2 zweite Hälfte September einzuberufen und noch immer keine Aussicht vorhanden ist, daß der schon so viele Monate fertige Wahlreformentwurf — welcher selbst den Mitgliedern der Rechts¬ sektion noch unbekannt ist — noch rechtzeitig der Sektion und dem Gemeinderate zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werde, damit der hohe Landtag noch in seiner Herbstsession dem Beschlusse des Steyrer Gemeinderates beitreten könne, drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, daß die Mehrheit des Ge¬ meinderates an einer Wahlreform kein Interesse mehr habe. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Bürgermeister folgende Anfragen: 1. Ist der Herr Bürgermeister in der Lage mitzuteilen, warum der schon so lange fertige Wahlreformentwurf noch immer nicht dem Gemeinderate, bezw. dessen I. Sektion vorgelegt wurde. 2. Ist der Herr Bürgermeister bereit, in den nächsten Tagen die Rechtssektion zur Beratung des ohnehin schon fertigen Entwurfes einzuberufen. 3. Ist der Herr Bürgermeister bereit, die Beratung des Wahlreformentwurfes derart zu beschleunigen, daß der Gemeinde¬ rat noch vor Eröffnung des oberösterr. Landtages in die Lage kommt, die schon so lange fällige Reform zu beschließen. 4. Ist der Herr Bürgermeister bereit, die Verantwortung dafür zu tragen, wenn der Gemeinderat nicht rechtzeitig vor Er¬ öffnung der Landtagssession über die Wahlreform beschließen kann und dadurch die Reform auf ein weiteres Jahr verschleppt wird. 5. Was gedenkt der Herr Bürgermeister zu tun, damit die Steyrer Gemeinde=Wahlreform, wie schon oft versprochen, noch im heurigen Landtag beschlossen werden könne. Steyr, am 24. August 1911. Franz Tribrunner, Josef Wokral, Ludwig Binderberger. G. Dantlgraber, Geehrter Herr Bürgermeister! Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Februar 1911 hat das Amt einen Entwurf einer Dienstinstruktion für die Mautner ausgearbeitet und in der Gemeinderatssitzung vom 28. April 1911 wurde über Antrag der 1. Sektion an der vor¬ her gültigen Dienstinstruktion in den §§ 8 und 12 der Dienst¬ instruktion für die Mautner Aenderungen bezw. Ergänzungen beschlossen. Mit diesem Beschluß sollte das Rechtsverhältnis zwischen Gefällsleiter und Mautner zugunsten der Letzteren verbessert werden. Dies ist jedoch nicht eingetreten, vielmehr ist das Rechts¬ verhältnis zwischen Gefällsleiter und Mautner nach dem Beschluß des Gemeinderates wieder verbösert worden. Die Gefertigten stellen sohin an den Herrn Bürgermeister folgende Anfragen: 1. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß der Gefälls¬ leiter Jöbstl den Mautnern eine neue „Erklärung und Ange¬ lobung der Dienstestreue“ zur Unterschrift vorgelegt hat. 2. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß diese neue „Erklärung und Angelobung der Dienstestreue“ weit härter, brutaler und drakonischer ist, als die alte, welche der Gemeinde¬ rat mit seinem Beschluß mildern wollte. 3. Ist dem Herrn Bürgermeister bekannt, daß die Unter¬ schrift der Mautner unter diese „Erklärung und Angelobung“ nur unter der Drohung mit der Entlassung erzwungen wurde. 4. Ist der Herr Bürgermeister bereit, darauf zu dringen, daß der Beschluß des Gemeinderates vom 28. April 1911 ein¬ gehalten werde, demnach den Mautnern eine Dienstinstruktion eingehändigt werde und diese „Erklärung und Angelobung“, die weder einen Arbeits= oder Dienstvertrag noch einen Diensteid zum Inhalte hat, beseitigt werde. 5. Ist der Herr Bürgermeister bereit, zu veranlassen, daß das Rechtsverhältnis zwischen Mautnern und Gesällsleiter da¬ durch geklärt werde, daß die Angelobung vom Dienstvertrag und der Dienstinstruktion getrennt werde und separate „Erklärungen“ und „Angelobungen“ unzulässig seien. 6. Ist endlich der Herr Bürgermeister bereit, dem Herrn Gefällsleiter Jöbstl begreiflich zu machen, daß er mit seiner den Mautnern zur Unterschrift und Stempelung vorgelegten „Er¬ klärung und Angelobung“ nicht im Sinne des Gemeinderats¬ beschlusses vom 28. April 1911 gehandelt habe und daß der Gemeinderat, indem er auf der Durchführung seines Beschlusses beharrt, verlangt, daß die nach dem Gemeinderatsbeschluß den Mautnern zur Unterschrift vorgelegte „Erklärung und Ange¬ lobung“ zurückgezogen und den Mautnern die hiefür eingehobene Stempelgebühr zurückgegeben werde. Steyr, am 24. August 1911. Franz Tribrunner, Josef Wokral, Gottlieb Dautlgraber, Ludwig Binderberger. Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß diese beiden Interpellationen in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zur Beantwortung gelangen werden. Weiters sei ein Antrag des Herrn G.=R. Friedrich Landsiedl, unterfertigt von mehreren Herren Gemeinde¬ räten, betreffs Veranstaltung einer Effekten=Lotterie zugunsten des Spitalbaufondes eingelangt. Dieser lautet: Eine Reihe von Korporationen, sowie einzelnen Wohl¬ täterinnen und Wohltätern haben durch Sammlungen, Veran¬ staltungen und Spenden ihre Heimat= und Nächstenliebe, ihren Gemeinsinn in edelster Weise betätigt und dem Spitalbaufonde namhafte Beträge zugeführt. Es erscheine mir unrecht, der geehrten Bewohnerschaft der Stadt allein die Kosten des Spitalbaues aufbringen lassen zu wollen. Die bisherige hochschätzbare Aufopferung derselben legt dem Gemeinderate die Verpflichtung auf, dem allgemeinen Wunsche nach baldigster Gereichung des Krankenhauses Rechnung zu tragen, sich den Bestrebungen der Bevölkerung anzuschließen und auch seinerseits zur Förderung des Spitalbaufondes - nach Möglichkeit ohne neuerliche Inanspruchnahme des Opfersinnes der Einheimischen — tatkräftigst beizutragen. In diesem Sinne beantrage ich: Der löbliche Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr wolle die Veranstaltung einer Effekten=Lotterie in größerem Maßstabe be¬ schließen und um deren Genehmigung beim hohen k. k. Finanz¬ Ministerium durch die Stadtgemeinde=Vorstehung einschreiten. Die benötigten Gewinste sind nach Möglichkeit bei Steyrer Ge¬ schäftsleuten anzukaufen. Steyr, am 23. August 1911. Friedrich Landsiedl. Otto Dunkl, Josef Huber jun., Wilhelm Denkmayr, Karl Wöhrer, Franz Lang, August Mitter, Paul Fendt, Franz Schwertfelner, Franz Kattner, Franz Aigner, Anton Kurz. Dieser Antrag wird der II. Sektion zur weiteren Behand¬ lung und Berichterstattung an den Gemeinderat überwiesen. Dem Herrn Bürgermeister wird sodann auf sein in der Sitzung vorgebrachtes Ansuchen hin ein Urlaub vom 14. bis 28. September l. J. gewährt. Mitteilungen. Der Herr Vorsitzende läßt durch Herrn Stadtrat Franz Gall folgende Mitteilungen erstatten: 1. Herr Karl Hörwertner, Hausbesitzer in Steyr, spricht im Namen aller am rechten Ennsufer wohnenden Parteien für den vom Gemeinderate der Stadt Steyr bewilligten und schon angebrachten Waschfloß den Dank aus. Zur Kenntnis genommen. — Z. 19.594/11. 2. Die Vorstehung der Bezirkskrankenkasse in Steyr dankt für die derselben bewilligte Subvention pro 1911 im Betrage von 100 K. — Zur Kenntnis. — Z. 21.492/11. Der Herr Vorsitzende geht sodann zur Erledigung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Karl Harant jun. 1. Personalien: a) Ansuchen eines Sicherheitswachmannes um definitive An¬ tellung; b) Besetzung der ausgeschriebenen Kasseamtspraktikantenstelle. 2 Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechtsverleihungen. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Bericht des Stadtphysikates betreffend Heran¬ bildung von Pflegepersonen für Kranke und Wöchne¬ rinnen. Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, um über diesen Gegenstand noch weitere Gutachten einholen zu können. 4. Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider betreffend Regulierung des Ennsflusses. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juli l. J. ist dieser Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Julius Gschaider bereits zur Verlesung gelangt und derselbe zur weiteren Be¬ handlung der 1. Sektion zugewiesen worden. Diese berichtet jetzt hierüber: Den gepflogenen Erhebungen zufolge erstreckt sich die der¬ zeitige Ennsregulierung in der Tat nur bis zur Neubrücke, bezw. ist in die derzeit in Ausführung begriffene Regulierung die Neubrücke als Endpunkt aufgenommen. Diese Begrenzung ist fragelos eine ganz willkürliche und es wäre offenbar natür¬ licher, wenn die Regulierung von Vornherein bis zur Stadt¬ grenze vorgenommen würde. Die Stadt hat fragelos ein Interesse daran, daß die Re¬ gulierung innerhalb ihres ganzen Gebietes erfolge und es dürfte für den Staat die verhältnismäßig kurze Strecke keine so wesent¬ liche Rolle spielen, als daß die Arbeiten nicht ohne Inanspruch¬ nahme der Stadt ausgeführt werden könnten. Es wird daher der Antrag gestellt: Der Gemeinderat beschließe: 1. Die hohe Regierung zu ersuchen, die Regulierung der Enns auch an der Flußstrecke von der Neubrücke bis zur oberen Stadtgrenze, und zwar an beiden Ennsufern durchzuführen. 2. Den Reichsratsabgeordneten der Stadt Steyr zu er¬ uchen, bei der Regierung die geeigneten Schritte zur Durch¬ führung dieser Regulierung zu unternehmen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 19.265/11. 5. Amtsbericht betrefend Abänderung der Sonn¬ tagsruhevorschriften für die Friseure. Derselbe lautet: Die Genossenschaft der Friseure 2c. in Steyr strebt an, die Bewilligung zu erhalten, am Sonntag den 24. Dezember 1911 statt von 6 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr von 6 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags im Geschäfte tätig sein zu können.
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