Ratsprotokoll vom 24. Februar 1911

da aber Brenner zahlungsunfähig ist, der Gemeinde aber kaum Mittel zu Gebote stehen um zu ihrem Guthaben zu kommen stellt die Sektion den Antrag Antrag Es sei die Schuld Brenner im Betrage von K 324.98 nicht abzuschreiben resp. auf Erlassung der Zahlung nicht einzugehen, und zwar aus prinzipiellen Gründen, aber Exekutivschritte, da dieselben zwecklos erscheinen, gegen Brenner nicht mehr einzuleiten. Wird angenommen Z. 2087/11. 3. Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr. Zur Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr nach § 2 der Heimatgesetznovelle v. 5/12 1896 R.G.Bl. 222 werden beantragt. Franz Baumer Franz Brandner samt Frau Johann Bayr Anna Entinger Ludwig Gollnhuber Josef Hofer u. 4 Kinder Josef Hopf 1 Kind Johann Klaffenböck jun 1 Josef Kraft 1

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