Fußsteig vom Schloßgangl über die Bahnübersetzung bis zur Einmündung in die Steyr - Losensteiner Landstrasse muss aufrecht erhalten bleiben. IX. Die durch diese Inkorporierung allenfalls erwachsenen Kosten hat die Stadtgemeinde Steyr zu tragen. Herr GR. Millner stellt nun namens des InkorporierungsAusschusses folgenden Antrag: Mit Rücksicht darauf, daß es im Interesse der Stadtgemeinde Steyr liegt, die Inkorporierung des Schacherlehnergutes in das Stadtgebiet Steyr möglichst rasch durchzuführen, wolle der löbl. Gemeinderat beschließen: Es sei die Inkorporierung des
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