Die k. k. Finanz-Direktion in Linz gibt sodann mit Note vom 20. November 1911 im Wege der k. k. Statthalterei bekannt, daß die Vermessungskosten für das in das Stadtgebiet Steyr einzubeziehende Gebiet voraussichtlich einen Betrag von 600 bis 400 K in Anspruch nehmen dürften. Die Sektion stellt nun hierüber folgenden Antrag: Da die Incorporierung der Schacherlehnergründe bis auf die notwendige Vermessung völlig spruchreif ist, wolle, um diese Einverleibung der Schacherlehnergründe in das Stadtgebiet nicht zu verzögern, zur Bestreitigung der Vermessungskosten der Betrag von 600 K bis 700 K bewilligt werden und es seien die bezüglichen Kosten aus dem Spitalbaufonde zu entnehmen, da die Incorporierung lediglich aus Gründen des beabsichtigten Spitalbaues erfolgt. Herr G. R. Landsiedl ist der Ansicht, daß mit der definitiven Inkorporierung noch zugewartet werden solle, nachdem er es für wichtig halte, daß auch die umliegenden Gebiete, so z. B. die Kammermayrfelder und das Gebiet von Ramingsteg etz. zugleich mitinkorporiert werden, nachdem sich dort sehr wahrscheinlich wenn das Krankenhaus erbaut sein wird,
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