Interesse der klaglosen Abwicklung des Dienstes unbedingt notwendig ist, wenn eine größere Anzahl von Wachleuten sofort zur Hand ist, was nur bei unverheirateten Wachorganen der Fall sein kann und bittet er dem Antrage der Sektion stattzugeben. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R. Wokral abgelehnt der Sekt. Antrag jedoch mit Majorität angenommen. - Zl. 48/ O.P. 3.) Liegt vor ein Ansuchen des k.k. Bezirkstierarztes Hans Köstlbacher um Honorierung der von ihm für die Stadt Steyr geleisteten Veterinärgeschäfte an Stelle des erkrankten städt. Obertierarztes Karl Prokop. Die Sektion beantragt: Den Herrn k.k. Bezirkstierarzt Köstlbacher aus den in dem Einschreiten dargelegten Gründen auch ferner und bis auf weiteres mit der Erfüllung der in den Wirkungskreis der Gemeinde fallenden tierärztlichen Obliegenheiten zu betrauen und zwar gegen eine Entlohnung von 5 K pro Tag, für eben diese Interventionen, gleichgültig ob an einem und demselben Tage die Inanspruchnahme öfter oder einmal verfolgt. - Der Herr Bezirkstierarzt
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