Ratsprotokoll vom 19. April 1912

städt. Sicherheitswache und zwar in der Einsicht daß die Ehebewilligung an zwei Drittel des Standes der Wachmannschaft verliehen werden könne. Der Sekt. Antrag lautet: Der Gemeinderat wolle das Ansuchen der einschreitenden Wachleute abweisen, da es das Interesse des Dienstes erheischt, eine möglichst große Zahl von Wachorganen im Bedarfsfalle sofort zur Hand zu haben, was nur bei den im Rathause kasernierten Wachleuten möglich ist. Eine Unterbringung von verehelichten Wachleuten im Rathause ist aber nicht durchführbar. Es kommt dazu, daß den städtischen Wachorganen bei Bewerbung um ihre Posten die Bestimmungen des Statutes auch hinsichtlich der Verehelichung bekannt gemacht wurden, so daß jeder Einzelne über die ihn treffenden Verpflichtungen unterrichtet war. Herr G.R. Wokral stellt den Gegen-Antrag dem Ansuchen der Wachorgane in der Weise Rechnung zu tragen, daß zwei Dritteln derselben die Verehelichung bewilligt wird und zwar erst nach Vollendung einer bestimmten Reihe von Dienstjahren. Der Herr Referent erwidert, daß es im

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