zu körnen. So wie hier im Gemeinderate, so könnte auch im Stadtschulrate gemeinsam gearbeitet werden. Daß die sozial¬ demokratischen Vertreter mit der Arbeiterschaft mehr in Fühlung sind und das Ach und Weh derselben am besten kennen, sei wohl unbestreitbar, und bitte er, darauf auch Rücksichtzi nehmen. Redner meine schon, daß auf Grund der damaligen Versprechungen die Sozialdemokraten auch ein gewisses Recht hätten, in den verschiedensten Funktionen mitzusprechen daß die Herr Bürgermeister Julius Gschaider bemerkt, Sozialdemokraten der nationalen Partei gewiß nicht Unduld amkeit vorwerfen können, denn dieselben seien in allen Sektionen Kommissionen 2c. nach Wunsch eingeteilt worden und daher auch jeder Benachteilung entgangen. Die Zusammensetzung des Stadt¬ schulrates sei aber eine derartige, daß die vier Vertreter der Stadtgemeinde dort in jeder Beziehung verläßlich auftreten müssen, denn es handle sich hier nicht bloß um freiheitliche sondern auch um nationale Fragen. Und gerade die Haltung des Herrn G.=R. Wokral sei nicht immer diejenige gewesen, um ihn als einen in dieser Beziehung verläßlichen Mann anzusehen. Herr G.=R. Wokral erwidert, daß er vorher nicht ge wußt habe, daß dies einer der Gründe sei, wie eben der Herr Vorredner betonte, warum den Sozialdemokraten kein Mandat im Stadtschulrate überlassen werden soll, wogegen man die Zahl der Bevölkerung, welche auf die sozialdemokratische Partei ent¬ fällt, nicht berücksichtigt. Die Sache verhalte sich aber so, daß alles dem Einflusse des Gemeinderates unterliegt, der Gemeinde rat erhalte eben Mandate im Stadtschulrate zugewiesen, daß dieser die verschiedensten Wünsche der Bevölkerung vorbringen kann und dies auch der kürzeste Weg ist, wo den Eltern durch die Vertreter ein Einfluß auf Schulangelegenheiten gewährt werden könnte. Es sei auch gut, wenn diese Wünsche auf dem Wege des Gemeinderates vorgebracht werden, weil man der Meinung ist, daß auch im Stadtschulrate die Strömungen der Partei zum Ausdrucke kommen werden und so soll dies nicht nur die Vertretung einer Partei, sondern eine Vertretung der Bevölkerung sein, die allerdings der Gemeinderat wählt. Ge rade weil betont wurde, daß es sich um wichtige Fragen im Stadtschulrate handelt, so habe dies nicht nur Bedeutung für die Herren der nationalen Partei, sondern auch für die sozial¬ demokratische Partei und so hätten auch die Sozialdemokrater das Recht auf eine Vertretung im Stadtschulrate. Wenn die Herren der Majorität darüber klagen, daß er als für die Wahl n. den Stadtschulrat vorgeschlagen nicht als national verläßlic betrachtet werden könnte, so gebe er wohl zu, daß er national nicht geaicht sei und er sich als internationaler Sozialdemokra denn doch nicht in gewißem Grade betätigen könne, und zwar deshalb nicht, weil es mit seinem Parteiprogramm nicht zu sammenhängt, über das man nicht hinweggehen kann. Die Herren der Majorität beweisen mit ihrem Vorgehen nur, daß sie ander Parteien nicht im Stadtschulrate drinnen haben wollen, sondern möglichst allein sein wollen Wenn der Herr Referent den Ausdruck gebraucht hat, daß die vier in Vorschlag gebrachten Herren die Interessen der anderen Partei vertreten können, so könne er diesem Ausspruche nicht zustimmen. Denn wenn dies tatsächlich der Fall wäre, so würde man ja überhaupt keine Parteien benötigen und daher keine Wahlkämpfe mehr haben. So sei die Sache wohl nicht Wenn die Herren der Majorität das Ansuchen der Minoritäl um Ueberlassung eines Mandates im Stadtschulrate verweigern o sei dies ihre Sache, die Minorität werde sich aber darnach zu richten wissen. Einer der Herren Vorredner der Majoritäts¬ partei habe auch erwähnt, daß die Majorität den Wünschen der Minorität in jeder Beziehung entgegengekommen sei. Gerabd aber bei der Einteilung in die Sektionen habe sich die Majorika eine Unanstädigkeit geleistet (Ohorufe), nachdem eine Person aus einem Ausschusse hinausgewählt wurde, trotzdem dieselbe von Seite seiner Partei in Vorschlag gebracht wurde. Man sei daher den Wünschen der Minorität nicht entgegengekommen, sondern mnan habe einfach gemacht, was einem gerade gepaßt hat. Es wird hierauf über den Gegenantrag des Herrn G.=R¬ Dantlgraber abgestimmt. Derselbe bleibt jedoch in der Minder helt, während der Antrag der Sektion mit Majorität ange¬ nommen wird. — Z. 13.104|12 Wahl eines Vertreters in den Schulausschuß der gewerblichen Fortbildungsschute für die nächst dreijährige Funktionsperiode. Ueber Antrag der Sektion wird als Vertreter der Stadt nemeinde für die nächste Funktionsperiode Herr G.=R. Ammer erser in den Schulausschuß der gewerblichen Fortbildungsschute gewählt. — Z. 13.019/12. 8 Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr betr. Eingabe der Stadtgemeinde wegen Ennsfluß regulierung im Stadtgebiete Der Herr Referent führt aus, daß bekanntlich bei der vor Jahren durchgeführten Regulierung des Ennsflusses jene Strecke desselben oberhalb der Neubrücke, welche noch zum Stadtgebiete gehört, nicht in diese Aktion einbezogen worden ist, worüber an kompetenter Stelle die nötigen Schritte eingeleitet worden sind. Auf dieses hinauf sei jetzt von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ein Schreiben eingelangt, welches der Herr Referent ver liest und wo dieselbe ihr Ersuchen vom 9. April 1912, Z. 9115 wiederholt, nämlich daß die Durchführung der von der Stadt jemeinde Steyr gewünschten Regulierung jener Strecke des Enns flusses oberhalb der Neubrücke, welche noch zum Stadtgebiete ge¬ hört, nur dann für Rechnung der außerordentlichen Wasserbau 3 dodation erfolgen kann, wenn die Gemeinde hiezu einen ihrem Interesse entsprechenden Kostenbeitrag leistet Weiters gibt die k. k. Bezirkshauptmannschaft in ihren Schreiben noch bekannt, daß die k. k. Statthalterei mitgeteilt abe, daß im Falle der Ablehnung einer Beitragsleistung seitens der Stadtgemeinde Steyr die Bauführung des Projektes voraus¬ sichtlich nicht genehmigt werden dürfte. Der Herr Referent erklärt, daß daher in Hinsicht auf diese Entscheidung seitens der kompetenten Behörde der Wunsch der Stadtgemeinde als gescheitert zu betrachten ist. Nichtsdestoweniger glaubt jedoch die Sektion, dem Gemeinderate folgenden Antrag unterbreiten zu können Es wolle die vorliegende Mitteilung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft zur Kenntnis genommen werden Um jedoch die kostenlose Regulierung bezw. Verbauung des Ennsflusses in der Strecke von der Neubrücke aufwärts bis zur Stadtgrenze möglichst zu erreichen, sei eine Petition an das Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher um die Durchführung der betreffenden Arbeiten aus Staatsmitteln gebeten wird und s sei um die Ueberreichung der Petition Herr Reichsratsabge¬ ordneter Leopold Erb zu ersuchen Herr G.=R. Erb nimmt in längeren Ausführungen zu diesem Punkte Stellung. Er betont die schlechten Zustände, in wvelchen sich der Schiffweg befindet und erklärt, daß derselbe einer dringenden Ausbesserung bedürfe, nachdem die Stadt Steyr ehr an der Erhaltung dieses sehr beliebten Spazierweges in teressiert ist. Desgleichen erheische auch die andere Uferseite dringend einer Verbesserung Redner kommt auch auf die eigenartigen Verhältnisse, in welchem sich der Ennsfluß befindet, zu sprechen, nachdem die¬ elben derartige sind, wie es wohl bei keinem anderen Fluß der Monarchie der Fall sein dürfte. Die Enns ist nämlich von der Mündung bis zur Neubrücke in Steyr ärarisch, von dort bis zur teiermärkischen Grenze gehört sie niemandem und von dort ist sie wieder ärarisch, so daß ein großes Stück der Enns sozusagen herrenlos ist und sich daher um die Herhaltung dieser Strecke auch niemand kümmer Redner bemerkt weiters, zes werde sehr darüber Klage ge¬ ührt daß der Staat für Galizien oft viele Millionen für Straßen= und Flußregulierungen ausgibt, während für die Alpenländer in dieser Hinsicht gar nichts geschehe. Diese seien mmer die Stiefkinder des Staates. Diesbezüglich haben sich alle Reichsratsabgeordneten der an der Donau gelegenen Alpenländer vereinigt, um gegen diese stiefmütterliche Behandlung der Alpen¬ länder eine energische Aktion einzuleiten, darunter selbstverständ lich auch die oberösterreichischen Abgeordneten, die ein Programm aufgestellt haben, und zwar, was der Staat in allererster Lini¬ zu leisten hätte, wenn von den alpenländischen Abgeordneten gefordert werden sollte, daß sie das Wasserstraßengesetz für Galizien unterstützen. Hiebei habe auch Redner in erster Linie für die Stadt Steyr gesprochen und gefordert, daß die kosten¬ lose Durchführung der Ennsregulierung ins Programm aufge¬ nommen werde, was auch tatsächlich geschehen sei. Desgleichen ei auch der Abg. Waldl für die kostenlose Regulierung der Enns in seinem Wahlbezirke eingetreten In Hinsicht darauf sei es daher äußerst zweckmäßig, eine Petition an das Abgeordnetenhaus und an das betreffende Ministerium zu richten, worin um die Durchführung der Re¬ gulierung des Ennsflusses in der Strecke von der Neubrücke ufwärts bis zur Stadtgrenze aus Staatsmitteln gebeten wird und ersucht er zugleich die Herren Gemeinderäte, dem in diesem Sinne gestellten Sektionsantrage zuzustimmen. Der Antrag der Sektion gelangt sodann zur einstimmigen Annahme. — Z. 12.240/12. 9. Nekurs des Franz Klöcker und der Anna Wald¬ berger wegen Räumung ihrer Hauskanäle Der Herr Referent verweist darauf hin, daß diese Ange legenheit auf den in der letzten Gemeinderatssitzung gefaßten Beschlusse Bezug hat, wo der Rekurs der Genannten wegen säumung ihrer Hauskanäle abschlägig beschieden wurde und sie ur Reinigung derselben auf ihre eigenen Kosten verpflichtet wurden. Gegen diesen abweislichen Bescheid haben nun Franz klöcker und Anna Waldberger neuerdings den Rekurs ergriffen Der Sektionsantrag lautet Da sich aus dem Berichte des Bauamtes vom 4. Mär, 1912 ergibt, daß der beim Hause der Anna Waldberger befind liche Kanal im Prirateigentum der Hausbesitzerin steht, trifft diese die Verpflichtung zur Reinigung des Kanals. Es wird daher beantragt, den Rekurs der Anna Wald berger zurückzuweisen. Was die vorliegende Eingabe des Franz Klöcker betrifft so entfällt ein Eingehen in dieselbe, da der Gemeinderat in der Sache bereits erkannt hat Betressend das weitere Begehren in dieser Eingabe, ihn die Ueberlassung der Grundparzelle längs seines rückwärtigen Hausteiles (sogenannte Leithe) zu bewilligen, sei Franz Klöcker zur Stellung eines präzisen Antrages anzuweisen. Wird angenommen. Z. 11.824 und 12.945/12 — 10. Beschlußfassung wegen Errichtung einer städti¬ schen Arbeits= und Dienstvermittlung Liegt vor eine in einer Versammlung beim „Goldener Pflug beschlossene Resolution an den Gemeinderat der Stadt Steyr in welcher folgendes verlangt wird:
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