Ratsprotokoll vom 22. September 1911

Herr G. R. Harant ist der Ansicht, daß laut Geschäftsordnung diese Eingabe unbedingt zur Verlesung kommen solle, damit auch diejenigen Gemeinderäte welche nicht der diesbezüglichen Sektion angehören, auch wissen über was sie abzustimmen haben. Er glaube deshalb, daß eine Weigerung die Eingabe zu verlesen hier wohl nicht ganz am Platze sei. Der Herr Vorsitzende ersucht nun den Herrn Sekt. Obmann unter Verlesung der Eingabe nochmals über diesen Punkt zu referieren. Der Herr Referent bemerkt hierauf noch daß er der Ansicht des Herrn G.R. Harant entschieden nicht beistimmen könne. Er verliest sodann die bezügliche Eingabe. Der Herr Vorsitzende ersucht nun den Herrn Referenten den Sekt. Antrag zu begründen. Der Herr Sekt. Obmann erwidert, daß er bereits in der öffentlichen Sitzung hierüber referiert habe. Herr G. R. Wokral erklärt, daß der Standpunkt der Sektion, es solle auf das Ansuchen nicht eingegangen werden, weil die Petenten nicht den vorgeschriebenen Weg zur Einreichung ihres Ansuchens nicht eingehalten haben, sei wohl nicht gerechtfertigt. Es sei gerade Pflicht des Gemeinderates, daß derselbe sich über Lohnver-

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