5 Herr G.=R. Landsiedl wünscht, daß dem Gemeinderate von der städt. Buchhaltung zu jeder Sitzung die Kontoauszüge über die Einnahmen und Ausgaben vorgelegt werden, und zwar sollen diese die Abschlüsse des analogen Monates des Vorjahres enthalten. Es ist dies zur besseren Orientierung erforderlich. Redner findet es sehr verspätet, daß der Jahres=Rechnungsabschluß erst am Dienstag den 12. d. M. erschienen ist. Der Herr Bürgermeister ist bereit, diesen Wünschen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, stellt aber die allmonatliche Vorlage der Auszüge aus 18 Kontos über Einnahmen und Aus¬ gaben als schwer durchführbar hin. Der Herr Bürgermeister ladet den Herrn G.=R. Landsiedl ein, behufs Rücksprache in dieser Angelegenheit in sein Bureau zu kommen. Die Amtsberichte werden zur Kenntnis genommen. 14. Verein „Deutsche Heimat“ Wien, um Beitritts¬ erklärung, beziehungsweise Spende Sektionsantrag: Der löbl Gemeinderat beschließe, dem vorliegenden Ansuchen wegen Mangel an Mitteln keine Folge zu geben. — Angenommen. 15. Spendengesuche. Ueber Antrag der Sektion wird dem Taubstummen¬ Unterstützungsverein pro 1910 der Betrag von 10 K bewilligt. 16. Antrag des Herrn G.=R. Landsiedl, betreffs Aenderung der Kassa=Instruktion. Die Sektion beantragt, die von den Herren Gemeinde¬ räten Friedrich Landsiedl und A. Mitter ausgearbeiteten Abän¬ derungs= und Zusatzanträge für die Kassainstruktion zu genehmigen. Dieselben lauten: Antrag des Herrn G.=R. Landsiedl. Ad C, Selbststontrierung und Beständeaufbewahrung Täglich nach Schluß der öffentlichen Kassastunden ist vom Haupt¬ kassier gemeinsam mit dem Kassa=Kontrollor eine Selbstskon¬ trierung der Barbestände vorzunehmen und der Rechnungskanzlei ein Kassazettel, enthaltend die Kassabestände sämtlicher Kassen, zu übermitteln. Alle einen Tages=(Handkassa=) Bestand von K 16.000•— übersteigenden Beträge sind sogleich in Einlagebücher der hiesigen Sparkassa oder Bankinstitute zu hinterlegen, und diese Einlagen¬ bücher in der Hauptkassa zu verwahren. Entnahmen aus den Einlagebüchern können nur im Einvernehmen beider Oberbeamten erfolgen. Kassen. Zur Aufbewahrung der bei dem Kassa=Amte eingehenden oder vorhandenen Gelder, Werteffekten 2c. bestehen drei Kassen: Eine Hand=, eine Haupt=, eine Fond= und Depo¬ siten =Kassa. a. Handkassa. Diese ist für die tägliche Geldgebarung bestimmt. In selbe werden die im Laufe des Tages eingehenden Gelder aufgenommen und aus ihr die laufenden Ausgaben bestritten. Die Handkassa hat der Hauptkassier zu führen. Er hat die Schlüssel zu derselben in seiner alleinigen Verwahrung, unter seiner Haftung zu behalten. b. Hauptkassa. Die Hauptkassa ist zur Aufbewahrung der für die laufenden Ausgaben nicht erforderlichen Barbestände bestimmt, respektive der diese Kassabestände als Guthabungen ausweisenden Einlagebücher der hiesigen Sparkassa oder Bank¬ institute und die Postsparkassa=Auszüge. Weiters sind in der¬ selben aufzubewahren: Vorübergehende Depositen, an die Kassa gelangende Wertgegenstände; endlich versiegelt die Schlüssel¬ Doubletten der Fond= und Depositen=Kassa. c. Fond- und Depositenkassa. In dieser Kassa sind alle, den zu verwaltenden Fonden und Verrechnungszweigen eigen¬ tümlichen Staats= und sonstigen Wertpapiere, die vinkulierten Einlagebücher, die Privatschuldurkunden und sonstige Werteffekten, owie die auf den Vermögensbesitz bezüglichen Urkunden, endlich die Schlüssel=Doubletten der Hand= und Hauptkassa, versiegelt aufzubewahren. Mit (Gegen) Sperre. Die Hauptkassa ist unter gemein¬ schaftlicher Sperre der beiden Kassa=Oberbeamten zu halten. Den Schlüssel 1 und den Stecher führt der Kassier, den Schlüssel 2 der Kontrollor. Diese Schlüssel dürfen niemals verwechselt werden, das heißt der Kassier darf nie den Schlüssel 2 des Kontrollors und dieser nie den Schlüssel 1 des Kassiers erhalten. Wird der Hauptkassier substituiert, so übernimmt der Kontrollor zu seinem Schlüssel 2 den Stecher vom Hauptkassier, indeß der substituierende Beamte den Schlüssel 1 des Hauptkassiers erhält. Wird der Kontrollor substituiert, übernimmt der substituierende Beamte den Schlüssel 2 des Kontrollors, indeß der Hauptkassier Schlüssel 1 und den Stecher behält. Zur Fond= und Depositenkassa gilt dieselbe Einteilung bezüglich Sperre und Gegensperre sowie Substituierung. Verwahrung der Schlüssel. Die Kassabeamten haben die ihnen anvertrauten Schlüssel zu den Kassen sorgfältigst auf¬ zubewahren. Sie dürfen selbe nicht im Amtslokale belassen, noch außer der Wohnung aufbewahren und keinesfalls an andere Beamte oder fremde Personen aushändigen. Im Falle des Verlustes eines Schlüssels ist sofort die Anzeige an die Stadtgemeinde=Vorstehung behufs Aenderung des Schlosses und Anfertigung eines neuen Schlüssels für den Verlust¬ träger zu erstatten. Verkehr mit städtischen Geldern außeramts. Der Geldverkehr mit städtischen Geldern (Einholung oder Austragung) außerhalb des Kassa=Amtes hat bei Beträgen über K 1000 —. stets unter Assistenz eines Beamten zu erfolgen. An der Gehaltsbehebung verhinderte Beamte haben zur Gehaltsbehebung schriftliche Behebungs=Ermächtigungen auszu¬ stellen. Diese Ermächtigungen sind in jedem einzelnen Falle vom Kassa=Amte einzuziehen. Postsparkassa- Perkehr. Am 1. und 16. jeden Monats ind die in der Postsparkassa angewachsenen Guthabungen, soweit sie einen Stand von K 500•— übersteigen und nicht zu ander¬ weitigen Zahlungen benötigt werden, behufs besserer Verzinsung an die Banken oder die Sparkassa zur Gutschrift auf die Ein¬ lagebücher zu überweisen. Doch sind liquide Beträge zur Ent¬ lastung des Kassaverkehres tunlichst direkt per Postscheck zu überweisen Antrag des Herrn G.=R. August Mitter. Mit Rücksicht auf die Aenderung der Kassa=Instruktion erscheint es zeitgemäß, auch die Aufgaben der aus dem löblichen Gemeinderate gewählten Herren Kassa=Kommiffäre nunmehrige „Revisoren“ festzusetzen. Ich beantrage, der löbl. Gemeinderat wolle durch Beschluß ails Aufgabe der Herren Kassa=Kommissäre (Revisoren) wie folgt festlegen: Die Herren Kassa=Kommissäre haben: Durch zeitweilige Kassenskontrierungen die Einhaltung der 1. vom Gemeinderate gegebenen Kassa =Instruktion zu über¬ wachen und die Richtigkeit der Bestände der städt. Kassen zu prüfen. 2. Ueber ihre Befunde dem Gemeinderate fallweise Bericht zu erstatten. Herr G.=R. Landsiedl führt aus, daß mit diesen Ab¬ änderungen nur die Einführung einer bei anderen Aemtern längst bestehenden Instruktion bezweckt wird. Herr G.=R. Heindl spricht sich gegen die Auflassung der Drittsperre aus und erklärt daher dagegen zu stimmen. G.=R. Landsiedl erwidert, es soll mit dieser Einfüh¬ rung eine Entlastung der Kassenkommissäre stattfinden und sei in seinem Antrage durchaus kein Mißtrauen gegen irgend jemand gelegen. Redner empfiehlt nach längerer Ausführung und Be¬ gründung der Abänderung, den Sektionsantrag anzunehmen. Wird mit Majorität angenommen. — Der Antrag des Herrn G.=R. Heindl bleibt in der Minorität. 17. Rechnungs=Abschluß pro 1909. Wird von der Tagesordnung abgesetzt und zur Behandlung für die nächste Sitzung bestimmt. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 18. Entscheidung über den Antrag des Herrn G.=R. Mitter betreffend Tieferlegung des Michaeler¬ platzes bei den Häusern Nr. 6 bis 13. Auf Grund der neuerlichen Erhebung und der im ver¬ lesenen Kommissionsprotokolle vom 18. Juni 1910 konstatierten Tatsachen stellt die Sektion folgenden Antrag: Von der Einlösung des beim Hause Michaelerplatz Nr. 12 befindlichen Erkers wird wegen der großen Einlösungskosten Abstand genommen, es wird jedoch zur Regulierung dieses Straßenteiles vorgeschlagen, den Rücken nach Tunlichkeit abzu¬ nehmen und die beim Hause Michaelerplatz Nr. 8 gelegene Mulde auszufüllen und das Pflaster zu heben. Diese Regulierung soll bis zum Hause Michaelerplatz Nr. 10 reichen und würde durch diese Maßnahmen dem Wunsche des Antragstellers nach Mög¬ lichkeit entsprochen. Herr G.=R. Mitter erwidert auf den vorliegenden Antrag, daß er ja die Tieferlegung dieses Platzes wollte und nicht, wie aus dem vorliegenden Projekte zu entnehmen ist, der Berg durch Ausfüllung der Mulde wieder bleibt. Er stellt zugleich den Antrag, daß in dieser Angelegenheit nochmals eine kommissionelle Verhandlung anberaumt und ein genauer Plan ausgearbeitet wird und dieser Punkt in der nächsten Sitzung abermals auf die Tagesordnung kommt. Herr G.=R. Erb sagt, es hat sich ja nach dem Antrage des Herrn G.=R. Mitter auch um die Regulierung der Fischer¬ gasse gehandelt, für welche eigentlich wieder nichts geschieht. Er bemängelt auch, daß zu der abgehaltenen kommissionellen Ver¬ handlung die Anrainer beziehungsweise Interessenten nicht ein¬ geladen worden sind und schließt sich dem Antrage des Herrn G.=R. Mitter auf Anberaumung einer neuerlichen Kommission an, zu welcher neben Herrn Baurat noch ein Sachverständiger bei¬ gezogen werden soll, denn er habe zu den bis jetzt gemachten Vorschlägen absolut kein Vertrauen und glaubt, daß es vorlie¬ genden Falles nur an dem Willen des Stadtbauamtes fehlt. Herr G.=R. Huber wiederholt, daß es außerordentlich notwendig gewesen wäre, zu der Kommission sämtliche Anrainer und auch den Antragsteller einzuladen. Die Herren Gemeinderäte Landsiedl und Huber unterstützen gleichfalls den Antrag des Herrn G.=R. Mitter. Bei der Abstimmung wird der Sektionsantrag mit 15 Stimmen angenommen. 9. Genehmigung des mit der österr. Waffenfabriks¬ gesellschaft anläßlich der Neufassung der Quelle beim Hause Sierningerstraße 95 getroffenen Uebereinkommens Der Herr Referent verliest das bezügliche Uebereinkommen und stellt den Sektionsantrag, welcher lautet: Das mit der österr. Waffenfabrik abgeschlossene Uebereinkommen wegen des Wasserbezugsrechtes aus der Brunnenstube beim Hause Sier¬ ningerstraße Nr. 95 wird dem löbl. Gemeinderate zur Geneh¬ migung empfohlen. — Der Sektionsantrag wird angenommen.
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