Bezüge mit Rücksicht auf die bevorstehende Regulierung der Gehalte der Staatsbeamten einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. - Zl. 285/4. 3. Dem städt. Diurnisten Gustav Wania das Taggeld ab 1. Jänner 1912 von K 3.- auf K 3.60 zu erhöhen. - Zl. 399/V.P. Den Ansuchen der städt. Diurnisten Johann Reng und Adalbert Koller um Erhöhung des Diurnums und der Maria Falk, städt. Kanzleigehilfenswitwe um Erhöhung der monatlichen Provision wird über Antrag der Sektion keine Folge gegeben. Die weiteren Ansuchen von städt. Beamten um Beförderung in eine höhere Rangsklasse etz., bleiben mit Rücksicht auf die zu erwartende Gehaltsregulierung der Staatsbeamten einem späteren Zeitpunkte überlassen und werden dann wenn von der Regierung in dieser Frage eine Entscheidung gefällt ist, einer Erledigung zugeführt werden. 2. Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechtsverleihung. Die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zwecks Erlangung der österreichischen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2