3 Obwohl die am 26. Februar und 9. März 1908 von der Gemeinde eingeleitete Subskription nicht den erhofften Erfolg hatte, die Gemeinde aber dermalen nicht in der Lage ist, einen so hohen Betrag zur Verfügung zu stellen, stellt die Sektion in Anbetracht der eminenten Wichtigkeit der Vervollständigung des Ausbaues der Zwischenstrecke Kleinreifling—Altenmarkt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, es sei nochmals an alle In¬ teressenten mit einer Subskriptions=Kurrende heranzutreten und darauf besonders hinzuweisen, daß durch den endlichen Ausbau der Strecke Kleinreifling — Altenmarkt der direkte Verkehr von Steyr=Weyer mit den steiermärkischen Telephonlinien Eisenerz, Leoben, Graz und auch Triest hergestellt werden wird. Steyr, am 23. September 1910. Der Obmann der I. Sektion: Hanns Millner m. p. Herr G.=R. Sommerhuber teilt mit, daß über die An¬ gelegenheit wegen Subventionierung der Telephonlinie auch in der gestrigen Sitzung der Handels= und Gewerbekammer ver¬ handelt wurde. Die Subventionierung der Telephonlinie bis Altenmarkt sei abgelehnt worden. Er habe jedoch darauf hinge¬ wiesen, daß der Gemeinderat von Steyr in dieser Frage jeden¬ falls Stellung nehmen werde und über seinen Antrag wurde die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zum Einlangen einer Entscheidung des Gemeinderates von Steyr zurückgestellt. Die Stadt Steyr ist an dieser Telephonlinie interessiert, da sie auch in den Ortschaften Obersteiermarks im Holz= und Vieh¬ handel in geschäftlicher Verbindung steht. Wenn diese Gelegen¬ heit jetzt versäumt würde, so würde diese Verbindung auf Jahre hinaus verschoben. Er stelle daher den Antrag, der löbliche Ge¬ meinderat wolle für die Telephonlinie bis Altenmarkt einen Betrag von 400 K bewilligen. Herr G.=R. Kollmann beantragt, diesen Beitrag auf 500 K zu erhöhen. Herr G.=R. Heindl unterstützt den Antrag des Herrn G.=R. Sommerhuber. Herr G.=R. Erb bemerkt, daß durch die Aufklärungen des Herrn G.=R. Sommerhuber der Standpunkt der Rechts¬ sektion ein anderer geworden ist. Wenn die Handels= und Ge werbekammer ihren Beitrag von der Entschließung des Ge¬ meinderates von Steyr abhängig macht, so bleibe nichts übrig, als im Interesse der guten Sache diesen Beitrag zu bewilligen Wenn diese Linie nicht gebaut werde, würde sich der Telephon¬ verkehr mit Graz und Triest auf einer anderen Linie abwickeln. Herr G.=R. Millner bemerkt, die Aufbringung von 3819 K werde nicht leicht möglich sein, da die erste Sub¬ skription nur 700 K, die zweite nur 250 K ergeben hat. Es haben sich an dieser Subskription gar keine größeren Firmen beteiligt, auch Herr Sommerhuber nicht, und es scheint, daß das Interesse für diese Telephonlinie kein so großes ist. Herr G.=R. Sommerhuber erwidert, er habe nicht in seinem Interesse gesprochen, sondern im Interesse der Geschäfts¬ leute im Allgemeinen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion sowie der Antrag des Herrn G.=R. Sommerhuber angenommen; da¬ gegen der Antrag des Herrn G.=R Kollmann abgelehnt. Erscheint Herr G.=R. Friedrich Landsiedl.) 4. Beschlußfassung über den Mietvertrag hinsicht¬ lich einer zu vermietenden Wohnung zwischen der Stadt¬ gemeinde Steyr als Eigentümerin des Mietobjektes einerseits und dem k. k. Aerar als Mieter andererseits. Der Herr Referent verliest den Mietvertrag bezüglich Ueberlassung einer Wohnung in dem der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Hause Stadt, K.=Nr. 134, an das k. k. Kreisgericht Steyr zur Unterbringung eines Gefangenhausbeamten und stellt namens der Sektion folgende Abänderungs=Anträge: Ad Punkt II: Die Bestimmung, daß nur dem k. k. Aerar das ortsübliche Aufkündigungsrecht zusteht und der Stadt¬ gemeinde=Vorstehung als Wohnungsvermieterin nicht hat zu entfallen. Dagegen ist die Stadtgemeinde bereit, auf 10 Jahre, das ist vom 1. November 1910 bis 1. November 1920, einen Mietsvertrag, welcher unkündbar ist, einzugehen. Ad Punkt III, letzter Absatz, den Wasserzins betreffend, oll entfallen und hätte zu lauten: Für die Benützung der in diese Wohnung eingeleiteten städtischen Wasserleitung hat das k. k. Aerar den üblichen Wasser¬ messerpacht und Wasserzins an die Stadtgemeinde zu entrichten. Ad Punkt IV ist am Schlusse noch — „nach gepflogenem Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Steyr vorgenommen werden“ hinzuzusetzen, „und zwar auf Kosten des k. k. Aerars.“ Der Herr Vorsitzende bringt die Anträge der Sektion einzeln zur Abstimmung und wird der Mietsvertrag mit diesen Abänderungen genehmigt. 212 70 5. Beschlußfassung über einen Ersatzanspruch zu¬ gunsten des hiesigen Armenfondes aus dem Nachlaß des verstorbenen Norbert Reßmayr. Liegt folgender Sektionsbericht und Antrag vor: Der erblindete Schuhmachermeister und Hausbesitzer Norbert Reßmayr bezog vom 1. Mai 1902 bis 1. April 1907 eine Brillinger=Pfründe im Gesamtbetrage von . . 764 K 40 h, vom 1. November 1906 bis 1. Mai 1910 eine 1528 „ 28 „ Haratzmüller=Pfründe von zusammen .. 2292 K 68 h. Norbert Reßmayr starb am 29. Juni l. J. und errichtete ein notarielles Testament, in welchem er seine Stieftochter Aloisia Dürminger als Universalerbin einsetzte De Stadtgemeinde Steyr erhob beim hiesigen k. k. Be¬ zirksgerichte namens des Armen=Institutes Steyr im Sinne des § 10 des Armengesetzes Anspruch auf den Nachlaß des Norbert Reßmayr im Betrage von 2292 K 68 h und ersuchte um Ein¬ antwortung des Betrages zugunsten des Armenfondes. Aloisia Dürminger hat die von der Stadtgemeinde Steyr angemeldete Forderung sowohl bei der Einvernahme durch den . k. Notar Adolf R. v. Weismayr als Gerichtskommissär, sowie laut Tagsatzungs=Protokoll des k. k. Bezirksgerichtes Steyr nicht anerkannt, bestreitet, daß diese Stiftungsbeträge unter jene Er¬ satzansprüche fallen, die nach dem obzitierten Gesetze der Ge¬ meinde aus dem Nachlasse zu ersetzen seien. Die Sektion berücksichtigt jedoch die übrigen Angaben der Aloisia Dürminger, daß der Zins des Hauses monatlich nur 21 K betrug, weiters, daß sie für die Verpflegung und Be¬ treuung des blinden Mannes durch eine Reihe von Jahren Er¬ satzansprüche stellen kann und endlich, daß sich Aloisia Dürminger durch das Erträgnis des Hauses und ihren sonstigen Verdienst den Lebensunterhalt nicht verschaffen kann, wogegen sie bei Rückzahlung des Betrages per 2292 K 68 k mittellos und über kurz oder lang der Gemeinde zur Last fallen würde. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei aus den angeführten Gründen von der Rückersatzleistung durch die Aloisia Dürminger Abstand zu nehmen. Einstimmig nach Antrag. 6. Eingabe des Präsidiums der am 28. August J im Gasthause „Zum goldenen Pflug“ staitgehabten Versammlung wegen Arbeitsmangel 2c. in Steyr. Ueber diese Petition ist am 19. August d. J. nachstehende Zuschrift an die Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr abgegangen: An die Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr! Es wurde mir mitgeteilt, daß in den Etablissements der Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft allwöchentlich der Arbeiterstand verringert wird und daß die Entlassungen der Arbeiter häufig ohne vorherige Ankündigung der Entlassung ganz unvermittelt erfolgen, wozu ja die geehrte Gesellschaft nach ihrer genehmigten Fabriksordnung zweifellos berechtigt ist. Diese starke Restringierung des Arbeiterstandes hat aber für die unterfertigte Stadtgemeinde=Vorstehung die sehr nach¬ teilige Folge, daß ein großer Teil jener entlassenen Arbeiter die Hilfe der Gemeinde in Anspruch nimmt, um für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit leben zu können, oder um die Mittel zu erhalten, anderswo Arbeit zu suchen, wobei er seine Familie häufig ganz mittellos zurückläßt, die der Armenfürsorge der Stadtgemeinde anheimfällt. Die diesbezüglich an die Gemeinde=Vorstehung gestellten Ansprüche haben in den letzten Wochen einen Umfang ange¬ nommen, der die Mittel der Stadtgemeinde geradezu erschöpft. Ich erlaube mir daher an die geehrte Gesellschaft das Er¬ suchen zu stellen, die Entlassung von Arbeitern auf das möglichst geringste Maß zu beschränken und hiebei Rücksichtnahme auf die nach Steyr zuständigen Arbeiter mit Familien bezw. Kindern u üben, da es sonst der Stadtgemeinde=Vorstehung unmöglich wird, ihren Pflichten bezüglich der Armenversorgung nachzu¬ kommen. Auch wolle die geehrte Gesellschaft, wenn irgend tunlich, jene Arbeiter, welche voraussichtlich die Arbeit baldigst verlieren, hierauf schon einige Zeit vor der Entlassung in geeignet er¬ scheinender Weise aufmerksam machen lassen, damit dieselben in die Lage kommen, schon vor ihrer Entlassung Schritte zu machen, um nach derselben gleich in eine andere Arbeit treten zu können, und endlich den Gebrauch des sogenannten Aussetzenlassens wo möglich nicht in Anwendung bringen. Der Bürgermeister: Lang. Die Sektion erachtet durch diese Zuschrift an die Waffen¬ abriks=Gesellschaft den Wünschen der Versammlungsteilnehmer entsprochen zu haben und entfällt somit jede weitere Antrag¬ stellung. Herr G.=R. Tribrunner bemängelt es, daß die Sektion nicht auf den zweiten Teil der Petition eingegangen sei. Die Gemeinde solle doch den Versuch machen, andere Industrien nach Steyr zu bringen. Der Herr Vorsitzende erwidert, das, was Herr G.=R. Tri¬ brunner anregt, geschieht ohnehin in weitgehendster Form. Es wurden erst kürzlich einigen anfragenden Firmen das größt¬ möglichste Entgegenkommen in Aussicht gestellt. In Steyr werde aber der Zuzug von Industrien ungünstig beeinflußt durch den Mangel an Wasserkraft, Platzmangel in der Nähe der Bahn und durch die höheren Arbeitslöhne. Herr G.=R. Tribrunner könne versichert sein, daß eventuelle weitere Anfragen mit dem größten Entgegenkommen beantwortet werden. Herr G.=R. Tribrunner ist mit dieser Aufklärung zu¬ frieden, ersucht aber, daß die I. Sektion diese Sache im Auge behalten möge. Herr G.=R. Erb bemerkt, daß die Rechtssektion und die Gemeinde=Vorstehung nichts versäumen werden, in dieser Rich¬ tung kräftigst einzutreten. Es wäre zu wünschen, daß sich kleinere Industrien in und um Steyr entwickeln, aber ein Haupt¬
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2