Ratsprotokoll vom 21. Oktober 1910

der Erlangung eines Stipendiums für seinen studierenden Sohn Carl. Mit Rücksicht darauf, daß Gesuchsteller nach Steyr zuständig und ein gesichertes Einkommen hat und die Bestimmungen der §§ 5 u. 7 des G. St. und der Gemeinderatsbeschlüsse vom 3. April u 18. August 1908 auf den Bittsteller Anwendung finden, stellt die Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Karl Leichtfried das Bürgerrecht der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe zu verleihen. Dieser Antrag wird angnommen. 2. Besetzung der ausgeschriebenen Diurnistenstelle.

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