in persönlicher als auch in nationaler Hinsicht nichts Nachteiliges bekannt ist. Herr G.R. Dantlgraber bemerkt noch, daß er seinen Gegenantrag aufrecht halte, und zwar solle dem Gesuchsteller das Bürgerrecht gegen Erlag einer Taxe von 20 K verliehen werden. Es gelangt hierauf dieser Antrag des Herrn G.R. Dantlgraber zur Abstimmung und wird derselbe mit Majorität angenommen. Zl. 7498/12. Weiters wird über Antrag der Sektion das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen: 5. Dem Johann Haimberger, Zimmermann mit Nachsicht der Taxe. - Zl. 5445/12. 6. Dem Georg Holzinger, Dienstmann ebenfalls ohne Entrichtung einer Taxe. Zl. 6693/12. III. Sektion. Referent: Sekt. Obmann Herr G.R. Josef Huber jun. Der Herr Referent gibt bekannt, daß ein Dringlichkeits-Antrag der III. Sektion vorliegt, um zwar betreffe dies die Pauschalierung der Weißigung, Reinigung und Ver-
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