Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 19. April 1912. Tages=Ordnung: Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch, den 17. April, um 2 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Personalansuchen. 2. (Vertraulich). Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband. 3. Rekurs des Herrn Karl Mayr gegen die Erteilung der Baubewilligung an Frl. Kopera. 4. Rekurs des Herrn Karl Wöll gegen die Verweigerung der Baubewilligung. 5. Rekurs des Herrn Klöcker und der Frau Anna Wald¬ berger, Hausbesitzer in der Kollergasse, gegen den Auftrag zur Räumung des Hauskanales. 6. Erlassung von Vorschriften für den Transport Infek¬ tionskranker. 7. Anfragen des Ausschusses für volkstümliche Vorträge der Universität in Wien betreffend Abhaltung von Kursen in Steyr. 8. Rekurs des Herrn Julius Mann gegen die verweigerte Zahlung von Spitalsverpflegskosten. 9. Rekurs des Wilhelm Zeller gegen die Verweigerung der Ausstellung eines Armutszeugnisses zum Zwecke der Be¬ freiung von der Zahlung von Spitalskosten. 10. Erlaß der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion in Linz betreffend Kostennachlaß für die Nachtverbindungsleitungen. II. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag, den 16. April, um ½4 Uhr nachmittags.) 11. Stadtkassejournals=Abschluß pro Jänner 1912. 12. Stadtkassejournals=Abschluß pro Februar u. März 1912. 13. Subventionsansuchen. IV Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag, den 16. April, um 4 Uhr nachmittags.) 14. Verleihung zweier Pfründen aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. 15. Verleihung der Interessen aus der Ludwig Werndl¬ Stiftung. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Vizebürgermeister Paul Fendt. Herr Bürgermeister Julius Gschaider. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Heinrich Ammerstorfer, Ludwig Binderberger, Wilhelm Denkmeyr, Otto Dunkl, Josef Haidenthaller, Leopold Haller, Dr. Karl Harant jun., Franz Hofer, Josef Huber jun., Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Josef Langoth, August Mitter, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Anton Sig¬ hart, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer der städtische Diurnist Gustav Wania. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Gottlieb Dautlgraber, Leopold Erb und Karl Oberngruber. Beurlaubt ist Herr Altbürgermeister Gustav Stalzer. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinderäte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Ludwig Binderberger und Otto Dunkl gewählt. Herr G.=R. Dunkl leistet hierauf, nachdem er verhindert war, an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates teilzu¬ nehmen, im Sinne der Bestimmungen des § 9 der Geschäfts¬ ordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr die Angelobung. Mitteilungen. Der Herr Vorsitzende ersucht Herrn Stadtrat Franz Gall folgende Mitteilungen zu erstatten: 1. Der Rennverein in Steyr dankt für die ihm zuerkannte Subvention von 250 K für bas Jahr 1912. — Z. 10.341|12. 2. Der Verein deutscher Stehrer Hochschüler „Styria“ in Wien sagt Dank für die demselben bewilligte Spende. — Z. 9241/12. 3. Die Schuhmacher=Genossenschaft in Steyr bringt den Dank zum Ausdrucke für die unentgeltliche Ueberlassung des Zeichensaales im Bürgerschulgebäude zu Unterrichtszwecken. — 8. 8679/12 ad. 4. Herr Primar Dr. Klotz und Herr Dr. Zottl danken für die Anschaffung des Werkes für Kinderheilkunde. — Z. 6788/12 ad. 5. Der Deutsche Schulverein, Hauptleitung Wien, dankt für die der Männer=Ortsgruppe Steyr zugewendete Spende von 100 K für das Jahr 1912. — Z. 9333/12. Diese Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen. Der Herr Vorsitzende erteilt hierauf Herrn Bürgermeister Julius Gschaider das Wort und ersucht ihn, über den heuer stattgefundenen Seefischmarkt Bericht zu erstatten. Herr Bürgermeister Julius Gschaider führt aus, daß bekanntlich in der Karwoche der letzte Seefischverkauf der heurigen Saison stattgefunden habe. Dieser im Dezember v. J. einge¬ führte Verkauf habe sich sehr rasch bei der Bevölkerung einge¬ bürgert und wurde von dieser beifälligst begrüßt. Redner habe sich folgende Zusammenstellung über den Gang des Verkaufes gemacht: In 16 Verkaufswochen wurden insgesamt 4578 kg See¬ fische zum Verkaufe gebracht. Hievon waren: 206 kg Cabliau zum Preise von 80 bis 95 k per kg 66 „ Karbonade 648 „ „ 100 „ 170 „ „ „ 3 „ Seeaal „ „ „ 80 „ 95 „ „ „ 342 „ Goldbarsch „ „ „ 80 „ 110 „ „ „ 84 „ Heilbutt „ 200 „ 260 „ „ „ 25 „ 1 „ Rotzungen I „ „ „ 150 „ 230 „ „ „ 191 „ „ 100 „ 220 „ „ „ „ 292 „ Heringe „ 50 „ 80 „ „ „ 190 „ „ Schell „ 80 „ 130 „ „ „ 25 „ Steinbutt „ „ 210 „ 350 „ „ „ 15 „ Seelachs „ „ 70 „ 80 „ „ 3 „ Merlan 200 „ „ „ „ „ Seehecht 110 „ „ „ H „ 1 16 „ Seezungen „ 350 „ 450 „ „ „ „ „ 15 „ Flußlachs „ 230 „ 250 „ „ 7 Die Einnahmen dieses Verkaufes betrugen . . K 4652 49 die Ausgaben „ 4356·81 verbleibt ein Ueberschuß von K 295·68 Redner bemerkt weiters, daß bei Einführung des Seefisch¬ marktes davon gesprochen wurde, daß die Seefische zum Selbst¬ kostenpreise abgegeben würden. Da nun die Ware selbstverständ¬ lich dem Verderben unterliegt, mußte zur Sicherheit ein kleiner Preisaufschlag vorgenommen werden, wodurch sich vorgenannter Ueberschuß ergeben hat. Er schlage vor, diesen so einzuteilen, daß 100 K als Fond für das nächste Jahr liegen bleiben und der Rest von 195 K 68 5, dem Handbeteilungsfonde für Steyrer Arme zugewiesen werde. Die größte Schwierigkeit bei der Bestellung der Seesische sei die gewesen, nachdem es das erste Jahr war, in welchem ein derartiger Verkauf stattfand, das richtige Quantum der zu bestellenden Seefische zu finden. Manchesmal seien die Vorräte zu knapp gewesen, während ein anderesmal wieder ein kleineres Quantum übrig geblieben ist und verschenkt werden mußte. Das Mindestquantum, welches zum Verkaufe gebracht wurde, betrug in einer Woche 117 kg, das Höchstquantum 902 kg, und zwar in der Karwoche. Redner bemerkt noch, er glaube, daß mit dieser Einrich¬ tung der Bevölkerung ein großer Dienst erwiesen worden sei, sowie daß damit auch keinerlei Schädigung der hiesigen Ge¬ werbetreibenden verbunden war. — Der nächste Seefischverkauf werde im Oktober l. J. stattfinden.
2 Der von Herrn Bürgermeister Julius Gschaider vorge¬ schlagenen Verteilung des Ueberschusses von K 295·68 aus dem Seefischverkaufe wird hierauf zugestimmt. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß sich der Herr Bürger meister in dieser Sache sehr bemüht, viel Zeit geopfert und keine Arbeit gescheut habe, und glaube er im Sinne aller Herren Gemeinderäte zu sprechen, wenn er dem Herrn Bürgermeister den Dank für seine Bemühungen ausdrücke. (Heilrufe.) Hierauf meldet sich Herr G.=R. Dr. Karl Harant zum Worte und gibt bekannt, daß ein Dringlichkeitsantrag der 1. Sektion vorliege, betreffend einem Schreiben der Spar¬ assa in Steyr, in welchem ersucht wird, für den aus dem Sparkassa=Ausschuß ausgetretenen Herrn Altbürgermeister Gustav Stalzer eine Ersatzwahl vorzunehmen. Der Herr Referent er ucht um dringliche Behandlung dieser Angelegenheit nach § 28 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Nachdem über die dringliche Behandlung abgestimmt und dieselbe angenommen ist, wird über Antrag der Sektion Herr Bürgermeister Julius Gschaider als Mitglied in den Ausschuß — der Sparkassa gewählt. Z. 10.578/12. Herr Bürgermeister Julius Gschaider dankt für das ihm in dieser Sache geschenkte Vertrauen und erklärt, er werd bemüht sein, die Interessen der Stadt Steyr auch im Spar kassa=Ausschuß nach seinen besten Kräften zu vertreten. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Dr. Karl Harant jun. 1. Personalansuchen 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Diese Punkte werden vertraulich behandelt 3. Rekurs des Herrn Karl Mayr gegen die Er¬ teilung der Baubewilligung an Frl. Kopera. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Anton Sighart Der Herr Referent gibt eingangs bekannt, daß Fräulein Kopera am 20. Jänner 1912 ein Gesuch an die Stadtgemeinde gerichtet habe, worin sie um Bewilligung zur Aufführung eines zweistöckigen Neubaues in der Berggasse an Stelle des zu demo lierenden Hauses ersucht. Er nimmt Bezug auf die in dieser Angelegenheit stattgefundenen Kommissionen 2c., sowie auf das Protokoll vom 15. März l. J., vor deren Fassung Herr Mayr die Erklärung abgegeben habe, daß er keinerlei privatrechtliche Einwendungen machen werde. Auf Grund dieser Aeußerung sei zur Protokollierung geschritten worden, bei welcher Herr Mayr die im Rekurse enthaltenen Einwendungen gegen diese Bau bewilligung geltend machte. Hierauf wurde auf Grund diese Protokolles und nachdem Herr Mayr erklärt hat, daß er keine privatrechtlichen Einwendungen dagegen erheben werde, von eiten der Stadtgemeinde dem Frl. Kopera die Baubewilligung erteilt Gegen diese Baubewilligung haben nun Herr Karl un Frau Theresia Mayr am 30. März l. J. einen Rekurs einge bracht, welchen der Herr Referent zur Verlesung bringt und der sich gegen folgendes richtet: 1. Gegen die zu geringe Dimensionierung des im ge planten Neubau projektierten Lichthofes 2. Gegen die Verbauung des weitausladenden Haupt¬ gesimses an der Stirnseite des Mayr'schen Hauses Gegen den ihnen erteilten Auftrag zur Anbringung 3. von Eisengittern oder Drahtpanzern an den gegen den Neubau zu angebrachten Fenstern ihres Hauses Von diesem Rekurse sei auch Frl. Kopera in Kenntnis ge¬ setzt worden; welche ihrerseits wieder ein Schreiben an die Stadt¬ gemeinde richtete, in welchem dieselbe nochmals ihren Stand unkt begründet und um rascheste Erledigung ihres Ansuchens bitte Die I. Sektion habe sich mit dieser Angelegenheit befaß und bezüglich Punkt 1 das Gutachten des Herrn Stadtphysikus eingeholt, in welchem derselbe erklärt, daß der projektierte Licht¬ hof groß genug dimensioniert sei, um den im Hause des Herrn Mayr gelegenen Wohnungen genügend Luft und Licht zuzu¬ führen, so daß eine Vergrößerung vom sanitären Standpunkte Die Sektion sei daher der aus nicht notwendig erscheine. Ansicht, daß aus diesem Grunde eine Einwendung gegenstands los ist. Punkt 2 ist ebenfalls gegenstandslos, nachdem der Neu¬ bau an der Stirnseite ohnedies um 30 cm zurückgerückt wird daher eine Verbauung des Hauptgesimses am Hause des Herri Mayr nicht bewirkt wird und glaubt daher die Sektion, daß gegen diese Bauführung nichts im Wege steht. Bei Punkt 3 stehe die Sektion auf dem Standpunkte daß Herr Mayr aus den im Rekurse enthaltenen Gründen von dem Auftrage auf Anbringung von Eisengittern oder Draht panzern zu befreien sei Die Sektion stellt daher folgenden Antrag Der Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr weise den Rekurs der Eheleute Karl und Therese Mayr, Hausbesitzer in Steyr Berggasse 26, vom 30. März 1912 ab; er befreie jedoch die Rekurrenten von der Verpflichtung, Eisengitter oder Drahtpanze¬ an jenen Fenstern ihres Hauses anzubringen, die gegen den Nuchbargrund des Frl. Fanny Kopera münden Wird einstimmig angenommen. — Z. 9219/12. 4. Rekurs des Herrn Karl Wöll gegen die Ver¬ weigerung der Baubewilligung Mit Rücksicht darauf, daß Herr Karl Wöll seinen Rekurs zurückgezogen hat, wird in diesen Gegenstand weiters nicht ein geganger — Z. 10.727,12. 5. Rekurs des Herrn Klöcker und der Frau Anna Waldberger, Hausbesitzer in der Kollergasse, gegen den Auftrag zur Räumung des Hauskauales. Der Herr Referent bringt eine Eingabe der Hausbesitzer Alois Kern und Franz Klöcker vom 22. Februar l. J. zur Ver lesung, in welchem dieselben ersuchen, die Stadtgemeinde möge die Räumung des Ablaufkanales am neuerbauten Ennsquai vor¬ nehmen lassen, nachdem die Gefahr bestehe, daß sich auch dadurch die Abortschläuche in ihren Häusern verlegen werden. Diese Eingabe sei dem städtischen Bauamte zur Aeußerung abgetreten worden und berichtet dasselbe, daß bei dem seiner zeitigen Ausbau des Ennsquais am rechten Flußufer längs der vorbezeichneten Häuser die Kanalrohre zur Verlängerung der aselbst befindlichen Hauskanäle auf Kosten der Stadtgemeinde dem k. k. Wasserbau=Aerar beigestellt wurden, welches die Ein¬ egung selbst vornahm Diese Hauskanäle waren bis zu ihrer früheren Einmün¬ dung in den Ennsfluß Eigentum der betreffenden Hausbesitzer und verbleiben es auch nach der erfolgten Verlängerung. Es haben daher diese Hausbesitzer für die Herhaltung und Räumung dieser Kanäle auf ihre Kosten zu sorgen. Auf Grund dieser Aeußerung ist an die beiden Haus¬ besitzer ein diesbezügliches Schreiben des Herrn Bürgermeistes“ vom 8. März l. J. erfolgt, gegen welches Franz Klöcker und Anna Waldberger (Alois Kern hatte inzwischen sein Haus al Anna Waldberger verkauft) den Rekurs ergreifen, welchen der derr Reserent zur Verlesung bringt Die Sektion beantragt Soweit der vorliegende Rekurs von Anna Waldberger ein¬ gebracht wurde, erscheint er als unzulässig, weil die angefochtene Verfügung gar nicht gegen Frau Waldberger gerichtet war Aldis Kern aber, gegen welchen sich diese Verfügung richtete, überhaupt nicht rekurriert hat. Daran kann der Umstand, daf Kern inzwischen das Haus an Waldberger verkauft hat, nicht ändern Im Uebrigen ergibt sich aus dem Berichte des Bauamtes, oß die fraglichen Hauskanäle im Eigentum des seweiligen Haus¬ desipers stehen, daher auch den Hauseigentümern die Verpflcd ung zur Reinigung des Kanales trifft, während die Gemein¬ zur Verichtung solcher den Privateigentümern tresfenden Ar belten nicht verhalten werden vom werden2 wolle daher der vortliegende Rekurs zurückgewiel“ den Herr G.=R. Tribrunner bemerkt, daß er mit Sektionsantrage wohl einverstanden wäre, wenn nicht in ““ Rekursausführungen und dem Seitionsantrage ein Widers.““ daß bestünde Die beiden Hausbesitzer erklären in ihrem Rekurf“ sie verpflichtet worden seien, ihre Hauskanäle anzuzapfen, — den Anschein erwecke, daß sie ihre Hauskanäle einem Samm“ kanal anzuschließen hatten. Sei dies der Fall gewesen so müsse allerdings die Stadtgemeinde dafür sorgen, daß der Samm“ anal geräumt werde, weit die beiben Besitzer behaupten, . te ihre Hauskanale nicht reinigen könen, nachdem der Samme“ kanal so schlecht ist, daß ihre Hauskanäle keinen Abstußz sin können. Er beantrage daher, diese Sache nochmals genauef “ untersluchen und diesen Pankt der Tagesordnung zum Zw“ einer kommisioneten Besichtigung bis zur nächsten Gemels“ ratsitzung zurüchustellen. Der Herr Reserent erwidert, daß die Ausführungen 2“7 dern Voredaers wohl zutrefsnd wären, wenn &s (ch 9 wirtlich um die Anzapfung von Hauskanälen an den Samte“ kaual handeln würde. Dies tresfe jedoch nicht zu, weil die 8=—— nicht in einen Sammelanal, sondern direit in den Ennsse einmünden, daher die beiden Kanäle Privatkanäle sind derr G.=K. Huber verweist darauf, daß sich diese ne“ Ins¬ stände an den in die Enns mündenden Kanäsen mehren. besonders treffe dies beim Sammelkanal am Ennsdorfauc“ — den Kanalen,weiche im Ennsabbaugesbiet oder der Kellau mänd“ u. Es bestehe die Gefahr einer späteren Verseuchung, weshal es notwendig sein wird, mit dem Stromärar oder einer ande“ zuständigen Staatsbehörde in Zühlung zu treten, um eine meinsame Kommision abzuhalten. Er gebe beshald die Auregund die daß seitens des Amtes gegen diese Uebelstände schnellste““ Wigen Shete Gieteie eden gune derr G.=R. Tribrunner ertlärt, daß er in Hinl“ rückziehe auf die Ausführungen des Hern Referenten seinen Antrag 9“ Es gelangt sodann der Antrag der Sektion zur “ timmigen Annahme. — Z. 9045/12. zum De Anregung des Herrn G. N. Huber wird der II. Seto“ Sndium vorgelegt werden 6. Infektionskranker Erl ssung von Vorschriften für den Trauspo““ Der Herr Referent verliest den vom Amte hierüber ““ gelegten Bericht, sowie die zu veröffentlichende Kundmachul woriber die Setion beantrag: werdenDer vorliegende Amtsbericht wolle zur Kenntnis genomm““ Da zur Vervollständigung des Insektionskranken=Trat“ portwagens noch verschiedene Anschaffungen notwendig sind.
Anschaffungen aber in das Ressort der Bausektion fallen, so werde die Bausektion ermächtigt, die erforderlichen Anschaffungen vorzunehmen Die im Entwurfe vorgelegte Kundmachung werde mit der Aenderung genehmigt, daß der zweite Absatz derselben zu lauten habe: „Der mit dieser Einrichtung verfolgte Zweck kann jedock nur dann erreicht werden, wenn für den Transport von In¬ ektionskranken ausschließlich -der städtische Krankentransport wagen verwendet wird Die entworfene Kundmachung sei zu verlautbaren, sobald der Transportwagen nach erfolgter Komplettierung aller bezüg Einrichtungen in Dienst gestellt wird. lichen Herr G.=R. Tribrunner erklärt, daß er gegen den Sektionsantrag soweit nichts einzuwenden hätte, wenn die Kund machung nicht einen Passus enthielte, der einigermaßen unklar ist, und zwar sei dies der, wo es heißt: Für Personen, welch vom „ortsüblichen“ Taglohn leben, und deren Angehörigener folgt die Beistellung des Infektionskranken=Transportwagens au Rechnung ihrer Heimatsgemeinde u. s. w. Er sei der Ansicht daß der Ausdruck „ortsüblicher Taglohn“ zu unklar sei und man hierüber eine genauere Bestimmung treffen müsse Er beantrage deshalb, daß dieser Passus folgendermaßen lante „Gemeindeangehörige, welche Anspruch auf ein Mittellosigkeit¬ zeugnis haben, sind befreit von der Zahlung der Transportkosten.“ Hierüber entsteht eine längere Debatte, bei welcher der Herr Referent bemerkt, daß nach dem Antrage des Herrn Ge meinderates Tribrunner wieder zweierlei Bestimmungen in Bezug auf die Zahlung der Transportkosten gefaßt werden müßten, und zwar eine, welche nur für Gemeindeangehörige und eine Bestimmung, welche für Auswärtige gilt. Jedoch glaube er, daß sich in dieser Sache auch dahin ein lusweg finden ließe, wenn das Wort „ortsüblich“ weggelassen und daher dieser Passus folgendermaßen lauten würde: „Für Personen, welche vom Taglohn leben und deren Angehörigen rfolgt die Beistellung des Infektionskranken=Transportwagens auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde. derr G.=R. Wokral spricht hiebei die Befürchtung aus, daß durch diese Bestimmung wieder eine Reihe von Personen o z. B. Dienstboten u. s. w., welche nicht im direkten Taglohn tehen, von diesem Rechte ausgeschlossen sind; er beantrage daher, daß es im Passus heißt: „Personen und deren Angehörigen, welche im und nicht im direkten Taglohne stehen“ u. s. w. Herr G.=R. Tribrunner erklärt, daß er sich der Aeußerungen des Herrn Referenten bezüglich Weglassung des Wortes „ortsüblich“ anschließe und in diesem Sinne für den Sektionsantrag stimmen werde Die Kundmachung lautet daher „Die Vertretung der Stadtgemeinde Steyr hat mit nicht unerheblichen Opfern einen Wagen samt dazugehörigen Einrich tungen zur Beförderung von Infeltionskranken angeschafft, um die oft sehr fühlbar gewordenen Uebelstände und Gefahren bein Transporte solcher Kranker zu beseitigen Der mit dieser Einrichtung verfolgte Zweck kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn für den Transport von In ektionskranken ausschließlich der städtische Infektionskranken Transportwagen verwendet wird Es wird deshalb Jedermann verboten, sich zur Beförde rung von Infektionskranken im Stadtgebiete Steyr anderer Transportmittel zu bedienen, als des städtischen Infektions¬ kranken=Transportwagens und ist es insbesondere auch den Fuhr werksbesitzern in Steyr verboten, ihre Wägen zum Transport von Infektionskranken zur Verfügung zu stellen Derjenige, welcher entgegen diesem Verbote Infektions ranke im Stadtgebiete befördert oder seine Transportmittel zum Transporte Infektionskranker zur Verfügung stellt, wird gemäf § 56 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr mit Geldstrafen bis 200 K oder bei Zahlungsunfähigkeit mit Arreststrafe bis zu 20 Tagen bestraft Die Beistellung des Infektionskranken=Transportwagens zur Krankenbeförderung erfolgt nur über Anordnung der be handelnden Herren Aerzte, welche dem städtischen Polizei=In¬ spektorate im Rathause in Steyr zu übermitteln ist. Für Personen, welche vom Taglohne leben und deren An¬ gehörigen erfolgt die Beistellung des Infektionskranken=Trans portwagens auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde nach dem untenstehenden Tarife; für die Beförderung aller sonstigen Per¬ onen sind für die Benützung dieses Wagens die nachstehendet Gebühren im städtischen Kassaamte Steyr von den hiezu gesetzlich verpflichteten Personen zu erlegen: 1. Für die Benützung des Infektionskranken=Transport¬ vagens innerhalb des Stadtgebietes Steyr, ein chließlich den geschlossenen Ortschaften Jägerberg, Neuschönal bis inkl. Isabellenhof, Kraxental bis zur Eisenbahnbrücke Sarning, Pyrach, Gmain, Ramingsteg bis zur gedeckten Brücke, Unterhimmel und Stein; a) bei Tag (7 Uhr früh bis 7 Uhr abends). K 30 b) bei Nach „ 20 2. Außerhalb des Stadtgebietes a) bei Tag für die erste Stunde — A 8 für jede weitere Stunde mehr um — 1 b) bei Nacht für die erste Stunde 10 „ 90 für jede weitere Stunde mehr un 5 77 — „ In beiden Fällen wird jede begonnene Stunde als voll berec net und gilt als anrechenbar die Zeit von der Abfahrt vom Depot bis zum Wiedereintreffen in dasselbe Bei der sodann folgenden Abstimmung wird der Sektions¬ antrag mit Hinweglassung des Wortes „ortsüblich“ in der 3 Kundmachung mit Majorität angenommen, und der Antrag des Herrn G.=R. Wokral abgelehnt. — Z. 11.419/12 7. Anfragen des Ausschusses für volkstümliche Vor¬ träge der Universität Wien betreffend Abhaltung von Kursen in Steyr. Der Herr Referent verliest dieselben, worüber die Sektion folgendes beantragt: Der Gemeinderat wolle mit Rücksicht auf das mit der ver langten Garantieleistung voraussichtlich verbundene Risiko vor läufig davon absehen, auf die ergangene Einladung dermalen einzugeher Um aber für künftige Fälle eine Richtschnur zu erhalten, sei an den veranstaltenden Ausschuß eine Anfrage nach den voraussichtlichen Kosten eines Vortragszyklus zu richten. Z. 8364/12. — Einstimmig nach Antrag. 8. Rekurs des Herrn Julius Mann gegen die verweigerte Zahlung von Spitalsverpflegskosten. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag Der Gemeinderat wolle den vorliegenden Rekurs des Julius Mann in der Erwägung als unbegründet zurückweisen, als die gegenständlichen Verpflegskosten schon im Jahre 1906, also zu einer Zeit erlaufen sind, als Rekurrent noch im aktiven Dienste stand und seine Einkommensverhältnisse derartige waren aß er diese Verpflegskosten selbst bestreiten konnte und auch elb bestritten hat Wird angenommen — Z. 8765/12. 9. Rekurs des Withelm Zeller gegen die Ver¬ weigerung der Ausstellung eines Armutszeugnisses zum Zwecke der Befreinug von der Zahlung von Spitals¬ kosten. Die Sektion beantragt: Es wolle der vorliegende Rekurs abgewiesen werden, da Wilhelm Zeller in seiner Eingabe selbst erklärt, ein jährliches Einkommen von 1920 K zu beziehen, also ein Einkommen, welches den ortsüblichen Taglohn bei weitem übersteigt, während die Voraussetzung für die Ausstellung des erbetenen Armuts zeugnisses ein Einkommen bildet, welches sich in den Grenzen des ortsüblichen Taglohnes häl Es sei aber der Rekurrent aufmerksam zu machen, daß es ihm unbenommen bleibt, in dem Augenblicke neuerlich um ein Armutszeugnis einzuschreiten, in welchem sich sein Einkommen auf die Höhe des ortsüblichen Taglohnes erniedrigt Wird einstimmig angenommen. — Z. 9095.12 10. Erlaß der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion Linz betreffend Kosteunachlaß für die Nachtverbindungs¬ leitungen Der Herr Referent bemerkt, daß diese Angelegenheit be¬ kanntlich schon mehrmals im Gemeinderate behandelt worden ist. er nimmt nochmals Bezug auf die damals stattgefundene Kom¬ mission sowie über das hierüber verfaßte Protokoll vom 6. De zember 1909 mit den hierin beschlossenen Vereinbarungen mit den Vertretern der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion, worüber jedoch erst die Zustimmung des Gemeinderates einge¬ holt werden mußte. Die Post= und Telegraphen=Direktion habe evoch schon früher die diesbezüglichen Arbeiten durchführen lassen und der Stadtgemeinde die Kostenrechnung hierüber vor zelegt. Auf das hin hat sich der Gemeinderat auf den Stand punkt gestellt, daß er nicht zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ei, nachdem er hiezu noch nicht seine Zustimmung gegeben habe Dies habe dann zu vielen Schreiben Anlaß gegeben und gibt jetzt die k. k. Post= und Telegraphen=Direktion mit Note vom 23. März l. J. folgende Erledigung bekannt: „Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 19. d. M., Z. 11.301, der Direktion eröffnet, daß es der h Auslegung des Punktes 6 des Protokolles vom 11. Jänner 1908 betreffend die Kostentragung für die verlegten Nachtverbindungs¬ leitungen beipflichtet Das k. k. Handelsministerium hat jedoch trotzdem auf Grund des h. s. Antrages die Uebernahme der Kabelverlegungs¬ kosten im Betrage von 928 K 80 k durch die Staatstelegraphen¬ verwaltung in Anerkennung des von der Stadtgemeinde=Vor stehung stets bewiesenen Entgegenkommens bewillig Dievon wird die Stadtgemeinde mit Befriedigung und mi dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß bei dem Umstande, ale der Restbetrag aus der mit Z. 20 221 vom 10. August 1911 vdermittelten Kostenberechnung von 1940 K 83 ft seitens der Stadtgemeinde bereits einbezahlt worden ist, aus vorliegender Angelegenheit nunmehr keine Forderung besteht Gleichzeitig wird aber zur Festlegung der Rechtslage für die Zukunft ersucht, das Protokoll vom 6. Dezember 1909 vom Gemeinderate nachträglich genehmigen zu lassen und hievon Mitteilung zu machen. Die Sektion beantragt hierüber: Der Gemeinderat wolle die Mitteilung der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion in Linz mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen und nachträglich das Protokoll vom 6. Dezember 1909 genehmigen Derr G. R. Huber bemerkt, nachdem diese Angelegenheit seinerzeit auch in der III. Sektion behandelt worden ist, so mässe er seine Befriedigung über diesen gerechten Ausgang der Sache, wodurch der Stadtgemeinde 928 K. 80 6, erspart blieben, zum Ausdrucke bringen und der k. k. Post und Telegraphen=Direktion in Linz für ihr Entgegenkommen den Dank sagen Der Antrag der Sektion wird sodann einstimmig ange¬ nommen. — Z. 8675/12.
4 II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Franz Kirchberger Der Herr Referent teilt mit, daß ein Dringlichkeits Antrag der II. Sektion vorliege, betreffend ein Schreiben des Herrn Theaterdirektors Anton Rollett, in welchem derselbe die Bitte stellt, die Direktion des hiesigen Stadttheaters für die Saison 1912/13 an die Herren Direktoren Kohl und Eichner abtreten zu dürfen Begründet ist die Dringlichkeit einerseits durch den Ablau der Spielsaison (26. April 1912), andererseits durch eingegangene Verpflichtungen der Direktion Rollett, bezw. der neuen Direktion mit der Stadtgemeinde. Nachdem über die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit abgestimmt und dieselbe angenommen ist, beantragt die Sektion: Der Gemeinderat wolle dem Ansuchen des Theaterdirektore Rollett, die Direktion des Stadttheaters für die Saison 1912 13 an die Herren Kohl und Eichner, Direktoren des Kurtheaters Gleichenberg, zu den alten Pachtbedingungen, daß ist gegen eine monatliche Subvention von 300 K, zahlbar im Nachhinein für jeden abgespielten Monat, abtreten zu dürfen, Folge geben Die Kaution des Theaterdirektors Rollett hätte aber in olange liegen zu bleiben, bis die neue Direktion diese Sicher tellung geleistet hat Herr G.=R. Wokral bemerkt, es erscheine ihm nicht für recht verständlich, daß sich der Herr Direktor Rollett zuerst um das Theater für die nächste Saison bewirbt, während er gleick darauf wieder das Ersuchen stellt, die Direktion des Stadttheaters anderen Direktoren abtreten zu dürfen. Man könne hieraus nn die eine Lehre ziehen, künftighin das Theater, wenn es schon für diesesmal nicht mehr möglich ist, ohne Ausschreibung nicht mehr zu vergeben und bitte er, vorkommenden Falles darnach vorzugehen Der Sektionsantrag gelangt sodann zur Annahme Z. 10.82012. Jänner 1912 11. Stadtkafsajournalsabschluß pro Die Stadtbuchhaltung berichtet hierüber: Differenz 1911 1912 71 K K K Es betrugen die Einnahmen im Mo¬ 82 — 1.152 4 59 21.204 20.05 tate Jänner Hiezu Kassa=Geba¬ rungsfond aus dem 100.000 100.000 — Vorjahre mit —— Gesamt = Einnahmen — 1.152 8: 4 120.051 59 121.204 im Jänner 1912 Ausgaben im Mo + 5.299 08 5 92.577 13 97.876 nate Jänner Kassarest für den 90 — 6.451 36 28.62 46 22.175 Monat Februar Februar und 12. Stadtkassajournalsabschluß pro März 1912 Differenz 911 1912 K h X K Es betrugen die Einnahmen im Mo¬ 55 618 34 41 75 103.21 158.829 nate Februar. hiezu Kassarest vom 6.451 90 36 28.627 4 22.175 Vormonate Besamt - Einnahmen 77 49.166 4 131.838 21 181.005 im Februa lusgaben im Mo¬ 4 +10.273 07 103.359 50 13.632 nate Februar Kassarest für den -38.89 34 28.479 71 37 67.372 Monat März Seit Jahresbeginn bis Ende Februar betrugen 82 34 224.415 278.881 54.465 52 die Gesamteinnahme 195.936 4 63 +15.57: 211.508 15 die Gesamtausgaben 191 1912 Differenz K K K Es betrugen die Einnahmen im Mo 52.500 23 66 26.209 26.291 4 — nate März Hiezu Kassarest vom 28.479 71 34 37.372 38.893 30 Vormonat Gesamt Einnahmen 80.980 94 — 93.581 112.601 94 * im Mär, Ausgaben im Mo¬ 95 38.893 39.552 91 + 659 04 nate März 99 42.086 Kassarest für den 54.02 09 — 11.942 Monat April 90 Seit Jahresbeginn bis Ende März 57 276.916 305.090 48 betrugen 58 28.17 234.830 die Gesamteinnahmen 251.061 39 09 + 16.23 die Gesamtausgaben 9 Ueber Antrag der Sektion werden diese Kassajournals — — Z. 10.358, 10.359 un abschlüsse zur Kenntnis genommen. 10.745,12 13. Subventionsansuchen. Liegt vor ein Ansuchen des Herrn Michael Blümelhuber Leiters des Meisterateliers für Stahlschnitt in Steyr um Aus zahlung der ihm mit Gemeinderatsbeschluß vom 8. Mai 1900 bewilligten jährlichen Subvention von 1250 A für das Jahr 1912 Die Sektion beantragt daher Der Gemeinderat beschließe, das städtische Kassaamt sei zu beauftragen, die mit Gemeinderatsbeschluß vom 8 Mai 1904 zugesicherte Subvention per 1250 K an den Leiter des Meister ateliers für Stahlschneidekunst wie im Vorjahre auszuzahlen Herr G.=R. Mitter beantragt, daß diese Subvention,? halbjährigen Raten, und zwar nachhinein ausbezahlt wird Der Herr Referent bemerkt, daß diese Subveution bis immer für ein Jahr ausbezahlt worden ist und bittet er, der Sektionsantrag anzunehmen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung erreicht weder der Gegenantrag des Herrn G.=R. Mitter noch der Antrag der Sektion die notwendige Stimmenanzahl und wird daher dese¬ Gegenstand nochmals an die II. Sektion zurückgeleiter Z. 7071 12. Ueber Antrag der Sektion wird bewilligt: 1. Dem Verein der Oberösterreicher in Wien eine Su¬ — 3. 9555,12 vention von 20 K für das Jahr 1912. 2. Tem Bund der christlichen Deutschen in Galizien a“ einmalige Spende von 10 K. — Z. 8651.12 3. Liegt vor ein Ansuchen des Gründungskomites für de öster. Polizei=Erholungsheim Neumarkt in Steiermarl um ein Spende zu den Bau= und Einrichtungskosten 2c. Der Sektionsantrag lautet. Der Gemeinderat beschließe, dieses Ansuchen wegen der ““ Subventionszwecke vorhandenen geringen Mitteln abweied“ bescheiden der G. K. Tribrunner stelt den Gegenantrag diese Komie eine Spende von 10 X zu bewiligen, nachdem an einmal der Fal eintreten kinne, dast diese Erholungehl and „ R. Tri von hiesigen Wachorganen benützt wird. Hierauf wird über den Gegenantrag des Herri “ gacbe¬ brunner, sowie über den Sektionsantrag abgestimm“ 10 biebei Stimmengleicheitergbht, enstcheidet sich derda— wende für den Seitionsantrag, weicher sonit als ongesen erscheint. — Z. 8155/12. 4. de Verein der Oberöereicher in Mien tellu, dah er bereit wäre, in seinen nenen Heim ein Bid de Sehr als Relanemitel annbringen, wenn die Stodlse Aicse Bid saot deslt oder denf Bereine für die Aude desselben eine kleine Subvention gewährt. das Ddie Sektion beantragt Der Gemeinderat beschließe, dieses Ansuche“ “ Fremdenverkehrs=Komite zur Erledigung abzutreten in Wird angenommen rer — Z. 9968/12. e Anfichen des Gestereichschen Bühnenverene Wien und aber Aatrag der Seilen mangls re Mittel abgelehnt. Z. 9392/12. 0 Sektion. Referent: Sekrtonsobmann de Josef Langoth I4. Verteidung zweier Pfründen and 9. — und Ludwig Werndl=Stiftung ucher Boshlag des füädlichen demenete. —— 100 K fahrle Be¬ der Sektion werden die beiden Pfründen von !“ de der Boft und Ladwig Menet, Sisung den belde werbern Josef Gsolpoininer und Theressa Huber v. Z. 5078/12 Lndwis 15. Verleihung der Interessen aus .“ Werndl=Stiftung. Die Sektion beantragt. tiftund uder Vorfsclag des Käbtischen Rrmenrotes wer. — den Jahresinteressen à 107 K aus der Ludwig Wern“ Leopoli Gepene Beschede agende 8 Bewerder beiellt werden. Johann Leutgeb, Josefa Hofer, Josef Kimmerstorf““ Weend, Aeid dent. Srie Gbrhener un Peovone Pohe Z. 3408 12 Wird einstimmig angenommen. — der 6.K. Huber meldet sic nach vowillun“ Waeerbunng zum Worie und erllert, deh er in Nanen!“ liche Mitglieder der Ponsekton seine ungmfriedenheit ven Wrlaen mase daßt die Bansinion in der denlaen 6o“ amal einen Panst m ertedigen Gelegenbeit hade, d“ aus sicher 1, das mahrere Sachen, die in dus 8od“ Bansektion einschlagen, ihrer Erledigung harren würd“ aben aus Der in den Rateprotokollen die vielen Anträge, weic“ Homannee ellens der Gemeinderäte gestellt worden sind, die ein der Bewohnerschaft und auch die Anregungen 227 würde de Banskton machseh, worde sagen masseh, dos eigenlie für die der Bansetion und im Gemeinderate viel zu tun !““ er mässe daher, nachdem heute, wie schon erwähn“ „bringen unt i. Setion nicht einmat ein Pant auf der Tanserda — das Nötige handen ist, sein Mißfallen hierüber zum Ausdruck¬ in Anträge dute er den Herrn Vorsitzenden, an geigneter Stell gelangen. au veranlassen, damit die vom Gemeinderate gestell und vorgebrachten Wünsche auch zur Ausarbeitund
Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde dem städtischen Bauamte einen in dieser Richtung gehaltenen Auftrag erteilen. Herr G.=R. Hofer äußert sich, daß das Handelsgremium in Steyr im Interesse der Kaufleute und Gewerbetreibenden im Mai 1910 an den Gemeinderat der Stadt Steyr eine Eingabe gerichtet habe mit dem Ersuchen, es möge von der k. k. Statt¬ halterei in Linz das gänzliche Hausierverbot für Steyr erwirkt werden. Der Gemeinderat habe sich auch in der Junisitzung des¬ selben Jahres mit dieser Sache .befaßt und beschlossen, eine dies¬ bezügliche Eingabe an die k. k. Statthalterei in Linz zu richten, damit das Hausierverbot zur Durchführung gelange. Seitdem sind bereits mehrere Jahre verflossen, ohne daß das Hausierverbot herausgegeben oder sonst etwas in dieser Hinsicht geschehen wäre. Er bitte deshalb den Herrn Vorsitzenden, er möge an die k. k. Statthalterei in Linz ein diesbezügliches Urgenzschreiben richten, sowie den Herrn Reichsratsabgeordneten Leopold Erb ersuchen, daß er im Abgeordnetenhause eine Inter¬ pellation einbringe, damit das Hausiergesetz zum Abschlusse ge langt. Der Herr Vorsitzende bemerkt, daß er an die k. k. Statt¬ halterei das gewünschte Schreiben richten und sich auch dies¬ bezüglich mit dem Herrn Reichsratsabgeordneten Erb ins Ein¬ vernehmen setzen werde. Weiters verweist Herr G.=R. Hofer noch auf den ver¬ wahrlosten Zustand, in welchem sich der linke Ennsquai befindet nachdem derselbe durch Hochwasser stark gelitten hat. Er bittet den Herrn Vorsitzenden, eine gründliche Reini¬ gung dieses Quais durchführen zu lassen, nachdem jetzt die günstigste Zeit zur Vornahme solcher Arbeiten vorhanden sei. Außerdem wünsche er noch, daß zugleich auch eine Säuberung der Uferböschung vorgenommen wird. Der Herr Vorsitzende erwidert, er werde sich hierüber mit dem Bauamte ins Einvernehmen setzen. Herr G.=R. Ammerstorfer macht auf einen Uebel¬ stand aufmerksam, welcher sich in der Approvisionierung der Stadt bemerkbar macht. Wie bekannt ist, wurde eine Markt¬ ordnung geschaffen, in welcher es heißt, daß die Händler vor 9 Uhr vormittags nicht einkaufen dürfen. Trotzdem sei jetzt die Beobachtung gemacht worden, daß die Händler ihren Einkauf von Dienstmännern schon vor der erlaubten Einkaufszeit be¬ sorgen lassen, wodurch die Bevölkerung der Stadt schwer ge¬ schädigt wird. Er ersuche deshalb den Herrn Vorsitzenden, dahin zu wirken, daß hier Abhilfe, geschaffen wird. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß in dieser Beziehung so¬ wieso immer sehr strenge von seiten des städtischen Polizei=In¬ spektorates vorgegangen wird. Ungeachtet dessen werde er jedoch dafür Sorge tragen, daß diesbezüglich die genauesten Unter¬ suchungen eingeleitet werden. Herr G.=R. Aigner bemerkt, daß die Herren Aerzte darüber Klage führen, daß sie zur Nachtzeit keine Fuhrwerke nach auswärts bekommen können, wodurch oft das Leben des betreffenden Patienten gefährdet erscheint. Diesbezüglich sei von ärztlicher Seite der Wunsch geäußert worden, der Gemeinderat möge sich dafür einsetzen, daß mit den hiesigen Fuhrwerksbesitzern eventuell ein Uebereinkommen abgeschlossen werde, durch welches dieselben verpflichtet sind, zur Nachtzeit nach auswärts einzu spannen, damit auf diese Weise dem Uebelstande abgeholfen werde. Er bitte deshalb den Herrn Vorsitzenden, in dieser An¬ gelegenheit zu intervenieren. Der Herr Vorsitzende erwidert, es werde sich in dieser An¬ gelegenheit wohl sehr schwer eine Abhilfe schaffen lassen. Jedoch werde er sich diesbezüglich mit den hiesigen Kontrahenten der städtischen Fuhrwerke ins Einvernehmen setzen. Herr G.=R. Wokral bemerkt anschließend an die An¬ regung des Herrn G.=R. Ammerstorfer, daß, obwohl die Markt¬ ordnung bereits vor zwei Jahren herausgegeben wurde, und welche Strafbestimmungen enthält, es ihm nicht erinnerlich sei, daß einmal dem Gemeinderate darüber Bericht erstattet worden wäre, inwieweit diese Bestimmungen eine Wirkung gezeigt haben, ob Erfolge zu verzeichnen waren oder ob überhaupt Leute an¬ gezeigt und bestraft worden sind, und bitte er daher den Herrn Vorsitzenden, zu verfügen, daß in nächster Zeit diesbezüglich ein entsprechender Bericht dem Gemeinderate vorgelegt werde, damit derselbe Gelegenheit habe zu beurteilen, ob diese Bestimmungen eine Wirkung ausgeübt haben oder ob andere Bestimmungen getroffen werden müssen. Er bemerke noch, daß es sich auch eine Reihe von Frauen zur Aufgabe gemacht haben, die Wachorgane bei der Feststellung solcher unbefugter Einkäufe zu unterstützen. Daß dies gerade keine so angenehme Aufgabe ist, geht daraus hervor, daß es wiederholt vorgekommen ist, daß die Frauen hiebei nicht die nötige Unterstützung von seiten der Wachorgane erhalten haben, im Gegenteile sogar in barscher Weise abge¬ fertigt wurden. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß diesem Gemeinderats¬ beschlusse von damals gewiß auch immer entsprochen wurde. Er werde jedoch ungeachtet dessen dafür Sorge tragen, daß ein der¬ artiger Bericht zusammengestellt wird, damit der Gemeinderat Einsicht bekommt in die Tätigkeit, welche auf diesem Gebiete entfaltet wird, und müsse er nur noch hinzufügen, daß er in der kurzen Zeit seiner Amtstätigkeit schon sehr oft Gelegenheit gehabt habe, derartige Strafdekrete in die Hand zu bekommen. Was die weitere Bemerkung des Herrn G.=R. Wokral anbe¬ lange, daß die Frauen von den Wachorganen bei der Namhaft¬ machung unbefugter Einkäufe barsch behandelt werden, so wäre es gut, wenn dies zur Anzeige gebracht würde. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 5¼ Uhr abends In der sodann folgenden vertraulichen Sitzung wird, nachdem Herr Emil Pichler seine Stelle als Theatermeister des Steyrer Stadttheaters gekündigt hat, beschlossen, diese Stelle zur Ausschreibung zu bringen. — Einem Ansuchen der städtischen Sicherheitswache in Steyr um Abänderung des § 14 der Organi¬ sationsvorschriften für die städtische Sicherheitswache, und zwar dahin, daß die Ehebewilligung an zwei Drittel des Standes der Wachmannschaft verliehen werden könne, wird aus dienstlichen Rücksichten keine Folge gegeben. — Dem Ansuchen des k. k. Be¬ zirkstierarztes Hans Köstlbacher um Honorierung der von ihm für die Stadt Steyr zu leistenden Veterinärgeschäfte an Stelle des erkrankten städtischen Obertierarztes Herrn Karl Prokop wird stattgegeben. — In den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, werden ausgenommen: Josef Albrecht samt Frau und drei Kinder, Johann Allstorfer samt Frau und ein Kind, Aloisia Eigruber, Vinzenz Hofstetter jun. samt Frau und ein Kind, Zäzilie Pfaffenhuber, Ferdinand Rafteiger samt Frau und drei Kinder, Anna Stellenberger, Alexander Stockinger samt Frau. — Zwei Parteien werden wegen Nichterfüllung der vor¬ geschriebenen gesetzlichen Bestimmungen abgewiesen.
Anhang zum Protokolle über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag, den 19. April 1912. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sekt. Obmann Herr G.R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalansuchen. 1.) Liegt vor ein Protokollar-Ansuchen des Emil Pichler um Enthebung von seiner Stelle als Teatermeister des Steyrer-Stadttheaters. die Sektion beantragt: Der Gemeinderat wolle die vorliegende Kündigung des Eiml Pichler zur Kenntnis nehmen und die Stelle eines Teatermeisters unter den bisherigen Modalitäten zur Wiederbesetzung ausschreiben. Einstimmig angenommen. - Zl. 52/ O.P. 2.) Liegt vor ein Ansuchen der städtischen Sicherheitswache in Steyr um Abänderung des § 14 der Organisationsstatuten für die
städt. Sicherheitswache und zwar in der Einsicht daß die Ehebewilligung an zwei Drittel des Standes der Wachmannschaft verliehen werden könne. Der Sekt. Antrag lautet: Der Gemeinderat wolle das Ansuchen der einschreitenden Wachleute abweisen, da es das Interesse des Dienstes erheischt, eine möglichst große Zahl von Wachorganen im Bedarfsfalle sofort zur Hand zu haben, was nur bei den im Rathause kasernierten Wachleuten möglich ist. Eine Unterbringung von verehelichten Wachleuten im Rathause ist aber nicht durchführbar. Es kommt dazu, daß den städtischen Wachorganen bei Bewerbung um ihre Posten die Bestimmungen des Statutes auch hinsichtlich der Verehelichung bekannt gemacht wurden, so daß jeder Einzelne über die ihn treffenden Verpflichtungen unterrichtet war. Herr G.R. Wokral stellt den Gegen-Antrag dem Ansuchen der Wachorgane in der Weise Rechnung zu tragen, daß zwei Dritteln derselben die Verehelichung bewilligt wird und zwar erst nach Vollendung einer bestimmten Reihe von Dienstjahren. Der Herr Referent erwidert, daß es im
Interesse der klaglosen Abwicklung des Dienstes unbedingt notwendig ist, wenn eine größere Anzahl von Wachleuten sofort zur Hand ist, was nur bei unverheirateten Wachorganen der Fall sein kann und bittet er dem Antrage der Sektion stattzugeben. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R. Wokral abgelehnt der Sekt. Antrag jedoch mit Majorität angenommen. - Zl. 48/ O.P. 3.) Liegt vor ein Ansuchen des k.k. Bezirkstierarztes Hans Köstlbacher um Honorierung der von ihm für die Stadt Steyr geleisteten Veterinärgeschäfte an Stelle des erkrankten städt. Obertierarztes Karl Prokop. Die Sektion beantragt: Den Herrn k.k. Bezirkstierarzt Köstlbacher aus den in dem Einschreiten dargelegten Gründen auch ferner und bis auf weiteres mit der Erfüllung der in den Wirkungskreis der Gemeinde fallenden tierärztlichen Obliegenheiten zu betrauen und zwar gegen eine Entlohnung von 5 K pro Tag, für eben diese Interventionen, gleichgültig ob an einem und demselben Tage die Inanspruchnahme öfter oder einmal verfolgt. - Der Herr Bezirkstierarzt
wird angewiesen, seine bezüglichen Ansprüche und zwar für die Zeit seit 1. März 1912 in monatlich zu legenden Partikularien zu verzeichnen. - Es wird aus diesem Anlasse der Erwartung Ausdruck gegeben, daß der Herr Bezirkstierarzt Köstlbacher während der Substitution pünktlich allen tierärztlichen Obliegenheiten nachkomme, und zwar sowohl den in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde fallenden, als auch jenen, die in den Wirkungskreis der Amtstierärzte für politische Behörden gehören. Wird einstimmig angenommen. - Zl. 51/O.P. 2. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr. Zur Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr nach § 2. der Heimatgesetznovelle vom 5/12 1896, R.G.Bl. N° 222 werden vorgeschlagen: Josef Albrecht samt Frau u. 3 Kinder Johann Allstorfer 1 Aloisia Eigruber Vinzenz Hofstetter jun. Frau 1 Zäzilie Pfaffenhuber Ferdinand Rasteiger Frau 3 Anna Stellenberger Alexander Stockinger Frau
Zur Abweisung werden vorgeschlagen: Marie Klausriegler und Karoline Mathe, nachdem dieselben der öffentlichen Armenversorgung anheimgefallen, und seit diesem Zeitpunkte noch nicht volle 10 Jahre verflossen sind. Der Herr Referent stellt namens der Sektion den Antrag auf Aufnahme der vorgenannten Parteien in den Gemeindeverband von Steyr bzw. Abweisung der beiden Letztgenannten. Wird einstimmig angenommen. hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Der Schriftführer:
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