Ratsprotokoll vom 21. Oktober 1910

V. Mit Rücksicht darauf, daß die Zufahrts= strasse zum geschlossenen Gebiete Ramingsteg im Stadtgebiete Steyr liegen wird, ist die Beleuchtungsfrage auf dieser Strasse seinerzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Stadtgemeinde Steyr und der Gemeinde St. Ulrich zu lösen. VI. Der Gehweg durch den Plattnerwald beginnend bei der Neustifter Kapelle muss für den allgemeinen Verkehr zugänglich bleiben. VII. Der an der Waldgrenze des Plattnergutes hinführende, oberhalb der Neustifterkapelle abzweigende Weg zum Dunkel- und Reichwegergut muss unbedingt für die Interessen zum Benützen offen bleiben. VIII. Der Weg längs des Zaunes beim Herrn Schloßgangl und der Gehweg oder

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2