Herr G.R. Mitter kann sich mit dem Sekt. Antrag nicht einverstanden erklären, und stellt den Gegenantrag, diese Praktikantenstelle dem Bewerber Josef Weinhauser zu verleihen, nachdem derselbe allen Anforderungen entspreche, und derselbe außerdem an einem Leiden laboriere welches denselben vom Militärdienste befreie, ihn jedoch an der Ausübung eines Berufes nicht im Mindesten behindere. Er bittet nochmals, denselben zu akzeptieren. Herr G.R. Lang tritt ebenfalls dafür ein, diese Stelle dem Kompetenten Weinhauser zu verleihen und zwar infolge seiner genossenen Schulbildung, seines jugendlichen Alters und wegen seiner Kenntnisse im Bankfache. In Bezug auf den Kompetenten Markut glaube er, daß die Technik, welcher dieser noch absolviert hat, für das Kassewesen wenig Wert habe. Außerdem stehe derselbe bereits im Alter von 33 Jahren und war sein früherer Beruf Sänger, er glaube deshalb, daß sich derselbe schwer in diesen Beruf hineinfinden werde. Er schließt sich dem Antrag des Herrn G.R. Mitter an.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2