Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1911

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 27. Jänner 1911. Tages=Ordnung: Mitteilungen. Sektion. (Sektionssitzung Montag den 23. Jänner um 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich). Personalien. 2. (Vertranlich). Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechtsverleihung. 3 Beschlußfassung über den Statthaltereierlaß wegen Uebernahme des Vereinsvermögens des zu gründenden Lyzeal¬ vereines im Falle der Auflösung desselben. 4. Amtsbericht betreffend das Verbot des Aufstellens von Stockerln und anderen Vorkehrungen zum Auslegen und Auf¬ hängen von Waren vor den Geschäften im Stadtgebiete. 5. Eingabe des Vereines der staatlichen Kanzleioffizianten und Kanzleigehilfen in Linz um Mitwirkung zur gesetzlichen Regelung ihres Dienstverhältnisses. 6. Rekurse in Armenangelegenheiten. 7. Provisorische Uebertragung des Wächterdienstes am Taborturme. 8. Ansuchen der Mautner um Erhöhung ihrer Bezüge und vertragsmäßige Anstellung. II. Sektion. (Sektionssitzung Dienstag den 24. Jänner um 3 Uhr nachmittags.) 9. Kassajournalabschluß pro November 1910. 10. Antrag des Gemeinderates Herrn Friedrich Landsiedl auf Aenderung der Instruktion für die städt. Rechnungskanzlei und Einführung eines Präliminarkontrollbuches. 11. Mautabfindungsansuchen des Herrn Max Baron Imhof. 12. Beschlußfassung über die Ausschreibung des Stadt¬ theaters für die nächste Saison. 13. Entscheidung über das Ansuchen des Herrn Alois Kern um käufliche Ueberlassung des der Stadt eigentümlichen Hauses Nr. 14 in der Kollergasse. 14. Bericht des Stadtkassaamtes über den Ertrag der Hundesteuer pro 1910. 15. Bericht des Stadtkassaamtes über das Ergebnis der diesjährigen Armensubskription. 16. Subventionsgesuch. 17. Zuschrift der Sparkassa Steyr betreffend das Ansuchen um Herabsetzung des Zinsfußes von den Gemeindeanlehen bei der Steyrer Sparkassa. III. Sektion. (Sektionssitzung Mittwoch den 25. Jänner um 3 Uhr nachmittags.) 18. Kostenvoranschlag für die Niveauregulierung in der Garstenerstraße. 19. Ansuchen um Wiederverpachtung von Fladergutgründen. 20. Eingabe der Leitung der Mädchenvolksschule in der Aichetgasse um Einleitung der Gasbeleuchtung. 21. Verpachtung des städtischen Haft= und Ländegefälles. 22. Beschlußfassung wegen Krankenversicherung der bei der Stadtgemeinde Steyr zur Reinigung der Schulen 2c. vorüber¬ gehend verwendeten Weiber. Antrag des Spi'albaukomitees. VI. Sektion. (Sektionssitzung Donnerstag den 26. Jänner um 3 Uhr nachmittags.) 23. Verleihung einer Pacherpfründe. 24. Verleihung von Pacherstiftungen. 25. Verleihung zweier Fachschulstipendien. 26. Gesuch des Josef Schanofsky um eine Unterstützung aus der bestandenen Gremialkrankenkassa. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vize=Bürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Ludwig Binderberger, Gottlieb Dantlgraber, Wilhelm Denkmayr, Leopold Erb, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Huber, Johann Kollmann, Friedrich Landsiedl, Josef Langoth, Hanns Millner, August Mitter, Viktor Ortler, Ludwig Rei¬ singer, Johann Rotter, Gustav Stalzer, Peter Steinhuber, Franz Tribrunner und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städtischer Adjunkt Herr Johann Bayer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte Franz Nothhaft, Ferdinand Reitter, Otto Schönauer, Rudolf Sommer¬ huber, Viktor Stigler und Karl Wöhrer. Der Herr Vorsitzende begrüßt die Herren Gemeinderäte, konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 5 Min. nachmittags für eröffnet. Zu Verisikatoren dieses Protokolls werden die Herren Gemeinderäte Leopold Köstler und Ludwig Binderberger gewählt. Mitteilungen. Herr Stadtrat Franz Gall erstattet folgende Mitteilungen: I. Der oberösterr. Landesausschuß genehmigte den Beschluß des Gemeinderates vom 2. Dezember 1910, womit zum Behufe der Deckung des Abganges für das Jahr 1911 nachstehende Ab¬ gaben beschlossen wurden: 1. Die Einhebung einer 80%igen Umlage auf die direkten ärarischen Steuern, mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer. 2. Die Einhebung einer Verbrauchsumlage von 4 K auf jeden Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten. 3. Die Einhebung einer Verbrauchsumlage von 2 K für jeden im Stadtgebiete Steyr verbrauchten Hektoliter Bier, ohne. Rücksicht auf die Gradhältigkeit desselben, da eine anderweitige Bedeckung der diesfalls vorgesehenen Einnahmen nicht vor¬ handen ist. 4. Die Einhebung eines 30%igen Zuschlages zur Ver¬ zehrungssteuer von Wein, Obstmost und Fleisch. 5. Die Einhebung einer 4=, 7= und 10%igen Auflage von Mietzinsen, bezw. Mietwerten, und zwar bis 200 K 4%, bis 400 K 7% und über 400 K 10%. Zur Einhebung der Bierumlage hat die k. k. Statthalterei die Zustimmung gegeben. — Z. 2671/11. Wird zur Kenntnis genommen. II. In Erledigung des Ansuchens der Stadtgemeinde Steyr vom 20. Juli 1910, Z. 15.737, betreffend Ausgestaltung des Hochwassernachrichtendienstes, hat die k. k. Statthalterei anher mitgeteilt, daß infolge der Errichtung des Hochwassermelde¬ telephons über Auftrag des k. k. hydrographischen Zentralbureaus in Wien bei der Landesabteilung Linz eine neue Vorschrift für den Hochwassernachrichtendienst in Ausarbeitung begriffen ist, in der die von der Stadtgemeinde geäußerten Wünsche bereits be¬ rücksichtigt erscheinen. Die Verbesserungen des Nachrichtendienstes an der Enns bestehen in der Einführung von telegraphischen Berichten der Ombrometerstation Spital am Pyhrn, der Pegelstationen Klein¬ reifling und Klaus. Es werden also bei der k. k. Bauabteilung Steyr in Zukunft außer den Nachrichten aus Großreifling auch solche aus den drei genannten Stationen einlangen. Um auch zur Nachtzeit, wenn die Staatstelegraphenämter keinen Dienst halten, Meldungen erhalten zu können, wird in die neue Vorschrift die Bestimmung aufgenommen, daß bei Nacht in besonders dringlichen Fällen die Wasserstandstelegramme am Betriebstelegraphen der k. k. Staatsbahnen weiter gegeben werden. Die neuen Meldestationen sind bereis beauftragt, noch vor Erscheinen der erwähnten neuen Vorschrift bei dem nächsten Hochwasser mit den Meldungen zu beginnen. Ungeachtet dieser Verfügung wird es im Hinblick auf die Hochwasserbenachrichtigung ungünstige örtliche Lage des Stadt¬ gebietes bei dem außerordentlich raschen und in der ganzen Flußstrecke gleichzeitig beginnenden Flutwellenverlaufe ratsam erscheinen, bei gefährlichen Witterungslagen trotz des Nachrichten¬ dienstes eine erhöhte Aufmerksamkeit den Schwankungen des Ennswasserspiegels zu widmen. Dieser Erlaß wird zur Kenntuis genommen und hierüber die Befriedigung ausgedrückt, da hiermit den vom Gemeinderate in der Sitzung am 15. Juli 1910 ausgesprochenen Wünschen Rechnung getragen wird. — Z. 2506/11. III. Auf das in Angelegenheit der Wiedereinführung er¬ mäßigter Fahrkarten nach Steyr an die Steyrtalbahn=Direktion gerichtete Ansuchen hat dieselbe anher mitgeteilt, daß die Steyr¬

2 talbahn=Gesellschaft zufolge einstimmigen Beschlusses des Ver¬ waltungsrates aus den einer löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung mit hierseitigem Schreiben Nr. 748 vom 3. September 1910 bereits bekanntgegebenen Gründen nicht in der Lage ist, die im Jahre 1902 durch eine längere Periode mit negativem Erfolge aufgelegten ermäßigten Fahrkarten für Fahrten nach Steyr wieder einzuführen. Die Herstellung günstiger Zugsanschlüsse in den Ueber¬ gangsstationen Klaus und Bad Hall betreffend, teilen wir mit, daß wir schon im eigensten Interesse nach wie vor bemüht sein werden, im Rahmen der Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens möglichst günstige Zugsverbindungen zu schaffen, wobei wir je¬ doch bemerken müssen, daß die Herstellung der Zugsanschlüsse in den genannten Stationen ganz wesentlich von den Anschlußver¬ hältnissen der k. k. österreichischen Staatsbahnen abhängt, auf deren Gestaltung uns leider eine Einflußnahme nicht zusteht. Zur Kenntnis. — Z. 2499/11. V. Der k. k. Stadtschulrat hat auf die Note der Stadt¬ gemeinde Steyr betreffend Errichtung der vierten Bürgerschul klasse bekanntgegeben, daß in seiner Sitzung am 10. Jänner 1911 beschlossen wurde, durch die Direktion der Knabenbürger¬ schule Erhebungen zu pflegen, welche Besucherzahl seitens der absolvierten Bürgerschüler für eine vierte Bürgerschulklasse zu erwarten ist. Nach Abschluß dieser Erhebungen wird das Weitere veranlaßt werden. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 1855/11. V. Dem vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung vom 18. November 1910 für das St. Anna=Benefizium in Vor¬ schlag gebrachten Bewerber Hochw. Herrn Rudolf Hager wurde laut Erlaß der k. k. oberöst. Statthalterei dieses Benefizium vom bischöflichen Ordinariate Linz am 29. Dezember 1910 kanonisch verliehen. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 2232/11. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Franz Lang teilt noch mit, daß das Approvisionierungskomitee in seiner Sitzung am 9. Jänner 1910 beschlossen hat, das Offert über die Liefe¬ rung von argentinischen Fleisch anzunehmen, daß die hiesigen Fleischhauer sich bereit erklärt haben, die bestellten 5000 Kilo¬ gramm Fleisch zur Ausschrottung zu übernehmen. Die Fleisch¬ hauer haben auch bereits eine Kaution erlegt, dieselbe wurde als Angabe abgeschickt und wird das Fleisch in der zweiten Hälfte Februar einlangen. Herr Bürgermeister Franz Lang ibt weiters bekannt, daß er an der am 16. Jänner 1911 in Wien stattgefundenen konstituierenden Generalversammlung der Einkaufs= und Studiengesellschaft für städtische Fleischversorgung, reg. Genossenschaft m. b. H., teilgenommen habe, bei welcher die Statutengenehmigung und die Wahlen auf ein Jahr erfolgten. Eine Beitrittserklärung habe er noch nicht abgegeben, da ja auch nach Ansicht des Approvisionierungskomitees vorerst noch der Erfolg der Fleischsendung abzuwarten ist. Der Herr Bürgermeister hält die Herren Gemeinderäte mit dem Vorgesagten einverstanden und geht nun zur Erledi¬ gung der Tagesordnung über. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Hanns Millner. 1. Personalien. 2. Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechtsverleihung. Diese Punkte werden vertraulich behandelt. 3. Beschlußfassung über den Statthalterei=Erlaß wegen Uebernahme des Vereinsvermögens des zu grün¬ denden Lyzealvereines im Falle der Auflösung desselben. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Der Gemeinderat wolle beschließen, im Falle der Auf¬ lösung des Lyzealvereines in Steyr unter Entsprechung der Be¬ stimmungen des § 13 der Vereinsstatuten das etwaige Vereins¬ vermögen zu übernehmen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 31.681/10. 4. Amtsbericht betreffend das Verbot des Auf¬ stellens von Stockerln und anderen Vorkehrungen zum Auslegen und Aufhängen von Waren vor den Ge¬ schäften im Stadtgebiete. Um den laut vorliegendem Amtsberichte sich fortwährend ergebenden Anständen für künftighin möglichst abzuhelfen und auch die Reibereien der Parteien hintanzuhalten und endlich in Berücksichtigung des § 10 der Sicherheits= und Straßenpolizei¬ ordnung für die Stadt Steyr stellt die Sektion den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, daß alle jene Geschäftsleute, welche vor ihrem Geschäfte auf öffentlichem Grunde Vorrichtungen zum Warenauslegen dermalen schon angebracht haben oder fürderhin anbringen wollen, an den Gemeinderat ein neuer¬ liches diesbezügliches Ansuchen zu stellen haben, über welches nach vorhergegangener Lokalaugenscheinnahme durch die III. Sektion und sonach auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses den Gesuchstellern die Bewilligung zur Anbringung besagter Vorrichtungen erteilt werden könnte. Herr G.=R. Tribrunner betont, daß das Aufstellen von Stockerln eine alte Gepflogenheit sei und meint, daß das Amt durch die Annahme vorstehenden Antrages nur noch mehr in dieser Angelegenheit beschäftigt würde; es sollte nur in den einzelnen Fällen, wo Beschwerden vorliegen, ein Lokalaugenschein vorgenommen werden. Herr G.=R. Stalzer erwähnt, daß es bei manchen Ge¬ schäften unbedingt notwendig sei, Waren auszulegen, denn es gibt viele Geschäftsleute, die nicht die großartigen Portale haben. Viele der Geschäftleute leben von der Landbevölkerung, welche sich die Waren von außen besichtigen will. Er ist deshalb auch der Ansicht, man möge den Geschäftsleuten in dieser Angelegen¬ heit keine Schwierigkeiten machen. Herr Vizebürgermeister Leopold Köstler führt an, daß die III. Sektion sich vor zirka drei Jahren mit dieser Sache schon einmal befaßt habe und diesbezüglich Bestimmungen ge¬ troffen worden wären. Die vorliegenden Beschwerden seien nur auf Konkurrenzneid zurückzuführen. Herr G.=R. Erb bemerkt, daß es gut gewesen wäre, wenn der Herr Referent jene in Betracht kommende Stelle der Kundmachung verlesen hätte; seiner Meinung nach sei hierin klar gesagt, wann das Amt einzuschreiten hat. Es hätte vielleicht die Neuveröffentlichung dieser Kundmachung genügt, um die verschiedensten herumgeredeten Irrtümer aufzuklären. Wenn die III. Sektion, wie Herr Vizebürgermeister sagte, sich schon ein¬ mal mit dem Gegenstande befaßt habe, so müßten ja hierüber Protokolle vorliegen. Redner betont, daß sowohl er wie alle Herren dafür sein werden, daß den Geschäftsleuten möglichst ent¬ gegengekommen werde und es wurde der Antrag nur deshalb gestellt, damit, wenn diese Kommissionen einmal vorüber sind, die Geschäftleute genau wissen, wie weit sie mit dem Auslegen von Waren gehen können und dann endlich einmal Ruhe ein¬ treten wird. Der Herr Vorsitzende gibt zur Aufklärung bekannt, daß das Amt deshalb um einen Beschluß ersucht habe, weil es in der Kundmachung betreffend die Sicherheits= und Straßen¬ polizei=Ordnung für die Stadt heißt, daß das Auslegen und Aufhängen von Waren 2c nur dann und insoweit gestattet ist, als dadurch nicht der öffentliche Verkehr beeinträchtigt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Wenn hierüber Vorschriften vom Amte gemacht werden, sieht der eine Geschäftsmann den andern bevorzugt und eine Anzeige folgt nach der andern. Es ollen daher diejenigen Geschäftsleute, welche einen Platz zum Auslegen und Aushängen von Waren wollen, beim Gemeinde¬ rate ansuchen, welcher hierüber entscheiden wird, und wonach sie dann wissen, wie viel Platz sie zum gedachten Zwecke in An¬ spruch nehmen können. Der Herr Bürgermeister ersucht um An¬ nahme des Sektionsantrages Hierauf folgt noch eine kurze Debatte, nach welcher der Sektionsantrag angenommen wird. — Z. 29.023/10. Auf die Anfrage des Herrn G.=R. Erb, was für die Vornahme des Lokalaugenscheines an Kommissions= und Stempel¬ gebühr zu entrichten sein wird, erwidert Herr Bürgermeister daß für diese Kommissionen keine Kosten erwachsen, sondern nur für die Eingabe eine Kronenstempelmarke erforderlich ist. 5. Eingabe des Vereines der staatlichen Kanzlei¬ Offizianten und Kanzleigehilfen in Linz um Mitwirkung zur gesetzlichen Regelung ihres Dienstverhältnisses. Die Sektion hat sich bestimmt gefunden, die Bestrebungen dieser Funktionäre zu unterstützen und stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle die von diesem Vereine vorgelegte Ent¬ schließung in ihrer Form annehmen und an das Ministerrats¬ präsidium weiterleiten. Angenommen. — Z. 28.917/10. 6. Rekurse in Armenangelegenheiten Ueber Antrag der Sektion wird dem Rekurse des Georg Wieser gegen den Beschluß des Armenrates Steyr, womit dem Ansuchen des Genannten um Erhöhung seiner monatlichen Unter¬ tützung per 14 K keine Folge gegeben wurde, nicht willfahrt. Z. 31.979/10. Dem Rekurse des Rudolf Baumann gegen den Bescheid des Armenrates Steyr, mit welchem dem Genannten ein Er¬ ziehungsbeitrag für sein Mündel Siegfried Baumann verweigert wurde, wird über Antrag der Sektion ausnahmsweise statt¬ gegeben, und zwar in der Weise, daß dem Rekurrenten für den Zeitraum von sechs Monaten ein monatlicher Erziehungsbeitrag von 6 K bewilligt wird. — Z. 30.006/10. 7. Provisorische Uebertragung des Wähterdienstes am Taborturm. Hierüber beantragt die Sektion, der Antonie Reininger provisorisch die Taborturmwächterstelle zu übertragen und ihr bis auf Weiteres die bisherigen Bezüge zu belassen. — Z. 3/V. P. 1910. 8. Ausuchen der Mantner um Erhöhung ihrer Be¬ züge und vertragsmäßige Anstellung. Dieser Punkt wird über Veschluß der I. Sektion vertagt, da noch verschiedene Erhebungen gepflogen werden müssen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Kassejournals=Abschluß pro November 1910. Es betrugen die Einnahmen im Monate 129.686 K 63 h November 1910 48.520 „ 38 Hiezu Kassarest vom Vormonate.. Gesamteinnahmen im Monate November 1910 178.207 K 01 h Ausgaben im Monate November 1910 . 88.584 „ 34 „ Kassarest für den Monat Dezember 1910 . 89.622 K 67 h Es betrugen vom Jahresbeginn bis Ende November 1910 846.923 K 98 k die gesamten Einnahmen die gesamten Ausgaben 757.301 „ 31 „

3 Dieser Journalabschluß, der von den Herren Gemeinde¬ räten Landsiedl und Reisinger geprüft und richtig befunden wurde, wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. — Z. 2185/11. 10. Antrag des Gemeinderates Herrn Friedrich Landsiedl auf Aenderung der Instruktion für die städt. Rechnungskanzlei und Einführung eines Präliminar¬ Kontrollbuches. Es hätte diese Instruktion künftig zu lauten: Wirkungskreis der Rechnungskanzlei: Subrubriken. Die Führung des C. Die Prüfung Präliminar=Kontrollbuches, mit Ausnahme der Ausgabe¬ Rubriken IV, XI und XVI, für welches ein solches Kontroll¬ buch von Seite des Stadtbauamtes zu führen ist. Zahlungsaufträge. Die Ein¬ F. Die Vorschreibung.... mahnung der rückständigen Umlagen und Zinsheller. Prüfung und Verbuchung Das Journal der Stadtkasse ist kontiert spätestens am 15. des folgenden Monates der Finanzsektion zur Revision und Berichterstattung an den Gemeinderat fertig zur Ver¬ ügung zu stellen, mit Ausnahme des Monates Dezember, der spätestens mit 26. Jänner abzuschließen und bis 10. Fe¬ bruar vorzulegen ist. Rechnungs-Abschluß: .. Fonde Auf Grund der geprüften Journale und Anstalten anzufertigen und bis Ende März des auf das Gegenstandsjahr folgenden Jahres in Vorlage zu bringen, wenn die Rechnungen der Geschäftsleute rechtzeitig eingehen. Rückständige Rechnungen sind nachdrücklich einzu¬ fordern, wozu in den Aemtern die entsprechenden Vormer¬ kungen über die ausgegebenen Bestellungen und erfolgten Fakturierungen zu führen sind. Sobald der Rechnungsabschluß des Gemeindehaus¬ haltes fertiggestellt ist, hat ihn die Stadtbuchhaltung unver¬ züglich zur Beratung in der Finanzsektion vorzulegen; so¬ bald die übrigen Abschlüsse (Fonde 2c.) fertiggestellt sind, hat die Stadtbuchhaltung auch diese sogleich vorzulegen. Einmahnung: Die rückständigen Umlagen und Zinsheller sind am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember jeden Jahres einzumahnen und bei Nichteingang am 16. der¬ selben Monate zu urgieren. Skontro: ...... nachgewiesen Aus diesen Hauptbüchern. werden kann. Das Skontro ist, laufend geführt, der Finanz¬ sektion in jeder Sitzung vorzulegen. Präsiminar-Kontrollbuch: In selbem sind — entsprechend den Rubriken und Subrubriken des Präliminares — die präliminierten Be¬ träge anzuführen, die ausgegebenen Bestellungen nach Gegen¬ stand und voraussichtlichem oder akkordiertem Kostenbetrage owie deren Abstattung einzustellen und die seitens des Ge¬ meinderates oder dessen Sektionen beschlossenen Arbeits¬ oder Lieferungsvergebungen vorzumerken, so daß stets zu ersehen ist, wie weit der präliminierte Betrag schon in An¬ spruch genommen wurde und welche Beträge davon noch zu bezahlen sind. Für die Ausgabe=Rubriken IV, XI und XVI ist dieses Kontrollbuch seitens des Stadtbauamtes laufend zu führen. Die Sektion empfiehlt die abgeänderten Instruktionspunkte zur Annahme. Herr G.=R. Landsiedl ergreift zu seinem Antrage das Wort und führt aus, daß im Vorjahre die Kasse=Instruktion ge¬ ändert wurde, und wie ihm von berufener Seite mitgeteilt wurde, funktioniert dieselbe ganz gut. Er ersucht daher, auch diesem An¬ trage zuzustimmen, da ja die Instruktion damit nicht umge¬ toßen, sondern nur der Geschäftsgang beschleunigt wird. Redner betont, daß es leider bei einigen Geschäftsleuten usuell sei, die Rechnungen 2 bis 3 Monate nach Jahresschluß einzubringen welcher Vorgang die Fertigstellung des Rechnungsabschlusses ver¬ zögert. Er spricht daher den Wunsch aus, daß von den Geschäfts¬ leuten die Rechnungen rechtzeitig eingebracht werden, was ja auch im Interesse derselben gelegen sei. Der Antrag wird angenommen. — Z. 24.324/10. 11. Mautabfindungsansuchen des Herrn Max Baron Imhof. Ueber Antrag der Sektion wird dem Herrn Gesuchsteller das Mautgefällsabfindungspauschale von 150 K auf 100 K pro 1911 herabgemindert. — Z. 31.756/10. 12. Beschlußfassung über die Ausschreibung des Stadttheaters für die nächste Saison. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Der Gemeinderat wolle über das Ansuchen des dermaligen Theaterdirektors Anton Rollett, das Stadttheater zur Vergebung nicht auszuschreiben, sondern dasselbe unter den bisherigen Pachtbedingungen, jedoch mit Ausschluß der außerordentlichen Beitragsleistung pro Saison 1910/11, für die Saison 1911/12 dem Gesuchsteller Herrn Anton Rollett wieder zu überlassen, da das theaterbesuchende Publikum mit dessen Leistungen zufrieden ist. Herr G.=N. Stalzer ist mit diesem Antrage vollkommen einverstanden, beantragt jedoch weiters, dem Herrn Theater¬ direktor Rollett nahezulegen, daß das Theater in allen seinen Räumen geheizt werde, nachdem dies nicht immer geschehe und daß ferner die Vorstellungen pünktlich zu der am Theaterzettel angegebenen Zeit beginnen, was heuer nicht der Fall war, da oft um 15 bis 20 Minuten später angefangen wurde. Herr G.=R. Tribrunner unterstützt gleichfalls den Antrag, nur möchte er den Passus mit Ausschluß der außer¬ ordentlichen Beitragsleistung pro Saison 1910/11“ weggelassen wissen, da man damit dem Theaterdirektor den Weg zu einem Ansuchen um Erhöhung der Subvention abschneiden würde. Herr G.=R. Langoth bemerkt dazu, daß dieser Passus wohl zu bleiben hätte, da sonst der Theaterdirektor Herr Rollett meinen könnte, daß ihm die erhöhte Subvention auch zukommt. Herr Bürgermeister Lang betont, daß dem Herrn Theater¬ direktor durch diesen Passus nicht benommen wird, wieder an¬ zusuchen. Sohin wird der Antrag augenommen. — Z. 2952,11. 13. Entscheidung über das Ansuchen des Herrn Alois Kern um käufliche Ueberlassung des der Stadt eigentümlichen Hauses Nr. 14 in der Kollergafse. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle das Anbot des Käufers Alois Kern per 3600 K für das der Gemeinde gehörige Haus Nr. 14 in der Kollergasse annehmen, und zwar unter der Bedingung, daß der Käufer den vollen Betrag per 3600 K sofort bar er¬ legt. Der Herr Bürgermeister wäre zu ermächtigen, die weiteren Kaufsabschlüsse durchzuführen. Wird angenommen. — Z. 150/11. 14. Bericht des Stadtkasseamtes über das Erträgnis der Hundesteuer pro 1910. Der Erlös beträgt für 426 Stück Marken à 10 K= 4260 K, für 3 Stück halbjährige Marken à 5 K = 15 K, zu¬ sammen 4275 K, und ergibt sich gegenüber dem Vorjahre ein Rückgang um 185 K an Hundesteuer. Ueber Antrag der Sektion wird dieser Bericht zur Kenntnis genommen. — Z. 30.985/10. 15. Bericht des Stadtkasseamtessüber das Ergebnis der diesjährigen Armensubskription. Das Ergebnis beträgt 3353 K 62 k und ist gegenüber dem Vorjahre ein Rückgang von 398 K 73 k zu verzeichnen. Wird über Antrag der Sektion zur Kenntnis genommen. Z. 28.926/10. 16. Subventionsansuchen. Ueber Antrag der Sektion wird über gestelltes Ansuchen bewilligt: Dem Unterstützungsverein Deutscher Hochschüler aus Ober¬ österreich in Wien eine Subvention von 20 K für das Jahr 1911. — Z. 1985/11. b) Dem Verein zur Unterstützung Deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Prag für das Jahr 1911 eine Subven¬ tion von 10 K. — Z. 2722/11. c) Der k. k. Staatsoberrealschule in Steyr an das Komitee der Schülerlade die bisherige Subvention per 200 K auch für das Jahr 1911. — Z. 31.741/10. d) Dem Verein „Südmark“ in Graz im Wege der Ortsgruppe die bisherige Subvention per 40 K für das Jahr 1911. — Z. 2497/11 Mangels an verfügbaren Mitteln werden die Subventions¬ ansuchen des Komitees zur Errichtung eines Dr. Karl Lueger¬ Denkmals, der Deutschen Kanzlei in Düsseldorf und des Kirchen¬ bauvereines in Wigstadtl abgewiesen. 17. Zuschrift der Sparkasse Steyr betreffend das Ansuchen um Herabsetzung des Zinsfußes von den Ge¬ meindeanlehen bei der Steyrer Sparkasse. Ueber das auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. Dezember 1910 an die Sparkasse Steyr gerichtete Ansuchen um Herabsetzung des Zinsfußes von den drei Gemeindeanlehen bei der Sparkasse Steyr im restlichen Betrage von 2,396.363 K 19 k von 4¼ auf 4¼% hat die Sparkasse mitgeteilt, daß laut Beschluß des Sparkasseausschusses vom 7. Dezember 1910, welcher im Sinne des § 45, Absatz 3, der Statuten zur Erledigung dieser Angelegenheit berufen erscheint, diesem Ansuchen der Stadt¬ gemeinde Steyr keine Folge gegeben werden konnte. Die Sparkasse hat ohnedies bei Abschluß der bezüglichen Darlehensverträge der Stadtgemeinde Steyr ganz besondere Be¬ günstigungen eingeräumt, indem derselben die Unaufkündbarkeit der Darlehen bis zur vollständigen Abzahlung zugestanden wurde, während die Stadtgemeinde Steyr das Recht der halbjährigen Kündigung erhielt. Weiter ist der Stadtgemeinde Steyr ohne Rücksicht auf die jeweilige Höhe des Zinsfußes ein fixer Zinsfuß von 4½% zu einer Zeit bewilligt worden, wo die anderen Hypthekarschuldner die Sparkassedarlehen mit 5% zu verzinsen hatten, und diese Zeiten der Zinsfußerhöhung auf 4¾ eventuell 5% könnten wieder eintreten. Endlich ist der Stadtgemeinde Steyr anstatt der für alle Hypothekarschuldner bestimmten 1%igen jährlichen Amortisation der Darlehen für die ganze Dauer der Gemeindeschuld an die Sparkasse eine ½%ige jährliche Amortisation — somit eine doppelte Dauer der Abzahlung — konzediert worden Dazu kommt noch, daß der heute eingeführte Zinsfuß für alle elozierten Sparkassedarlehen 4½% beträgt und daher eine solche besondere Begünstignug der Stadtgemeinde Steyr begrün¬ dete Veranlassung geben würde, daß alle anderen Hypothekar¬

4 schuldner das Verlangen nach Herabsetzung der Verzinsung von 4½% auf 4¼% stellen, dann aber mit Rücksicht auf den der¬ maligen Einlagenzinsfuß von 4% die zur Deckung der Regie¬ und Verwaltungsauslagen, sowie die zur Erreichung eines günstigen Verwaltungsüberschusses erforderliche Differenz von 2% zwischen dem Zinsfuß der elozierten Kapitalien und der eingelegten Gelder nicht aufgebracht werden könnte. Außerdem würde die Sparkasse durch die angesuchte Zins¬ fußherabsetzung einen Zinsenentgang von 5990 K 92 ¾ erleiden, wodurch das Jahreserträgnis der Sparkasse um diesen Betrag vermindert und die beteiligten Gemeinden, zu welchen auch die Stadtgemeinde Steyr gehört, entsprechend an ihren Anteilen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke verkürzt würden. Der Vorteil, den die Stadtgemeinde Steyr aus der ange¬ suchten Zinsfußherabsetzung hätte, würde demnach durch die Verminderung des Jahreserträgnisses ganz bedeutend paralisiert werden. Auf Grund dieser Erwägungen war der Sparkasseausschuß leider nicht in der Lage, dem Ansuchen der Stadtgemeinde Steyr um Herabsetzung des Zinsfußes zu entsprechen. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle die Zuschrift der Sparkasse Steyr zur Kenntnis nehmen und zugleich seine besondere Anerkennung für das seinerzeitige Entgegenkommen ausdrücken, da dasselbe mit Rücksicht auf die damaligen Verhältnisse ein günstiges war und es sei keine weitere Finanzierung durchzuführen, nachdem jetzt hiefür die allerungünstigsten Konjunkturen sind. Herr G.=R. Haller bemerkt hiezu, daß er damals in der Sitzung des Sparkasseausschusses anwesend und darüber erstaunt war, daß die Herren, welche in der Gemeinderats¬ itzung für dieses Ansuchen gestimmt haben, in der Sparkasse¬ ausschußsitzung dagegen stimmten; er überläßt es den Herren, darüber zu denken wie sie wollen. Herr G.=R. Tureck erwidert darauf, daß er wohl in der Gemeinderatssitzung dafür gestimmt habe, weil er damals nicht wußte, daß der Gemeinde bei der Aufnahme des Darlehens solche günstige Konzessionen gemacht wurden. Herr G.=R. Erb sagt, der Beschluß der Sparkasse sei für die Stadt Steyr sehr bedauerlich, den der Betrag von zirka 5000 K würde für Steyr außerordentlich in die Wagschale fallen. Das, was uns eben gesagt wurde, kann wenig erfreulich stimmen, da die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe nicht stichhältig seien. Es könne ja der Sparkasse nicht gleichgültig sein, ob die Stadtgemeinde oder ein Privater ein solches Ansuchen stellt, da die Stadtgemeinde auf Entgegenkommen der Sparkasse rechnen müsse, nachdem die Stadtgemeinde mit den anderen Gemeinden eine Garantie für sie ist und wäre schon aus diesem Grunde eine Nachgiebigkeit am Platze gewesen. Der Grund, daß durch die Ziußfußherabsetzung die Stadtgemeinde an ihrem Anteil an dem Jahreserträgnisse der Sparkasse ent¬ sprechend verkürzt und hiedurch der Vorteil, den die Stadt¬ gemeinde aus der Zinsfußherabsetzung hätte, ganz bedeutend paralisiert würde, sei wohl der denkbar schwächste und hätte die Sparkasse, wenn sie dies ziffermäßig ausdrücken hätte müssen, diesen Passus nicht aufgenommen. Ob die im Jahre 1902 be¬ willigte ½%ige jährliche Amortifation gegenüber der 1%igen eine besondere Begünstigung ist, bleibe dahingestellt. Diese Be¬ günstigung sei eine einseitige, von welcher die kommende Gene¬ ration nichts habe. Redner gibt zu, daß die jetzige Zeit sehr schlecht für eine andere Finanzierung sei, weil ja die aufzu¬ nehmenden Papiere außerordentlich tief stehen und man dabei 5 bis 6% darauf zahlen müßte. Er wünscht, daß in den Antrag das Wort „dermalen“ bezüglich einer anderen Finanzierung ein¬ gesetzt werde. Auf die Worte des Herrn G.=R. Haller zurück¬ kommend, bemerkt Herr G.=R. Erb noch, daß die vom Ge¬ meinderate in den Sparkasseausschuß entsendeten Vertreter in erster Linie die Interessen der Gemeinde zu vertreten gehabt hätten und war deshalb auch der Meinung, daß diejenigen Herren, welche in der bezüglichen Gemeinderatssitzung dafür ge¬ stimmt haben, sich auch in der Sparkasseausschußsitzung ganz energisch für dieses Ansuchen einsetzen werden. In diesem Falle wären ja nur zwei Möglichkeiten vorhanden gewesen; entweder erreichen die Vertreter der Stadt die angesuchte Ermäßigung, dann haben sie einen Erfolg gehabt und der Stadt 5000 A ge¬ rettet, ohne daß der Sparkasse dabei ein Schaden erwachsen wäre, oder, hätten sie dies nicht erreicht, so hätten sie wenigstens ihre Pflicht getan, nämlich die Stadtgemeinde energisch vertreten. Es müsse wirklich befremden, daß die Herren die energische Ver¬ tretung der Stadt nicht in die Hand genommen haben. Redner bringt die Ueberzeugung zum Ausdrucke, daß im Falle die Herren Vertreter energisch gearbeitet hätten, es möglich gewesen wäre, eine günstige Erledigung des Ansuchens zu erreichen. Es sei aber nur Herr G.=R. Haller in der Sparkassesitzung gegen den Sparkasseausschußantrag gewesen. Herr Vizebürgermeister Köstler erwidert darauf, daß es unrichtig sei, daß hiedurch für die Gemeinde ein Betrag von 5000 K ausfalle, wenn man richtig rechne, würde es sich um zirka 3000 K handeln. Weiters sei es unrichtig, daß sämtliche Herren Stadtvertreter im Sparkasseausschuß dagegen gestimmt hätten. Er betont weiters noch, daß sich in der Sparkasse für eine Sache, für welche die Landgemeindenvertreter nicht sind, gar nichts machen läßt, da sie sowohl im Ausschusse als in der Direktion in der Majorität sind. Hierauf ergreift Herr G.=R. Erb bezüglich der vom Herrn Vorredner erfolgten Richtigstellung des Betrages, sowie der Be¬ hauptung, daß nicht sämtliche Stadtvertreter gegen den Spar¬ kassebeschluß gestimmt hätten, nochmals das Wort, worauf der Sektionsantrag unter Hineinsetzung des Wortes „dermalen“, so daß es zu heißen hat: . . . . dermalen keine weitere Finan¬ zierung ., welche Ergänzung nach der Aeußerung des Herrn Bürgermeisters ohnehin im Sinne des Sektionsantrages gelegen sei, angenommen wird. — Z. 30.969/10. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 18. Kostenvoranschlag für die Niveanregulierung n der Garstenstraße. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Die III. Sektion hat sich mit dieser Angelegenheit ein¬ gehend befaßt und an Ort und Stelle Beratungen gepflogen und ist dabei zur Ansicht gekommen, daß mit dem von der Firma Josef Reithoffers Söhne freundlichst zur Verfügung gestellten 800 m5 Erdmaterial keine nennenswerte Verbesserung geschaffen werden kann, welche im Verhältnisse zu den Kosten stünde, denn, um etwas zu erreichen, gehört mindestens 1400 m3 Material dazu. Die Sektion beantragt daher, der Gemeinderat wolle be¬ schließen, an die Firma Reithoffer das Ersuchen zu stellen, daß sie das bereits vorhandene Erdmaterial auf ihren Grundstücken solange lagern läßt, bis die Gemeinde in den Besitz des noch abgängigen Materiales gelangt. Wird angenommen. — Z. 31.102/10. 19. Ansuchen um Wiederverpachtung von Flader¬ gutgründen. Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dem Gesuchsteller Josef Schreiberhuber, Besitzer des Kegelmayrgutes in Gründberg, die von demselben bisher gepachteten Grundparzellen im Gesamt¬ ausmaße von 9 Joch 1270 □° aus den Fladergutgründen um den jährlichen Pachtbetrag von 313 K 40 k und unter den bis¬ herigen Bedingungen wieder auf 6 Jahre zu verpachten. Herr G.=R. August Mitter stellt die Anfrage, warum dieser Punkt, Verpachtung von Fladergutgründen, schon wieder¬ holt in den Gemeinderat kommt und ob sich diese Ansuchen nicht in einer Sitzung gemeinsam erledigen lassen würden. Der Herr Vorsitzende gibt dem Herrn G.=R. Mitter bekannt, daß das vorliegende Ansuchen wohl mit den früheren Gesuchen gleichzeitig erledigt hätte werden können, wenn Schreiber¬ huber das Gesuch rechtzeitig eingebracht hätte. Der Genannte mußte nämlich nochmals dazu aufgefordert werden. Der Sektionsantrag wird sodann angenommen. — Zahl 31.454/10. 20. Eingabe der Leitung der Mädchenvolksschule in der Aichetgasse um Einleitung der Gasbeleuchtung. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle die angesuchte Verlängerung der Gasleitung in der Mädchenvolksschule in der Aichetgasse, und zwar im Vorhaus und auf den beiden Stiegen je eine Flamme bewilligen, jedoch auf eine Einleitung in die Küche des Herrn Schulleiters aus prinzipiellen Gründen nicht eingehen. Bei dieser Gelegenheit kommt Herr G.=R. Friedrich Landsiedl auf eine bei der Präliminarberatung gegebene Anregung zu sprechen. Er meint nämlich, daß man anstatt des für die Unterbringung einer Klasse dieser Schule in einem nicht der Gemeinde eigentümlichen Hause zu zahlenden Mietzinses von 400 K jährlich vielleicht einen Anbau an diese Schule welcher um ein kleineres als das dem Mietzinse entsprechende Kapital von 9000 K hergestellt werden könnte, und regt daher an, daß das Stadtbauamt beauftragt werde, diese Frage zu tudieren, auf welche Weise und mit welchen Kosten ein Anbau durchgeführt werden könnte Herr G.=R. Laugoth stellt zum Sektionsantrage noch den Zusatzantrag, daß der Gemeinderat nichts dagegen hat, wenn der Herr Gesuchsteller sich das Gas auf eigene Kosten in die Küche leiten läßt und wegen Vergütung des verbrauchten Gases ein Abkommen mit der Gemeinde getroffen wird. Hierauf wird der Sektionsantrag und der Zusatzantrag des Herrn G.=R. Langoth angenommen. — Z. 31.201/10. 21. Verpachtung des städtischen Haft= und Lände¬ gefälles. Ueber Antrag der Sektion wird dem bisherigen Pächter Herrn Rudolf Huber über sein Ansuchen das städtische Haft¬ und Ländegefälle um den jährlichen Pachtzins von 60 K und unter den bisherigen Bedingungen auf 3 Jahre, d. i. bis Ende 1913, wieder verpachtet. — Z. 2646/11. 22. Beschlußfassung wegen Krankenversicherung der bei der Stadtgemeinde Steyr zur Reinigung der Schulen 2c. vorübergehend verwendeten Weiber. Ueber Sektionsantrag wird beschlossen, die bei der Stadt¬ gemeinde zur Reinigung der Schulen 2c. vorübergehend ver¬ wendeten Weiber bei der Allg. Arbeiter=Kranken= und Unter¬ stützungskasse um den beiläufigen jährlichen Betrag von 63 K zu versichern, jedoch den betreffenden Weibern für die Kranken¬ kassebeiträge keine Abzüge zu machen. — Z. 32.038/10. Antrag des Spitalbau=Komitees. err Vizebürgermeister Leopold Köstler berichtet über den Belegraum, sowie über die approximative Kostenberechnung für das neu zu erbauende Krankenhaus. Weiters gibt er be¬ kannt, daß das Spitalbaukomitee in seiner Sitzung am 5. Jänner 1911 das vom Herrn Ingenieur Schimitzek auf beiläufig 170 Betten Belegraum restringierte generelle Projekt für ein neues Krankenhaus in Steyr genau durchgesehen und beraten hat und

5 zur Anschauung gelangt ist, daß dieses Projekt für Steyr an¬ nehmbar und durchführbar sein dürfte, weshalb das Spitalbau¬ komitee den Antrag stellt, der Gemeinderat wolle beschließen Herrn Ingenieur Schimitzek mit der schnellsten Ausarbeitung und Verfassung der Detailpläne und Kostenvoranschläge zu be¬ trauen und demselben als Entlohnung hiefür den Pauschalbetrag per 11.000 K aus dem Spitalbauvermögen zu bewilligen. Herr G.=R. Erb sagt, der Gemeinderat stehe heute vor einem sehr wichtigen Punkte. Wenn auch mit dem Baue noch nicht begonnen wurde, so erwächst jetzt schon eine Auslage von 11.000 K. Der gemachte Schritt nach vorwärts sei ja sehr zu begrüßen, aber er vermisse noch immer einen Finanzplan, der ich nicht nur auf die Bauten, sondern auch für andere wichtige Einrichtungen, und zwar 1. auf Straßen, 2. Wasserversorgung und 3. Kanalisierung erstreckt. Man wisse heute noch nicht, wie viel die Straße eigentlich kostet. Durch den Umstand, daß die Aktienbrauerei jene Gründe, über welche die Straße zu führen hätte, angekauft hat, könnten neue Schwierigkeiten er¬ wachsen sein. Man wisse weiters nicht, was es mit der Wasser¬ versorgung für ein Bewandtnis habe. Obwohl vom Herrn G.=R. Haller in einer früheren Sitzung schon eine diesbezügliche Anfrage gestellt worden sei, liege vom Stadtbauamte noch immer ein Kostenvoranschlag nicht vor. Redner macht auch darauf aufmerksam, daß sich auch bei der Kanalisierung Schwierigkeiten ergeben werden, da der Bahndamm im Wege sei. Er richtet an das Komitee die Bitte, die Detailpläne im Stadtbauamte ausarbeiten zu lassen, damit man im Klaren sei, wie groß die Auslagen eigentlich sind, denn früher könne mit dem Baue nicht begonnen werden. Es wird auch die Frage der Bedeckung des Abganges zu lösen sein. Herr Bürgermeister Franz Lang erwidert darauf, daß die vom Komitee gepflogenen Verhandlungen, welche er wegen deren großen Umfang nicht vollständig mitteilen könne, den Herrn Vorredner befriedigen dürften. Das Projekt über die Kanalisierung, welche für den Krankenhausbau notwendig ist, wird gleichzeitig mit den übrigen Plänen vom Architekten aus¬ gearbeitet. Anders verhält es sich mit der Wasserleitung. Es wurden bereits Proben auf die Ergiebigkeit einzelner Quellen gemacht, es können aber diese Proben nicht in wasserreichen Jahren abgeschlossen werden, da man Täuschungen ausgesetzt werden könne. Es könnte ja der Fall sein, daß in einem trockenen Sommer die Quellen weit zu wenig Wasser geben Bezüglich der Straße habe man vorläufig nur ein Projekt ins Auge gefaßt und wird jetzt dieser Frage durch den zufälligen Verkauf von Gründen, über die dieselbe führen soll, näher ge¬ treten werden. Von Seite des Komitees sind in jeder Beziehung die notwendigsten Vorarbeiten gemacht worden. Der heutige Antrag enthält 2 Punkte: 1. Annahme des Projektes und 2. Annahme des Kostenvorschlages, und sei derselbe deshalb einge¬ bracht worden, um in absehbarer Zeit das ausgeführte Projekt und Kostenvorschläge der Oberbehörde zur Entscheidung vor¬ legen zu können. Herr G.=R. Langoth betont, daß doch vorher die Wasserfrage gelöst werden müsse. Herr Bürgermeister erklärt, daß es sich darum handle, die Quellen noch länger auszuprobieren, um zur Ueber¬ zeugung zu kommen, ob sie zur geplanten Wasserversorgung der Vorstadt Ennsdorf genügend Wasser geben. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann noch immer nach Wasser gebohrt werden, was viel billiger kommen und erfolgreich sein wird. Es entspinnt sich dann noch bezüglich der Wasserleitung und des Finanzplanes eine weitere Debatte, an der sich die Herren Gemeinderäte Erb, Langoth und Mitter be¬ teiligen und nach welcher der Antrag einstimmig augenommen wird. — Z 3738/11. IV Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R Johann Kollmann. 23. Verleihung einer Pacherpfründe. Ueber Sektionsantrag wird die freigewordene Pacherpfründe von 12 K monatlich dem vom Armenrate Steyr in Vorschlag gebrachten Leopold Rosenauer gegen Einstellung seines Armengeldes verliehen. — 32.107/10. 24. Verleihung von Pacherstiflungen. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, die Interessen¬ anteile von à 17 K 50 h an die vom städt. Armenrate vor¬ geschlagenen Bewerber: Norbert Inreiter, Leopold Welzebach, Karl Brein und Matthias Hlasek zu verteilen. Angenommen nach Antrag. — Z. 25.841/10. 25. Verleihung zweier Fachschulstipendien. Ueber Sektionsantrag werden die zwei Fachschul¬ tipendien von à 100 K den Fachschülern Richard Pippan und Franz Hurnaus verliehen. — Z. 21.213/10. 26. Gesuch des Josef Schanofsky um eine Unter¬ stützung aus der bestandenen Gremialkrankenkasse. Die Sektion stellt den Antrag, dem Gesuchsteller über Vorschlag des Handelsgremiums in Steyr für die Monate Jänner, Februar und März d. J. je 20 K Unterstützung aus der genannten Kasse zu bewilligen. — Z. 31.667/1910. Ange¬ nommen. Weiters werden dem Josef Wiltsch über sein Ansuchen aus den Zinsen der bestandenen Gremialkrankenkasse 27 K als Kurkostenbeitrag bewilligt. — Z. 32.196/1910. Zum Schlusse der Sitzung meldet sich Herr G.=R. Millner zum Wort und führt aus, daß im vorletzten „Alpenbote“ eine Erklärung des Herrn Professor Erb enthalten war, mit welcher eine Person wegen Verzögerung der Aenderung des Gemeinde¬ statutes infolge verweigerter Referatsübernahme angegriffen wurde. Herr G.=R. Millner weist diese Beschuldigung auf das entschiedenste zurück, da er bei der Besprechung gleich erklärt habe, das Referat nicht zu übernehmen, nachdem er gegen eine Aenderung des Statutes stimmen und daher ihm die Referats¬ übernahme nicht zustehen würde. Daß es so große Schwierig¬ keiten machen werde, einen anderen Referenten zu gewinnen, habe er nicht gewußt. Uebrigens könne er satzungsgemäß zur Uebernahme eines Referates nicht verpflichtet werden. Herr Bürgermeister Lang betont, daß von einer Ver¬ zögerung nicht die Rede sein kann, es sei ja den Herren zur Ausarbeitung 6 Monate Zeit gegeben worden. Wenn auch ein Referent sofort bestellt worden wäre, könnte man auch heute noch nicht weiter sein. Herr Stadtrat Gall hatte die Freundlich¬ keit, die Aenderungen im Sinne der Besprechungen der Sektion urchzuführen und wird in einer der nächsten Sitzungen der Sektion mit der ersten Lesung begonnen werden. Weiters be¬ merkt Herr Bürgermeister noch, daß es einem Obmann frei stehe, ein Referat zu übernehmen oder nicht, weshalb der Vor¬ gang des Herrn G.=R. Millner kein satzungswidriger war. Herr G.=R. Erb erwidert unter Hinweisung auf § 16 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, daß es Pflicht des jeweiligen Sektionsobmannes sei, die Referate zu führen und habe er auch geglaubt, daß Herr G.=R Millner sich dieser Arbeit unterziehen wird. Herr G.=R. Erb betont, daß in dieser An¬ gelegenheit unter Mithilfe des Amtes fortgesetzt gearbeitet werde, doch sei es nicht so rasch möglich, da eine moderne Wahlreform, welche für Dezennien hinaus geschaffen wird, viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehme. Die Erklärung im „Alpenbote“ habe er aus dem Grunde gebracht, weil von einer Seite immer soviel Lärm über die Verzögerung der Gemeindestatutreform geschlagen und die Schuld ihm und seiner Partei zugeschoben werde. Herr G.=R. Denkmayr stellt die Anfrage, ob bezüglich des von ihm seinerzeit gestellten Antrages wegen Vergebung der Arbeiten beim Kreisgerichtsanbaue an Gewerbetreibende der Stadt Steyr schon eine Antwort eingelangt ist. Herr Bürgermeister verneint diese Frage. Herr G.=R. Erb gibt bekannt, daß er in dieser Ange¬ legenheit beim Minister für öffentliche Arbeiten und beim Justiz¬ minister vorgesprochen habe und ihm brieflich mitgeteilt wurde, daß bei der Vergebung der Arbeiten den hiesigen Gewerbe¬ treibenden der Vorzug eingeräumt werden wird. Herr G.=R. Langoth ergreift noch das Wort in An¬ gelegenheit der Verlegung der Buchhaltung der österreichischen Waffenfabrik von Steyr nach Wien, worauf ihm Herr Bürger¬ meister sagt, daß die 1. Sektion für die vertrauliche Sitzung bereits einen diesbezüglichen Antrag vorbereitet habe. Hierauf Schluß der öffentlichen Sitzung um 5 Uhr 45 Minuten nachmittags. Druck von G. Bruckschweiger in Steyr. 11 2

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. Jänner 1911. Vertraulicher Teil V. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.R. Hans Willner Punkt I Personalien. Ansuchen des städt. Sicherheitswacheführers und prov. Gefangenhausinspektors Johann Raidl um definitive Bestellung zum Gefangenhausinspektor. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen den Führer Johann Raidl, dessen prov. Anstellung mit Ende dieses Monats abläuft, vom 1. Febr. 1911 an definitiv zum Gefangenhaus-Inspektor zu bestellen u. zwar mit den Bezügen von K 1400.- Gehalt, K 420.- Aktivitätszulage und K 500.- Dienstalterszulage. Angenommen.

Punkt II. Ansuchen um Zusicherung da Aufnahme in den Gemeindeverband und Bürgerrechtsverleihung. Ueber Antrag der I. Sektion wird dem Gesuchsteller dzt. einj. Freiw. Karl Janiczek die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erlangung des österr. Staatsbürgerrechtes auf Grund des § 4 Abs. 2 des GemeindeStatutes gegen Erlag einer Taxe von K 200 gegeben. Ansuchen des Alois Faist, Obmann im Bruderhause in Steyr um taxfreie Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Steyr. Die I. Sektion stellt mit Rücksicht auf den Umstand, daß die auf die Bürgerrechtsverleihung bezughabenden Bestimmungen des § 5 des Gemeindestatutes sowie des Gemeinderatsbeschlusses vom 3 April 1908 nicht zutreffen, den Antrag auf Abweisung.

Bezüglich der Verlegung den Buchhaltung der österr. Waffenfabrik nach Wien wird beschlossen daß Herr Bürgermeister Franz Lang und Herr G.R. kk Professor Erb beim Gouverneur der Bodencreditanstalt vorsprechen mögen, damit, wenn schon die jetzt verfügten Versetzungen von Beamten nicht mehr rückgängig gemacht werden können für die Zukunft keine solchen mehr erfolgen. Ueber Wunsch des H. G.R. Erb wird dieser Punkt aus der vertraulichen Sitzung der Öffentlichkeit übergeben. Der Vorsitzende: Die Verifikatoren: Der Schriftführer:

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