Ratsprotokoll vom 24. November 1911

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 24. November 1911. Mitteilungen. I. Sektion. (Sektionssitzung am Montag, den 20. No¬ vember, um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich.) Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 2. (Vertraulich.) Besetzung der Schuldienerstelle an der Volksschule in der Wehrgrabengasse. 3. (Vertraulich.) Besetzung der Taborturmwächterstelle. 4. (Vertraulich.) Besetzung der Hausmeisterstelle in der Industriehalle. 5. Ersatzwahl in den Sparkasseausschuß. 6. Ansuchen des I. o.=ö. Skiklub „Telemark“ in Steyr betreffend Wiedereinführung des um 7 Uhr abends aus Klein¬ reifling hier eingelangten Personenzuges. 7. Rekurs in Armensachen. 8. Beschlußfassung über Beitragsleistung zur Neuher¬ stellung der Auböckbrücke und Uebernahme dieser Brücke als öffentliches Gut. II. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag, den 21. No¬ vember, um 3 Uhr nachmittags.) 9. Kassejournalsabschluß pro Oktober 1911. 10. Bedarf an Montursorten für die städtische Sicher¬ heitswache und städtischen Diener. Tages=Ordnung: 11. Subventionsansuchen. III. Sektion. (Sektionssitzung am Mittwoch, den 22. No¬ vember, um 3 Uhr nachmittags.) 12. Verpachtung der Wiesengründe auf der Gmain (Plattnergutgründe). 13. Bericht betreffend Tragung der Kosten der durch die Rekonstruktion des Telephonnetzes in Steyr notwendig ge¬ wordenen gänzlichen Umänderung der Nachtverbindungsleitungen. 14. Herstellung eines Eiskellers bei der Artilleriekaserne. 15. Ansuchen des Kustos des städtischen Museums um Verlegung der Sammlungen in den Innerberger=Stadel am Grünmarkt und Durchführung der nötigen Adaptierungen hiezu. 16. Antrag auf Beschaffung einer neuen Waschzille oder eines neuen Waschfloßes beim Bürgerspital. 17. Berichterstattung über die Errichtung einer Brücken¬ wage auf öffentlichem Grunde. IV. Sektion. (Sektionssitzung am Dienstag, den 21. No¬ vember, um 4 Uhr nachmittags.) 18. Vergebung der Schiefermayr=Stipendien. 19. Verleihung einer Pfründe aus der Josef und Ludwig Werndl=Stiftung. 20. Ernennung eines Armenvaters für das XV. Viertel. Gegenwärtig: Vorsitzender: Herr Bürgermeister Gustav Stalzer. Vor¬ sitzender=Stellvertreter: Herr Vize=Bürgermeister Julius Gschaider. Die Herren Gemeinderäte: Franz Aigner, Ludwig Binderberger, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denkmayr, Leopold Erb, Paul Fendt, Leopold Haller, Dr. Karl Harant jun., Josef Huber jun, Franz Kattner, Franz Kirchberger, Anton Kurz, Friedrich Land¬ siedl, Josef Langoth, August Mitter, Franz Nothhaft, Karl Obern¬ gruber, Viktor Ortler, Franz Schwertfelner, Anton Sighart, Emil Stephan, Franz Tribrunner, Karl Wöhrer, Josef Wokral. Ferner ist anwesend als Schriftführer der städt. Diurnist Gustav Wania. Entschuldigt abwesend ist Herr G.=R. Franz Lang. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinderäte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Ge¬ meinderäte Josef Langoth und Franz Nothhaft gewählt. Mitteilungen. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß Herr Stadtrat Franz Gall infolge Krankheit verhindert ist, an der Sitzung teilzunehmen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende folgendes zur Kenutnis: „Die verehrliche Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft hat von dem seinerzeit zum Baue eines neuen Spitales in Steyr gezeichneten Betrag von 100.000 K, und zwar 50.000 K bei Beginn des Baues, 50.000 K bei Vollendung desselben auszu¬ zahlen, jetzt bereits 50.000 K dem Spitalbaufonde überwiesen, für welche namhafte Spende ich der verehrlichen Oesterreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft den wärmsten Dank ausspreche, die ge¬ ehrten Herren Gemeinderäte bittend, sich zum Zeichen des Dankes von den Sitzen zu erheben.“ (Geschieht.) „Unser heimischer Dichter Herr Professor Goldbacher hat ein Buch mit reizenden Gedichten in oberösterreichischer Mund¬ art herausgegeben. Der geehrte Herr Verfasser hat dasselbe seiner Vaterstadt Steyr gewidmet und ein Exemplar des Buches in liebenswürdiger Weise mir persönlich überreicht. Ich spreche dem Herrn Professor für die durch diese Widmung seiner Vaterstadt bewiesene treue Anhänglichkeit den wärmsten Dank aus und wünsche, daß dieses sein neues Werk allseitige Verbreitung finden möge.“ Der Herr Vorsitzende läßt sodann durch den Schrift¬ führer folgende Mitteilungen erstatten: 1. Emerich Grabner dankt für die ihm bewilligte Unter¬ stützung per 80 K aus der bestandenen Gremial=Krankenkasse. Zur Kenntnis. — Z. 28.028/11. 2. Das Kuratorium des Gewerbeförderungs=Institutes in Linz spricht den Dank aus für die demselben zugewiesene Sub¬ vention von 50 K für das Jahr 1912. Zur Kenntnis genommen. — Z. 28.473/11. 3. Das Handels=Gremium in Steyr bringt seinen Dank zum Ausdrucke für die Ueberlassung der Lokale in der hiesigen Oberrealschule zur Abhaltung der kaufmännischen Fortbildungs¬ schule. — Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 28.421/11. 4. Die Direktion der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr spricht den Dank aus für die in den abgelaufenen Ferien im Realschulgebäude zweckmäßig zur Durchführung gebrachten Adaptierungsarbeiten. — Zur Kenntnis. — Z. 24.756/11. 5. Das städtische Kasseamt berichtet, daß 429 Stück ganz¬ jährige und 8 Stück halbjährige Hundemarken für das Steuer¬ jahr 1911/12 zur Ausgabe gelangten, und zwar beträgt der Erlös hiefür 4300 K, daher gegenüber dem Vorjahre ein Zur Kenntnis genommen. — günstigerer Erfolg um 50 K. — Z. 28.260/11. 6. Das städtische Kasseamt berichtet ferner, daß das Er¬ gebnis der bisherigen Armensubskription 3735 K 57 k beträgt, gegenüber dem Vorjahre um 181 K 95 0 mehr. Zur Kenntnis. — Z. 28.259/11. 7. Das k. u. k. Korpskommando Nr. 14 in Innsbruck teilt mit, daß das k. u. k. Reichskriegsministerium mit dem Erlasse vom 14. d. M. eröffnet hat, daß die Anträge der Stadtgemeinde betreffend die provisorische Unterbringung der schweren Haubitz¬ division Nr. 14 in Steyr wegen Aenderung in der Dislokation dieses Truppenkörpers inzwischen gegenstandslos geworden sind. Betreffend einem weiteren Verbleiben der Einjährig¬ Freiwilligenschule in Steyr hat das k. u. k. Reichs¬ kriegsministerium bemerkt, daß es aus den im Erlasse vom

2 1. Juni 1909 angeführten Gründen bedauerlicher Weise nicht in der Lage ist, diesbezüglich eine Zusicherung zu geben. Sollte sich jedoch eine Teilung der definitiv nach Linz ge¬ langenden Einjährig=Freiwilligenschule wegen der Anzahl der Schüler als notwendig erweisen, so nimmt das k. u. k. Reichs¬ kriegsministerium in Aussicht, eine etwaige Parallelklasse dieser Schule, wenn möglich, in Steyr unterzubringen. Aus dieser ganz unverbindlichen Zusage könne jedoch eine Verpflichtung der Heeresverwaltung gegenüber der Stadtgemeinde nicht gemacht werden. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 24.786/11. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Ansuchen um Bürgerrechtsverleihung. 2. Besetzung der Schuldienerstelle an der Volks¬ schule in der Wehrgrabengasse. 3. Besetzung der Taborturmwächterstelle. 4. Besetzung der Hausmeisterstelle in der Industrie¬ halle Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 5. Ersatzwahl in den Sparkasse=Ausschuß. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat wolle als Mitglied des Ausschusses der Sparkasse in Steyr Herrn Bürgermeister Gustav Stalzer wählen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 27.049/11. Der Herr Bürgermeister dankt für diesen Beweis des Vertrauens, welches ihm durch diese einstimmige Wahl zum Mitgliede des Sparkasse=Ausschusses entgegengebracht wird und erklärt sich bereit, die Wahl anzunehmen. Er werde bestrebt sein, die damit verbundenen Verpflichtungen auf das Gewissenhafteste zu erfüllen. 6. Ansuchen des I. o.=ö. Skiklub „Telemark“ in Steyr betreffend Wiedereinführung des um 7 Uhr abends aus Kleinreifling hier eingelangten Personen¬ zuges. Die Sektion stellt hierüber folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, es sei durch die Stadtgemeinde¬ Vorstehung an die k. k. Staatsbahn=Direktion in Linz eine be¬ gründete Eingabe zu richten, in welcher die Wiedereinführung des 7 Uhr=Abendzuges in der Richtung aus Kleinreifling oder doch wenigstens die Beigebung der erforderlichen Personenwagen zu dem in Steyr um ¾7 Uhr abends einlangenden Güter¬ eilzuges, in letzter Linie die Einführung des 7 Uhr=Zuges ab Losenstein dringend gefordert wird. Es sei der Herr Reichsrats¬ Abgeordnete Professor Leopold Erb zu ersuchen, diese Schritte zu unterstützen. Wird angenommen. — Z 28.089/11. 7. Rekurse in Armensachen. Liegen vor: 1. Rekurs der Anna Helm in Linz wegen verweigertem Schuhbeitrag Ueber Antrag der Sektion wird diesem Rekurse stattge¬ geben und derselben der erbetene Schuhbeitrag von 8 K be¬ willigt. — Z. 26.337/11. 2. Rekurs der Anna Löschenkohl in Grünburg wegen ver¬ weigertem Holz= und Schuhbeitrag, sowie einem Schuh= und Kleidungsbeitrag für ihr Enkelkind Anna Löschenkohl. Die Sektion beantragt: Es wolle dieser Berufung Folge gegeben und der Anna Löschenkohl sowie ihrem Enkelkinde die erbetene einmalige Unter¬ stützung von je 10 K, zusammen 20 K, bewilligt werden. Wird angenommen. — Z. 27.607/11. 3. Rekurs der Anna Krenn wegen verweigertem Erziehungs¬ beitrag für ihr Kind Marie Krenn. Ueber Antrag der Sektion wird diesem Rekurse keine Folge gegeben, weil die Obige einen wöchentlichen Verdienst von 13 K hat, welcher hinreichend erscheint, ihre und ihrer beiden Kinder Bedürfnisse zu decken. — Z. 28.294/11. 4. Rekurs des Karl Höller in Steyr wegen verweigertem Fortbezug des Erziehungsbeitrages für seine 7 Kinder. Die Sektion beantragt hierüber: Es möge obigem Rekurse stattgegeben werden, und zwar wolle demselben vorläufig für ein halbes Jahr, daß ist vom 1. November 1911 bis Ende April 1912, ein monatlicher Er¬ ziehungsbeitrag von 28 K bewilligt werden. Wird angenommen. — Z. 27.523/11 8. Beschlußfassung über Beitragsleistung zur Neu¬ herstellung der Auböckbrücke und Uebernahme dieser Brücke als öffentliches Gut. Mit Schreiben vom 30. Oktober 1911 ersucht die Oester¬ reichische Waffenfabriks=Gesellschaft unter Berufung auf die Be¬ schlüsse des Gemeinderates aus den Jahren 1892 und 1904, es wollen die damals hinsichtlich der sogenannten Auböckbrücke ge¬ troffenen Schlußfassungen bestätigt werden. Darnach hätte die Stadtgemeinde die halben Kosten für die Herstellung der Auböckbrücke in Eisenbeton zu tragen, während die andere Hälfte dieser Kosten die Waffenfabriks=Ge¬ sellschaft treffen würde. Die Brücken hätten sodann in das Allein¬ eigentum der Stadtgemeinde überzugehen. Die approximativen Kosten dieser Herstellung würden sich auf 13.300 K belaufen, wovon also auf die Stadtgemeinde Steyr 6650 K entfielen. Die Waffenfabriks=Gesellschaft erklärt sich in ihrem Schreiben bereit, vorläufig die Gesamtkosten gegen dem selbst zu tragen daß die die Stadtgemeinde treffende Hälfte in den nächsten fünf Jahren durch entsprechende Abzüge von den seitens der Waffen¬ fabriks =Gesellschaft zu entrichtenden Gemeinde= Umlagen zur Tilgung gelange. In Verfolgung dieser Angelegenheit ergibt sich folgender Sachverhalt: Die sogenannte Auböckbrücke und die benachbarte größere Gsangbrücke wurden im Jahre 1867 seitens der Besitzvorgängerin der Waffenfabriks=Gesellschaft aus Holz erbaut. Bezüglich dieser letzteren Brücke (Gsangbrücke) wurde mit Gemeinderatsbeschluß vom 6. Dezember 1867 im Sinne des be¬ züglichen Kommissionsprotokolles vom 2. Dezember 1867 fest¬ gelegt, daß sie für Fußgänger ungehindert benützt werden könne, während sie dem allgemeinen Fuhrwerksverkehr nur in dringen¬ den Fällen oder bei Vornahme von Brückenreparaturen frei ge¬ geben werden sollte. Für diese Benützung sollte seitens der Stadtgemeinde eine gewisse Entschädigung bezahlt werden. Hinsichtlich der sogenannten Auböckbrücke wurden derlei Bestimmungen jedoch nach Inhalt der Akten, vermutlich aus Versehen, überhaupt nicht getroffen, wie denn auch die Fassung des damaligen Sektionsantrages auch sonst keineswegs klar ist. Tatsächlich wurde seitens der Gemeinde die bedungene Ent¬ schädigung nie geleistet und ebenso steht fest, daß beide Brücken seit ihrer Erbauung auch von Fuhrwerken ganz allgemein be¬ nützt wurden, wie dies auch heute noch der Fall ist. Im Jahre 1892 stellte sich die Vornahme einer Reparatur der Gsangbrücke als notwendig heraus und über eine be¬ zügliche Eingabe der Waffenfabriks=Gesellschaft wurde mit Be¬ chluß des Gemeinderates vom 22. Jänner 1892 beschlossen, mit der Waffenfabriks=Gesellschaft zur Ordnung der Angelegenheit in Unterhandlungen zu treten. Am 14. Mai 1892 wurde ein Einvernehmen mit der Waffenfabriks=Gesellschaft erzielt, wobei die Stadtgemeinde Steyr durch die Herren Vizebürgermeister Johann Redl und Gemeinde¬ rat Matthias Perz vertreten war, und welches Einvernehmen in dem Protokolle vom gleichen Tage festgelegt wurde, wie folgt: Protokoll aufgenommen am 14. Mai 1892 im Direktionsgebäude der Oesterr. Waffenfabrik, 9 Uhr vormittag. Gegenstand ist folgender: Die Oesterr. Waffenfabrik beabsichtigt, im Einvernehmen mit dem Gemeinderate der Stadt Steyr die beiden Brücken im Zuge der öffentlichen Straße vom Auböck'schen Bräuhause zum Direktions¬ jebäude neu, und zwar in Eisenkonstruktion zu er¬ bauen. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. Jänner 1892 die Obmänner der Bausektion und der Finanz¬ sektion, nämlich: Herrn Vizebürgermeister Johann Redl und Herrn Gemeinderat Matthias Perz bevollmächtigt, mit dem Ver¬ waltungsrate der Oesterr. Waffenfabrik zu verhandeln, eine dies¬ bezügliche Vereinbarung zu treffen und diese Vereinbarung so¬ dann dem Gemeinderate zur endgiltigen Beschlußfassung vor¬ zulegen. Zu diesem Behufe findet heute die gemeinsame Beratung mit dem Verwaltungsrate der Oesterr. Waffenfabrik statt und wird nach eingehender Besprechung Folgendes vereinbart: 1. Die Oesterr. Waffenfabrik übernimmt die Bauführung und Bauver¬ gebung und bezahlt einstweilen alle Baurechnungen. 2. Die Kosten werden zur Hälfte von der Oesterr. Waffenfabrik und zur Hälfte von der Stadtgemeinde getragen. 3. Die Oesterr. Waffen¬ abrik erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadtgemeinde die auf sie entfallende Hälfte der Gesamtkosten der Oesterr. Waffen¬ fabrik in fünf gleichen Jahresraten mit 5% Verzinsung be¬ zinnend im Jahre 1893 rückvergütet 4. Nach Fertigstellung der Brücken gehen dieselben ohne weiters in das Eigentum der Stadt¬ jemeinde über, welche sodann diese Brücken vollständig auf Kosten der Stadtgemeinde zu erhalten hat. 5. Ueber die Ausführung der Brücken wird die Waffenfabrik die Detailpläne und Kosten¬ voranschläge, insbesondere mit Rücksicht ob mit oder ohne Pfeiler, ob mit Beschotterung oder Lärchenbedielung einholen und sich hierüber mit der Stadtgemeinde ins Einvernehmen setzen. Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Buddenbrock m. p. Dr. Hochhauser m. p Hierüber wurde in der Sitzung am 20. Mai 1892 von der Finanzsektion im Einvernehmen mit der Bausektion folgen¬ der Antrag gestellt: „Der löbliche Gemeinderat wolle zur Herstellung dieser beiden eisernen Brücken im Zuge der öffentlichen Straße vom Auböck'schen Bräuhause zum Direktionsgebäude, nachdem mit der Oesterr. Waffenfabrik=Gesellschaft im Protokolle vom 14. Mai 1892 getroffenen Vereinbarungen, die auf die Stadtgemeinde Steyr ent¬ fallende Hälfte der Kosten bewilligen und wäre hiefür in den künftigen Präliminarien entsprechend Vorsorge zu treffen.“ Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen. Darnach sollten also die Brücken in Eisenkonstruktion her¬ gestellt werden. Tatsächlich ist aber diese Herstellung aus unbe¬ kannten Gründen bis heute unterblieben und ebenso unterblieb auch die Uebernahme der Brücken in das Eigentum der Stadt¬ gemeinde. Im Jahre 1896 erwies sich die Gsangbrücke wieder als reparaturbedürftig, so daß sie einer Reparatur unterzogen werden

3 mußte. Auf diese Gsangbrücke hatten, wie gesagt, die Bestim¬ mungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Mai 1892 An¬ wendung zu finden, wonach dieselbe nach Herstellung in Eisen¬ konstruktion in das Eigentum der Gemeinde übergehen und die bezüglichen Kosten aber von der Waffenfabriks=Gesellschaft und von der Gemeinde je zur Hälfte getragen werden sollten. Dessen ungeachtet entschloß sich aber der Gemeinderat in seiner Sitzung am 6. November 1896 nach dem Referate des Herrn Vizebürgermeisters Viktor Stigler und nach dem Vor¬ chlage der Waffenfabriks Gesellschaft die Gsangbrücke, ohne daß ie in Eisen erbaut worden wäre, also in hölzerner Aus¬ ührung, in das Eigentum der Stadtgemeinde zu übernehmen und für die künftige Erhaltung derselben allein aufzukommen, wogegen die Waffenfabrik lediglich die damaligen Reparaturs¬ kosten auf sich nahm. Der bezügliche Punkt aus dem Ratsprotokolle vom 6. No¬ vember 1896 lautet: „III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Viktor Stigler. 11. Wird vertraulich erklärt. — 12. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „Löb¬ liche Gemeinde=Vorstehung! Wir haben die Wahrnehmung ge¬ macht, daß die Gsangbrücke schadhaft geworden ist und einer größeren Reparatur bedarf. Nach dem Protokolle vom 2. De¬ zember 1867, welches anläßlich des Baues dieser Brücke aufge¬ nommen wurde, war diese Brücke nur für Fußgänger und für städtisches Fuhrwerk im Notfalle geöffnet, wofür die Gemeinde eine Beitragsleistung in der Ziffer des zehnjährigen Durch¬ schnittes der Erhaltungskosten des hiefür aufgelassenen Gsang¬ steges zu leisten sich verpflichtete. Diese Brücke wurde aber seit¬ her im öffentlichen Straßenzuge der Schwimmschulstraße von allen Fuhrwerken ohne Unterschied benützt, und hat dadurch wesentliche Erhaltungskosten verursacht. Dieser Zustand muß ordnungshalber beseitigt und nach den heutigen Verhältnissen geregelt werden. — Wir übernehmen bei der Schadhaftigkeit dieser Brücke keine Verantwortung für das von der Oeffentlich¬ keit über diese Brücke geleitete Fuhrwerk, und ersuchen, zunächst kommissionell den Zustand dieser Brücke zu erheben und im Falle einer zu besorgenden Gefahr dieselbe für das öffentliche Fuhr¬ werk abzusperren, eventuell aber den Beitrag der Erhaltungs¬ kosten mit uns zu vereinbaren, wogegen wir auch bereit sind, das öffentliche Fuhrwerk wie bis heute über diese Brücke ver¬ kehren zu lassen. — Hochachtungsvoll Oest. Waffenfabriks=Gesell¬ schaft. Dr. Johann Hochhauser m. p., J. Berger m. ## Auf Grund dieser Zuschrift, teilt der Herr Referent weiters mit, habe eine kommissionelle Besichtigung dieser Brücke stattge¬ funden, und sei hiebei konstatiert worden, daß diese tatsächlich schadhaft, beziehungsweise reparatursbedürftig sei und haben sick die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde im Protokoll vom 23. Oktober 1896 dahin ausgesprochen, daß, obwohl der öffent¬ liche Verkehr über diese Brücke nicht als unerläßlich bezeichnet werden kann, aber doch eine Erleichterung des Wagenverkehres und eine Entlastung der Sierninger= und Kirchengasse ist, der löblichen Waffenfabrik das Anbot gemacht wurde, daß die Stadt¬ gemeinde von nun an an den Erhaltungskosten dieser hölzernen Brücke mit einem Dritteil partizipiere, gegen dem, daß die Oesterreichische Waffenfabrik diese Brücke dem öffentlichen Ver¬ kehre freigibt. Auf dieses hin habe die Waffenfabriks=Gesellschaft folgendes Schreiben an die Gemeinde gerichtet: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Am 23. Oktober d. J. wurde über den Bauzustand der „Gsangbrücke“ eine Kom¬ mission abgehalten und konstatiert, daß die Unterzüge, Ends¬ bäume und Brückenstreu bereits schadhaft sind und die Auffahrts¬ rampe am rechtseitigen Ufer sich nicht mehr in vollkommen brauchbarem Bauzustande befindet. Es wurde deshalb beantragt, die Auswechslung der schadhaften Brückenteile ehemöglichst vor¬ nehmen zu lassen, die Auffahrtsrampe am rechten Ufer gänzlich zu beseitigen und das rechtseitige Widerlager bis auf die Höhe des Polsterholzes aufzumauern. Die Gemeinde hat sich im Ver¬ laufe dieser Kommission durch ihre Bausektion zu dem Antrage veranlaßt gesehen, ein Dritteil zu diesen Baukosten beizutragen wenn die Waffenfabrik den öffentlichen Verkehr über diese Brücke gänzlich freigibt. Auf diesen Antrag kann die Waffenfabrik nicht eingehen. Als im Jahre 1867 die Verhandlungen über diese Brücke stattfanden, war der ganze Weg vom Vogl Papierer bis zum Pötzen=Schlößl mehr oder weniger nur ein Notsteg und es war tatsächlich damals so, daß nur die Waffenfabrik die Gsang¬ brücke“ für ihren Wagenverkehr zwischen den einzelnen Objekten benützte. Es war also der damaligen Situation ganz angemessen, daß die Waffenfabrik diese Brücke in ihre Erhaltung übernahm, dieselbe als ein Privatobjekt betrachtete und nur jene Beitrags¬ leistung von der Gemeinde beanspruchte, welche sich aus der bisherigen Erhaltung des sogenannten „Gsangsteges“ ergab, weil derselbe durch Herstellung der „Gsangbrücke“ überflüssig wurde und es sich damals ausschließlich nur um den Verkehr für Fu߬ gänger handelte. Seit dieser Zeit hat sich aber die Situation vollständig geändert; an dieser Straße sind ganz neue Stadt¬ teile entstanden, diese Straße als solche wurde erweitert, von der Gemeinde als öffentliche Verkehrsstraße angelegt und er¬ halten, und durch Regulierung des sogenannten Huberberges für das öffentliche Fuhrwerk fahrbar hergestellt. Die Gsang¬ brücke befindet sich heute also mitten im Zuge einer öffentlichen Verkehrsstraße und es ist die Anomalie stehen geblieben, daß sich mitten in einer öffentlichen Verkehrsstraße ein Privatobjekt be¬ finden soll, dessen Herhaltung man zum größten Teile von einem Privaten verlangt. Im Protokoll vom 23. Oktober d. J. hat die Bausektion die Meinung vertreten, daß der öffentliche Ver ehr über diese Brücke kein absolut not wendiger sei, und den¬ selben lediglich als wünschenswert für die Entlastung der Sier¬ ninger= und Kirchengasse hinstellt. Wir können uns dieser An schauung nicht anschließen, da der öffentliche Verkehr über diese Brücke, wie wir täglich wahrzunehmen Gelegenheit haben, ein sehr bedeutender ist und sich nicht selten unwesentliche Verkehrs¬ störungen aus der vielfachen Benützung dieses Weges ergeben. Wenn das Fuhrwerk der Waffenfabrik diese Brücken mehr be¬ nützt als andere Brücken der Stadt, so erklärt sich dies durch die Lage dieser Brücke zwischen den einzelnen Objekten; allein es wird keinen Steuerträger der Stadt zugemutet, daß er eine Separatsteuer für jenen Straßenzug entrichtet, den er durch die Lage seiner Realität oder seines Gewerbes intensiver benützt Wir sehen Straßenzüge, welche durch das enorme Fuhrwerk ein¬ zelner Bürger, wie das Ziegelfuhrwerk des Herrn Arbeshuber das Holzfuhrwerk des Herrn Julius Huber 2c. geradezu destruiert werden, und doch ist es der Gemeinde nie eingefallen, von diesen Unternehmern eine Separatentschädigung zur Erhaltung der Straßen zu begehren. Die einzige Waffenfabrik, welche die Hälfte der ganzen Kommunalsteuern leistet, soll bevorzugt sein, eine Brücke in einer öffentlichen Straße zu erhalten oder wenigstens zwei Dritteile zu deren Erhaltung beizutragen. Ein solches Un¬ recht kann nicht fortbestehen und kann nur dadurch behoben werden, daß die Gemeinde die Gsangbrücken als Teile eines öffentlichen Straßenzuges in ihre alleinige Erhaltung übernimmt und uns von jeder weiteren separaten Beitragsleistung enthebt. Um diese Angelegenheit in conlanter Weise zu ordnen, erlauben wir uns folgenden Antrag zu stellen: Wir übernehmen die im obigen Protokolle vom 23. Oktober d. J. vorgesehenen Repara¬ turen auf unsere alleinigen Kosten und übergeben dann die Brücken in das Eigentum und die Erhaltung der Gemeinde, so daß diese Brücke von da ab als öffentliches Objekt zu betrachten ist. Wir verzichten auf die Aufstellung jener Rechnung und auf die Rückforderung jenes Ersatzes, welchen uns die Gemeinde auf Grund der Abmachungen vom Jahre 1867 zu leisten hätte. Wir bitten, die Angelegenheit der Beratung zu unterziehen und uns von dem diesfälligen Beschlusse in Kenntnis zu setzen. — Hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Dr. Hochhauser m. p. — J. Berger m. p. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, unter den in der Zuschrift vom 29. Oktober 1896 von der löblichen Oesterreichischen Waffen¬ fabriks=Gesellschaft vorgeschlagenen Bedingungen die hier in Frage kommende sogenannte Gsangbrücke, welche im Straßen¬ uge vom Gsangobjekt zum Direktionsgebäude liegt, in das öffent¬ liche Eigentum zu übernehmen und fortab die Erhaltung der¬ elben allein aus Gemeindemitteln zu bestreiten, und zwar, weil chon am 20. Mai 1892 vom Gemeinderate die Uebernahme dieser Brücke allerdings unter dem Projekte einer Rekonstruierung derselben beschlossen wurde und weil, wenn auch der öffentliche Verkehr von Fuhrwerke über diese Brücke nicht als unumgänglich notwendig bezeichnet werden kann, doch unter den heutigen Ver¬ kehrsverhältnissen eine Absperrung derselben gegenüber dem öffent¬ lichen Verkehre von Fuhrwerken denn doch mit großen Unbe¬ quemlichkeiten verknüpft und beinahe nicht mehr durchführbar wäre, außerdem die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft beinahe durch 30 Jahre diese Brücke aus Eigenem erhalten hat, ohne daß ihr die seinerzeit vereinbarte Erhaltungsquote seitens der Stadtgemeinde zuteil geworden wäre. Herr Gemeinderat Kautsch befürchtet, daß dieser Vor¬ gang Konsequenzen nach sich ziehe; die Waffenfabrik werde später verlangen, daß auch die zweite Brücke, welche zum Gsangberg führt, in das öffentliche Eigentum übernommen werde und die Gemeinde werde dann überhaupt alle im öffentlichen Straßen¬ zuge befindlichen Brücken erhalten müssen. Herr Gemeinderat Ritzinger schließt sich dieser An¬ schauung an. Herr Vizebürgermeister Stigler bemerkt, die Bausektion habe diese Angelegenheit wohl überlegt, aber die Ueberzeugung gewonnen, daß die Waffenfabriks=Gesellschaft im Rechte sei; die Konsequenzen werden vielleicht die sein, daß auch die zweite Brücke bei der Huber'schen Fabrik übernommen werden müsse. Die Stadtgemeinde könne dies aber ruhig abwarten, denn wenn diese Brücke reparatursbedürftig wird, werde die Waffenfabriks¬ Gesellschaft dieselbe vorerst in guten Zustand herstellen, ehe sie die Brücke der Gemeinde übergibt. Die Erhaltungskosten der großen Brücke werden jährlich kaum 250 fl. ausmachen und so könne angenommen werden, daß von diesem Pauschale alljährlich ein Ersparnis sich ergibt, welches in 20 Jahren auch größere Reparaturen werde decken können. Herr Gemeinderat Kautsch bemerkt noch, wenn die Ge¬ meinde die Verpflichtung habe, diese Brücken herhalten zu müssen, warum dann der Waffenfabrik nur ein Drittel zu den Kosten angetragen wurde. Herr Vizebürgermeister Stigler erwidert, die Waffen¬ fabrik habe keine bestimmte Summe verlangt und die Bausektion habe diesbezüglich vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinde¬ rates nur einen Vorschlag gemacht. Herr Gemeinderat Löhnert bemerkt, der Umstand, daß die Gsangbrücke im öffentlichen Straßenzuge sich befinde, wäre allein nicht hinreichend, daß die Gemeinde die Verpflichtung zur Herhaltung der Brücke übernehmen müßte, wenn ein privat¬ rechtlicher Vertrag bestehen würde wie im Jahre 1867, wo die Fabrik sich zur Erhaltung verpflichtete. Aber durch den Gemeinde¬ ratsbeschluß vom Jahre 1892 habe die Waffenfabrik das Recht er¬ langt, die Erhaltung dieser Brücke von der Gemeinde zu verlangen. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 25.108.“

Im Jahre 1904 war aber auch die Auböckbrücke wieder reparatursbedürftig, so daß sich die Waffenfabriks=Gesellschaft abermals an die Stadtgemeinde um Uebernahme der Brücke in das Eigentum derselben als öffentliches Gut wendete. In dem hierüber am 25. November 1904 gefaßten Ge¬ meinderatsbeschlusse erklärt der Gemeinderat, den Beschluß vom 20. Mai 1892 aufrecht zu erhalten, wonach also die Auböck¬ brücke in Eisenkonstruktion hergestellt werden sollte, die Stadt¬ gemeinde die halben Herstellungskosten tragen und die Brücke in das Eigentum der Gemeinde übergehen sollte. Im Ratsprotokolle vom 25. November 1904 ist hierüber folgendes enthalten: „11. Ansuchen der Oesterr. Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr um Uebernahme der ogen. Auböckbrücke in das Eigentum der Ge¬ meinde. Liegt folgende Eingabe vor: Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Wir beehren uns mitzuteilen, daß unsere über den Vogl¬ sang=Werkskanal führende Brücke nächst dem Waffenfabriks¬ Objekte 9 derart schadhaft geworden ist, daß die Reparatur, welche nach dem Kostenvoranschlage des Herrn Zimmermeisters Julius Huber hier auf 440 K zu stehen kommt, nicht hinaus¬ geschoben werden kann. Wir sind bereit, die Reparatur der Brücke auf unsere Kosten sofort in Angriff zu nehmen, ersuchen jedoch unter Einem die löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung, in Anbetracht des Umstandes, daß die Brücke in erster Linie dem öffentlichen Verkehre dient, dieselbe in Hinkunft als öffentliches Gut in ihre Verwaltung zu nehmen. Wir weisen darauf hin, daß die Benützung dieser Brücke ich von der Benützung anderer öffentlicher Brücken nicht unter¬ scheidet. — Wir sehen Ihrem geschätzten Bescheide auf unseren obigen Antrag gerne entgegen und empfehlen uns hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks - Gesellschaft: Buddenbrock m. p. J. Berger m. p. Der Bericht des Amtes hierüber lautet: Die Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft zeigt an, daß eine sofortige Reparatur der über den „Voglsang"=Werkskanal führenden Brücke nötig ist, daß diese Reparatur von ihr und auf ihre Kosten ausgeführt werde, daß sie jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Brücke in erster Linie dem öffent¬ lichen Verkehre dient, ersucht, diese Brücke als öffentliches Gut in Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Diese Brücke wurde im Jahre 1867 gleichzeitig mit der „Gsangbrücke“ von der Waffenfabrik erbaut. Im Kommissions=Protokolle vom 2. Dezember 1867 ist derselben überhaupt keine Erwähnung getan und es ist nur aus dem Plane ddo. Steyr am 1. Dezember 1867 ersichtlich, daß sie damals erbaut worden ist. Obwohl die allgemeine Benützung dieser und der „Gsang¬ brücke“ nur im Falle einer Reparatur der Steyrbrücke oder im Falle einer Feuersgefahr zugestanden war, wurde sie wahrschein¬ lich seit ihrer Fertigstellung allgemein benützt. Die Gemeinde hätte einen Beitrag zu den Kosten dieser Brückenherstellungen leisten sollen, der den Erhaltungskosten des Voglsangsteges nach einem 10jährigen Durchschnitt gleichkommt, dürfte aber diesen Beitrag nie geleistet haben, obwohl sich die Gemeindevertretung mit Sitzungsbeschluß vom 6. Dezember 1867 dazu verpflichtete. Klar darüber, was die Gemeinde eigentlich für diese Brücken zu leisten gehabt hätte, war sich wahrscheinlich niemand und deshalb ist auch die Leistung unterblieben. Die Diktion im bezüglichen Kommissions=Protokolle ist jedenfalls eine unglückliche. Im Jahre 1892 hatte die Waffenfabrik die Absicht, sowohl das Auböckbrückl als auch die Gsangbrücke in Eisenkonstruktion herstellen zu lassen. Die Gemeinde Steyr verpflichtete sich mit Gemeinderats¬ beschluß vom 20. Mai 1892 zu den hiedurch erwachsenen Kosten die Hälfte in fünf gleichen Jahresraten ab 1893 an die Waffen¬ fabrik rückzuerstatten und beide Brücken nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt zu übernehmen und darauf allein her¬ zuhalten. Diese Absicht der Waffenfabrik wurde aus hieramts unbe¬ kannten Gründen nicht ausgeführt. Anläßlich einer im Jahre 1889 erfolgten Rekonstruktion des sogenannten „Auböckbrückls“ wurde seitens der Waffen¬ fabrik von der Gemeinde weder ein Beitrag zu den erwachsenden Kosten verlangt, noch von der Stadt etwas geleistet. Die sogenannte Gsangbrücke wurde jedoch mit Gemeinde¬ ratsbeschluß vom 6. November 1896 in die Erhaltung der Ge¬ Franz Gall m. p, Stadtrat. meinde übernommen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, daß der Bauzustand der sog. Auböck¬ brücke trotz der vorgenommenen Reparatur kein guter zu nennen ist, glaubt die Sektion dem löbl. Gemeinderat folgenden Antrag empfehlen zu sollen: Der Gemeinderat hält den Beschluß vom 20. Mai 1892 aufrecht, daß diese Brücke laut dem damaligen Angebote der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Eisenkon¬ struktion hergestellt werde, zu welchen Kosten die Stadtgemeinde die Hälfte beiträgt. Nach dieser Herstellung wird die Brücke als öffentliches Gut von der Stadtgemeinde zur Erhaltung über¬ nommen werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.314.“ Es stützt sich daher jetzt die Waffenfabriks=Gesellschaft in ihrem Schreiben vom 30. Oktober 1911 auf diese beiden Be¬ schlüsse vom 20. Mai 1892 und vom 25. November 1904. Die Herstellung der Auböckbrücke im Jahre 1904 war aber auch wieder unterblieben und erst jetzt soll diese Brücke in Eisenbeton erbaut werden. Es läßt sich kaum verkennen, daß die seinerzeitigen Ab¬ machungen durch die nunmehr beabsichtigte Herstellung der Au¬ böckbrücke in Eisenbeton nicht berührt werden. Wenn sich nun auch nicht in Abrede stellen läßt, daß die Gsangbrücke und die Auböckbrücke seit ihrem Bestande und bis heute ganz allgemein benützt werden, und wenn auch die Waffen¬ fabriks=Gesellschaft die im Jahre 1867 normierten Entschädigungs¬ beträge seitens der Gemeinde nie erhalten hat, so ist es anderer¬ seits auch wieder zweifellos, daß die Stadtgemeinde Steyr durch die Uebernahme der hölzernen Gsangbrücke im Jahre 1896, entgegen den Vereinbarungen vom Jahre 1892, schwer belastet wurde Mit Rücksicht auf diese Belastung sowie auf den darge¬ stellten Sachverhalt stellt nun die Sektion den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, es sei vorerst an die Waffen¬ fabriks=Gesellschaft die Anfrage zu richten, ob sie geneigt wäre, die Kosten einer künftig notwendig werdenden Herstellung der Isangbrücke in Eisenkonstruktion (Eisenbeton) zur Hälfte mit der Stadtgemeinde zu tragen, um so den seinerzeitigen Abmachungen aus dem Jahre 1892 nachträglich zu entsprechen. Herr G.=R. Erb: Ich bitte, wir müssen uns vor allem darüber Klarheit ver¬ schaffen, was die Sektion eigentlich will. Die Sektion will soweit ils möglich etwas gut machen, was im Jahre 1896 entschiedenst versäumt wurde. Wir wünschen, daß ein Teil jener Kosten, die der damalige Gemeinderat auf sich genommen und somit auf die Steuerträger überwälzt hat, wieder hereingebracht werde, indem man trachtet, für die größte Brücke, nämlich die Gsang¬ brücke, etwas hereinzubringen. Ob das möglich sein wird, kann man nicht sagen. Man könne daher nur an die Waffenfabrik herantreten, was sie betreffend der Gsangbrücke zu tun gedenkt, und ob sie überhaupt zustimmt, daß bezüglich der Gsangbrücke etwas geschieht. Ich glaube, daß damals überhaupt nicht glücklich vorge¬ gangen worden ist. Wir können diese Fehler nur mehr teilweise gutmachen. Wir sehen auch durch die Beschlüsse von den Jahren 1892, 1896 und 1904, daß der damalige Gemeinderat in einem gewissen Unrecht war, was wir jetzt in der ganzen Brückenange¬ legenheit sowie auch bei der zweiten Brücke auszutragen haben werden. Vielleicht wird es doch möglich sein, irgend ein Zuge¬ ständnis seitens der Waffenfabrik zu erhalten, soweit es eben derselben möglich ist. Herr G.=R. Wokral: Ich stimme dem, was Herr G.=R. Erb gesagt hat, daß der jetzige Gemeinderat die Aufgabe hat, diesen Fehler wieder gut zu machen, vollkommen bei. Ich möchte vielleicht dem Ausdruck geben, daß nicht nur der Fehler gut zu machen sei, sondern ich will noch bemerken, daß die Nichteinhaltung der Gemeinderats¬ beschlüsse vom Jahre 1896 gewissermaßen eine leichtfertige Preis¬ gebung von Interessen der Stadtgemeinde gewesen ist, nachdem ja im Beschlusse festgelegt wurde, unter welchen Umständen die Gemeinde verpflichtet ist, die beiden Brücken zu übernehmen. Wenn auch im Jahre 1896, als der Beschluß gefaßt wurde, daß die Gsangbrücke übernommen werden solle, trotzdem die Waffenfabrik den um vier Jahre früher eingegangenen Ver¬ pflichtungen nicht nachgekommen ist, ein schwerer Fehler liegt, so könne man doch nur mehr an den guten Willen der Waffen¬ fabrik appellieren, um das zu erreichen, was der damalige Ge¬ meinderat als Unterpfand gegeben hat. Ich möchte dem Wunsche Ausdruck geben, nicht nur an die Waffenfabriks=Gesellschaft wegen eines Beitrages zur Neu¬ konstruktion der Gsangbrücke heranzutreten, sondern auch Vorbe¬ reitungen zu treffen, betreffend den Steg vom Objekt IX ins Eysnfeld, damit, wenn wir mit diesem einmal zu tun haben sollten, wir nicht wieder mit der Waffenfabrik in eine ähnliche Lage kommen wie jetzt. Der eine Fall zeigt uns, wie unter Umständen mit dem Gemeindevermögen gewirtschaftet worden ist, und daß möglicher¬ weise auch in anderen Fällen so vorgegangen wurde, wie jetzt. Der jetzige Gemeinderat hat keine Gelegenheit mehr, dies zu prüfen. Wir sind auch diesesmal nur zufälligerweise darauf¬ gekommen, wie leichtfertig von der damaligen Gemeinderats¬ majorität, trotz der Warnung einzelner Gemeinderatsmitglieder, mit Gemeindegeldern umgegangen worden ist. Ich bin daher der Ansicht, daß der jetzige Gemeinderat alle Ursache hat, diesen Fehler wieder gut zu machen, sowie er sich auch dahin auszusprechen habe, daß man sich mit einer der¬ artigen Wirtschaft, wie diese es war, nicht einverstanden erklären könne, und daß für derartiges den Personen, welche so mit Ge¬ meindegeldern umgegangen sind, die vollste Verantwortung zu treffen habe. Herr G.=R. Landsiedl stellt die Anfrage, ob nicht die ganze Sache durch die neue Werksanlage bei Objekt IX über¬ haupt in Frage kommt. Der Herr Bürgermeister erwidert, daß er mit Herrn Direktor Schönauer und Herrn Ingenieur Zwicker eine Unter¬ redung gehabt habe, in welcher die beiden Herren darauf hin¬ wiesen, daß jetzt die günstigste Zeit sei, den Umbau der Brücke auszuführen, nachdem der Wasserstand ein günstiger ist und

5 außerdem ein billigerer Preis für den Bau dieser Brücke von der Firma Waiß erzielt worden ist. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt, so belastend diese Sache mit der Gsangbrücke auch war, so sei es doch zu begrüßen, daß diese nicht aus Eisen gebaut worden ist, denn sonst wäre es der Stadtgemeinde mit dieser Brücke in Bezug auf Reparaturkosten wieder so gegangen, wie mit den anderen eisernen Brücken. Es sei daher das System, die Brücken aus Eisen und Beton aus¬ zuführen, gewiß ein günstiges. Was die Bemerkung des Herrn G.=R. Wokral über den Steg nach Objekt XIII betreffe, brauche man diesbezüglich keine Befürchtungen zu hegen, weil der Steg bereits ausgeführt ist und die Waffenfabrik längst an die Gemeinde herangetreten wäre, wenn sie diesbezüglich einen Beitrag hätte verlangen wollen. Herr G.=R. Dantlgraber glaubt, daß der Fehler, welcher von Seite der Stadtgemeinde=Vertretung im Jahre 1896 gemacht wurde, überhaupt nicht mehr gutgemacht werden könne. Die Waffenfabrik werde jetzt für die Kosten einer künftigen Re¬ paratur der Gsangbrücke wahrscheinlich nichts mehr beitragen. Außerdem sei noch ein Umstand maßgebend. Durch die bereits erfolgte Einzahlung des Betrages von 50.000 K für den Spitalbau habe die Stadtgemeinde eine Verzinsung im Betrage von 2000 K erzielt und sei es vielleicht auch nicht ausgeschlossen daß bei Baubeginn die Waffenfabrik außer den zweiten 10.000 K noch einen neuen Beitrag widmet. Wir müssen auch in Betracht ziehen, daß, als damals ein Teil der Buchhaltung nach Wien verlegt wurde, eine Abordnung des Gemeinderates an die Waffen¬ fabrik herangetreten ist mit der Bitte, wenn möglich den anderen Teil derselben doch hier zu belassen, damit der Stadtgemeinde Steyr nicht noch mehr Schaden erwachse. Es sei auch fraglich, ob die Waffenfabrik die Gewähr gibt, daß sie nach Abzahlung der Herstellungskosten, also nach fünf Jahren die Auböckbrücke der Stadtgemeinde als Eigentum über¬ gibt. Man müsse auch die ganze Sache so rasch als möglich er¬ ledigen, weil es sonst passieren könnte, daß dieser Umbau statt auf 13.000 K auf 16.000 bis 18.000 K zu stehen kommt. Herr G.=R. Landsiedl: Meine Herren! Ich stimme dem, was Herr G.=R. Dantl¬ graber ausgeführt hat, vollkommen bei und erlaube mir noch darauf hinzuweisen, daß es gewiß im Interesse des Gemeinde¬ wesens liegt, wenn wir mit dem größten Steuerträger, der Waffenfabrik, in gutem Einvernehmen bleiben, und hat ja erst vor kurzem Herr G.=R. Erb mit dem Herrn Bürgermeister bei der Direktion in Wien vorgesprochen, um Fühlung zu nehmen Ich glaube daher, daß ein Tadel gegenüber der Waffen¬ fabriksleitung nicht am Platze ist. Es werde wenig Zweck haben, diesbezüglich eine scharfe Seite anzuschlagen. Die Hauptsache ist, daß wir darnach trachten, die Sache doch wenigstens teilweise wieder gnt zu machen. Ich bin der Ansicht, daß wir tunlichst die Sache betreiben ollten, trotzdem ich es jetzt schon dafür halte, daß dieselbe er¬ gebnislos verlaufen wird. Herr G.=R. Erb: Das haben wir auch in der Sektion wohlweislich erwogen, daß uns sehr viel daran liegt, in gutem Einvernehmen mit der Waffenfabrik zu bleiben. Ich glaube, das ist selbstverständlich und muß nicht erst gesagt werden. Ich habe dies auch bewiesen durch mein Vorsprechen beim neuen Präsidenten und wo ich ihm vorgetragen habe, was wir wünschen. Wir haben auch da¬ mals erklärt, daß wir stets in gutem Einvernehmen mit der Waffenfabrik bleiben wollen. Wir sitzen aber jetzt hier als Gemeinderäte und haben in dieser wichtigen Frage die Pflicht, die Bevölkerung nach jeder Richtung hin aufzuklären und diese Aufklärung war auch notwendig. Die Rechtssektion hat sich eingehend mit dieser Frage beschäftigt und ist auf Verhandlungen und Beschlüsse des Jahres 1896 gestoßen und mußte daher dieselbe im Gemeinderate zur Sprache bringen. Es war daher Pflicht des Sektionsobmannes, daß er hier über diese Angelegenheit, die von so weittragender Bedeutung ist, dem Gemeinderate Mitteilung macht. Auch könne niemand die Waffenfabriks=Direktion dafür verantwortlich machen, wenn sie die Interessen der eigenen Unter¬ nehmung vertritt. Ich würde es gewiß nicht für besonders glücklich halten, wenn derartige Direktionen nicht die Interessen derer vertreten würden, bei denen sie angestellt sind. Es wäre vielleicht auch gut, bei der Waffenfabrik in dem Sinne vorzusprechen, daß sie sich bezüglich der Gsangbrücke, ob¬ wohl die rechtliche Seite für die Stadt Steyr keine günstige ist, so weit entgegenkommend zeigen möge, daß, wenn ihr schon be¬ treffend dieser Brücke ein Zugeständnis unmöglich ist, sie uns doch in Anbetracht der Uebernahme der Gsangbrücke im Jahre 1896 beim Baue der Auböckbrücke noch mehr entgegenkommt. Wir im Gemeinderate sind verpflichtet, bei der mißlichen Lage der Stadtfinanzen darnach zu trachten, daß uns vielleicht die Waffenfabrik eine Rate dieser Kostenrückzahlung schenkt oder uns sonst irgend eine Begünstigung bezüglich der Zahlung ge¬ währt. Wir müssen trachten, vielleicht doch noch die ungünstige Wirkung dieser vorerwähnten Beschlüsse wenigstens teilweise zu verbessern, und so bitte ich auch, den Antrag der Sektion zum Beschlusse zu erheben. Sollte die Sache dringend notwendig sein, so läßt sich dies wohl auch leicht machen, weil durch den heutigen Beschluß die Sache so rasch als möglich erledigt wird, die Waffenfabrik wird sich gewiß auch rasch hierüber äußern und kann sodann bei der nächsten Gemeinderatssitzung über die Antwort derselben Be¬ schluß gefaßt werden. Ich erlaube mir nochmals zu bemerken, daß diese Brücken¬ frage deshalb erörtert werden mußte, um der Bevölkerung in dieser Angelegenheit Klarheit zu verschaffen und auch, um wo¬ möglich durch gütige Auseinandersetzungen, die gewiß nicht in Prozesse ausarten werden, vielleicht doch noch irgend etwas zu erreichen. Von irgend einer Störung im guten Einvernehmen sei überhaupt keine Rede. Herr G.=R. Tribrunner erklärt sich mit dem Sektions¬ antrage einverstanden, glaubt jedoch, daß eine schriftliche Eingabe an die Waffenfabrik nicht den gewünschten Erfolg haben werde. Er hält dafür, daß es besser wäre, wenn der Herr Bürgermeister ersönlich in dieser Angelegenheit bei der Waffenfabriks=Direktion vorsprechen würde. Herr G.=R. Harant erwidert, er sei der Ansicht, wenn man das Ansuchen persönlich überreicht, es nicht notwendig sein wird, deswegen vielleicht den Sektionsantrag abzuändern. Man müsse bedenken, daß die Sache nicht durch irgend eine Verzöge¬ rung Schaden leiden dürfe. Auch hat die Sektion gewiß nicht die Absicht gehabt, irgend jemandem auf Seite der Waffenfabrik einen Vorwurf zu machen, denn die heutige Leitung habe ja mit der Sache nichts zu tun. Ich glaube, daß es angesichts der Vereinbarungen vom Jahre 1892 nicht viel mehr geben wird, als dem zuzustimmen und die Beschlüsse zu bestätigen. Zugleich sehe ich aber auch nicht ein, warum es nicht möglich sein sollte, Konzessionen von Seite der Waffenfabrik zu erhalten, nachdem uns ja Gelegenheit zu weiteren Verhandlungen geboten ist. Ich bitte daher noch¬ mals, den Sektionsantrag aufrecht zu erhalten. Hierauf gelangt der Antrag der Sektion zur einstimmigen Annahme. — Z. 27.187/11. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. August Mitter. Liegt vor ein Dringlichkeits=Antrag betreffend einer Zuschrift des Herrn Primarius Dr. Klotz wegen Anschaffung einer elektro=dynamisch betriebenen Kreissäge, um in einem Falle von bösartiger Neubildung am Oberarm eine Ueberpflanzung von gesunden Knochen aus dem eigenen Körper zu machen, weil mit den vorhandenen Instrumenten Meißel und Hammer der einzusetzende Knochen gequetscht und zersplittert, also zur Ein¬ heilung unter ungünstige Verhältnisse gesetzt wird. Es wird über die dringliche Behandlung dieses Ansuchens abgestimmt und dieselbe angenommen Die Sektion beantragt sodann: Der Gemeinderat wolle die Anschaffung dieses Motors bewilligen Herr G.=R. Kattner unterstützt den Antrag der Sektion. Herr Vizebürgermeister Julius Gschaider beantragt, daß der Kostenbetrag hiefür aus dem Spitalbaufonde entnommen werde, nachdem dieses Instrument auch im neuen Spitale ver¬ wendet werden kann. Hierauf wird der Antrag der Sektion sowie der Zusatz¬ antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider ein¬ stimmig angenommen. — Z. 28.590/11. 9. Kassejournalsabschluß pro Oktober 1911. Die Stadtbuchhaltung berichtet hierüber: 1911 1910 Differenz Es betrugen die Einnahmen im Mo¬ nate Oktober K K K 82.284 20 27.401 35 +54.882 85 Hiezu Kassarest vom Vormonate 40.898 77 56.717 15 15.818 38 Gesamt = Einnahmen im Monate Oktob. 123.182 97 84.118 50 +39.064 47 Ausgaben im Mo¬ nate Oktober 63.464 57 35.598 12 +27.866 45 Kassarest für den Monat November 59.718 40 48.520 38 +11.198 02 Seit Jahresbeginn bis Ende Oktober 1911 betrugen: die Gesamteinnahmen 774.164 717.237 35 +56.926 65 die Gesamtausgaben. 714.445 60 668.716 97 45.728 63 Dieser Kassejournalsabschluß wurde von den Herren Ge¬ meinderäten Dantlgraber und Oberngruber geprüft und für richtig befunden. Wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. — Z. 28.517/11. 10. Bedarf an Montursorten für die städtische Sicherheitswache und städtischen Diener Das städtische Polizei=Inspektorat berichtet, daß für die städtische Sicherheitswache: 3 Wintermäntel, 1 Regenmantel, 2 Waffenröcke, 15 Winterhosen, 15 Westen, 15 Sommerhosen, 15 Blusen, 15 Kappen, 15 Portepees, 14 Signalschnüre, und für die städtischen Amtsdiener: 1 Mantel, 4 Amtsröcke, 5 Winter¬ hosen, 5 Westen, 5 Sommerhosen, 5 Sakko und 5 Kappen pro 1912 benötigt werden. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat wolle die Ausschreibung dieser nötigen Monturen bewilligen. Herr G.=R. Tribrunner stellt den Antrag, daß bei der Ausschreibung auf leichtere Blusen für die Sommermonate

6 Rücksicht genommen werde, weil die jetzigen Blusen für die Sommerszeit viel zu warm seien. Der Sektionsantrag sowie der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Tribrunner gelangen sodann zur einstimmigen Annahme. Z. 27.864/11. 11. Subventionsansuchen 1. Der Verein der Gärtner und Gartenfreunde in Steyr bittet um die Bewilligung einer Subvention. Die Sektion beantragt hierüber: Der Gemeinderat wolle dem Vereine der Gärtner und Gartenfreunde in Steyr eine Subvention im Betrage von 100 K bewilligen. Herr G.=R. Landsiedl verweist hiebei auf die von der Stadtgemeinde im heurigen Frühjahre verlautbarte Aufforderung wegen Bekämpfung der Blutlaus und gibt die Anregung, die Subvention nur unter der Bedingung auszuzahlen, daß sich der Verein der Gärtner in Bezug der Vorschrift wegen Bekämpfung der Blutlaus der Stadtgemeinde in der Weise zur Verfügung stellt, daß er berufene Organe entsendet, welche in den Gärten Nachschau halten, ob die Gartenbesitzer dieser Vorschrift nach¬ kommen. Herr G.=R. Erb hält dafür, daß es nicht gut sei, diesen Verein wegen der Subvention zu zwingen, daß er für die Stadt¬ gemeinde Dienste verrichte. Das sei nicht Sache dieses Vereines, ondern die der Polizei. Man könne lediglich den Verein nur darum ersuchen, daß er die Gartenbesitzer auf die Schädlichkeit der Blutlaus aufmerksam macht und diesen eine Anleitung zur Bekämpfung derselben gibt. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt noch, daß es gar nichts nützen werde, die Vorschriften anzuschlagen, wenn nicht nachge¬ sehen wird, ob die Gartenbesitzer denselben nachkommen. Es ge¬ nüge auch nicht, einen Polizeimann hinzuschicken, wenn nicht ein berufener Fachmann zugleich Nachschau hält, ob Ungeziefer in den Gärten vorhanden ist. Er ersucht, es wolle in diesem Sinne die Wache verständigt werden und diese solle sich dann mit dem Ausschusse der Gartenfreunde in Verbindung setzen, wie sich diese Sache am leichtesten bewerkstelligen lasse. Herr G.=R. Harant jun. ist der Ansicht, daß die An¬ regung des Herrn G.=R. Landsiedl undurchführbar sei, weil die Angehörigen des Vereines der Gärtner und Gartenfreunde teils solche sind, welche die Gartenpflege aus Liebhaberei und teils solche, welche die Gärtnerei als Erwerbszweig betreiben und so¬ mit davon leben müssen. Man könne daher von diesen Leuten nicht verlangen, daß sie bei Tag Gärten inspizieren gehen. Herr G.=R. Landsiedl glaubt, daß man dem Vereine seine Anregung auch in Form eines Wunsches vorbringen könnte. Derselbe werde gewiß dann seiner Ansicht Ausdruck geben. Herr G.=R. Wokral ist der Meinung, wenn der Verein nur unter seinen Mitgliedern aufklärend wirkt, die angesetzte Subvention von 100 K zu hoch gegriffen ist. Es wäre zu wünschen, wenn der Verein im Allgemeinen durch Belehrung und Flugschriften gegen die auftretende Insektenplage Stellung nehmen würde. Herr G.=R. Oberngruber beantragt schließlich Schluß der Debatte. Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig ange¬ nommen. — Z. 27.732/11. Ueber Antrag der Sektion werden noch folgende Spenden bewilligt: 2. Der Bundesleitung in Zuaim des „Bund der Deutschen Südmährens“ eine Spende von 10 K. — Z. 26.789/11 3. Dem Verschönerungsverein in Steyr eine Subvention von 400 K für das Jahr 1912. — Z. 27.196/11. Die Ansuchen des Komitees zur Errichtung einer Kinder¬ bewahranstalt und Krippe in Böhmischkrut sowie des Zweig¬ vereines „Jungmannschaft des Vereines der Deutschen Bosniens in Sarajevo“ werden über Antrag der Sektion mangels an ver¬ fügbaren Mitteln abgelehnt. — Z. 26.500/11 u. Z. 27.310/11. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber jun. 12. Verpachtung der Wiesengründe auf der Gmain (Plattnergründe). Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe die Wiederverpachtung obiger Wiesengründe unter den bisherigen Bedingungen und dem Recht der einjährigen Kündiguug an Herrn Karl Nagl in Steyr. Herr G.=R. Oberngruber unterstützt den Antrag der Sektion. Herr G.=R. Landsiedl hält eine einjährige Kündigungs¬ frist in Hinsicht auf einen eventuellen Spitalbau zu lang und wünscht, daß eine halbjährige Kündigungsfrist festgesetzt werde. Herr G.=R. Ortler erwidert, daß auf eine Wiesenver¬ pachtung mit halbjähriger Kündigung überhaupt niemand ein¬ gehen könne, weil da naturgemäß an der Wiese niemand einen Ertrag hätte. Der Antrag der Sektion gelangt sodann zur Annahme. — Z. 26.061/11. * 13. Bericht betreffend Tragung der Kosten der durch die Rekonstruktion des Telephonnetzes in Steyr notwendig gewordenen gänzlichen Umänderung der Nacht¬ verbindungsleitungen. Ueber diesen Punkt wurde bereits in der Gemeiderats¬ sitzung am 27. Oktober 1911 verhandelt. Damals machte Herr G.=R. Tribrunner darauf aufmerksam, daß bei der damaligen Baukommission, wo es sich um die Kabellegung gehandelt hat im Beisein der Vertreter der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direktion von den Vertretern der Stadtgemeinde erklärt worden ist, daß, da die zur Umänderung der Nachtverbindungsleitung notwendige Benützung der Straßen und Plätze dem Postärar unentgeltlich zugestanden wurde, von der Stadt auch erwartet werde, daß die Erhaltung der Nachtverbindungen durch das Postärar veranlaßt werde, was dahin zu verstehen war, daß die Kosten hiefür vom Aerar getragen werden. Dieses Ansuchen der Gemeindevertreter müsse auch im diesbezüglichen Protokolle enthalten sein. Es sei daher die Stadtgemeinde Steyr nicht ver¬ pflichtet, den ganzen Kostenbetrag hiefür zu zahlen. Es wurde sodann über Antrag des Herrn G.=R. Erb be¬ schlossen, den Akt nochmals der IIl. Sektion zur genauen Er¬ hebung der Sachlage und Einziehung des betreffenden Proto¬ kolles zu übergeben. Die III. Sektion berichtet jetzt hierüber, daß der betreffende Punkt aus dem Protokolle vom 11. Jänner 1908 folgender¬ maßen lautet: „6. Da die Stadtgemeinde Steyr für die zugestandene Be¬ nützung der Straßen, Gassen und Plätze des Stadtgebietes zu dem angegebenen Zwecke keine Entschädigung verlangt, glaubt dieselbe berechtigt zu sein, von Seite des k. k. Postärars das Zu¬ geständnis zu verlangen, daß die derzeit schon bestehenden tele¬ phonischen Nachtverbindungen zwischen der Zentrale und dem tädtischen Polizei=Inspektorate aus Feuer= und Sicherheitsrück¬ sichten auch für alle Zukunft erhalten bleiben und erhebt hiemit den Anspruch auf dieses Zugeständnis.“ Die Sektion stellt nun hierüber folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, diesen Akt zurückzustellen und das Amt zu beauftragen, mit der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direktion in Linz unter Bezugnahme auf Punkt 6 des Proto¬ kolles vom 11. Jänner 1908 neue Verhandlungen zu pflegen. Herr G.=R. Landsiedl macht darauf aufmerksam, daß bei diesen Nachtverbindungsleitungen auch Privat=Interessenten beteiligt sind, welche eventuell zur Beitragsleistung herangezogen werden könnten. Herr G.=R. Huber schließt sich dieser Ansicht des Herrn G.=R. Landsiedl an, bringt die betreffenden Interessenten zur Verlesung und bemerkt noch, daß die Stadtgemeinde nicht ver¬ pflichtet ist, für diese die Kosten zu bezahlen. Es seien daher hierüber noch diesbezügliche Verhandlungen zu pflegen. Der Antrag der Sektion wird hierauf angenommen. Z. 21.513/11. 14. Herstellung eines Eiskellers bei der Artillerie¬ kaserne. Ein diesbezügliches Ansuchen liegt vor von der Bürger¬ lichen Aktienbrauerei in Steyr. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschließe, der Bürgerlichen Aktienbrauerei in Steyr auf Widerruf und gegen Zahlung eines jährlichen An¬ erkennungszinses von 5 K sowie gegen die Verpflichtung der Errichtung und Erhaltung eines etwa erforderlichen Zufahrts¬ weges aus eigenen Kosten die Errichtung eines Eiskellers auf dem Artilleriekasernplatze zu gestatten. Wird angenommen. — Z. 26.729/11. 15. Ansuchen des Kustos des städtischen Museums um Verlegung der Sammlungen in den Innerberger¬ Stadel am Grünmarkt und Durchführung der nötigen Adaptierungen hiezu. Der Herr Referent verliest dieses Schreiben und teilt mit, daß seitens des städtischen Bauamtes ein Kostenvoranschlag hierüber vorliege, welcher ihm jedoch zu kurz verfaßt erscheine. Außerdem sei derselbe zu spät in die Hände der Sektion gelangt, daher sich dieselbe jetzt noch kein rechtes Bild über die notwen¬ digen Adaptierungsarbeiten sowie über die Kosten hierüber machen konnte. Dieser Kostenvoranschlag wurde von Seite des städtischen Bauamtes gemacht, ohne daß die Bausektion zur stattgefundenen Begehung des Innerberger=Stadels eingeladen worden wäre. Die III. Sektion habe deshalb folgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe, die Angelegenheit vorläufig zu vertagen, nachdem die Sektion eine kommissionelle Begehung unter Zuziehung der Petenten und Baufachverständigen vorzu¬ nehmen gedenkt, auf Grund welcher es erst möglich sein wird, verläßliche Daten über Ausführbarkeit und Kosten zu erhalten und vorzulegen. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt, nachdem er der An¬ reger dieser Sache ist und seine Anregung die Annahme der unterfertigten Interessenten gefunden habe, so möchte er noch folgendes hiezu bemerken: Es mußte, um dem Gemeinderate einen diesbezüglichen Antrag stellen zu können und um zu wissen, ob es wert sei, die Sache weiter zu verfolgen, diese Herren gebeten werden, sich der Sache anzunehmen. Es war diese Kommission keine offizielle, sondern nur eine Besichtigung, um zu sehen, ob die Sache überhaupt durchführbar ist und was nötig ist, um den Innerberger=Stadel als Stadtmuseum ver¬ wenden zu können. Er habe deshalb diese Auregung gegeben, weil, wie schon einmal erwähnt, auch das Museum in Rothen¬ burg ob der Tauber ein derartiger Stadel war wie der Inner¬ berger=Stadel. Der Kostenvoranschlag zeigt uns, daß sich das Bauamt mit den Interessenten nicht ins Einvernehmen gesetzt hat und konnte dasselbe daher nicht wissen, was die Herren eigentlich wollten.

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