2 1. Juni 1909 angeführten Gründen bedauerlicher Weise nicht in der Lage ist, diesbezüglich eine Zusicherung zu geben. Sollte sich jedoch eine Teilung der definitiv nach Linz ge¬ langenden Einjährig=Freiwilligenschule wegen der Anzahl der Schüler als notwendig erweisen, so nimmt das k. u. k. Reichs¬ kriegsministerium in Aussicht, eine etwaige Parallelklasse dieser Schule, wenn möglich, in Steyr unterzubringen. Aus dieser ganz unverbindlichen Zusage könne jedoch eine Verpflichtung der Heeresverwaltung gegenüber der Stadtgemeinde nicht gemacht werden. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 24.786/11. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 2. Besetzung der Schuldienerstelle an der Volks¬ schule in der Wehrgrabengasse. 3. Besetzung der Taborturmwächterstelle. 4. Besetzung der Hausmeisterstelle in der Industrie¬ halle Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 5. Ersatzwahl in den Sparkasse=Ausschuß. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat wolle als Mitglied des Ausschusses der Sparkasse in Steyr Herrn Bürgermeister Gustav Stalzer wählen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 27.049/11. Der Herr Bürgermeister dankt für diesen Beweis des Vertrauens, welches ihm durch diese einstimmige Wahl zum Mitgliede des Sparkasse=Ausschusses entgegengebracht wird und erklärt sich bereit, die Wahl anzunehmen. Er werde bestrebt sein, die damit verbundenen Verpflichtungen auf das Gewissenhafteste zu erfüllen. 6. Ansuchen des I. o.=ö. Skiklub „Telemark“ in Steyr betreffend Wiedereinführung des um 7 Uhr abends aus Kleinreifling hier eingelangten Personen¬ zuges. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, es sei durch die Stadtgemeinde¬ Vorstehung an die k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz eine be¬ gründete Eingabe zu richten, in welcher die Wiedereinführung des 7 Uhr=Abendzuges in der Richtung aus Kleinreifling oder doch wenigstens die Beigebung der erforderlichen Personenwagen zu dem in Steyr um ¾7 Uhr abends einlangenden Güter¬ eilzuges, in letzter Linie die Einführung des 7 Uhr=Zuges ab Losenstein dringend gefordert wird. Es sei der Herr Reichsrats¬ Abgeordnete Professor Leopold Erb zu ersuchen, diese Schritte zu unterstützen. Wird angenommen. — Z 28.089/11. 7. Rekurse in Armensachen. Liegen vor: 1. Rekurs der Anna Helm in Linz wegen verweigertem Schuhbeitrag Ueber Antrag der Sektion wird diesem Rekurse stattge¬ geben und derselben der erbetene Schuhbeitrag von 8 K be¬ willigt. — Z. 26.337/11. 2. Rekurs der Anna Löschenkohl in Grünburg wegen ver¬ weigertem Holz= und Schuhbeitrag, sowie einem Schuh= und Kleidungsbeitrag für ihr Enkelkind Anna Löschenkohl. Die Sektion beantragt: Es wolle dieser Berufung Folge gegeben und der Anna Löschenkohl sowie ihrem Enkelkinde die erbetene einmalige Unter¬ stützung von je 10 K, zusammen 20 K, bewilligt werden. Wird angenommen. — Z. 27.607/11. 3. Rekurs der Anna Krenn wegen verweigertem Erziehungs¬ beitrag für ihr Kind Marie Krenn. Ueber Antrag der Sektion wird diesem Rekurse keine Folge gegeben, weil die Obige einen wöchentlichen Verdienst von 13 K hat, welcher hinreichend erscheint, ihre und ihrer beiden Kinder Bedürfnisse zu decken. — Z. 28.294/11. 4. Rekurs des Karl Höller in Steyr wegen verweigertem Fortbezug des Erziehungsbeitrages für seine 7 Kinder. Die Sektion beantragt hierüber: Es möge obigem Rekurse stattgegeben werden, und zwar wolle demselben vorläufig für ein halbes Jahr, daß ist vom 1. November 1911 bis Ende April 1912, ein monatlicher Er¬ ziehungsbeitrag von 28 K bewilligt werden. Wird angenommen. — Z. 27.523/11 8. Beschlußfassung über Beitragsleistung zur Neu¬ herstellung der Auböckbrücke und Uebernahme dieser Brücke als öffentliches Gut. Mit Schreiben vom 30. Oktober 1911 ersucht die Oester¬ reichische Waffenfabriks=Gesellschaft unter Berufung auf die Be¬ schlüsse des Gemeinderates aus den Jahren 1892 und 1904, es wollen die damals hinsichtlich der sogenannten Auböckbrücke ge¬ troffenen Schlußfassungen bestätigt werden. Darnach hätte die Stadtgemeinde die halben Kosten für die Herstellung der Auböckbrücke in Eisenbeton zu tragen, während die andere Hälfte dieser Kosten die Waffenfabriks=Ge¬ sellschaft treffen würde. Die Brücken hätten sodann in das Allein¬ eigentum der Stadtgemeinde überzugehen. Die approximativen Kosten dieser Herstellung würden sich auf 13.300 K belaufen, wovon also auf die Stadtgemeinde Steyr 6650 K entfielen. Die Waffenfabriks=Gesellschaft erklärt sich in ihrem Schreiben bereit, vorläufig die Gesamtkosten gegen dem selbst zu tragen daß die die Stadtgemeinde treffende Hälfte in den nächsten fünf Jahren durch entsprechende Abzüge von den seitens der Waffen¬ fabriks =Gesellschaft zu entrichtenden Gemeinde= Umlagen zur Tilgung gelange. In Verfolgung dieser Angelegenheit ergibt sich folgender Sachverhalt: Die sogenannte Auböckbrücke und die benachbarte größere Gsangbrücke wurden im Jahre 1867 seitens der Besitzvorgängerin der Waffenfabriks=Gesellschaft aus Holz erbaut. Bezüglich dieser letzteren Brücke (Gsangbrücke) wurde mit Gemeinderatsbeschluß vom 6. Dezember 1867 im Sinne des be¬ züglichen Kommissionsprotokolles vom 2. Dezember 1867 fest¬ gelegt, daß sie für Fußgänger ungehindert benützt werden könne, während sie dem allgemeinen Fuhrwerksverkehr nur in dringen¬ den Fällen oder bei Vornahme von Brückenreparaturen frei ge¬ geben werden sollte. Für diese Benützung sollte seitens der Stadtgemeinde eine gewisse Entschädigung bezahlt werden. Hinsichtlich der sogenannten Auböckbrücke wurden derlei Bestimmungen jedoch nach Inhalt der Akten, vermutlich aus Versehen, überhaupt nicht getroffen, wie denn auch die Fassung des damaligen Sektionsantrages auch sonst keineswegs klar ist. Tatsächlich wurde seitens der Gemeinde die bedungene Ent¬ schädigung nie geleistet und ebenso steht fest, daß beide Brücken seit ihrer Erbauung auch von Fuhrwerken ganz allgemein be¬ nützt wurden, wie dies auch heute noch der Fall ist. Im Jahre 1892 stellte sich die Vornahme einer Reparatur der Gsangbrücke als notwendig heraus und über eine be¬ zügliche Eingabe der Waffenfabriks=Gesellschaft wurde mit Be¬ chluß des Gemeinderates vom 22. Jänner 1892 beschlossen, mit der Waffenfabriks=Gesellschaft zur Ordnung der Angelegenheit in Unterhandlungen zu treten. Am 14. Mai 1892 wurde ein Einvernehmen mit der Waffenfabriks=Gesellschaft erzielt, wobei die Stadtgemeinde Steyr durch die Herren Vizebürgermeister Johann Redl und Gemeinde¬ rat Matthias Perz vertreten war, und welches Einvernehmen in dem Protokolle vom gleichen Tage festgelegt wurde, wie folgt: Protokoll aufgenommen am 14. Mai 1892 im Direktionsgebäude der Oesterr. Waffenfabrik, 9 Uhr vormittag. Gegenstand ist folgender: Die Oesterr. Waffenfabrik beabsichtigt, im Einvernehmen mit dem Gemeinderate der Stadt Steyr die beiden Brücken im Zuge der öffentlichen Straße vom Auböck'schen Bräuhause zum Direktions¬ jebäude neu, und zwar in Eisenkonstruktion zu er¬ bauen. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. Jänner 1892 die Obmänner der Bausektion und der Finanz¬ sektion, nämlich: Herrn Vizebürgermeister Johann Redl und Herrn Gemeinderat Matthias Perz bevollmächtigt, mit dem Ver¬ waltungsrate der Oesterr. Waffenfabrik zu verhandeln, eine dies¬ bezügliche Vereinbarung zu treffen und diese Vereinbarung so¬ dann dem Gemeinderate zur endgiltigen Beschlußfassung vor¬ zulegen. Zu diesem Behufe findet heute die gemeinsame Beratung mit dem Verwaltungsrate der Oesterr. Waffenfabrik statt und wird nach eingehender Besprechung Folgendes vereinbart: 1. Die Oesterr. Waffenfabrik übernimmt die Bauführung und Bauver¬ gebung und bezahlt einstweilen alle Baurechnungen. 2. Die Kosten werden zur Hälfte von der Oesterr. Waffenfabrik und zur Hälfte von der Stadtgemeinde getragen. 3. Die Oesterr. Waffen¬ abrik erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadtgemeinde die auf sie entfallende Hälfte der Gesamtkosten der Oesterr. Waffen¬ fabrik in fünf gleichen Jahresraten mit 5% Verzinsung be¬ zinnend im Jahre 1893 rückvergütet 4. Nach Fertigstellung der Brücken gehen dieselben ohne weiters in das Eigentum der Stadt¬ jemeinde über, welche sodann diese Brücken vollständig auf Kosten der Stadtgemeinde zu erhalten hat. 5. Ueber die Ausführung der Brücken wird die Waffenfabrik die Detailpläne und Kosten¬ voranschläge, insbesondere mit Rücksicht ob mit oder ohne Pfeiler, ob mit Beschotterung oder Lärchenbedielung einholen und sich hierüber mit der Stadtgemeinde ins Einvernehmen setzen. Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Buddenbrock m. p. Dr. Hochhauser m. p Hierüber wurde in der Sitzung am 20. Mai 1892 von der Finanzsektion im Einvernehmen mit der Bausektion folgen¬ der Antrag gestellt: „Der löbliche Gemeinderat wolle zur Herstellung dieser beiden eisernen Brücken im Zuge der öffentlichen Straße vom Auböck'schen Bräuhause zum Direktionsgebäude, nachdem mit der Oesterr. Waffenfabrik=Gesellschaft im Protokolle vom 14. Mai 1892 getroffenen Vereinbarungen, die auf die Stadtgemeinde Steyr ent¬ fallende Hälfte der Kosten bewilligen und wäre hiefür in den künftigen Präliminarien entsprechend Vorsorge zu treffen.“ Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen. Darnach sollten also die Brücken in Eisenkonstruktion her¬ gestellt werden. Tatsächlich ist aber diese Herstellung aus unbe¬ kannten Gründen bis heute unterblieben und ebenso unterblieb auch die Uebernahme der Brücken in das Eigentum der Stadt¬ gemeinde. Im Jahre 1896 erwies sich die Gsangbrücke wieder als reparaturbedürftig, so daß sie einer Reparatur unterzogen werden
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