2. Ansuchen des städt. Baupoliers Hans Thurner um Erhöhung seiner Bezüge. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Hans Thurner wurde mit 24. Sept. 1911 als städt. Baupolier vorläufig in provisorischer Eigenschaft ernannt, wobei ihm die definitive Bestellung nach längerer zufriedenstellender Dienstzeit in Aussicht gestellt wurde. Wenn auch die bisherigere Tätigkeit des Genannten, die in den Berichten der vorgesetzten Ämter lobend erwähnt wird, rückhaltlos anerkannt wird, glaubt die Sektion doch, daß die Absolvierung mindestens eines Dienstjahres jener Zeitraum ist, vor dessen Ablauf eine Erhöhung der Bezüge nicht gewährt werden soll. Es wird daher beantragt, vorläufig von einer solchen Erhöhung abzusehen. Einstimmig nach Antrag.- Zl. 57/V.P. 3. Ansuchen des prov. städt. Kanzleileiters Herrn Johann Bayer um definitive Ernennung zum Kanzleileiter sowie Beförderung in die 2. Rangsklasse. Die Sektion stellt hierüber folgenden
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