petenten Markut diese Stelle verliehen werde. Außerdem könne derselbe später auch infolge seiner technischen Vorbildung im städt. Bauamte verwendet werden. Herr G. R. Landsidl stellt die Anfrage, an welchem Leiden der Kompetent Weinhauser laboriert, nachdem laut dem Berichte der Sektion ein Gesuchsteller an einer Krankheit leide infolgedessen derselbe überhaupt nicht in Berücksichtigung gezogen werden konnte. Es könne daher auch bei Weinhauser der Fall sein, daß er infolge seiner Krankheit den Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Herr G. R. Aigner wirft die Frage auf, warum in dieser Ausschreibung nicht eine Altersgrenze festgesetzt worden ist. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß eine solche vor Ausschreibung der Stelle nicht bestimmt worden ist. Herr G. R. Aigner bemerkt, daß hiedurch den Gesuchstellern ein weites Feld geboten ist zur Einreichung für derlei Stellen und halte er dies
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2