2 Der von Herrn Bürgermeister Julius Gschaider vorge¬ schlagenen Verteilung des Ueberschusses von K 295·68 aus dem Seefischverkaufe wird hierauf zugestimmt. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß sich der Herr Bürger meister in dieser Sache sehr bemüht, viel Zeit geopfert und keine Arbeit gescheut habe, und glaube er im Sinne aller Herren Gemeinderäte zu sprechen, wenn er dem Herrn Bürgermeister den Dank für seine Bemühungen ausdrücke. (Heilrufe.) Hierauf meldet sich Herr G.=R. Dr. Karl Harant zum Worte und gibt bekannt, daß ein Dringlichkeitsantrag der 1. Sektion vorliege, betreffend einem Schreiben der Spar¬ assa in Steyr, in welchem ersucht wird, für den aus dem Sparkassa=Ausschuß ausgetretenen Herrn Altbürgermeister Gustav Stalzer eine Ersatzwahl vorzunehmen. Der Herr Referent er ucht um dringliche Behandlung dieser Angelegenheit nach § 28 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Nachdem über die dringliche Behandlung abgestimmt und dieselbe angenommen ist, wird über Antrag der Sektion Herr Bürgermeister Julius Gschaider als Mitglied in den Ausschuß — der Sparkassa gewählt. Z. 10.578/12. Herr Bürgermeister Julius Gschaider dankt für das ihm in dieser Sache geschenkte Vertrauen und erklärt, er werd bemüht sein, die Interessen der Stadt Steyr auch im Spar kassa=Ausschuß nach seinen besten Kräften zu vertreten. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Dr. Karl Harant jun. 1. Personalansuchen 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Diese Punkte werden vertraulich behandelt 3. Rekurs des Herrn Karl Mayr gegen die Er¬ teilung der Baubewilligung an Frl. Kopera. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Anton Sighart Der Herr Referent gibt eingangs bekannt, daß Fräulein Kopera am 20. Jänner 1912 ein Gesuch an die Stadtgemeinde gerichtet habe, worin sie um Bewilligung zur Aufführung eines zweistöckigen Neubaues in der Berggasse an Stelle des zu demo lierenden Hauses ersucht. Er nimmt Bezug auf die in dieser Angelegenheit stattgefundenen Kommissionen 2c., sowie auf das Protokoll vom 15. März l. J., vor deren Fassung Herr Mayr die Erklärung abgegeben habe, daß er keinerlei privatrechtliche Einwendungen machen werde. Auf Grund dieser Aeußerung sei zur Protokollierung geschritten worden, bei welcher Herr Mayr die im Rekurse enthaltenen Einwendungen gegen diese Bau bewilligung geltend machte. Hierauf wurde auf Grund diese Protokolles und nachdem Herr Mayr erklärt hat, daß er keine privatrechtlichen Einwendungen dagegen erheben werde, von eiten der Stadtgemeinde dem Frl. Kopera die Baubewilligung erteilt Gegen diese Baubewilligung haben nun Herr Karl un Frau Theresia Mayr am 30. März l. J. einen Rekurs einge bracht, welchen der Herr Referent zur Verlesung bringt und der sich gegen folgendes richtet: 1. Gegen die zu geringe Dimensionierung des im ge planten Neubau projektierten Lichthofes 2. Gegen die Verbauung des weitausladenden Haupt¬ gesimses an der Stirnseite des Mayr'schen Hauses Gegen den ihnen erteilten Auftrag zur Anbringung 3. von Eisengittern oder Drahtpanzern an den gegen den Neubau zu angebrachten Fenstern ihres Hauses Von diesem Rekurse sei auch Frl. Kopera in Kenntnis ge¬ setzt worden; welche ihrerseits wieder ein Schreiben an die Stadt¬ gemeinde richtete, in welchem dieselbe nochmals ihren Stand unkt begründet und um rascheste Erledigung ihres Ansuchens bitte Die I. Sektion habe sich mit dieser Angelegenheit befaß und bezüglich Punkt 1 das Gutachten des Herrn Stadtphysikus eingeholt, in welchem derselbe erklärt, daß der projektierte Licht¬ hof groß genug dimensioniert sei, um den im Hause des Herrn Mayr gelegenen Wohnungen genügend Luft und Licht zuzu¬ führen, so daß eine Vergrößerung vom sanitären Standpunkte Die Sektion sei daher der aus nicht notwendig erscheine. Ansicht, daß aus diesem Grunde eine Einwendung gegenstands los ist. Punkt 2 ist ebenfalls gegenstandslos, nachdem der Neu¬ bau an der Stirnseite ohnedies um 30 cm zurückgerückt wird daher eine Verbauung des Hauptgesimses am Hause des Herri Mayr nicht bewirkt wird und glaubt daher die Sektion, daß gegen diese Bauführung nichts im Wege steht. Bei Punkt 3 stehe die Sektion auf dem Standpunkte daß Herr Mayr aus den im Rekurse enthaltenen Gründen von dem Auftrage auf Anbringung von Eisengittern oder Draht panzern zu befreien sei Die Sektion stellt daher folgenden Antrag Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr weise den Rekurs der Eheleute Karl und Therese Mayr, Hausbesitzer in Steyr Berggasse 26, vom 30. März 1912 ab; er befreie jedoch die Rekurrenten von der Verpflichtung, Eisengitter oder Drahtpanze¬ an jenen Fenstern ihres Hauses anzubringen, die gegen den Nuchbargrund des Frl. Fanny Kopera münden Wird einstimmig angenommen. — Z. 9219/12. 4. Rekurs des Herrn Karl Wöll gegen die Ver¬ weigerung der Baubewilligung Mit Rücksicht darauf, daß Herr Karl Wöll seinen Rekurs zurückgezogen hat, wird in diesen Gegenstand weiters nicht ein geganger — Z. 10.727,12. 5. Rekurs des Herrn Klöcker und der Frau Anna Waldberger, Hausbesitzer in der Kollergasse, gegen den Auftrag zur Räumung des Hauskauales. Der Herr Referent bringt eine Eingabe der Hausbesitzer Alois Kern und Franz Klöcker vom 22. Februar l. J. zur Ver lesung, in welchem dieselben ersuchen, die Stadtgemeinde möge die Räumung des Ablaufkanales am neuerbauten Ennsquai vor¬ nehmen lassen, nachdem die Gefahr bestehe, daß sich auch dadurch die Abortschläuche in ihren Häusern verlegen werden. Diese Eingabe sei dem städtischen Bauamte zur Aeußerung abgetreten worden und berichtet dasselbe, daß bei dem seiner zeitigen Ausbau des Ennsquais am rechten Flußufer längs der vorbezeichneten Häuser die Kanalrohre zur Verlängerung der aselbst befindlichen Hauskanäle auf Kosten der Stadtgemeinde dem k. k. Wasserbau=Aerar beigestellt wurden, welches die Ein¬ egung selbst vornahm Diese Hauskanäle waren bis zu ihrer früheren Einmün¬ dung in den Ennsfluß Eigentum der betreffenden Hausbesitzer und verbleiben es auch nach der erfolgten Verlängerung. Es haben daher diese Hausbesitzer für die Herhaltung und Räumung dieser Kanäle auf ihre Kosten zu sorgen. Auf Grund dieser Aeußerung ist an die beiden Haus¬ besitzer ein diesbezügliches Schreiben des Herrn Bürgermeistes“ vom 8. März l. J. erfolgt, gegen welches Franz Klöcker und Anna Waldberger (Alois Kern hatte inzwischen sein Haus al Anna Waldberger verkauft) den Rekurs ergreifen, welchen der derr Reserent zur Verlesung bringt Die Sektion beantragt Soweit der vorliegende Rekurs von Anna Waldberger ein¬ gebracht wurde, erscheint er als unzulässig, weil die angefochtene Verfügung gar nicht gegen Frau Waldberger gerichtet war Aldis Kern aber, gegen welchen sich diese Verfügung richtete, überhaupt nicht rekurriert hat. Daran kann der Umstand, daf Kern inzwischen das Haus an Waldberger verkauft hat, nicht ändern Im Uebrigen ergibt sich aus dem Berichte des Bauamtes, oß die fraglichen Hauskanäle im Eigentum des seweiligen Haus¬ desipers stehen, daher auch den Hauseigentümern die Verpflcd ung zur Reinigung des Kanales trifft, während die Gemein¬ zur Verichtung solcher den Privateigentümern tresfenden Ar belten nicht verhalten werden vom werden2 wolle daher der vortliegende Rekurs zurückgewiel“ den Herr G.=R. Tribrunner bemerkt, daß er mit Sektionsantrage wohl einverstanden wäre, wenn nicht in ““ Rekursausführungen und dem Seitionsantrage ein Widers.““ daß bestünde Die beiden Hausbesitzer erklären in ihrem Rekurf“ sie verpflichtet worden seien, ihre Hauskanäle anzuzapfen, — den Anschein erwecke, daß sie ihre Hauskanäle einem Samm“ kanal anzuschließen hatten. Sei dies der Fall gewesen so müsse allerdings die Stadtgemeinde dafür sorgen, daß der Samm“ anal geräumt werde, weit die beiben Besitzer behaupten, . te ihre Hauskanale nicht reinigen könen, nachdem der Samme“ kanal so schlecht ist, daß ihre Hauskanäle keinen Abstußz sin können. Er beantrage daher, diese Sache nochmals genauef “ untersluchen und diesen Pankt der Tagesordnung zum Zw“ einer kommisioneten Besichtigung bis zur nächsten Gemels“ ratsitzung zurüchustellen. Der Herr Reserent erwidert, daß die Ausführungen 2“7 dern Voredaers wohl zutrefsnd wären, wenn &s (ch 9 wirtlich um die Anzapfung von Hauskanälen an den Samte“ kaual handeln würde. Dies tresfe jedoch nicht zu, weil die 8=—— nicht in einen Sammelanal, sondern direit in den Ennsse einmünden, daher die beiden Kanäle Privatkanäle sind derr G.=K. Huber verweist darauf, daß sich diese ne“ Ins¬ stände an den in die Enns mündenden Kanäsen mehren. besonders treffe dies beim Sammelkanal am Ennsdorfauc“ — den Kanalen,weiche im Ennsabbaugesbiet oder der Kellau mänd“ u. Es bestehe die Gefahr einer späteren Verseuchung, weshal es notwendig sein wird, mit dem Stromärar oder einer ande“ zuständigen Staatsbehörde in Zühlung zu treten, um eine meinsame Kommision abzuhalten. Er gebe beshald die Auregund die daß seitens des Amtes gegen diese Uebelstände schnellste““ Wigen Shete Gieteie eden gune derr G.=R. Tribrunner ertlärt, daß er in Hinl“ rückziehe auf die Ausführungen des Hern Referenten seinen Antrag 9“ Es gelangt sodann der Antrag der Sektion zur “ timmigen Annahme. — Z. 9045/12. zum De Anregung des Herrn G. N. Huber wird der II. Seto“ Sndium vorgelegt werden 6. Infektionskranker Erl ssung von Vorschriften für den Trauspo““ Der Herr Referent verliest den vom Amte hierüber ““ gelegten Bericht, sowie die zu veröffentlichende Kundmachul woriber die Setion beantrag: werdenDer vorliegende Amtsbericht wolle zur Kenntnis genomm““ Da zur Vervollständigung des Insektionskranken=Trat“ portwagens noch verschiedene Anschaffungen notwendig sind.
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