3 mußte. Auf diese Gsangbrücke hatten, wie gesagt, die Bestim¬ mungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Mai 1892 An¬ wendung zu finden, wonach dieselbe nach Herstellung in Eisen¬ konstruktion in das Eigentum der Gemeinde übergehen und die bezüglichen Kosten aber von der Waffenfabriks=Gesellschaft und von der Gemeinde je zur Hälfte getragen werden sollten. Dessen ungeachtet entschloß sich aber der Gemeinderat in seiner Sitzung am 6. November 1896 nach dem Referate des Herrn Vizebürgermeisters Viktor Stigler und nach dem Vor¬ chlage der Waffenfabriks Gesellschaft die Gsangbrücke, ohne daß ie in Eisen erbaut worden wäre, also in hölzerner Aus¬ ührung, in das Eigentum der Stadtgemeinde zu übernehmen und für die künftige Erhaltung derselben allein aufzukommen, wogegen die Waffenfabrik lediglich die damaligen Reparaturs¬ kosten auf sich nahm. Der bezügliche Punkt aus dem Ratsprotokolle vom 6. No¬ vember 1896 lautet: „III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Viktor Stigler. 11. Wird vertraulich erklärt. — 12. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „Löb¬ liche Gemeinde=Vorstehung! Wir haben die Wahrnehmung ge¬ macht, daß die Gsangbrücke schadhaft geworden ist und einer größeren Reparatur bedarf. Nach dem Protokolle vom 2. De¬ zember 1867, welches anläßlich des Baues dieser Brücke aufge¬ nommen wurde, war diese Brücke nur für Fußgänger und für städtisches Fuhrwerk im Notfalle geöffnet, wofür die Gemeinde eine Beitragsleistung in der Ziffer des zehnjährigen Durch¬ schnittes der Erhaltungskosten des hiefür aufgelassenen Gsang¬ steges zu leisten sich verpflichtete. Diese Brücke wurde aber seit¬ her im öffentlichen Straßenzuge der Schwimmschulstraße von allen Fuhrwerken ohne Unterschied benützt, und hat dadurch wesentliche Erhaltungskosten verursacht. Dieser Zustand muß ordnungshalber beseitigt und nach den heutigen Verhältnissen geregelt werden. — Wir übernehmen bei der Schadhaftigkeit dieser Brücke keine Verantwortung für das von der Oeffentlich¬ keit über diese Brücke geleitete Fuhrwerk, und ersuchen, zunächst kommissionell den Zustand dieser Brücke zu erheben und im Falle einer zu besorgenden Gefahr dieselbe für das öffentliche Fuhr¬ werk abzusperren, eventuell aber den Beitrag der Erhaltungs¬ kosten mit uns zu vereinbaren, wogegen wir auch bereit sind, das öffentliche Fuhrwerk wie bis heute über diese Brücke ver¬ kehren zu lassen. — Hochachtungsvoll Oest. Waffenfabriks=Gesell¬ schaft. Dr. Johann Hochhauser m. p., J. Berger m. ## Auf Grund dieser Zuschrift, teilt der Herr Referent weiters mit, habe eine kommissionelle Besichtigung dieser Brücke stattge¬ funden, und sei hiebei konstatiert worden, daß diese tatsächlich schadhaft, beziehungsweise reparatursbedürftig sei und haben sick die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde im Protokoll vom 23. Oktober 1896 dahin ausgesprochen, daß, obwohl der öffent¬ liche Verkehr über diese Brücke nicht als unerläßlich bezeichnet werden kann, aber doch eine Erleichterung des Wagenverkehres und eine Entlastung der Sierninger= und Kirchengasse ist, der löblichen Waffenfabrik das Anbot gemacht wurde, daß die Stadt¬ gemeinde von nun an an den Erhaltungskosten dieser hölzernen Brücke mit einem Dritteil partizipiere, gegen dem, daß die Oesterreichische Waffenfabrik diese Brücke dem öffentlichen Ver¬ kehre freigibt. Auf dieses hin habe die Waffenfabriks=Gesellschaft folgendes Schreiben an die Gemeinde gerichtet: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Am 23. Oktober d. J. wurde über den Bauzustand der „Gsangbrücke“ eine Kom¬ mission abgehalten und konstatiert, daß die Unterzüge, Ends¬ bäume und Brückenstreu bereits schadhaft sind und die Auffahrts¬ rampe am rechtseitigen Ufer sich nicht mehr in vollkommen brauchbarem Bauzustande befindet. Es wurde deshalb beantragt, die Auswechslung der schadhaften Brückenteile ehemöglichst vor¬ nehmen zu lassen, die Auffahrtsrampe am rechten Ufer gänzlich zu beseitigen und das rechtseitige Widerlager bis auf die Höhe des Polsterholzes aufzumauern. Die Gemeinde hat sich im Ver¬ laufe dieser Kommission durch ihre Bausektion zu dem Antrage veranlaßt gesehen, ein Dritteil zu diesen Baukosten beizutragen wenn die Waffenfabrik den öffentlichen Verkehr über diese Brücke gänzlich freigibt. Auf diesen Antrag kann die Waffenfabrik nicht eingehen. Als im Jahre 1867 die Verhandlungen über diese Brücke stattfanden, war der ganze Weg vom Vogl Papierer bis zum Pötzen=Schlößl mehr oder weniger nur ein Notsteg und es war tatsächlich damals so, daß nur die Waffenfabrik die Gsang¬ brücke“ für ihren Wagenverkehr zwischen den einzelnen Objekten benützte. Es war also der damaligen Situation ganz angemessen, daß die Waffenfabrik diese Brücke in ihre Erhaltung übernahm, dieselbe als ein Privatobjekt betrachtete und nur jene Beitrags¬ leistung von der Gemeinde beanspruchte, welche sich aus der bisherigen Erhaltung des sogenannten „Gsangsteges“ ergab, weil derselbe durch Herstellung der „Gsangbrücke“ überflüssig wurde und es sich damals ausschließlich nur um den Verkehr für Fu߬ gänger handelte. Seit dieser Zeit hat sich aber die Situation vollständig geändert; an dieser Straße sind ganz neue Stadt¬ teile entstanden, diese Straße als solche wurde erweitert, von der Gemeinde als öffentliche Verkehrsstraße angelegt und er¬ halten, und durch Regulierung des sogenannten Huberberges für das öffentliche Fuhrwerk fahrbar hergestellt. Die Gsang¬ brücke befindet sich heute also mitten im Zuge einer öffentlichen Verkehrsstraße und es ist die Anomalie stehen geblieben, daß sich mitten in einer öffentlichen Verkehrsstraße ein Privatobjekt be¬ finden soll, dessen Herhaltung man zum größten Teile von einem Privaten verlangt. Im Protokoll vom 23. Oktober d. J. hat die Bausektion die Meinung vertreten, daß der öffentliche Ver ehr über diese Brücke kein absolut not wendiger sei, und den¬ selben lediglich als wünschenswert für die Entlastung der Sier¬ ninger= und Kirchengasse hinstellt. Wir können uns dieser An schauung nicht anschließen, da der öffentliche Verkehr über diese Brücke, wie wir täglich wahrzunehmen Gelegenheit haben, ein sehr bedeutender ist und sich nicht selten unwesentliche Verkehrs¬ störungen aus der vielfachen Benützung dieses Weges ergeben. Wenn das Fuhrwerk der Waffenfabrik diese Brücken mehr be¬ nützt als andere Brücken der Stadt, so erklärt sich dies durch die Lage dieser Brücke zwischen den einzelnen Objekten; allein es wird keinen Steuerträger der Stadt zugemutet, daß er eine Separatsteuer für jenen Straßenzug entrichtet, den er durch die Lage seiner Realität oder seines Gewerbes intensiver benützt Wir sehen Straßenzüge, welche durch das enorme Fuhrwerk ein¬ zelner Bürger, wie das Ziegelfuhrwerk des Herrn Arbeshuber das Holzfuhrwerk des Herrn Julius Huber 2c. geradezu destruiert werden, und doch ist es der Gemeinde nie eingefallen, von diesen Unternehmern eine Separatentschädigung zur Erhaltung der Straßen zu begehren. Die einzige Waffenfabrik, welche die Hälfte der ganzen Kommunalsteuern leistet, soll bevorzugt sein, eine Brücke in einer öffentlichen Straße zu erhalten oder wenigstens zwei Dritteile zu deren Erhaltung beizutragen. Ein solches Un¬ recht kann nicht fortbestehen und kann nur dadurch behoben werden, daß die Gemeinde die Gsangbrücken als Teile eines öffentlichen Straßenzuges in ihre alleinige Erhaltung übernimmt und uns von jeder weiteren separaten Beitragsleistung enthebt. Um diese Angelegenheit in conlanter Weise zu ordnen, erlauben wir uns folgenden Antrag zu stellen: Wir übernehmen die im obigen Protokolle vom 23. Oktober d. J. vorgesehenen Repara¬ turen auf unsere alleinigen Kosten und übergeben dann die Brücken in das Eigentum und die Erhaltung der Gemeinde, so daß diese Brücke von da ab als öffentliches Objekt zu betrachten ist. Wir verzichten auf die Aufstellung jener Rechnung und auf die Rückforderung jenes Ersatzes, welchen uns die Gemeinde auf Grund der Abmachungen vom Jahre 1867 zu leisten hätte. Wir bitten, die Angelegenheit der Beratung zu unterziehen und uns von dem diesfälligen Beschlusse in Kenntnis zu setzen. — Hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Dr. Hochhauser m. p. — J. Berger m. p. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, unter den in der Zuschrift vom 29. Oktober 1896 von der löblichen Oesterreichischen Waffen¬ fabriks=Gesellschaft vorgeschlagenen Bedingungen die hier in Frage kommende sogenannte Gsangbrücke, welche im Straßen¬ uge vom Gsangobjekt zum Direktionsgebäude liegt, in das öffent¬ liche Eigentum zu übernehmen und fortab die Erhaltung der¬ elben allein aus Gemeindemitteln zu bestreiten, und zwar, weil chon am 20. Mai 1892 vom Gemeinderate die Uebernahme dieser Brücke allerdings unter dem Projekte einer Rekonstruierung derselben beschlossen wurde und weil, wenn auch der öffentliche Verkehr von Fuhrwerke über diese Brücke nicht als unumgänglich notwendig bezeichnet werden kann, doch unter den heutigen Ver¬ kehrsverhältnissen eine Absperrung derselben gegenüber dem öffent¬ lichen Verkehre von Fuhrwerken denn doch mit großen Unbe¬ quemlichkeiten verknüpft und beinahe nicht mehr durchführbar wäre, außerdem die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft beinahe durch 30 Jahre diese Brücke aus Eigenem erhalten hat, ohne daß ihr die seinerzeit vereinbarte Erhaltungsquote seitens der Stadtgemeinde zuteil geworden wäre. Herr Gemeinderat Kautsch befürchtet, daß dieser Vor¬ gang Konsequenzen nach sich ziehe; die Waffenfabrik werde später verlangen, daß auch die zweite Brücke, welche zum Gsangberg führt, in das öffentliche Eigentum übernommen werde und die Gemeinde werde dann überhaupt alle im öffentlichen Straßen¬ zuge befindlichen Brücken erhalten müssen. Herr Gemeinderat Ritzinger schließt sich dieser An¬ schauung an. Herr Vizebürgermeister Stigler bemerkt, die Bausektion habe diese Angelegenheit wohl überlegt, aber die Ueberzeugung gewonnen, daß die Waffenfabriks=Gesellschaft im Rechte sei; die Konsequenzen werden vielleicht die sein, daß auch die zweite Brücke bei der Huber'schen Fabrik übernommen werden müsse. Die Stadtgemeinde könne dies aber ruhig abwarten, denn wenn diese Brücke reparatursbedürftig wird, werde die Waffenfabriks¬ Gesellschaft dieselbe vorerst in guten Zustand herstellen, ehe sie die Brücke der Gemeinde übergibt. Die Erhaltungskosten der großen Brücke werden jährlich kaum 250 fl. ausmachen und so könne angenommen werden, daß von diesem Pauschale alljährlich ein Ersparnis sich ergibt, welches in 20 Jahren auch größere Reparaturen werde decken können. Herr Gemeinderat Kautsch bemerkt noch, wenn die Ge¬ meinde die Verpflichtung habe, diese Brücken herhalten zu müssen, warum dann der Waffenfabrik nur ein Drittel zu den Kosten angetragen wurde. Herr Vizebürgermeister Stigler erwidert, die Waffen¬ fabrik habe keine bestimmte Summe verlangt und die Bausektion habe diesbezüglich vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinde¬ rates nur einen Vorschlag gemacht. Herr Gemeinderat Löhnert bemerkt, der Umstand, daß die Gsangbrücke im öffentlichen Straßenzuge sich befinde, wäre allein nicht hinreichend, daß die Gemeinde die Verpflichtung zur Herhaltung der Brücke übernehmen müßte, wenn ein privat¬ rechtlicher Vertrag bestehen würde wie im Jahre 1867, wo die Fabrik sich zur Erhaltung verpflichtete. Aber durch den Gemeinde¬ ratsbeschluß vom Jahre 1892 habe die Waffenfabrik das Recht er¬ langt, die Erhaltung dieser Brücke von der Gemeinde zu verlangen. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 25.108.“
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