4 Es wird hierauf über den Antrag der Sektion abgestimmt Z. 22.809|12. — und derselbe einstimmig angenommen. 14. Ansuchen um Weiterverpachtung eines städt. Grundes (Scherergut). Ueber Antrag der Sektion wird beschlossen, die Verpach tung dieses Grundes (Parz. Nr. 653) auf den Amtstafeln zur Ausschreibung zu bringen, nachdem sich bereits mehrere Be¬ — Z. 24.138,12. werber um diesen Grund gemeldet haben. 15. Ansuchen der Oesterreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr um Bewilligung der Straßen¬ benützung zum Zwecke der Legung eines Kabels für die Leitung des elektrischen Stromes von der Waffenfabriks¬ Zentrale zum Elektrizitätswerk Steyr Der Herr Referent verliest diese Eingabe der Waffen¬ fabriks=Gesellschaft vom 10. Juli d. J., nimmt in längeren Aus¬ ührungen zu dieser Angelegenheit und den hiebei gepflogenen Schriftenwechsel und diversen Besprechungen Stellung, die in olgendem Sektionsbericht und Antrag ausführlich nieder zelegt sind: Mit der Eingabe vom 10. Juli 1912 hat die Oester¬ reichische Waffenfabriks=Gesellschaft um die Bewilligung zur Be nützung der Blumauerstraße für die Legung eines Kabels von hrer Dampfzentrale zu den hiesigen Elektrizitätswerken angesucht, da sie mit der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke in Steyr ein Abkommen getroffen hat, laut welchem an Stelle der Dampf maschinen dieser Gesellschaft zum Antriebe der vorhandenen Dynamomaschinen zwei Drehstrommotore zur Aufstellung ge langen und letztere den Strom zum Antriebe von der Kraft zentrale der Waffenfabriks=Gesellschaft erhalten sollen Dieses Ansuchen war mit einem Schreiben der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg vom 25. Juli 1912 an di Elektrizitätswerke in Steyr belegt, nach welchem diese Gesell¬ chaft unter Aufrechthaltung des bestehenden Rechtsverhältnisses keine Einwendung gegen den Betrieb des Steyrer Elektrizitäts werkes durch den von der Waffenfabrik bezogenen Strom erhebt wovon jedoch bis jetzt die Gesellschaft für Gasindustrie in Augs burg keine Mitteilung an die Stadtgemeinde Steyr gemacht hat. Mit Vorarbeiten zur Lösung der Beleuchtungsfrage nach Aufhören der diesbezüglich die Gemeinde bis Ende 1917 binden den Verträge beschäftigt, war es für die Bausektion und das Beleuchtungskomitee des Gemeinderates nicht leicht, einen Vor schlag über das Ansuchen der Waffenfabriks=Gesellschaft an der Gemeinderat zu erstatten, weil es ja nicht ausgeschlossen ist, daß durch Zugeständnisse der verlangten Art die Stadtvertretung seinerzeit in der freien Entschließung über zu lösende Frager beirt oder behindert werden könnte Andererseits kann die Bevölkerung der Stadt Steyr wohl mit Recht von ihrer Gemeindevertretung erwarten, daß sich die¬ sic selbe keine Gelegenheit ungenützt entgehen läßt, durch welche den Bewohnern der Stadt Steyr Vorteile verschassen kann Endlich ist es ein Wunsch der Stadtgemeinde, eventuell auch mit der Waffenfabriks=Gesellschaft wegen seinerzeitiger Lieferung elektrischer Energie für Licht= und Kraftzwecke in Verhandlung zu treten und auf eine Unterstützung der Waffenfabriks=Gesell chaft bei ihren diesbezüglichen Schritten zu rechnen, wofür die etzige geschäftliche Verbindung der Waffenfabriks=Gesellschaft mit der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke möglicherweise ein Hinderni¬ bilden könnte Von diesen Erwägungen geleitet, trat die Stadtgemeinde mit der Oesterreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft über das ein gangs bezogene Einschreiten in Verhandlungen ein, die endlick dahin zusammengefaßt worden sind, daß sich die Waffenfabriks Gesellschaft rechtsverbindlich verpflichtet hat, das in die Blum¬ zuergasse zu verlegende Kabel längstens bis 31. Dezember 1917 ohne weiteres wieder zu entfernen und den alten guten Zustand der Straße wieder herzustellen und daß sie der Stadtgemeinde eine rechtsverbindliche Erklärung der Aktiengesellschaft Elektrizi ätswerke in Steyr übermittelt hat, nach welcher sich letztere verpflichtet, vom Zeitpunkte der Benützung des zu legender Kabels bis zum 31. Dezember 1917 den Kraftstrompreis für die stonsumenten in der Stadt Steyr um 8 Perzent zu ermäßigen, das ist von 32·6 Heller auf 30 Heller herabzusetzen. Wenn auch das zuletzt erwähnte Zugeständnis kein seht großes genannt werden kann, so ist in demselben immerhin ein allen Steyrer Konsumenten von elektrischen Kraftstrom zu kommendes Entgegenkommen zu erblicken, dem hoffentlich bald in größeres seitens der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke folgen wird und es war eben bei den heute obwaltenden besonderer Verhältnissen leider nicht möglich, noch mehr zu erreichen, st sehr dies auch die Vertreter der Gemeinde gewünscht hätten Da somit über Verlangen der Stadtgemeinde Steyr die Oesterreichische Wafsenfabriks=Geselschaft die rechtsverbindliche Er klärung abgegeben hat, das zu legende Kabel längstens End¬ 917 ohneweiters wieder zu entfernen und den alten guten Zu. tand der Straße wieder herzustellen, da ferner die rechtsverbind liche Erklärung der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke in Stem vorliegt, den Kraftstrompreis an alle Stehrer Konsumenten vom teitpunfte der Intriebsetzung des Kabels um 8 Perzent zu er mäßigen, alfso auf 30 Heller per Klowatstunde herahznseten, erlaubt sich die III. Sektion den Antrag zu stellen Der löbliche Bemeinderat der Stadt Stehr wolle der Oeiser reichtichen Wasfenfabrits Geselschaft die Benütung der Biuman¬¬ gasse für die Legung eines Kabels zum Zwecke der Juleinne des eletrischen Stromes von der elektrischen Zentrale de Waffenfabrik zur Zentrale der Aktiengesellschaft der Elektrizitäts werke in Steyr bewilligen, trotzdem im Gemeinderate die An sicht herrscht, daß es auch Sache der Aktiengesellschaft Elektrizi tätswerke gewesen wäre, um die Bewilligung zur Zuleitung remden elektrischen Stromes zu ihrem Werke bei der Stadt gemeinde besonders anzusuchen. Diese Bewilligung kann jedoch erst dann in Kraft treten, wenn die Gesellschaft für Gasindustrie in Angsburg auch an die Stadtgemeinde Steyr die Mitteilung gemacht haben wird, daß sie jegen die Kabellegung in der Blumauergasse zum Zwecke der Ver ehung der Werke der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke in Steyr mit elektrischem Antriebsstrom keine Einwendung erhebt. Dieser Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. Z. 24.353/12 16. Ansuchen der Oesterreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr um Bewilligung der Straßen¬ benützung zum Zwecke der Legung eines Kabels für die Leitung des elektrischen Stromes von der Waffenfabriks¬ Zentrale nach Letten Die Sektion stellt folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe, der Oesterreichischen Waffen fabriks=Gesellschaft in Steyr die bei der am 24. September l. I mit den Vertretern der Stadtgemeinde abgehaltenen Kommission vorbehaltlich gegebene Bewilligung zur Legung eines elektrischen Kabels nach Letten unter folgenden Bedingungen zu erteilen: Das zu legende Kabel darf nur zur Leitung von 1. elektrischem Strome für den eigenen Kraftbetrieb benützt werden Aus Verkehrs= oder baulichen Gründen muß die Oester¬ 2. ceichische Waffenfabriks=Gesellschaft über Verlangen der Stadt gemeinde eine eventuelle Verlegung des Kabels auf eigene Kosten vornehmen. Bei der Ausführung der Kabellegung muß auf be¬ 3. stehende Wasser= und Gasleitungen, sowie auf die Kanäle volle Rücksicht genommen werden 4. Nach vollzogener Kabellegung ist der frühere gute Zu¬ der benützten Straßen und Wege wieder herzustellen stand 5. Für erfolgte Beschädigungen des Kabels, mögen sie aus was immer für einen Anlaß erfolgen, ja auch für eine eventuelle Zerstörung leistet die Stadtgemeinde keinerlei Haftung Selbstverständlich beziehen sich die gestellten Bedingungen nur auf das Stadtgebiet Steyr Z. 22.99212. Wird einstimmig angenommen. — IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Josef Langoth. 17. Verleihung einer Krenkelmüller=Pfründe. Ueber Antrag der Sektion wird nach dem Vorschlage des städtischen Armenrates beschlossen, die erledigte Krenkelmüller Pfründe von monatlich 20 K der Bewerberin Julie Kutzen¬ berger gegen Einstellung ihrer Pfründe von 14 K monatlich zu Z. 21.901/12. — verleihen Ansuchen des 18. Fachlehrers Lonis Lebeda um Gestattung der Benützung des Zeichensaales in der Knaben=Bürgerschule zur Abhaltung eines Privat¬ Zeichenkurses Die Sektion beantragt, es werde dem Gesuchsteller die Benützung des Zeichensaales zur Abhaltung eines Privat=Zeichen¬ kurses unter den gleichen Bedingungen wie im Schuljahre 1910/11 bewilligt. Gleichzeitig spreche der Gemeinderat den Wunsch aus, es möge auch unbemittelten Schülern möglich gemacht werden, den unentgeltlich besuchen zu könner Kur¬ Einstimmig nach Antrag Z. 23.756|12. — 19. Eingabe des k. k. Stadtschulrates Stehr um Bewilligung der eingestellten Remuneration für die Er¬ teilung des Stenographie=Unterrichtes an den beiden Bürgerschulen Der Herr Referent bringt diese Eingabe des k. k Stadtschulrates vom 19. September l. J. zur Verlesung und rklärt, daß er schon in der letzten Sitzung des Stadtschulrates gegen das in dieser Eingabe gestellte Ansuchen gesprochen habe und zwar aus folgenden Gründen Der Landesausschuß hat infolge Lahmlegung des Land¬ tages in letzter Zeit es für gut befunden, sämtliche Subven¬ tionen, welche bis jetzt vom Landesausschusse ohne weitere Be¬ wvilligung des Landtages ausbezahlt wurden, einzustellen, und zwar aus Mangel einer besonderen Bewilligung seitens des ober österreichischen Landtages. Diese Verfügung hat auch den Steno¬ graphie= Unterricht an den beiden Bürgerschulen betroffen, der bisher durch Bewilligung von Remunerationen von seiten des Landesausschusses erhalten wurde. Nun ist es selbstverständlich, daß dadurch nicht nur ein Teil der hiesigen Lehrkräfte, welche den Stenographie=Unterricht erteilen, sondern auch die Bevölke rung betroffen werde, nachdem dieselbe ein großes Interesse daran hat, ihren Kindern Stenographie erlernen zu laffen, was in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist Nun werde in der vorliegenden Eingabe an den Ge¬ meinderat das Ansinnen gestellt, derselbe möge einstweilen die Mittel für die Honorierung des Stenographie Unterrichtes fün so lange vorschußweise aufbringen, bis diese wieder vom Landes ausschusse übernommen werden.
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