5. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des städt. Polizei-Inspektors Georg Laher insofern stattgegeben, dass derselbe in der XI. Rangsklasse in die 3. Gehaltsstufe mit 2000 K Gehalt und 432 K Aktivitäts Zulage am 11. Dezember 1909 versetzt wird. Einstimmig nach Antrag Z. 300. 6. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die angesuchte Ernennung des städt. Sanitäts-Dieners Karl Menschik zum städt. Unterbeamten bewilligt und wird derselbe auf dem Gesetze von 25. Septemb 1908
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