Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Herr G.R. Ortler bringt hiebei den Roman Paul in Vorschlag. Herr G. R. Mitter setzt sich für den Bewerber Wendelin Wiesinger ein. Herr G. R. Landsiedl stellt die Anfrage, ob mit dieser Stelle eine Pension verbunden ist, und ob die Stelle kündbar sei. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß die Tabortürmer keine Pension beziehen, und die Stelle auf 14 Tage gekündigt werden könne. Herr G. R. Erb hält dafür, daß die Stelle eines Taborturmwächter einem Bewerber verliehen werden solle, welcher eine größere Famlie hat nachdem dieser Dienst ein außerordentlich angestrengter ist, damit der Dienst ev. auch abwechslungsweise vor sich gehen könne. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird die Stelle eines Tabortürmers dem Bewerber Karl Steininger, Schlosser in Steyr verliehen. Punkt 4. Besetzung der Hausmeisterstelle in
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