3 II. Wahlkörper: Karl Feicht, Johann Hansel, Kajetan Jonasch, Wilhelm Melichar, Johann Pranter. — Ersatzmänner: Franz Aigner, Johann Ortner. I. Wahlkörper: Alexander Busek, Franz Hofer, Hans Millner, Franz Nothhaft, Hermann Seidl. — Ersatzmänner: Karl Bagfrieder, Viktor Ortler. Die Anträge I. bis IV. der Sektion werden einstimmig angenommen. 8. Amtsbericht betreffs Einhebung der Armen¬ fondsgebühren für Produktionen und Schaustellungen. Mit Rücksicht auf das Gesetz vom 8. September 1902, L.=G.=Bl. Nr. 38 (§ 55), stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werden im Sinne des § 55 des Gesetzes vom 8. September 1902, L.=G.=Bl. Nr. 38, die laut der Gemeinderatsbeschlüsse vom 8. Mai 1908 und vom 28. September 1909 für den Armenfond festgesetzten bisherigen Gebühren auch für das Jahr 1910 festgesetzt und ist dieser Beschluß im Sinne des zitierten Gesetzes öffentlich kund¬ zumachen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 29.869. 9. Gesuch um Aufhebung eines Ausweisungs¬ Erkenntnisses. Hierüber stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem der Gesuchsteller wieder ohne Verdienst ist und daher bei Aufhebung des Ausweisungs=Erkenntnisses derselbe wieder nach Steyr kommt und die begründete Annahme besteht, daß er hier auch keinen Verdienst findet, da ohnedies Arbeits¬ mangel herrscht, dann wieder dieselben Umstände auftreten dürften, welche zu seiner Ausweisung geführt haben, so hat die Sektion mit 5 Stimmen beschlossen, den Gemeinderat den Antrag zu unterbreiten: Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuch des Markus Polsterberger um Aufhebung der Stadtverweisung keine Folge gegeben. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Z. 29.411. Dringlichkeits=Antrag punkto zeitlicher Befreiung von der Gemeinde= und Landes=Umlage bei Neu=, Zu¬ und Umbauten. Der Herr Referent verliest folgenden Sektionsantrag: Nachdem die Stadtgemeinde Steyr ohnedies schon mit Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juni 1909 abermals auf die Zeit von weiteren 10 Jahren die Befreiung von der Gemeinde=Um¬ lage bei Neu=, Um= und Zubauten beschlossen hat, erscheint es erwünscht, daß seitens des Landtages ein solches Gesetz beschlossen werde, welches diese Umlagefreiheit ausspricht und dazu auch die Befreiung von der Landes=Umlage, weil dieser Vorgang sehr zur Hebung der Bautätigkeit geeignet erscheint. Deshalb stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinde¬ rat der Stadt Steyr spricht sich für die Einbringung eines Gesetzentwurfes im o.=ö. Landtage aus, nach welchem die zeitliche Befreiung der Neu=, Zu= und Umbauten von der Gemeinde¬ Umlage und gleichzeitige Befreiung von der Landes=Umlage eingeführt werden soll. Die Dringlichkeit wie der Antrag selbst werden einstimmig angenommen. Dringlichkeits=Antrag wegen Einbringung eines Protestes gegen die Obstruktion des Ermächtigungs¬ Gesetzes. Dieser Antrag lautet: Die auf allen Gebieten der Lebensbedürfnisse in letzterer Zeit eingetretene Teuerung ist fast bis zur Unerschwinglichkeit gestiegen und alle Schichten der Bevölkerung hat eine ganz be¬ greifliche Erregung ergriffen, die in zahlreichen Versammlungen und dort beschlossenen Protesten bezeichneten Ausdruck fand. Da auch die Vertretung der Stadt Steyr an diesem Kampfe gegen die Lebensmittelteuerung regen Anteil nimmt und die Approvisionierungsfrage unserer Stadt von bedeutender Wichtig¬ keit ist, hat die 1. Sektion des Gemeinderates nach § 28 der Geschäftsordnung beschlossen, im dringlichen Wege dem löblichen Gemeinderate folgenden Antrag zur Beschlußfassung vorzulegen: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen folgende Kundgebung: Im Interesse des Gewerbes, der Industrie und insbe¬ sondere der Approvisionierung der Städte sowie zum Zwecke der Hintanhaltung der stets wachsenden und gefahrdrohenden Lebens¬ mittelteuerung und der sinkenden Konsumkraft der weitesten Bevölkerungsschichten hält die Gemeindevertretung der landes¬ fürstlichen Stadt Steyr den Abschluß der Handelsverträge mit den Balkanstaaten für eine unabweisliche Notwendigkeit, weil durch diese eben die hohen Viehpreise und endlich die hohen Fleischpreise und die Preise für Milch und Milchprodukte eine Herbsetzung oder doch wenigstens keine weitere Erhöhung er¬ ahren könnten. Der Gemeinderat der landesfürstlichen Stadt Steyr erhebt daher energisch Protest gegen die Verschleppung der Annahme des sogenannten Ermächtigungs=Gesetzes und beauftragt den Bürgermeister der Stadt Steyr, diesen Protest sofort telegraphisch dem Präsidium des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu bringen. Herr G.=R. Erb bezeichnet diesen Antrag als außeror¬ dentlich dringlich, da mit Neujahr 1910 der Handelsvertrag mit Rumänien abläuft. Er sei mit der Tendenz des Antrages ein¬ verstanden, nur vermisse er die Hervorhebung des Hindernisses zum Abschlusse der Handelsverträge und Bewilligung des Er¬ mächtigungs=Gesetzes. Das Hindernis liege in der Obstruktion der slavischen Union. Er glaube daher, daß der Gemeinderat auch seine Mißbilligung über die Obstruktion der slavischen Union zum Ausdrucke bringen solle. Der Ausdruck „Verschleppung“ sei zu schwach, da durch die Obstruktion der slavischen Union der Abschluß der Handelsverträge tatsächlich verhindert werde. Herr G.=R. Dr. Angermann erwidert, daß tele¬ graphische Kundgebungen möglichst kurz gehalten werden müssen, er schließe sich aber dem Zusatzantrage des Herrn G.=R. Erb an. Herr G.=R. Erb ist mit dieser Erklärung zufrieden und bemerkt noch, er habe diesen Zusatz deshalb gewünscht, damit konstatiert erscheint, daß die Slavische Union und nicht die deutschen Agrarier an dieser Obstruktion schuld sind. Hierauf wird der Dringlichkeits=Antrag einstimmig ange¬ nommen. Die Protest=Kundgebung lautet: An das Präsidium des Abgeordnetenhauses in Wien! Der Gemeinderat der Stadt Steyr protestiert gegen die Verhinderung der Annahme des Ermächtigungs=Gesetzes durch die Obstruktion der Slavischen Union und ersucht um sofortige Abhilfe. Der Bürgermeister der Stadt Steyr. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 10. Ansuchen um Gemeinde=Umlagen= Rückstands¬ Abschreibung. Die Sektion beantragt, die von Johann Hawel ausstehende Gemeinde= Umlage per 38 K 47 k wegen Uneinbringlichkeit in Abschreibung zu bringen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.965. 11. Mautabfindungs=Ansuchen. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Mautabfindungs¬ Ansuchen pro 1910 bewilligt, und zwar: a) Das Ansuchen des Herrn Max Baron Imhof gegen ein Pauschale von 100 K. ) Das Ansuchen der Firma J. u. C. Eidenberger gegen ein Pauschale von 260 K. c) Der Firma Franz Werndl's Nachfolger gegen ein Pauschale von 640 K. 12. Spenden=Gesuche. a) Dem Ruderverein der Germanen in Steyr wird zur An¬ schaffung von Booten eine Subvention von 100 K bewilligt. b) Die weiters vorliegenden Ansuchen: Bund der Deutschen in Böhmen und Waisen=Komitee in Wien werden mangels verfügbarer Mittel abgewiesen. 13. Kassa=Journals=Abschluß pro August 1909. Laut Bericht der städt. Rechnungs=Kanzlei betrugen die 85.403 K 01 h Einnahmen im Monate August 1909 Kasserest vom Juli 37.737 „ 71 Gesamt=Einnahmen im Monate August 1909 123.140 K 72 h 101.787 „ 95 Ausgaben im August — 21.352 K 77 h Kasserest pro September 1909 „ „ Der Herr Referent gibt bekannt, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Wöll geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. — Z. 30.302. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Leopold Anzengruber. 14. Eingabe des Kommandos des k. u. k. Feldjäger¬ Bataillons Nr. 10 wegen Herstellung eines Anbaues für die Maschinengewehr=Abteilung. Hierüber liegt folgender Sektionsantrag vor: Die Sektion erlaubt sich den Antrag zu stellen: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, auf den in der Gemeinderats¬ Sitzung vom 22. Jänner 1909 gefaßten diesbezüglichen Beschluß zu beharren, da zur Ausführung dieses Baues das nötige Kapital aufgenommen werden müßte, von welchem die Zinsen und An¬ nuitäten mindestens 5½% betragen und außerdem die Gemeinde allein sämtliche Reparaturen und allfällige Abänderungen treffen würden, so daß bei einer 5¾% igen Verzinsung jedenfalls die Gemeinde jährliche Zuschüsse zu leisten haben würde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 28.224. 15. Grundeinlösung zwecks Verbreiterung der Jägergasse in Ennsdorf. Liegt folgender Sektonsantrag vor: Nachdem sich die III. Sektion von dem Verkehrshindernis in der Jägergasse überzeugt hat und nur dasselbe infolge des Besitzwechsels des Hauses Jägergasse 3 wohl mit großen Kosten beseitigt werden kann, erlaubt sich die Sektion den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, den im Protokolle vom 22. Oktober d. J. erwähnten Grundstreifen um den Betrag von 600 K unter den in diesem Protokoll bezeichneten Bedin¬ gungen zu erwerben und zur Straßenregulierung zu verwenden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 28.561.
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