Herr G.R. Landsiedl schließt sich ebenfallt den Ausführungen des Herrn G.R. Lang, daß man bei Bürgerrechts-Verleihungen strenger vorgehen solle, an, indem diejenigen, welche das Bürgerrecht besitzen, Anspruch auf Stipendien und Pfründen haben und sei dies wiederum so gedacht, daß diese Unterstützungen an solche Gemeindeangehörige verliehen werden, welche für die Stadt Steyr in irgend einer Weise bereits etwas geleistet haben. Herr G. St. Wokral kann sich den Ausführungen der Herren Vorredner nicht anschließen. Wenn man so vorgehen wolle, wie die Herren Vorredner meinen, müßte der betreffende Paragraph im Gemeindestatute umgeändert werden. Er sei der Ansicht, daß diejenigen welche sich Verdienste um die Stadt Steyr erworben haben, das Bürgerrecht taxfrei verliehen werde, und von denjenigen, welche blos den vorgeschriebenen zehnjährigen Aufenthalt in Steyr nachweisen können und den sonstigen Bedingungen entsprechen eine diesbezügliche Taxe eingehoben werden soll.
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