Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1911

3 Dieser Journalabschluß, der von den Herren Gemeinde¬ räten Landsiedl und Reisinger geprüft und richtig befunden wurde, wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. — Z. 2185/11. 10. Antrag des Gemeinderates Herrn Friedrich Landsiedl auf Aenderung der Instruktion für die städt. Rechnungskanzlei und Einführung eines Präliminar¬ Kontrollbuches. Es hätte diese Instruktion künftig zu lauten: Wirkungskreis der Rechnungskanzlei: Subrubriken. Die Führung des C. Die Prüfung Präliminar=Kontrollbuches, mit Ausnahme der Ausgabe¬ Rubriken IV, XI und XVI, für welches ein solches Kontroll¬ buch von Seite des Stadtbauamtes zu führen ist. Zahlungsaufträge. Die Ein¬ F. Die Vorschreibung.... mahnung der rückständigen Umlagen und Zinsheller. Prüfung und Verbuchung Das Journal der Stadtkasse ist kontiert spätestens am 15. des folgenden Monates der Finanzsektion zur Revision und Berichterstattung an den Gemeinderat fertig zur Ver¬ ügung zu stellen, mit Ausnahme des Monates Dezember, der spätestens mit 26. Jänner abzuschließen und bis 10. Fe¬ bruar vorzulegen ist. Rechnungs-Abschluß: .. Fonde Auf Grund der geprüften Journale und Anstalten anzufertigen und bis Ende März des auf das Gegenstandsjahr folgenden Jahres in Vorlage zu bringen, wenn die Rechnungen der Geschäftsleute rechtzeitig eingehen. Rückständige Rechnungen sind nachdrücklich einzu¬ fordern, wozu in den Aemtern die entsprechenden Vormer¬ kungen über die ausgegebenen Bestellungen und erfolgten Fakturierungen zu führen sind. Sobald der Rechnungsabschluß des Gemeindehaus¬ haltes fertiggestellt ist, hat ihn die Stadtbuchhaltung unver¬ züglich zur Beratung in der Finanzsektion vorzulegen; so¬ bald die übrigen Abschlüsse (Fonde 2c.) fertiggestellt sind, hat die Stadtbuchhaltung auch diese sogleich vorzulegen. Einmahnung: Die rückständigen Umlagen und Zinsheller sind am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember jeden Jahres einzumahnen und bei Nichteingang am 16. der¬ selben Monate zu urgieren. Skontro: ...... nachgewiesen Aus diesen Hauptbüchern. werden kann. Das Skontro ist, laufend geführt, der Finanz¬ sektion in jeder Sitzung vorzulegen. Präsiminar-Kontrollbuch: In selbem sind — entsprechend den Rubriken und Subrubriken des Präliminares — die präliminierten Be¬ träge anzuführen, die ausgegebenen Bestellungen nach Gegen¬ stand und voraussichtlichem oder akkordiertem Kostenbetrage owie deren Abstattung einzustellen und die seitens des Ge¬ meinderates oder dessen Sektionen beschlossenen Arbeits¬ oder Lieferungsvergebungen vorzumerken, so daß stets zu ersehen ist, wie weit der präliminierte Betrag schon in An¬ spruch genommen wurde und welche Beträge davon noch zu bezahlen sind. Für die Ausgabe=Rubriken IV, XI und XVI ist dieses Kontrollbuch seitens des Stadtbauamtes laufend zu führen. Die Sektion empfiehlt die abgeänderten Instruktionspunkte zur Annahme. Herr G.=R. Landsiedl ergreift zu seinem Antrage das Wort und führt aus, daß im Vorjahre die Kasse=Instruktion ge¬ ändert wurde, und wie ihm von berufener Seite mitgeteilt wurde, funktioniert dieselbe ganz gut. Er ersucht daher, auch diesem An¬ trage zuzustimmen, da ja die Instruktion damit nicht umge¬ toßen, sondern nur der Geschäftsgang beschleunigt wird. Redner betont, daß es leider bei einigen Geschäftsleuten usuell sei, die Rechnungen 2 bis 3 Monate nach Jahresschluß einzubringen welcher Vorgang die Fertigstellung des Rechnungsabschlusses ver¬ zögert. Er spricht daher den Wunsch aus, daß von den Geschäfts¬ leuten die Rechnungen rechtzeitig eingebracht werden, was ja auch im Interesse derselben gelegen sei. Der Antrag wird angenommen. — Z. 24.324/10. 11. Mautabfindungsansuchen des Herrn Max Baron Imhof. Ueber Antrag der Sektion wird dem Herrn Gesuchsteller das Mautgefällsabfindungspauschale von 150 K auf 100 K pro 1911 herabgemindert. — Z. 31.756/10. 12. Beschlußfassung über die Ausschreibung des Stadttheaters für die nächste Saison. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Der Gemeinderat wolle über das Ansuchen des dermaligen Theaterdirektors Anton Rollett, das Stadttheater zur Vergebung nicht auszuschreiben, sondern dasselbe unter den bisherigen Pachtbedingungen, jedoch mit Ausschluß der außerordentlichen Beitragsleistung pro Saison 1910/11, für die Saison 1911/12 dem Gesuchsteller Herrn Anton Rollett wieder zu überlassen, da das theaterbesuchende Publikum mit dessen Leistungen zufrieden ist. Herr G.=N. Stalzer ist mit diesem Antrage vollkommen einverstanden, beantragt jedoch weiters, dem Herrn Theater¬ direktor Rollett nahezulegen, daß das Theater in allen seinen Räumen geheizt werde, nachdem dies nicht immer geschehe und daß ferner die Vorstellungen pünktlich zu der am Theaterzettel angegebenen Zeit beginnen, was heuer nicht der Fall war, da oft um 15 bis 20 Minuten später angefangen wurde. Herr G.=R. Tribrunner unterstützt gleichfalls den Antrag, nur möchte er den Passus mit Ausschluß der außer¬ ordentlichen Beitragsleistung pro Saison 1910/11“ weggelassen wissen, da man damit dem Theaterdirektor den Weg zu einem Ansuchen um Erhöhung der Subvention abschneiden würde. Herr G.=R. Langoth bemerkt dazu, daß dieser Passus wohl zu bleiben hätte, da sonst der Theaterdirektor Herr Rollett meinen könnte, daß ihm die erhöhte Subvention auch zukommt. Herr Bürgermeister Lang betont, daß dem Herrn Theater¬ direktor durch diesen Passus nicht benommen wird, wieder an¬ zusuchen. Sohin wird der Antrag augenommen. — Z. 2952,11. 13. Entscheidung über das Ansuchen des Herrn Alois Kern um käufliche Ueberlassung des der Stadt eigentümlichen Hauses Nr. 14 in der Kollergafse. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle das Anbot des Käufers Alois Kern per 3600 K für das der Gemeinde gehörige Haus Nr. 14 in der Kollergasse annehmen, und zwar unter der Bedingung, daß der Käufer den vollen Betrag per 3600 K sofort bar er¬ legt. Der Herr Bürgermeister wäre zu ermächtigen, die weiteren Kaufsabschlüsse durchzuführen. Wird angenommen. — Z. 150/11. 14. Bericht des Stadtkasseamtes über das Erträgnis der Hundesteuer pro 1910. Der Erlös beträgt für 426 Stück Marken à 10 K= 4260 K, für 3 Stück halbjährige Marken à 5 K = 15 K, zu¬ sammen 4275 K, und ergibt sich gegenüber dem Vorjahre ein Rückgang um 185 K an Hundesteuer. Ueber Antrag der Sektion wird dieser Bericht zur Kenntnis genommen. — Z. 30.985/10. 15. Bericht des Stadtkasseamtessüber das Ergebnis der diesjährigen Armensubskription. Das Ergebnis beträgt 3353 K 62 k und ist gegenüber dem Vorjahre ein Rückgang von 398 K 73 k zu verzeichnen. Wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. Z. 28.926/10. 16. Subventionsansuchen. Ueber Antrag der Sektion wird über gestelltes Ansuchen bewilligt: Dem Unterstützungsverein Deutscher Hochschüler aus Ober¬ österreich in Wien eine Subvention von 20 K für das Jahr 1911. — Z. 1985/11. b) Dem Verein zur Unterstützung Deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Prag für das Jahr 1911 eine Subven¬ tion von 10 K. — Z. 2722/11. c) Der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr an das Komitee der Schülerlade die bisherige Subvention per 200 K auch für das Jahr 1911. — Z. 31.741/10. d) Dem Verein „Südmark“ in Graz im Wege der Ortsgruppe die bisherige Subvention per 40 K für das Jahr 1911. — Z. 2497/11 Mangels an verfügbaren Mitteln werden die Subventions¬ ansuchen des Komitees zur Errichtung eines Dr. Karl Lueger¬ Denkmals, der Deutschen Kanzlei in Düsseldorf und des Kirchen¬ bauvereines in Wigstadtl abgewiesen. 17. Zuschrift der Sparkasse Steyr betreffend das Ansuchen um Herabsetzung des Zinsfußes von den Ge¬ meindeanlehen bei der Steyrer Sparkasse. Ueber das auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. Dezember 1910 an die Sparkasse Steyr gerichtete Ansuchen um Herabsetzung des Zinsfußes von den drei Gemeindeanlehen bei der Sparkasse Steyr im restlichen Betrage von 2,396.363 K 19 k von 4¼ auf 4¼% hat die Sparkasse mitgeteilt, daß laut Beschluß des Sparkasseausschusses vom 7. Dezember 1910, welcher im Sinne des § 45, Absatz 3, der Statuten zur Erledigung dieser Angelegenheit berufen erscheint, diesem Ansuchen der Stadt¬ gemeinde Steyr keine Folge gegeben werden konnte. Die Sparkasse hat ohnedies bei Abschluß der bezüglichen Darlehensverträge der Stadtgemeinde Steyr ganz besondere Be¬ günstigungen eingeräumt, indem derselben die Unaufkündbarkeit der Darlehen bis zur vollständigen Abzahlung zugestanden wurde, während die Stadtgemeinde Steyr das Recht der halbjährigen Kündigung erhielt. Weiter ist der Stadtgemeinde Steyr ohne Rücksicht auf die jeweilige Höhe des Zinsfußes ein fixer Zinsfuß von 4½% zu einer Zeit bewilligt worden, wo die anderen Hypthekarschuldner die Sparkassedarlehen mit 5% zu verzinsen hatten, und diese Zeiten der Zinsfußerhöhung auf 4¾ eventuell 5% könnten wieder eintreten. Endlich ist der Stadtgemeinde Steyr anstatt der für alle Hypothekarschuldner bestimmten 1%igen jährlichen Amortisation der Darlehen für die ganze Dauer der Gemeindeschuld an die Sparkasse eine ½%ige jährliche Amortisation — somit eine doppelte Dauer der Abzahlung — konzediert worden Dazu kommt noch, daß der heute eingeführte Zinsfuß für alle elozierten Sparkassedarlehen 4½% beträgt und daher eine solche besondere Begünstignug der Stadtgemeinde Steyr begrün¬ dete Veranlassung geben würde, daß alle anderen Hypothekar¬

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