Herr G.R. Dantlgraber kann sich mit dem Sekt. Antrage insoferne nicht einverstanden erklären, da es nicht gerechtfertigt erscheint, daß von diesem Gesuchsteller eine Taxe gefordert wird, nachdem ein diesbezüglicher Gemeinderatsbeschluß darauf hinweist, daß die Verleihung des Bürgerrechtes eine Anerkennung für denjenigen sei, welcher 25 Jahre bei der Feuerwehr oder beim Bürgerkorps war. Es müsse § 5 der Gemeindestatuten für sämtliche Gesuchsteller gleichgehalten werden. Er stellt den Antrag, dem Gesuchsteller das Bürgerrecht taxfrei zu verleihen. Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß sich in einer solchen Angelegenheit bereits in der letzten G. R. Sitzung eine lebhafte Debatte entsponnen habe. Im Weiteren zitiert er einige Punkte aus dem G.R. Beschluß von 3. April 1908, wonach für die taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes eine verdienstvolle Tätigkeit um die Stadt Steyr z.B. bei der Bürgergarde oder Feuerwehr gefordert wird. Dies treffe jedoch bei dem Gesuchsteller nicht
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