zu dem jährlichen Gesamterfordernis des in der Stadt Steyr zu errichtenden staatlich subventionierten Meisterateliers für Stahlschnitt für die Dauer dieser Anstalt einen jährlichen Subventionsbeitrag von 1250 K aus Gemeindemitteln bewilligt und angeordnet, daß dieser Beitrag ab 1. Jänner 1909 präliminarmäßig vorzusehen ist. Herr G. R. Langoth fragt an, ob diese Subvention auf einmal ausbezahlt werden muß und ob eine diesbezügliche Klausel in diesem G. R. Beschluß enthalten sei. hierauf Der Herr Vorsitzende verliest einen Bericht der Stadtbuchhaltung, worin diese mitteilt, daß der Beitrag für das Meisteratelier für Stahlschnitt seitens der Stadtgemeinde seit dem Jahre 1909 geleistet wird, und ist dieser Beitrag für das Jahr 1909 am 16. Februar 1909. 1910 5. 1910 1911 13. März 1911 ausbezahlt worden. Herr G. St. Langoth stellt nochmals eine
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