, Johann Schreiner samt Frau, Josef Weidl samt Frau und fünf Kinder, Alexander Weinrauch samt Frau und vier Kinder, Rudolf Tillian samt Frau und zwei Kinder und Justine Zauner. — Eine Partei wird wegen Nichterfüllung der erforderlichen gesetzlichen Vor¬ — Dem Gesuchsteller Matthias Migschitz schriften abgewiesen Gemischtwarenhändler, wird die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag einer Taxe von 100 K gegeben. — Eine Partei wird mit einem gleichen Ansuchen abgewiesen. — Der prov. Kanzleileiter Johann Bayer wird definitiv in dieser Eigenschaft ernannt. Der prov. Bau¬ polier Hans Turner wird definitiv als städtischer Baupolier be¬ stellt. — Die ausgeschriebene Reservewachmannstelle wird dem Bewerber Josef Leidinger und die ausgeschriebene Tierarztens¬ estelle dem Bewerber Karl Hörmandinger, derzeit Beschautierarzt in Vöcklamarkt, verliehen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2