2 3. Der Innerbergerstadel müßte mit Ausnahme der Parterre¬ räumlichkeiten als Magazin für die Augmentationsvorräte gegen eine jährliche Vergütung von 2800 K überlassen werden. 4. Das Fahrraddepot der Waffenfabrik beim Frachtenbahnhof müßte als Remise für Geschütze 2c. um jenen Preis bei¬ gestellt werden, den die Waffenfabrik dafür verlangt. (Ueberdies müßten die beiden unteren Geschosse verstärkt werden und es müßte in der 1. Etage eine Rampe her¬ gestellt werden, was alles auf Kosten der Stadtgemeinde erfolgen müßte.) 5. Die Stadtgemeinde hätte für die Unterbringung von im höchsten Falle 9 Unteroffizieren und von 12 Pferden außerhalb der Kaserne zu sorgen, beziehungsweise die Kosten hiefür zu tragen. Ueberdies müßte der für die Unterbringung der Maschinen¬ gewehrabteilung bei der Jägerkaserne projektierte Bau sofort zur Ausführung gelangen, weil die Unterbringung der schweren Haubitzdivision Nr. 14 und der Einjährig=Freiwilligenschule in der Artilleriekaserne selbst bei Erfüllung obiger Zugeständnisse nur dann möglich ist, wenn die Maschinengewehrabteilung aus der Artilleriekaserne hinauskommt. Um letzteres zu ermöglichen, müßte der Zubau bei der Jägerkaserne noch in diesem Jahre beziehbar hergestellt werden. Das hat aber zur Voraussetzung daß sich die Stadtgemeinde mit der für die Zubauten in der Jägerkaserne, welche 15.000 K kosten, entfallenden tarifmäßigen Vergütung von jährlich 640 K und der weiters zugestandenen Erhöhung des Mietzinses für den Exerzierplatz der Jägerkaserne um jährlich 300 K zufrieden gibt und auf die vom k. u. k. Reichskriegsministerialerlasse vom 12. Februar 1911, Abt. 11, r. 105, begehrte Verlängerung des Mietvertrages für den Jägerexerzierplatz auf weitere 10 Jahre, d. i. bis Ende 1924, mit dem Beisatze eingeht, daß sich die Stadtgemeinde vorbehält, gelegentlich der Verhandlung der weiteren Beistellung der Jäger¬ kaserne nach Ablauf der Belagsgarantie im Jahre 1914 auch die Vergütungsfrage für die Uebungsplätze bei der Jägerkaserne neu regeln zu können. Da bei Genehmigung dieser Zugeständnisse die Belastung der Stadtgemeinde Steyr auf das möglichst geringste Maß her¬ abgesetzt ist und dabei der indirekte Vorteil, welcher in der vor¬ übergehenden Vermehrung der Garnison und in der Erhaltung der Einjährig=Freiwilligenschule gelegen ist, ins Calcule gezogen werden muß, und da endlich von den Vertretern der Gemeinde bei der Kommission die Interessen der Stadtgemeindevorstehung mit allem Nachdrucke gewahrt worden sind, wolle der löbliche Gemeinderat die gemachten Zugeständnisse durch seine Genehmi¬ Franz Gall, Stadtrat m. p. gung ratifizieren. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, um die für die Stadt Steyr von großem Vorteil seiende Freiwilligenschule zu erhalten, die von den Vertretern der Gemeinde bei der Kommission am 9. März d. J. dem Reichskriegsministerium gemachten Zugeständnisse gegen die von der Heeresverwaltung hiefür zugestandenen Entschädigungen zu genehmigen. Herr G.=R. Landsiedl bemerkt, ob dieses Zugeständnis der Heeresverwaltung steuerfrei ist, nachdem es Militär=Ubika¬ tionen betrifft, und ob dies auch ausbedungen sei. Der Herr Vorsitzende erwidert hierauf, daß für diese Zwecke immer gesetzliche Steuerfreiheit ist. Ueberdies sei dies auch nicht Sache der Kommission. Herr G.=R. Tribrunner stellt die Anfrage, ob sich das überhaupt rentieren wird, nachdem es sich um ein Pro¬ visorium handelt, es könne das Provisorium ja auch nur zwei Jahre dauern. Der Herr Vorsitzende gibt auf diese Frage bekannt, daß dieses Provisorium für 3 Jahre bestimmt sei. Herr G.=R. Erb bemerkt hiezu, daß hier ein sehr schnelles und entschlossenes Handeln notwendig sei. In erster Linie habe es sich darum gehandelt, die Einjährig =Freiwilligenschule für Steyr zu erhalten, es sei dieses das Allerwichtigste an der ganzen Artilleriekaserne. In der Zuschrift des. Korpskommandos ist ge¬ sagt worden, wenn diese Haubitzendivision nicht untergebracht werden kann zugleich mit der Einjährig=Freiwilligenschule, so käme diese Schule für Steyr in Frage. Aus dieser Aeußerung des Kriegsministeriums und des Korpskommandos war zu ent¬ nehmen, daß wirklich eine große Gefahr wegen der Erhaltung der Einjährig =Freiwilligenschule drohe. Das wäre wohl ein großer Schaden für Steyr und kann ausgesprochen werden, daß wegen der Erhaltung dieser Schule vom Herrn Bürgermeister und den Kommissionsmitgliedern das möglichste Entgegenkommen zur Unterbringung der Haubitzendivision gemacht wurde. Außer¬ dem kommen im Ganzen noch 108 Mann und müssen auch die sferde untergebracht werden. Darum sei auch kommissioniert worden und danke er zugleich dem Herrn Bürgermeister, daß er es ermöglicht habe daß die Einjährig=Freiwilligenschule zugleich mit der Haubitzendivision untergebracht werden kann. Was die Frage des Herrn G.=R. Tribrunner anbelangt, wie lange diese Haubitzendivision in Steyr bleiben wird, könne man das nicht voraussagen, es kann das für längere oder kürzere Zeit sein. Die entstehenden Kosten seien ja auch durch das Hierbleiben der Schule reichlich hereingebracht, sowie auch durh die Zinse, welche vom Militärärar der Gemeinde bezahlt werden. Es ist ja möglich, daß nach Wegziehen dieser Haubitzendivision die Räum¬ lichkeiten vom Militär wieder ausgenützt werden und wurde ja auf Grund der Beratungen eine bindende Erklärung des Militär¬ ärars herbeizuführen gesucht, das die Verpflichtung enthält, daß die Schule für Steyr erhalten bleibe. Der Gang der Verhand¬ lungen aber hat es mit sich gebracht, daß es nicht möglich war, eine solche Erklärung des Militärärars herbeizuführen. So weit sich alles überblicken läßt, kommt Steyr ganz gut in dieser Sache aus, besonders auch von dem Standpunkte aus, daß für serner¬ hin die Hälfte der Einjährig Freiwilligenschule für Steyr er¬ halten bleibt. Er bitte, den Sektionsantrag anzunehmen, nach¬ dem nichts mehr geändert werden könne, weil es die Kommission so beschlossen habe. Der Sektionsantrag wird einstimmig angenommen. 4. Rekurse in Armensachen. a) Ueber den Rekurs der Eheleute Josef und Antonie Geh¬ brand gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 16. Jänner d. J. wegen verweigerter Unterstützung stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Rekurse keine Folge eben, den Akt jedoch zur weiteren Erhebung über die Erwerbs¬ ähigkeit der Rekurrenten und seinerzeitigen Antragstellung an den Armenrat zurückleiten. Wird einstimmig angenommen. — Z. 5483/11. b) Ueber den vorliegenden Rekurs des Johann Melber über den Beschluß des städt. Armenrates vom 13. Februar d. J., wo die Gewährung einer Unterstützung abgelehnt wurde, liegt folgender Sektionsantrag vor: Da dem Gesuchsteller Franz Melber ohnedies die Ver¬ orgung im Josef=Lazarethe offen steht, in welches zu begeben er sich aber beharrlich weigert, stellt die l. Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Rekurse des Franz Melber gegen die Entscheidung des städt. Armenrates vom 13. Februar d. J, Z. 4809, keine Folge gegeben. Wird einstimmig angenommen. — 4809/11. c) Ueber den vorliegenden Rekurs der Klara Rienner über den Beschluß des städt. Armenrates vom 13. Februar d. J., womit ihr Ansuchen um Gewährung einer Unterstützung abgelehnt wird, liegt folgender Sektionsantrag vor: Nachdem das gleiche Ansuchen mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. Jänner 1909 rechtskräftig abgewiesen wurde, sich seither die Verhältnisse in keiner Weise geändert haben, stellt die I. Sektion den Antrag, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Rekurse der Klara Rienner gegen die Entscheidung des tädt. Armenrates vom 13. Februar d. J, Z. 30.568, keine Folge gegeben. Wird einstimmig angenommen. — Z. 7431/11. 5. Beschlußfassung über einen zwischen der Stadt¬ gemeinde Steyr einerseits und dem gewesenen Bohrer¬ schmied Alois Hauser andererseits zu schließenden Ver¬ sorgungsvertrag. Der Herr Referent verliest folgenden Versorgungs=Vertrag, welcher zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und dem Herrn Alois Hauser, gewesener Bohrerschmied in Steyr, Mittere¬ gasse Nr. 11, andererseits abgeschlossen wurde, wie folgt: 1. Herr Alois Hauser übergibt von seinen Ersparnissen einen Betrag von 800 K (achthundert Kronen) an den Armen¬ fond der Stadt Steyr in das unbeschränkte Eigentum gegen dem, daß ihm die lebenslängliche Versorgung im Armenverpflegshause zuteil wird. 2. Die Stadtgemeindevorstehung Steyr als Verwalterin des Armenfondes Steyr übernimmt das von Alois Hauser angebotene Vermögen von 800 K für den Armenfond Steyr und verpflichtet sich, für diesen Betrag den Alois Hauser, solange er am Leben ist, vollständig zu versorgen, das heißt, ihm Unterstand und volle Verpflegung (Frühstück, Mittag= und Abendessen) im Armenverpflegshause zu ver¬ abfolgen und ihm auch im Erkrankungsfalle die notwendige Hilfe angedeihen zu lassen. 3. Das von Herrn Alois Hauser zum Zwecke seiner lebens¬ änglichen Versorgung im Armenverpflegshause der Stadt¬ gemeinde Steyr übergebene Vermögen per 800 K bleibt auch dann unbeschränktes Eigentum der Stadtgemeinde Steyr, wenn derselbe vor seinem Ableben freiwillig aus dem Armenhause austreten sollte. 4. Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der Ausfertigung in Wirksamkeit. Der Herr Referent stellt namens der Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es werde Alois Hauser gegen Erlag von 800 K zum Armenverpflegsfonde ins Armenverpflegshaus aufgenommen. Der Sektionsantrag wird einstimmig angenommen und der vorliegende Vertragsentwurf genehmigt. 6. Eingabe des Handelsgremiums Steyr um Auf¬ ebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Jänner 1911 betreffend Anbringung von Vorrichtungen zum Aufhängen und Auslegen von Waren vor Geschäften. Ueber die vorliegenden Eingaben des Handelsgremiums und der Handelsgenossenschaft stellt die Sektion den Antrag: Nachdem schon eine große Anzahl Geschäftsinhaber um die Bewilligung zur Anbringung von Vorrichtungen zum Auf¬ hängen und Auslegen von Waren vor Geschäften, bezw. um die Genehmigung von bereits bestehenden solchen Vorrichtungen angesucht haben, stellt die I. Sektion den Antrag:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2