4 schuldner das Verlangen nach Herabsetzung der Verzinsung von 4½% auf 4¼% stellen, dann aber mit Rücksicht auf den der¬ maligen Einlagenzinsfuß von 4% die zur Deckung der Regie¬ und Verwaltungsauslagen, sowie die zur Erreichung eines günstigen Verwaltungsüberschusses erforderliche Differenz von 2% zwischen dem Zinsfuß der elozierten Kapitalien und der eingelegten Gelder nicht aufgebracht werden könnte. Außerdem würde die Sparkasse durch die angesuchte Zins¬ fußherabsetzung einen Zinsenentgang von 5990 K 92 ¾ erleiden, wodurch das Jahreserträgnis der Sparkasse um diesen Betrag vermindert und die beteiligten Gemeinden, zu welchen auch die Stadtgemeinde Steyr gehört, entsprechend an ihren Anteilen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke verkürzt würden. Der Vorteil, den die Stadtgemeinde Steyr aus der ange¬ suchten Zinsfußherabsetzung hätte, würde demnach durch die Verminderung des Jahreserträgnisses ganz bedeutend paralisiert werden. Auf Grund dieser Erwägungen war der Sparkasseausschuß leider nicht in der Lage, dem Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr um Herabsetzung des Zinsfußes zu entsprechen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle die Zuschrift der Sparkasse Steyr zur Kenntnis nehmen und zugleich seine besondere Anerkennung für das seinerzeitige Entgegenkommen ausdrücken, da dasselbe mit Rücksicht auf die damaligen Verhältnisse ein günstiges war und es sei keine weitere Finanzierung durchzuführen, nachdem jetzt hiefür die allerungünstigsten Konjunkturen sind. Herr G.=R. Haller bemerkt hiezu, daß er damals in der Sitzung des Sparkasseausschusses anwesend und darüber erstaunt war, daß die Herren, welche in der Gemeinderats¬ itzung für dieses Ansuchen gestimmt haben, in der Sparkasse¬ ausschußsitzung dagegen stimmten; er überläßt es den Herren, darüber zu denken wie sie wollen. Herr G.=R. Tureck erwidert darauf, daß er wohl in der Gemeinderatssitzung dafür gestimmt habe, weil er damals nicht wußte, daß der Gemeinde bei der Aufnahme des Darlehens solche günstige Konzessionen gemacht wurden. Herr G.=R. Erb sagt, der Beschluß der Sparkasse sei für die Stadt Steyr sehr bedauerlich, den der Betrag von zirka 5000 K würde für Steyr außerordentlich in die Wagschale fallen. Das, was uns eben gesagt wurde, kann wenig erfreulich stimmen, da die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe nicht stichhältig seien. Es könne ja der Sparkasse nicht gleichgültig sein, ob die Stadtgemeinde oder ein Privater ein solches Ansuchen stellt, da die Stadtgemeinde auf Entgegenkommen der Sparkasse rechnen müsse, nachdem die Stadtgemeinde mit den anderen Gemeinden eine Garantie für sie ist und wäre schon aus diesem Grunde eine Nachgiebigkeit am Platze gewesen. Der Grund, daß durch die Ziußfußherabsetzung die Stadtgemeinde an ihrem Anteil an dem Jahreserträgnisse der Sparkasse ent¬ sprechend verkürzt und hiedurch der Vorteil, den die Stadt¬ gemeinde aus der Zinsfußherabsetzung hätte, ganz bedeutend paralisiert würde, sei wohl der denkbar schwächste und hätte die Sparkasse, wenn sie dies ziffermäßig ausdrücken hätte müssen, diesen Passus nicht aufgenommen. Ob die im Jahre 1902 be¬ willigte ½%ige jährliche Amortifation gegenüber der 1%igen eine besondere Begünstigung ist, bleibe dahingestellt. Diese Be¬ günstigung sei eine einseitige, von welcher die kommende Gene¬ ration nichts habe. Redner gibt zu, daß die jetzige Zeit sehr schlecht für eine andere Finanzierung sei, weil ja die aufzu¬ nehmenden Papiere außerordentlich tief stehen und man dabei 5 bis 6% darauf zahlen müßte. Er wünscht, daß in den Antrag das Wort „dermalen“ bezüglich einer anderen Finanzierung ein¬ gesetzt werde. Auf die Worte des Herrn G.=R. Haller zurück¬ kommend, bemerkt Herr G.=R. Erb noch, daß die vom Ge¬ meinderate in den Sparkasseausschuß entsendeten Vertreter in erster Linie die Interessen der Gemeinde zu vertreten gehabt hätten und war deshalb auch der Meinung, daß diejenigen Herren, welche in der bezüglichen Gemeinderatssitzung dafür ge¬ stimmt haben, sich auch in der Sparkasseausschußsitzung ganz energisch für dieses Ansuchen einsetzen werden. In diesem Falle wären ja nur zwei Möglichkeiten vorhanden gewesen; entweder erreichen die Vertreter der Stadt die angesuchte Ermäßigung, dann haben sie einen Erfolg gehabt und der Stadt 5000 A ge¬ rettet, ohne daß der Sparkasse dabei ein Schaden erwachsen wäre, oder, hätten sie dies nicht erreicht, so hätten sie wenigstens ihre Pflicht getan, nämlich die Stadtgemeinde energisch vertreten. Es müsse wirklich befremden, daß die Herren die energische Ver¬ tretung der Stadt nicht in die Hand genommen haben. Redner bringt die Ueberzeugung zum Ausdrucke, daß im Falle die Herren Vertreter energisch gearbeitet hätten, es möglich gewesen wäre, eine günstige Erledigung des Ansuchens zu erreichen. Es sei aber nur Herr G.=R. Haller in der Sparkassesitzung gegen den Sparkasseausschußantrag gewesen. Herr Vizebürgermeister Köstler erwidert darauf, daß es unrichtig sei, daß hiedurch für die Gemeinde ein Betrag von 5000 K ausfalle, wenn man richtig rechne, würde es sich um zirka 3000 K handeln. Weiters sei es unrichtig, daß sämtliche Herren Stadtvertreter im Sparkasseausschuß dagegen gestimmt hätten. Er betont weiters noch, daß sich in der Sparkasse für eine Sache, für welche die Landgemeindenvertreter nicht sind, gar nichts machen läßt, da sie sowohl im Ausschusse als in der Direktion in der Majorität sind. Hierauf ergreift Herr G.=R. Erb bezüglich der vom Herrn Vorredner erfolgten Richtigstellung des Betrages, sowie der Be¬ hauptung, daß nicht sämtliche Stadtvertreter gegen den Spar¬ kassebeschluß gestimmt hätten, nochmals das Wort, worauf der Sektionsantrag unter Hineinsetzung des Wortes „dermalen“, so daß es zu heißen hat: . . . . dermalen keine weitere Finan¬ zierung ., welche Ergänzung nach der Aeußerung des Herrn Bürgermeisters ohnehin im Sinne des Sektionsantrages gelegen sei, angenommen wird. — Z. 30.969/10. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 18. Kostenvoranschlag für die Niveanregulierung n der Garstenstraße. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Die III. Sektion hat sich mit dieser Angelegenheit ein¬ gehend befaßt und an Ort und Stelle Beratungen gepflogen und ist dabei zur Ansicht gekommen, daß mit dem von der Firma Josef Reithoffers Söhne freundlichst zur Verfügung gestellten 800 m5 Erdmaterial keine nennenswerte Verbesserung geschaffen werden kann, welche im Verhältnisse zu den Kosten stünde, denn, um etwas zu erreichen, gehört mindestens 1400 m3 Material dazu. Die Sektion beantragt daher, der Gemeinderat wolle be¬ schließen, an die Firma Reithoffer das Ersuchen zu stellen, daß sie das bereits vorhandene Erdmaterial auf ihren Grundstücken solange lagern läßt, bis die Gemeinde in den Besitz des noch abgängigen Materiales gelangt. Wird angenommen. — Z. 31.102/10. 19. Ansuchen um Wiederverpachtung von Flader¬ gutgründen. Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dem Gesuchsteller Josef Schreiberhuber, Besitzer des Kegelmayrgutes in Gründberg, die von demselben bisher gepachteten Grundparzellen im Gesamt¬ ausmaße von 9 Joch 1270 □° aus den Fladergutgründen um den jährlichen Pachtbetrag von 313 K 40 k und unter den bis¬ herigen Bedingungen wieder auf 6 Jahre zu verpachten. Herr G.=R. August Mitter stellt die Anfrage, warum dieser Punkt, Verpachtung von Fladergutgründen, schon wieder¬ holt in den Gemeinderat kommt und ob sich diese Ansuchen nicht in einer Sitzung gemeinsam erledigen lassen würden. Der Herr Vorsitzende gibt dem Herrn G.=R. Mitter bekannt, daß das vorliegende Ansuchen wohl mit den früheren Gesuchen gleichzeitig erledigt hätte werden können, wenn Schreiber¬ huber das Gesuch rechtzeitig eingebracht hätte. Der Genannte mußte nämlich nochmals dazu aufgefordert werden. Der Sektionsantrag wird sodann angenommen. — Zahl 31.454/10. 20. Eingabe der Leitung der Mädchenvolksschule in der Aichetgasse um Einleitung der Gasbeleuchtung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle die angesuchte Verlängerung der Gasleitung in der Mädchenvolksschule in der Aichetgasse, und zwar im Vorhaus und auf den beiden Stiegen je eine Flamme bewilligen, jedoch auf eine Einleitung in die Küche des Herrn Schulleiters aus prinzipiellen Gründen nicht eingehen. Bei dieser Gelegenheit kommt Herr G.=R. Friedrich Landsiedl auf eine bei der Präliminarberatung gegebene Anregung zu sprechen. Er meint nämlich, daß man anstatt des für die Unterbringung einer Klasse dieser Schule in einem nicht der Gemeinde eigentümlichen Hause zu zahlenden Mietzinses von 400 K jährlich vielleicht einen Anbau an diese Schule welcher um ein kleineres als das dem Mietzinse entsprechende Kapital von 9000 K hergestellt werden könnte, und regt daher an, daß das Stadtbauamt beauftragt werde, diese Frage zu tudieren, auf welche Weise und mit welchen Kosten ein Anbau durchgeführt werden könnte Herr G.=R. Laugoth stellt zum Sektionsantrage noch den Zusatzantrag, daß der Gemeinderat nichts dagegen hat, wenn der Herr Gesuchsteller sich das Gas auf eigene Kosten in die Küche leiten läßt und wegen Vergütung des verbrauchten Gases ein Abkommen mit der Gemeinde getroffen wird. Hierauf wird der Sektionsantrag und der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Langoth angenommen. — Z. 31.201/10. 21. Verpachtung des städtischen Haft= und Lände¬ gefälles. Ueber Antrag der Sektion wird dem bisherigen Pächter Herrn Rudolf Huber über sein Ansuchen das städtische Haft¬ und Ländegefälle um den jährlichen Pachtzins von 60 K und unter den bisherigen Bedingungen auf 3 Jahre, d. i. bis Ende 1913, wieder verpachtet. — Z. 2646/11. 22. Beschlußfassung wegen Krankenversicherung der bei der Stadtgemeinde Steyr zur Reinigung der Schulen 2c. vorübergehend verwendeten Weiber. Ueber Sektionsantrag wird beschlossen, die bei der Stadt¬ gemeinde zur Reinigung der Schulen 2c. vorübergehend ver¬ wendeten Weiber bei der Allg. Arbeiter=Kranken= und Unter¬ stützungskasse um den beiläufigen jährlichen Betrag von 63 K zu versichern, jedoch den betreffenden Weibern für die Kranken¬ kassebeiträge keine Abzüge zu machen. — Z. 32.038/10. Antrag des Spitalbau=Komitees. err Vizebürgermeister Leopold Köstler berichtet über den Belegraum, sowie über die approximative Kostenberechnung für das neu zu erbauende Krankenhaus. Weiters gibt er be¬ kannt, daß das Spitalbaukomitee in seiner Sitzung am 5. Jänner 1911 das vom Herrn Ingenieur Schimitzek auf beiläufig 170 Betten Belegraum restringierte generelle Projekt für ein neues Krankenhaus in Steyr genau durchgesehen und beraten hat und
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