Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde dem städtischen Bauamte einen in dieser Richtung gehaltenen Auftrag erteilen. Herr G.=R. Hofer äußert sich, daß das Handelsgremium in Steyr im Interesse der Kaufleute und Gewerbetreibenden im Mai 1910 an den Gemeinderat der Stadt Steyr eine Eingabe gerichtet habe mit dem Ersuchen, es möge von der k. k. Statt¬ halterei in Linz das gänzliche Hausierverbot für Steyr erwirkt werden. Der Gemeinderat habe sich auch in der Junisitzung des¬ selben Jahres mit dieser Sache .befaßt und beschlossen, eine dies¬ bezügliche Eingabe an die k. k. Statthalterei in Linz zu richten, damit das Hausierverbot zur Durchführung gelange. Seitdem sind bereits mehrere Jahre verflossen, ohne daß das Hausierverbot herausgegeben oder sonst etwas in dieser Hinsicht geschehen wäre. Er bitte deshalb den Herrn Vorsitzenden, er möge an die k. k. Statthalterei in Linz ein diesbezügliches Urgenzschreiben richten, sowie den Herrn Reichsratsabgeordneten Leopold Erb ersuchen, daß er im Abgeordnetenhause eine Inter¬ pellation einbringe, damit das Hausiergesetz zum Abschlusse ge langt. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß er an die k. k. Statt¬ halterei das gewünschte Schreiben richten und sich auch dies¬ bezüglich mit dem Herrn Reichsratsabgeordneten Erb ins Ein¬ vernehmen setzen werde. Weiters verweist Herr G.=R. Hofer noch auf den ver¬ wahrlosten Zustand, in welchem sich der linke Ennsquai befindet nachdem derselbe durch Hochwasser stark gelitten hat. Er bittet den Herrn Vorsitzenden, eine gründliche Reini¬ gung dieses Quais durchführen zu lassen, nachdem jetzt die günstigste Zeit zur Vornahme solcher Arbeiten vorhanden sei. Außerdem wünsche er noch, daß zugleich auch eine Säuberung der Uferböschung vorgenommen wird. Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde sich hierüber mit dem Bauamte ins Einvernehmen setzen. Herr G.=R. Ammerstorfer macht auf einen Uebel¬ stand aufmerksam, welcher sich in der Approvisionierung der Stadt bemerkbar macht. Wie bekannt ist, wurde eine Markt¬ ordnung geschaffen, in welcher es heißt, daß die Händler vor 9 Uhr vormittags nicht einkaufen dürfen. Trotzdem sei jetzt die Beobachtung gemacht worden, daß die Händler ihren Einkauf von Dienstmännern schon vor der erlaubten Einkaufszeit be¬ sorgen lassen, wodurch die Bevölkerung der Stadt schwer ge¬ schädigt wird. Er ersuche deshalb den Herrn Vorsitzenden, dahin zu wirken, daß hier Abhilfe, geschaffen wird. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß in dieser Beziehung so¬ wieso immer sehr strenge von seiten des städtischen Polizei=In¬ spektorates vorgegangen wird. Ungeachtet dessen werde er jedoch dafür Sorge tragen, daß diesbezüglich die genauesten Unter¬ suchungen eingeleitet werden. Herr G.=R. Aigner bemerkt, daß die Herren Aerzte darüber Klage führen, daß sie zur Nachtzeit keine Fuhrwerke nach auswärts bekommen können, wodurch oft das Leben des betreffenden Patienten gefährdet erscheint. Diesbezüglich sei von ärztlicher Seite der Wunsch geäußert worden, der Gemeinderat möge sich dafür einsetzen, daß mit den hiesigen Fuhrwerksbesitzern eventuell ein Uebereinkommen abgeschlossen werde, durch welches dieselben verpflichtet sind, zur Nachtzeit nach auswärts einzu spannen, damit auf diese Weise dem Uebelstande abgeholfen werde. Er bitte deshalb den Herrn Vorsitzenden, in dieser An¬ gelegenheit zu intervenieren. Der Herr Vorsitzende erwidert, es werde sich in dieser An¬ gelegenheit wohl sehr schwer eine Abhilfe schaffen lassen. Jedoch werde er sich diesbezüglich mit den hiesigen Kontrahenten der städtischen Fuhrwerke ins Einvernehmen setzen. Herr G.=R. Wokral bemerkt anschließend an die An¬ regung des Herrn G.=R. Ammerstorfer, daß, obwohl die Markt¬ ordnung bereits vor zwei Jahren herausgegeben wurde, und welche Strafbestimmungen enthält, es ihm nicht erinnerlich sei, daß einmal dem Gemeinderate darüber Bericht erstattet worden wäre, inwieweit diese Bestimmungen eine Wirkung gezeigt haben, ob Erfolge zu verzeichnen waren oder ob überhaupt Leute an¬ gezeigt und bestraft worden sind, und bitte er daher den Herrn Vorsitzenden, zu verfügen, daß in nächster Zeit diesbezüglich ein entsprechender Bericht dem Gemeinderate vorgelegt werde, damit derselbe Gelegenheit habe zu beurteilen, ob diese Bestimmungen eine Wirkung ausgeübt haben oder ob andere Bestimmungen getroffen werden müssen. Er bemerke noch, daß es sich auch eine Reihe von Frauen zur Aufgabe gemacht haben, die Wachorgane bei der Feststellung solcher unbefugter Einkäufe zu unterstützen. Daß dies gerade keine so angenehme Aufgabe ist, geht daraus hervor, daß es wiederholt vorgekommen ist, daß die Frauen hiebei nicht die nötige Unterstützung von seiten der Wachorgane erhalten haben, im Gegenteile sogar in barscher Weise abge¬ fertigt wurden. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß diesem Gemeinderats¬ beschlusse von damals gewiß auch immer entsprochen wurde. Er werde jedoch ungeachtet dessen dafür Sorge tragen, daß ein der¬ artiger Bericht zusammengestellt wird, damit der Gemeinderat Einsicht bekommt in die Tätigkeit, welche auf diesem Gebiete entfaltet wird, und müsse er nur noch hinzufügen, daß er in der kurzen Zeit seiner Amtstätigkeit schon sehr oft Gelegenheit gehabt habe, derartige Strafdekrete in die Hand zu bekommen. Was die weitere Bemerkung des Herrn G.=R. Wokral anbe¬ lange, daß die Frauen von den Wachorganen bei der Namhaft¬ machung unbefugter Einkäufe barsch behandelt werden, so wäre es gut, wenn dies zur Anzeige gebracht würde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 5¼ Uhr abends In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird, nachdem Herr Emil Pichler seine Stelle als Theatermeister des Steyrer Stadttheaters gekündigt hat, beschlossen, diese Stelle zur Ausschreibung zu bringen. — Einem Ansuchen der städtischen Sicherheitswache in Steyr um Abänderung des § 14 der Organi¬ sationsvorschriften für die städtische Sicherheitswache, und zwar dahin, daß die Ehebewilligung an zwei Drittel des Standes der Wachmannschaft verliehen werden könne, wird aus dienstlichen Rücksichten keine Folge gegeben. — Dem Ansuchen des k. k. Be¬ zirkstierarztes Hans Köstlbacher um Honorierung der von ihm für die Stadt Steyr zu leistenden Veterinärgeschäfte an Stelle des erkrankten städtischen Obertierarztes Herrn Karl Prokop wird stattgegeben. — In den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, werden ausgenommen: Josef Albrecht samt Frau und drei Kinder, Johann Allstorfer samt Frau und ein Kind, Aloisia Eigruber, Vinzenz Hofstetter jun. samt Frau und ein Kind, Zäzilie Pfaffenhuber, Ferdinand Rafteiger samt Frau und drei Kinder, Anna Stellenberger, Alexander Stockinger samt Frau. — Zwei Parteien werden wegen Nichterfüllung der vor¬ geschriebenen gesetzlichen Bestimmungen abgewiesen.
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