den systemisierten Bezügen des stät. Gefangenhaus-Inspektors verliehen wird. III. Die Konkurs-Ausschreibung ist seitens des Herr Bürgermeisters ehestens und mit einem kurzen Termin zu veranlassen und hat der bisherige Inspektor bis zur Wiederbesetzung dieser Stelle die Geschäfte im städt. Gefangenhause interimistisch zu führen. Einstimmig nach Antrag. b. Über das Gesuch der Frau Maria Falk um Erhöhung ihre Gnadengabe stellt die
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