7 die Hausbesitzer, Gewerbetreibende sowie der Verein „Heimat¬ chutz“ miteinander diese Frage beraten sollen und auch die Handwerker in der Bausektion sich hierüber äußern können. Die Sache werde auch nicht so heiß gegessen werden, wie es der erste Anschein zeigt. Keinem Hausbesitzer darf es unmöglich gemacht werden, Veränderungen an seinem Hause durchzuführen. Auch der Verein „Heimatschutz“ habe dies nicht im Auge. Würde es aber Jemanden zum Beispiel einfallen, das Bummerlhaus weg¬ zureißen, so hätte die Stadtgemetnde Steyr jetzt nicht einmal das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Er möchte hiebei die An frage stellen, ob Jemand wäre, der, wenn das Bummerlhaus weggerißen werden sollte, nicht sofort dabei wäre, daß eine energische Aktion seitens des Vereines „Heimatschutz“ unter Heranziehung anderer Faktoren dagegen eingeleitet werde, um dieses Haus zu erhalten, und solche Verhinderungen sind ein Hauptzweck, den der Verein „Heimatschutz“ verfolgt. Hätte dieser Verein schon existiert, als die drei eisernen Brücken in Steyr gebaut wurden, so würde er gewiß ganz energisch dagegen Stellung genommen haben, derartige häßliche Bauten in ein Stadtbild hineinzubringen. Weit besser und schöner für Steyr wären steinerne Brücken gewesen, diese hätten wenigstens in das Stadtbild hineingepaßt. Für solche Bauten Jemanden zu haben, der Verständnis und Schönheitssinn besitzt, sei ein Glück für eine Stadt. Es sei daher von der einen Seite nicht Recht gewesen, Fehler, die früher gemacht wurden, dazu zu benützen, zu sagen, wir brauchen euch nicht, ihr seid uns ein Schaden, das sei wohl zu weit gegangen. Außerdem werde auch jede Schädigung von Hausbesitzern gewiß verhindert. Er begreife aber zugleich auch die Furcht der hiesigen Gewerbetreibenden, daß durch solche Be¬ stimmungen die Baulust unterdrückt werde und diese Furcht sei auch gar nicht unberechtigt. Sache der Bausektion werde es sein, daß sie die bezüglichen Paragraphe so ausstattet, wie es eben auf Grund der Beratungen zum beiderseitigen Schutze möglich ist. Man müsse deswegen nicht gleich die Paragraphe der Stadt Rothenburg ob der Tauber hernehmen, denn eine Vorschrift schicke sich nicht für alle. Die Bausektion sei also zu beauftragen, was vernünftig und den Anforderungen berechtigt ist, zu be¬ schließen. Der Sektionsantrag wird hierauf angenommen. Z. 30.750/11 8. Anbot auf Ueberlassung eines Grundes zur Straßenverbreiterung. Laut Protokoll vom 31. Oktober 1911 wäre Alois Hölzer, Besitzer des Hauses Sierningerstraße Nr. 122, bereit, jenen Teil der zu seinem Hause gehörigen Grundparzelle Nr. 825, welcher sich längs der Sierningerstraße hinzieht und von dieser durch eine bereits sehr schadhafte Mauer abgegrenzt ist, welche an der Regulierung der Sierningerstraße hindert, soviel der Stadt¬ gemeinde unentgeltlich abzutreten, daß hiedurch die gedachte ge¬ rade Verbindung der gegen die Stadt zu gelegenen Ecke seines Hauses mit der westlichen Ecke des Nachbargrundes gebildet wird. Dadurch bekäme die Sierningerstraße eine gleiche schöne Breite. Er verlangt jedoch im Falle der Annahme seines Anerbietens, daß ihm die Stadtgemeinde an der durch diese Abtretung ge¬ schaffenen neuen Grenzlinie eine neue Mauer auf ihre Kosten herstellen läßt und dieselbe die Kosten der bücherlichen Durch¬ führung dieser Grundtrennung allein trägt. Das Stadtbauamt, welchem dieses Anbot zur Aeußerung und Antragstellung übergeben wurde, berichtet hierüber daß bei dem vorgenommenen Lokalaugenschein im Beisein der Bausektion und des Gesuchstellers erhoben wurde, daß die beantragte Ver¬ chiebung der Gartenmauer zur Verbreiterung der Straße an dieser Stelle nicht begründet ist, weil die bestehende Straßen¬ breite für den Verkehr ebenda vollkommen ausreicht. Die im Antrag gestellte Regulierung würde sehr kostspielig sein und die gewonnene Grundfläche in keinem Verhältnisse zu diesen Kosten stehen. Auch sei dieselbe wegen des dort befind¬ lichen Rutschterrains nicht zu empfehlen. Es wird daher die Abweisung des gestellten Ansuchens beantragt. Ueber Antrag der Sektion wird sodann beschlossen, auf das vorstehende Ansuchen nicht einzugehen. — Z. 27.211/11. 9. Ansuchen um Vermietung des Ratschüler¬ Stadels. Der Sektionsantrag lautet hierüber: Der Gemeinderat beschließe, die Verpachtung der Hälfte des Ratschüler=Stadels gegen ¼jährige Kündigung und Zahlung eines Pachtzinses von 50 K an die Gesuchstellerin Frau Josefa Koller in Steyr. Wird angenommen. — Z. 27.988/11. IV. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Ludwig Binderberger. 20. Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Seiden¬ strumpfwirker=Pfründe. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen, es sei die Simon Zach¬ huber'sche Seidenstrumpfwirker=Pfründe von je monatlich 10 K 15 h für das Jahr 1912 den beiden Gesuchstellerinnen Theresia Haubl und Maria Zimmermann zu verleihen. Nach Antrag. — Z. 25.606/11. 21. Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Bürgerpfründe. Ueber Vorschlag des städt. Armenrates und über Antrag der Sektion wird beschlossen, obige Pfründe von monatlich 14 K dem Bewerber Karl Heidlmayr zuzuerkennen. — Z. 29.148/11. 22. Ernennung eines Armenrates für das fünf¬ zehnte Viertel. Nachdem Herr Franz Bräcklein erklärt hat, die auf ihn mit Gemeinderatsbeschluß vom 24. November l. J. gefallene Wahl eines Armenvaters für das 15. Viertel aus geschäftlichen Rücksichten nicht annehmen zu können, wird über Vorschlag des städt. Armenrates und über Antrag der Sektion beschlossen, mit der Stelle eines Armenvaters für das 15. Viertel den Herrn Friedrich Wahlenmair, Gastwirt und Hausbesitzer, Fabrikstraße Nr. 40, zu betrauen. — Z. 191/12. Herr G.=R. Aigner ergreift nach Abwicklung der Tages¬ ordnung das Wort und macht auf den Uebelstand aufmerksam, der sich bei Regenwetter an der Schweinemarkthalle unangenehm bemerkbar macht, nachdem dort das Regenwasser vom Dach der Halle direkt auf die Besucher des Marktes herunterrinnt. Er sei deshalb von den Interessenten ersucht worden, dahin zu wirken, daß an der vorderen Seite der Halle eine Dachrinne angebracht werde, und er stelle daher einen diesbezüglichen Antrag. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß laut Geschäftsordnung in der heutigen Sitzung ein Antrag nicht mehr gestellt werden könne, er werde aber in der Baurapportsitzung diese Angelegen¬ heit zur Sprache bringen. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt, daß er bezüglich des städt. Seesischmarktes noch einen Wunsch habe, der dahin gehe, daß wegen Erreichung tunlichst niedriger Seefisch=Preise darnach getrachtet werde, durch eventuellen direkten Bezug der Seefische von lieferungsfähigen Firmen aus Hamburg oder Bremen einen möglichst billigeren Preis im Interesse der Bevölkerung zu erzielen. Weiters stellt er an die hiesigen Lokalblätter das Ersuchen, die Sache des Seefischverkaufes dadurch zu unterstützen, daß die in den Seefisch=Kochbüchern, welche seitens der Fischhandlungen abgegeben werden, enthaltenen Beschreibungen über die Be¬ handlung und Zubereitung der Seefische wenigstens auszugs¬ weise im Blatte veröffentlicht werden, um auch der unbemittelten Bevölkerung die Art der Zubereitung der Seefische zur Kennt¬ nis zu bringen. Außerdem wünscht Redner, daß bezüglich separater Ver¬ rechnung dieses Seesischverkaufes Gruppe X Gesundheitswesen den Zusatz erhält „und städtische Lebensmittelversorgung" und die Subrubrik „Seefisch=Verkauf“ eingesetzt werde, denn es sei gut, wenn dies speziell zur Verrechnung gelangt. Von der Er¬ zielung eines Gewinnes sei bei diesem Verkaufe selbstredend abzusehen. Ueber Lebensmittelversorgung überhaupt wäre noch zu er¬ wähnen, daß sich andere Städte, wie aus Berichten zu entnehmen sei, auch mit dem Bezuge von Kraut und Kartoffeln befassen, sowie die Stadt Klagenfurt sogar einen eigenen Kohlenbezug durchführte, wodurch ein sehr guter Erfolg erzielt wurde, nach¬ dem die Kohlenpreise dort sofort gesunken sind. Es wäre daher zu wünschen, daß der Approvisionierungs=Ausschuß auch diesen Fragen näher trete. Wegen der Fleischpreise sei noch zu bemerken, daß wohl, wie man aus verschiedenen Berichten entnehmen könne, der Preis für Rinder als auch für Schweine zurückgegangen ist, und überdies die Regierung für Lebensmittel und besonders für Vieh und Fleisch eine Frachtermäßigung gewährt, daß aber unsere Bewohnerschaft bisher von allen diesen Besserungen noch nicht das Geringste zu spüren bekommen hat. Es wäre daher wünschens¬ wert, im Interesse der Bevölkerung endlich auch eine entsprechende Verbilligung des Fleisches zu erwirken. Weiters sieht sich Herr G.=R. Landsiedl genötigt, eine Richtigstellung des letzten Ratsprotokolles vom 24. November 1911 zu verlangen, da in der „Gsang=Brücken“=Debatte das direkte Gegenteil von dem stehe, was er sagte. Wie gerade diese Debatte gezeigt habe, werden die Protokolle oft nach Jahren noch nachgesehen und möchte er nicht, daß dann etwas gelesen werde, was man direkt als Unsinn bezeichnen müßte. Im Ratsprotokolle vom 24. November 1911 heißt es unrichtig: „Herr G.=R. Landsiedl stellt die Anfrage, ob nicht die ganze Sache durch die neue Werksanlage bei Objekt IX über¬ haupt in Frage kommt.“ Richtig sollte es dagegen heißen: Herr G.=R. Landsiedl stellt die Anfrage, ob nicht durch eine Verzögerung in der Entscheidung des Gemeinderates der etzige, infolge der neuen Werksanlage bei Objekt IX günstige Zeitpunkt, die Brücke billig erbauen zu können, verpaßt würde.“ Weiters heißt es im Ratsprotokolle an zweiter Stelle unrichtig: „Es werde wenig Zweck haben, diesbezüglich eine scharfe Seite anzuschlagen. Die Hauptsache ist, daß wir darnach trachten, die Sache doch wenigstens teilweise wieder gut zu machen. Ich bin der Ansicht, daß wir tunlichst die Sache betreiben sollten, trotzdem ich es jetzt schon dafür halte, daß dieselbe er¬ gebnislos verlaufen wird.“ Der zweite Satz wurde von Herrn G.=R. Landsiedl über¬ haupt nicht gesprochen und das Uebrige sollte richtig lauten: „Es kann gewiß für unsere Stadt nicht vorteilhaft sein, gegenüber der Waffenfabrik, deren Unterstützung die Stadt gewiß noch oft wird gut brauchen können, unnötig eine scharfe Seite anzuschlagen. Wenn durch dieses beabsichtigtigte Schreiben an die Waffen¬ fabrik nichts versäumt wird, habe ich nichts dagegen, doch halte ich die Sache im Vorhinein für ergebnislos, da auch die jetzige Leitung der Waffenfabrik die früheren festen Vereinbarungen nicht umstoßen kann.“
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