Ratsprotokoll vom 28. Juni 1912

4 Ennsdorf die Anschaffung einer gedeckten Waschzille im Betrage von 750 K, für den Fall, als der freie Durchgang durch eine¬ der ersten quaiseitig gelegenen Häuser in der Haratzmüllerstraße ichergestellt erscheint. Einstimmig angenommen. — Z. 13.514/12 15. Kostenvorunschlag über notwendige Adaptie¬ sarbeiten in der Bergschule run Der Herr Referent bemerkt, daß er anläßlich der vor jährigen Begehung in den Schulen die Anreguug gegeben habe, die bestehenden Heizkammern in der Bergschule, welche einen großen Raum einnehmen, lichtbehindernd sind und eine un günstige Heizmethode darstellen, zu kassieren. Es konnte dies jedoch voriges Jahr wegen Zeitmangel nicht mehr durchgeführt werden und erscheint somit diese Frage heuer wieder aktuell Diesbezüglich wurde vor Kurzem eine Kommission abgehalten, bei welcher die Umänderung der bestehenden Heizvorrichtung als unbedingt notwendig anerkannt wurde. Desgleichen stellte sich auch die Auswechslung der Stufen der in den 1. Stock führen¬ den Stiege, nachdem dieselben bereits sehr ausgetreten sind, als unbedingt notwendig heraus Nach dem vom Bauamte vorgelegten Anschlage stellen sich die Kosten dieser Adaptierungsarbeiten insgesamt auf 1500 K. Die Sektion bringt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe die Herausnahme der in zwe Klassenzimmern der Bergschule eingebauten Heizkammern, die Anlegung russischer Kamine und die Aufstellung von vier neuer Kachelöfen an Stelle der alten, bereits sehr schadhaft gewordenen, womit beim Heizen eine Brennmaterial=Ersparnis, sowie Raum und bessere Beleuchtung in den betreffenden Zimmern erzielt wird Mit dieser Adaptierung wären auch die Auswechslung der Stiegenstufen gegen die bereits beschaffenen neuen, die alten jung und die kleineren Reparaturen vorzunehmen Weiß Mit der Ausschreibung im Zuschriftswege und Vergebung Arbeiten im veranschlagten Kostenbetrage von 1500 K, dieser welcher aus Präliminarpost XVI zu entnehmen ist, werde die ektion betraut. III. — Einstimmig nach Antrag Z. 16.205/12 6. Ansuchen um Wiederverpachtung eines Wiesen¬ grundes im Ort Der Herr Referent bringt dieses Ansuchen, sowie den hierüber vorgelegten Bericht des Stadtbauamtes zur Verlesung, worüber die Sektion den Antrag stellt: Der Gemeinderat beschließe die Wiederverpachtung der städtischen Grundparzelle Nr. 1134 (Wiese) im Ort um den jährlichen Pachtbetrag von 15 K unter Beibehaltung des be¬ tehenden Pachtvertrages an Frau Marie Markut, Hausbesitzerin Schlüsselhofgasse Nr. 46. — Z. 14.584/12. Wird angenommen. 17. Genehmigung der Vereinbarung mit der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft bezüglich Ueberlassung einer Kammer im Objekt XII zur Aufstellung eines Elektromotores für den Pumpenbetrieb in Zwischen brücken Der Herr Referent erklärt, daß bei dem im städtischen Pumpwerk in Zwischenbrücken aufgestellten Elektromotor infolge ngünstig einwirkender Feuchtigkeit eine längere Haltbarkeit des elben trotz besten Schutzes nicht möglich ist. Es sei deshalb an die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft mit dem Ersuchen herangetreten worden, dieselbe möge der Stadtgemeinde eine im Heindlmühlgebäude neben der Haustüre befindliche Kammer mietweise zur Unterbringung des Elektro motors überlassen, wozu die Waffenfabrik mit Schreiben vom 4. =Juni l. J. ihre Zustimmung unter vorheriger Einberufung einer Kommission an Ort und Stelle gegeben hat. Diese Kommission hat das gegenseitige Vertragsverhältnis festgelegt, auch wurden die erforderlichen Kosten erhoben und stellt die Sektion nunmehr den Antrag Der löbliche Gemeinderat bewillige: 1. Den Abschluß eines Uebereinkommens mit der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft wegen Pachtung einer kleinen Kammer im Gebäude der Heindlmühle zur Unterbringung eines Elektro¬ motors gegen dreimonatliche Kündigung und Leistung eines ährlichen Anerkennungszinses von 5 K 2. Die Abänderung des elektromotorischen Reservepumpen antriebes in Zwischenbrücken nach vorliegendem Plan und Kostenvoranschlägen im Maximalbetrage von 1200 K mit Deckung aus Präliminarpost XI Mit der Durchführung und Vergebung werde die III. Sektion beauftrag Z. 14.512 u. 15.084|12 Wird einstimmig angenommen. — 18. Beschlußfassung wegen Unterbringung der Hilfsschule für schwachfinnige Kinder An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr ist vom k. k Stadtschulrate folgendes Schreiben eingelangt: Steyr, am 17. Mai 1912 Mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 3. d. M. Z. 3992, wurde der Stadtschulrat beauftragt, wegen des Weiter bestandes der Hilfsklasse in der bisherigen Gestaltung oder wegen Errichtung einer neuen Klasse ehestens geeignete Anträge zu stellen Ueber h. ä. Aufforderung hat die Leitung der Mädchen volksschule in der Berggasse, welcher die dermalen prov. be tehende Hilfsklasse unterstellt ist, die in der Beilage mitfolgen¬ den Anträge (1. Angliederung einer Parallelklasse zur bestehender Hilfsklasse mit aufsteigendem Lehrplane, 2. Unterstellung der elben unter eine selbständige Leitung und 3. Stabilisierung der bereits bestehenden Klasse) anher gelangen lassen In der Sitzung vom 14. d. M. wurde diesen Anträgen einhellig zugestimmt und außerdem noch beschlossen, für die Zwecke der Hilfsschule die frei werdende Dienstwohnung des Oberlehrers Josef Markut in Vorschlag zu bringen Der k. k. Stadtschulrat ersucht, diesen Anträgen zuzustimmen und die vorgeschlagene Art der Unterbringung zu bewilligen. Eine Antwortnote wolle ehetunlichst anher geleitet werden. damit im Gegenstande rechtzeitig an den k. k. Landesschulrat berichtet werden kann Der Vorsitzende: Köstler in Der Herr Referent erklärt, daß diese Angelegenheit in zwei Teile zerfällt, und zwar haben sich damit die III. un V. Sektion zu befassen. Vor allem habe es sich darum gehandelt wo die nötigen Räumlichkeiten zur Unterbringung der Hilfs schule vorhanden seien. Dem Antrage des k. k. Stadtschulrates die Hilfsschule in der frei werdenden Wohnung des Oberlehrers Markut unterzubringen, konnte deshalb nicht zugestimmt werden weil eben wegen Belassung dieser Dienstwohnung der Aufbau des Realschulgebäudes erfolgt ist. Es wurde deshalb diesbezüg¬ lich weiter in den Schulen Umschau gehalten und gefunden, daß in der Wehrgrabenschule eventuell Räumlichkeiten vorhanden wären und durch einen kleinen Umbau geeignet gemacht werder könnten. Die III. und IV. Sektion hat in der betreffenden Schule eine gemeinsame Kommission abgehalten, bei welcher die Möglichkeit einer Unterbringung der Hilfsschule von seiten der Mitglieder beider Sektionen anerkannt wurde. Die Sektion stellt nun folgenden Antrag. Der Gemeinderat beschließe: 1. Im Falle sich die Notwendigkeit der Errichtung einer weiten Hilfsklasse für schwachsinnige Kinder ergeben sollte, diese eiden Hilfsklassen in der Wehrgrabenschule unterzubringen nachdem dortselbst bei der gemeinsamen kommissionellen Be¬ gehung durch die III. und IV. Sektion die hiefür erforderlichen geeigneten, von der Schule getrennten und mit eigenem Ein¬ gang versehenen Räume gefunden würden 2. Die erforderlichen Kosten für Adaptierung der Schul¬ räume und Einrichtungen der Hilfsklassen per 750 K mit Deckung aus Präliminarpost XVI zu bewilligen und die 111. Sektion mit der Vergebung und Ausführung zu betrauen Herr G.=R. Langoth, als Referent der IV Sektion, er lärt die Notwendigkeit des Weiterbestandes der Hilfsschule über¬ haupt, sowie die Schaffung einer zweiten Hilfsklasse, bemerkt daß die Unterbringung dieser Schule in der Wehrgrabenschule als am geeignetsten zu betrachten sei und empfehle er daher wärmstens, den Antrag der III. Sektion anzunehmen. Der Sektions=Antrag gelangt hierauf zur einstimmigen An¬ Z. 13.500/12 — nahme. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Josef Langoth. 9. Einführung des schulärztlichen Dienstes in Steyr Der Herr Referent bemerkt, daß bekanntlich anläßlich der Präliminarberatung im Gemeinderate die Anregung gegeben vurde, in Steyr systematisch den schulärztlichen Dienst einzu führen, nachdem derselbe auch von maßgebenden Faktoren viel¬ ach empfohlen wurde und auch an anderen Orten bereits seit längerer Zeit eingeführt ist. Diese Anregung sei hierauf der 1v. Sektion zugewiesen worden, welche ihrerseits diesbezüglich auch die nötigen Erkundigungen eingezogen hat. So z. B. habe sich dieselbe Prospekte von Linz kommen lassen, wo der schulärztliche Dienst schon eingeführt ist. Leider lasse sich dies aber in Steyr nicht so durchführen wie in Linz, nachdem hiezu die Mittel fehlen. Um jedoch eine systematische ärztliche Untersuchung der Schulkinder auf irgend eine Weise zu ermöglichen, stellt die ektion folgenden Antrag Die schulärztlichen Agenden werden den beiden Amts¬ ärzten übertragen, und zwar auf folgenden Grundlagen: Die neu aufzunehmenden Kinder der ersten Klassen der Volksschulen sind in den ersten Wochen des Schuljahres sämt liche auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Im Uebrigen pat jede Schule in jedem Schulhalbjahre von den Amtsärzten inmal besucht zu werden, bei welchem Besuche die kränklichen Kinder, welche von den Lehrkräften namhaft gemacht werden, vom Amtsarzte zu untersuchen sind Wenn es jedoch die Notwendigkeit gebietet, kann auch außerhalb dieser festgesetzten Zeit von den Lehrkörpern oder von der Gemeinde=Vorstehung der Besuch verlangt werden Die Behandlung der kranken Kinder ist nicht damit ver bunden Der k. k. Stadtschulrat wird ersucht, die weiteren Amts¬ handlungen behufs Durchführung und Verlautbarung an die Schulleitungen und Direktionen der öffentlichen städtischen Volks¬ und Bürgerschulen zu erlassen Wird einstimmig angenommen. — Z. 1055/12 20. Verleihung einer Josef und Ludwig Werndl¬ Stiftung Ueber Antrag der Sektion wird nach dem Vorschlage des städtischen Armenrates die erledigte Pfründe aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung im Betrage von jährlich 100 K dem Bewerber Veit Heinl verliehen. — Z. 12.947/12.

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