Ratsprotokoll vom 3. Dezember 1909

Rats-Protokoll Tages=Ordnung: über die ordentliche Zitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Freitag den 3. Dezember 1909. Mitteilungen. I. Sektion. 1. (Vertraulich.) Personalien. 2. Beratung der Präliminarien der Stadtgemeinde Steyr für das Jahr 1910. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vizebürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Alexander Busek, Gottlieb Dantlgraber, Leopold Erb, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Johann Kollmann, Michael Meditz, Hans Millner, Franz Nothhaft, Viktor Ortler, Ludwig Reisinger, Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Rudolf Sommerhuber, Peter Stein¬ huber, Viktor Stigler, Anton Stippl, Franz Tribrunner und Josef Tureck. Ferner sind anwesend: Herr Stadtbuchhalter Viktor Jan¬ daurek und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmid¬ bauer. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Ferdinand Gründler und Ferdinand Handstanger gewählt. Vor Uebergang zur Tagesordnung widmet der Herr Vor¬ sitzende dem verstorbenen Ehrenbürger Herrn R. v. Taussig fol¬ genden Nachruf, welcher vom Gemeinderate stehend angehört wird. Vor allem obliegt mir die Pflicht, von der tief erschüttern¬ den Nachricht, von dem Hinscheiden unseres Ehrenbürgers Herrn R. v. Taussig dem löblichen Gemeinderate Mitteilung zu machen. Derselbe wurde am 24. November d. J. von einer mannigfachen Tätigkeit abberufen. Alle, die ihm nahe standen, hat es mit tiefer Trauer und aufrichtigem Schmerze berührt, den großen und viel beschäftigten Mann aus dem Dasein scheiden zu sehen. Auch wir als Vertreter der l. f. Stadt Steyr wollen unserer tiefen Trauer über das Hinscheiden unseres hochgeschätzten Ehrenbürgers Ritter v. Taussig Ausdruck geben und werden dem¬ selben ein bleibendes dankbares Andenken bewahren. Weiters erstattet der Herr Bürgermeister folgende Mit¬ teilungen: 1. Die Zuschrift des Herrn Hofrates Hoheisel, worin der¬ selbe für den ihm ehrenden Beschluß des Gemeinderates vom 12. November 1909 betreffend seine Mitwirkung bei der Lösung der Postfrage in Steyr dankt. Zur Kenntnis. — Z. 294. 2. Se. königl. Hoheit Prinz Ludwig von Sachsen=Coburg¬ Gotha dankt für das freundliche Entgegenkommen in Betreff seines Ansuchens um Mautabfindung. Zur Kenntnis. — Z. 24.621. 3. Frau Hermine Kiderle hat anläßlich des Ablebens ihres Gatten für den Spitalbaufond 1000 K und für die Armen der Stadt 500 K gespendet. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. — Z. 305/V. P 4. Frau Barbara Stigler hat im Namen der Hinter¬ bliebenen ihres verstorbenen Gatten für den Spitalbau 500 K und für die Armen der Stadt 200 K gespendet. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. — Z. 29.331/32. 5. Der verstorbene Herr Wilhelm Klein hat in seinem Testamente für die Armen der Stadt den Betrag von 2000 K testiert, welcher nunmehr zur Einzahlung gelangt ist. Z. 16.211. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. Den Spendern wird der Dank durch Erheben von den Sitzen ausgesprochen und der Herr Bürgermeister ermächtigt, diesen Beschluß den edlen Spendern schriftlich bekannt zu geben. Herr Vizebürgermeister Köstler gratuliert dem Herrn Bürgermeister namens des Gemeinderates zu seinem Namensfest und zugleich zu seinem 60. Geburtstage, mit dem Wunsche, daß der Herr Bürgermeister in seiner gegenwärtigen Rüstigkeit noch lange zum Wohle der Stadt Steyr erhalten bleiben möge. Hierauf Präliminar=Beratung. Der Referent, Herr Vizebürgermeister Leopold Köstler trägt vor: I. Stadt=Kasse. A. Ordentliche Einnahmen. I. Interessen von den Staats=Obligationen im Nennwerte von 1364 K 34.100 K von den 20 Stück Aktien der österr.=ungar. Bank 2100 „ von den Steyrtalbahn=Aktien im Nennwerte von 6062 „ 606.200 K ** Zinsen von vorübergehenden Spar=Einlagen 1400 „ vom angelegten, nicht verwendeten restlichen Kasern¬ 6000 „ bau=Anlehen per 140.000 K Summe . 16926 K II. Städtische Gefälle: Markt= und Standel=Gefälle, Pflaster= und Brücken¬ maut, Wag= u. Niederlags=Gefälle u. Schweine¬ 46000 K rechen=Ertrag Länd= und Haft=Gefälle am Ennskai. 60 „ 3200 „ Jahrmarkts=Gefälle Sechspfennig =Gefälle von der Alpinen=Montan¬ 990 „ Gesellschaft 710 „ Gehstegmaut nächst Garsten 100 „ Ertrag der Schaubuden außer der Jahrmarktzeit Summe . 51060 K III. Gebühren: 200 K Abgaben für Aufnahme in den Gemeindeverband 100 „ Abgaben für die Verleihung des Bürgerrechtes 20 „ Abgaben für Markthütten=Besitzveränderungen 320 K Summe IV. Von den städt. Gebäuden und Grundstücken: Mietzinse von den städtischen Gebäuden, und zwar: a) vom Rathause b) „ Neutorgebäude c) „ Excölestinergebäude d) „ Mauthause in der Schönau e) „ Mauthause an der Steyrtalbahn f) „ Zinshause Nr. 8 am Franz Josef=Platz 2) „ Zinshause Nr. 10 am Franz Josef=Platz Mietzinse für die Jägerkaserne in Ort (einschlie߬ lich der XXI Rate des Landesfondbeitrages per 4000 K), dann von der Artillerie=Regiments¬ Kaserne und dem Exerzierplatz. Mietzinse von den Verschleißläden an der Schlo߬ mauer Mietzinse von den Fleischbänken am Oelberg . Von den städtischen Grundstücken Vom Viehmarktplatz in der Schönau Vom Getreidestadel am Grünmarkt Durchlaufende Zinsungen von Natural=Wohnungen Summe K 1310 1110 240 160 5552 3044 „ „ „ 159500 1420 590 1060 560 228 1492 „ „ 176266 K

2 V. Steuer-Rückersätze VI. Verwaltungs-Einnahmen: 12 K Stiftungsgebühr von der St. Anna=Kapelle 600 „ Verzugszinsen von rückständigen Gemeinde=Umlagen Beiträge des k. u. k. Aerars für Militär=Bequar¬ 1000 tierung 600 „ Sonstige kleine Einnahmen 2212 K Summe VII. Einnahmen für den Sicherheitsdienst: Schubkosten=Rückersätze seitens des oberöst. Landes¬ 2500 K ausschusses Beiträge der zu den Kosten der Natural=Verpflegs¬ 2200 „ station beitragenden acht Gemeinden 340 „ Jahrmarkts=Wachtgelder 200 „ Verschiedene andere Rückersätze. Summe. 5240 K VIII. Unterrichts-Anstalten: 210 K Mietzinse vom Exjesuitengebäude Interessen vom Lokal=Realschulfonde als Regie¬ 4412 „ kostenbeitrag für die k. k. Realschule Regiekostenbeitrag für die Mädchenschule in der 378 „ Berggasse seitens des Religionsfondes 3300 „ Einschulungsbeiträge 340 „ Mietzinse für Freiwohnungen der Schulleiter 200 „ Beleuchtungskosten=Rückersätze 9840 K Summe IX. Einnahmen für die Armen-Versorgung: Anteil an der Hälfte des Verwaltungs=Gewinnes 32000 K der hiesigen Sparkasse. Summe . 32000 K X Einnahmen für das Gesundheitswesen: 1200 K Gebühren für die Vieh= und Fleischbeschau 40 Gebühren für Wohnungs=Desinfektionen 1240 K Summe XI. Banämtliche Einnahmen: 200 K Erlös für abgegebene Baumaterialien Erlös für abgegebene Heizungsmaterialien 600 „ Für verkauftes Holz aus den städtischen Wäldern 3200 „ Beiträge zu den Stadtbrunnenkosten und Gebühren für Benützung der städt. Wasserleitung seitens der Privaten 4000 „ Kanal= und andere Baukosten=Rückersätze 800 „ Summe 8800 K XII. Verschiedene Einnahmen 350 K XIII. a) Vorschüsse-Rückersätze: (Personal=Einkommensteuer der städt. 1600 K Beamten und Angestellten) b) Kasse-Gebarungsfond ... 100000 Summe. 101600 K Es beträgt sohin die Summe der ordentlichen Einnahmen 405 854 K. Der Herr Vorsitzende bringt die Einnahmenposten I—XIII je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig ge¬ nehmigt. Herr G.=R. Millner bemerkt zu Post XI/3, daß das Erträgnis des Stadtwaldes ein sehr erfreuliches sei. Bei dieser Gelegenheit möchte er die Anregung machen, daß die bisher von der Gemeinde hergestellten hölzernen Barrièren durch eiserne ersetzt werden, da die letzteren nicht nur billiger, sondern auch dauerhafter wären. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß er diese Anregung der III. Sektion zum weiteren Studium zuweisen werde. B. Ordentliche Ausgaben. I. Passiv-Interessen und Schuldentilgung: 4½%ige Interessen und Kapitalsrückzahlungsraten von den bei der hiesigen Sparkasse kontrahierten 130000 K Darlehen per zusammen 2,600.000 K 4¼%ige Interessen und Amortisierungsraten von den Artilleriekasernbaudarlehen von 2,600.000 K bei der oberösterr. Landes=Hypothekenanstalt 123328 „ Summe 253328 K II. Städtische Gefälle: 9700 K Entlohnung des Maut=Aufsichtspersonales Kosten der Drucksorten für die städtischen Maut¬ 200 „ ämter und andere Auslagen Mietzinse für Mautnerwohnungen 855 „ Für Instandhaltung der Wohnungen von in Privatgebäuden untergebrachten Mautnern 60 „ Für Instandhaltung des Gehsteges an der Eisen¬ bahnbrücke über die Enns und Hinauszahlung der Anteile (3 Achtel) an die Gemeinden Garsten 350 und St. Ulrich * 1200 Erhaltung der Marktplätze und Requisiten 12365 K Summe III. Gebühren IV. a) Gebände-Erhaltung, nämlich: des Rathauses der Zinshäuser am Franz Josef=Platz des Neutorgebäudes der Jäger=Kaserne und der Artillerie=Regiments¬ Kaserne samt Steuern und Umlagen des Theatergebäudes des Industriehalle=Gebäudes der übrigen städtischen Gebäube (Mauthäuser, Schnallentor, Taborturm und Gefangenhaus) Summe b) sonstige Ausgaben: Brandschadenversicherung für sämtliche städt. Gebäude Beitrag an den Theater=Direktor für Beleuchtung und Beheizung des Theaters Durchlaufender Wohnzins des Hausmeisters der Zinshäuser am Franz Josef=Platz Summe V. Steuern und Umlagen: Gebühren=Aequivalent für das unbewegliche Ver¬ mögen Grund= und Hauszinssteuer Rentensteuer Landes= und Gemeinde=Umlage Summe VI. Verwaltungs-Auslagen: Funktionsgebühr des Bürgermeisters Bezüge der aktiven städtischen Beamten Bezüge der städtischen Hilfsbeamten Bezüge der städtischen Amtsdiener und Kosten der Uniformierung Bezüge des Stadtpoliers und des Rathaus=Haus¬ meisters ensionen und Gnadengaben Ausgaben für Wahlen und gerichtliche Vertretungen Gebühren für Interventionen im Theater, für Vereinsversammlungen, Belohnungen und Reise¬ kosten Volkszählungs= Assentierungs=, Militär=Bequar¬ tierungs= und Vorspannsfuhrenkosten Porti, Druckpapiere, Bücher, Zeitungen u. Kanzlei¬ Requisiten Beheizung, Beleuchtung und Reinigung der Amts¬ zimmer Summe VII. Sicherheits-Auslagen: Bezüge und Uniformierungskosten der städtischen Sicherheitswache Kosten der städtischen Reservewache Verschiedene polizeiliche Auslagen (Instandhaltung der Wachezimmer, Beheizung und Beleuchtung und Exekutivgebühren) Kosten der polizeilichen Arrestanten u. Schüblinge Erhaltungskosten der Natural=Verpflegsstation Beitrag an die Freiwillige Feuerwehr, Entlohnung der beiden Turmwächter und Erhaltung der Telephone Kosten der Straßenbeleuchtung. Summe VIII. Unterrichts-Auslagen: a) Erhaltung des Realschulgebäudes b) Außerordentliche Renovierung der Schul¬ räume, bezw. Adaptierung im Turnsaale Auslagen für die k. k. Staats=Oberrealschule, u. zw.: a) Jahresbeitrag an den Studienfond b) Auslagen für den Gottesdienst der Schüler c) Löhnung des Schuldieners d) Einrichtungskosten e) Lehrmittelkosten f, Kanzlei=Erfordernisse und Beleuchtung g) Beheizungskosten h) Reinigungsauslagen * * * * „ Erhaltung des k. k. Fachschulgebäudes und zwei Stipendien an Schüler dieser Anstalt #. Erhaltung der Volks= und Bürgerschulen: a) Quartiergelder des Lehrpersonales im Aus¬ maße von 35% des Gehaltes und Natural¬ wohnungen der Schulleiter — b. Mietzins für ein Schulzimmer.. c) Löhnungen der Dienerschaft. * d Beheizungskosten e) Einrichtungs=, Lehr= und Lernmittelkosten *) Pauschalien der Schulleiter für die Schul¬ bedienung g) Kanzlei=Auslagen samt Beleuchtung h) Reinigungs=Auslagen 1) Erhaltung der Schulgebäude k) Erhaltung der Turnschule im Exjesuiten¬ Gebäude Kindergarten= Institut (Wohnungszins der Kindergärtnerin) Summe 3000 K 1400 „ 200 „ 19172 „ 600 „ 600 „ 1200 „ 26172 K 1150 1800 160 29282 K 830 2200 „ 50 „ 3100 „ 6180 K 3200 K 72370 „ 8183 „ 6572 „ 13569 1800 2300 „ 4170 „ 6000 „ 8500 „ 130341 K 27756 K 11100 „ 4242 4900 4400 „ 6650 25450 „ 84498 K 1200 K 2000 „ 1000 60 2698 600 1500 1700 2200 300 13258 K 600 „ 29000 400 4823 7000 3000 1305 2000 1100 3000 200 344 66030 K

3 IX Armenwesen: 43836 K Zuschüsse an das Armen=Institut. X. Kosten des Gesundheitswesens: Bezüge des Personals (1 Stadtphysikus, 1 Stadt¬ 12204 A arzt, 1 Ober=Tierarzt und 1 Sanitätsdiener) Bezüge des Wasenmeisters und Ausgabe für die 300 „ Hundekontrolle 1200 „ Impfungs= und Desinfektionskosten Verschiedene andere Auslagen (Erhaltung der 1000 „ Pissoirs 2c.) Summe 14704 K XI. Gewöhnliche banämtliche Ausgaben: Erhaltungs=Auslagen: Für die drei eisernen Hauptbrücken 3000 K die Holzbrücken, Stege und Schlachten 3000 „ „ gepflasterte Straßen und Stiegen 2000 „ beschotterte Straßen und Stützmauern 8400 „ „ Wasser= und Unratskanäle 1000 „ „ Brunnenleitungen und Pumpwerke 4000 „ „ Alleen und Anlagen 1500 „ „ Straßenreinigung und Bespritzung 13000 „ 9 Anschaffung von Materialien=Vorräten 400 „ „ Anschaffung u. Reparierung von Werkzeugen und andere bauämtliche Auslagen 1200 „ „ Ausgaben für den städtischen Wald 700 „ Summe 38200 K XII. Verschiedene Ausgaben: 400 K Für gewöhnliche öffentliche Festlichkeiten Bestimmte Beiträge (darunter dem Deutschen 240 „ Schulverein 100 K) u. s. w. 1200 „ Verschiedene andere kleine Ausgaben. Summe 1840 K XIII. a) Gewöhnliche Vorschüsse (Personal=Einkommensteuer für städt. 1600 K Bedienstete) b) Kasse-Gebarungsfond 100000 „ 101600 K Summe Summe der ordentlichen Ausgaben 782.204 K. Der Herr Vorsitzende bringt die Posten I—XIII je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. Herr G.=R. Tribrunner macht zu Post VI/9 die An¬ regung, daß gelegentlich der Volkszählung auch jene Daten ge¬ sammelt werden, die für die Wohnungs=Statistik notwendig sind. Herr G.=R. Dantlgraber wünscht zu Post V/10, daß die notwendigen Drucksorten aus Ersparnisrücksichten ausge¬ schrieben werden Herr G.=R. Erb ist ebenfalls für die Ausschreibung der Drucksorten, da durch die Konkurrenz jedenfalls Ersparungen ge¬ macht werden. Er beantrage auch, daß bei der nächstjährigen Zusammensetzung des Präliminars die Post „Druckpapiere“ von den übrigen Posten ausgeschieden werde. Herr G.=R. Dr. Angermann konstatiert, daß die Post „Druckpapiere“ nur 1200 K ausmache, weshalb es sich nicht empfehle, bezüglich dieser Post eine Konkurrenz auszuschreiben. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Erb abgelehnt. Zu Post VII/7 „Straßenbeleuchtung“ spricht Herr G.=R. Millner den Wunsch aus, daß im Falle bei den außerordent¬ lichen Bauauslagen etwas erspart werde, hievon eine Anzahl Straßenlaternen mit Auerlicht versehen werde. Er glaube auch, daß sich manche Hausbesitzer herbeilassen würden, die Aufmon¬ tierung eines Auerbrenners auf die in ihrem Rayon befindliche Straßenlaterne aus Eigenem zu bestreiten, da ja für die Mon¬ tage ein= für allemal nur der Betrag von 10 K zu entrichten ist, daher bei angenommenen 10 Teilnehmern auf den Einzelnen nur 1 K entfallen würde. Der Herr Vorsitzende verweist auf den Gemeinderats¬ beschluß, nach welchem alljährlich zirka 10 Gaslaternen mit Auerbrennern zu versehen sind und es dürften auch heuer wieder 8 bis 10 Straßenlaternen mit Auerlicht versehen werden. Herr G.=R. Millner dankt für diese Mitteilung und bemerkt, daß bei der Umwandlung einer so geringen Anzahl von Straßenlaternen in Auerlicht 10 bis 12 Jahre vergehen werden, bis die allgemeine Beleuchtung mit Auerlicht durchge¬ führt sein wird. Herr G.=R. Erb glaubt, daß es an der Zeit sei, sich mit der Beleuchtungsfrage in Steyr nunmehr ernstlich zu beschäftigen, da der Gasvertrag mit dem Jahre 1917 abläuft. Die Stadt Steyr soll nicht bis zum letzten Augenblick warten; solche be¬ deutungsvolle Fragen sollen schon früher studiert werden. Er halte es für zweckmäßig, sich mit der Stadtgemeinde Linz ins Einvernehmen zu setzen, was sie in dieser Frage vorgekehrt hat Er glaube, die Rechtssektion solle sich mit dieser Frage be¬ schäftigen. Herr G.=R. Dr. Angermann erklärt, daß die Beleuch¬ tungsfrage bereits einer Erörterung unterzogen wurde, daß es aber nicht zweckmäßig erscheine, diese Vorberatungen in die Oeffentlichkeit zu geben, um Gegenströmungen hintanzuhalten. Nach seinem Dafürhalten könne die Beleuchtungsfrage nur dann günstig gelöst werden, wenn die Gas= und elektrische Beleuchtung in einer Hand liegt. Herr G.=R. Erb ist der Ansicht, daß eine wichtige Frage in der Oeffentlichkeit besprochen werden müsse. In Wien hat man auch bei Ablösung der englischen Gasgesellschaft die Oeffent¬ ichkeit nicht gescheut. Der Gemeinderat könne sich nicht mit privaten Besprechungen in der Beleuchtungsfrage begnügen, ondern könne sich nur auf die Sektion verlassen. In Steyr ist in der Beleuchtungsfrage viel versäumt worden, daß man sich um die Wasserkräfte nicht gekümmert hat. Er stelle daher folgen¬ den Antrag: Die Rechtssektion wird beauftragt, die Beratung der allge¬ meinen Stadtbeleuchtung baldigst in Angriff zu nehmen und sich auch mit den Gemeindevertretungen anderer Städte zwecks Stu¬ dium dieser wichtigen Frage ins Einvernehmen zu setzen. Herr G.=R. Dr. Angermann weist die Anwürfe des Herrn G.=R. Erb zurück. Die Steyrer Bevölkerung habe die Elektrizitäts=Gesellschaft ins Leben gerufen und der Vertrag mit der Gasgesellschaft wurde nicht jetzt, sondern von den Vorfahren gemacht. Damals waren auch ganz andere Verhältnisse. Wäre damals der Vertrag nicht gemacht worden, hätte Steyr über¬ haupt keine Beleuchtung. Eine Beschaffung von Wasserkräften zur Erzeugung von Elektrizität aus der Steyr ist unmöglich, weil alle Kräfte vergeben sind. Wenn der Gasvertrag abgelaufen ist, wird das Elektrizitätswerk vergrößert werden können. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Erb mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. Zu Post X18 „Straßenreinigung und Bespritzung“ stellt err G.=R. Tribrunner den Antrag auf Erhöhung dieser Post auf 14.000 K, welcher Antrag vom Herrn G.=R. Sommer¬ huber unterstützt wird. Herr Altbürgermeister Stigler spricht sich gegen die Erhöhung dieser Post aus und verweist auf die Landeshauptstadt Linz, wo die Straßen auch nicht viel besser sind als in Steyr. Zu einer gründlichen Abhilfe, das ist zur Umpflasterung der Straßen, sind eben die notwendigen Mittel nicht vorhanden. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Tribrunner mit allen gegen 7 Stimmen abgelehnt. C. Außerordentliche Ausgaben. XIV. Rückvergütung der Verbrauchs-Umlagen auf Bier für die Ausfuhr, für die Schwendung bei der Produktion und für die Abfindung im Märzenkeller zusammen per 13.000 Hektoliter 26000 K mit 2 K pro Hektoliter * Entschädigung der Mautner für die Bier= und 1200 Spirituosen=Ein= und Ausfuhr=Ueberwachung 27200 K Summe XV. Erwerbung von Grundstücken 500 K ür Straßenverbreiterungen XVI. Für außerordentliche Bauführungen 12000 K während des Jahres XVII. Für sonstige außerordentliche Auslagen: Beitrag an den Verschönerungsverein Beitrag an das Fremdenverkehrs=Komitee Beitrag zur Erhaltung der Bürgerkops=Musikkapelle und für Abhaltung von Promenade=Konzerten Ausgaben für das städtische Museum Budweiser Spende S * Beitrag zur Suppenanstalt Subvention für das Meister=Atelier für Stahlschnitt Für unvorhergesehene Auslagen und Festlichkeiten Rückzahlung an dem unverzinslichen Darlehen des Staates zugunsten des Spitals=Baufondes Für Restaurierung des Margaretenturmes Erste Rate Baustein für den deutschen Schulverein Zuschuß an die Spitalskasse. 400 K 400 „ 3000 300 300 600 1250 3500 „ „ 5000 1000 1000 3200 „ „ Summe 20950 K XVIII. Auf Kredit-Operationen 60650 K Summe der außerordentlichen Ausgaben Die Summe der ordentlichen Ausgaben hinzuge¬ 782204 „ gerechnet 842854 K so betragen die gesamten Ausgaben wovon durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt 405854 „ werden 437000 K so daß zu bedecken bleiben Der Herr Vorsitzende bringt die Posten XIV—XVIII der außerordentlichen Ausgaben einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. Herr G.=R. Hans Millner stellt zu Post XVII/7 an die anwesenden Kuratoren des Meister=Ateliers die Anfrage, ob ie über die Tätigkeit dieses Ateliers im abgelaufenen Jahre Auskunft zu geben vermögen. Die Herren Kuratoren Karl Heindl und Rudolf Sommerhuber erklären, daß ihnen über die Tätigkeit des Meister=Ateliers nichts bekannt ist. Dieses Atelier sei auch noch nicht fertig gestellt. Auch sei ihnen nicht bekannt, aus welchen Herren das Kuratorium besteht. Herr G.=R. Millner: Dann soll man mit der Sub¬ vention aussetzen. Die Gemeinde soll die Subvention nur dann geben, wenn wirklich etwas geleistet wird. Herr G.=R. Erb ist der Ansicht, daß die Gemeinde zur Auszahlung der Subvention rechtspflichtig ist.

4 Herr G.=R. Dr. Angermann erklärt, daß die Sub¬ vention wohl nur zur Erhaltung des Kunstinstitutes bewilligt wurde, nicht aber zum Baue. Gleichwohl sei die Gemeinde zur Auszahlung dieser Subvention schon jetzt verpflichtet. Zur Bedeckung dieses Abganges werden beantragt: XIV. Zuschläge zu den direkten Steuern, und zwar von der Grund=, Hauszins=, Erwerb=, Besoldungs= und Renten¬ steuer von einem Steuerbetrage per 345.000 K die Gemeinde=Umlage im 276000 K Ausmaße von 80%* (worunter die Waffenfabrik mit 100.000 K, von den übrigen Steuer¬ trägern 176.000 K.) Umlage auf den richtiggestellten Mietzins von den mit 980.000 K angenommenen Gebäude=Zinsungen die Zinsheller (und zwar vom Zinse bis 200 K mit 4%, bis zu 400 K mit 7% und vom Zinse 70000 „ über 400 K mit 10%) Verbrauchsumlage auf Bier mit 2 K vom 78000 „ Hektoliter, von 39.000 Hektoliter (Die Rückvergütung für die Ausfuhr und die Schwendung ist bei den außer¬ ordentlichen Ausgaben bei Post XIV mit 26.000 K eingestellt, so daß ein Reinerträgnis mit 52.000 K ange¬ nommen erscheint.) Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige 2600 „ Flüssigkeiten mit 4 K vom Hektoliter Verzehrungssteuer= Zuschläge auf Wein, Obstmost und Fleisch, und zwar 30% von dem Verzehrungssteuer=Abfindungs¬ betrage der hiesigen Wirte und Fleischer 11550 „ im Abfindungswege mit XV. Kaufschillinge für verkaufte Grund¬ 200 „ stücke XVI. Außerordentliche banämtliche Ein¬ nahmen XVII. Andere außerordentliche Einnahmen — XVIII. Einnahmen aus Kreditoperationen 438350 K Summe der Bedeckung Hiemit verglichen das zu deckende Erfordernis mit 437000 , 1350 K ergibt sich ein voroussichtlicher Ueberschuß von Sodann verliest der Herr Referent Vizebürgermeister Leopold Köstler folgenden Antrag: Schon vor längerer Zeit hat die Vertretung der Stadt¬ gemeinde Linz ein Landesgesetz erwirkt, mit welchem dieselbe zur Einhebung eines städtischen Zuschlages ermächtigt wird, zu den staatlichen Gebühren, welche von Eigentumsübertragungen an unbeweglichem Gute auf Grund von Rechtsgeschäften unter Lebenden eingehoben werden. Dieses Gesetz ist am 27. August 1909 in Kraft getreten. (L.=G. u. V.=Bl. Nr. 46.) In der letzten Session des o.=ö. Landtages ist auch dem Ansuchen des Gemeindeausschusses der Stadt Wels um Erwirkung eines Gesetzes derselben Art Folge gegeben worden. Wie bekannt, hat der löbl. Gemeinderat der Stadt Steyr im Interesse der Förderung der Bautätigkeit die zehnjährige Umlagenfreiheit für Neu=, Zu= und Umbauten im Stadtgebiete Steyr beschlossen. Es liegt nun sehr nahe, im Interesse des Stadthaushaltes, ür diese hiedurch erwachsende nicht unbeträchtliche finanzielle Einbuße ein Aequivalent ähnlicher Kategorie zu schaffen und deshalb stellen die Unterzeichneten den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde an den o.=ö. Landtag die Bitte gerichtet, der Stadt Steyr die Ein¬ hebung eines Gemeindezuschlages zu bewilligen zu den staatlichen Gebühren für Eigentumsübertragungen an unbeweglichem Gute unter Lebenden, und zwar unter den gleichen Bestimmungen und derselben Art, wie dies den Städten Linz und Wels zuge¬ standen wurde. Steyr, 11. November 1909. Ferd. Handstanger m. p. V. Stigler m. p. A. Stippl m p. Dr. Franz Angermann m. p. Hans Millner m p. F. Gründler m. p. Der bezügliche Gesetz=Entwurf hätte zu lauten: Gesetz — vom wirksam für das Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns betreffend die Festsetzung eines im Gebiete der Stadt Steyr einzuhebenden städtischen Zuschlages zu den staat¬ lichen Gebühren, welche von Eigentumsübertragungen an unbeweglichem Gute auf Grund von Rechtsgeschäften unter Lebenden eingehoben werden. Ueber Antrag des Landtages Meines Erzherzogtumes Oesterreich ob der Enns sinde Ich anzuordnen wie folgt: § 1. Die Stadtgemeinde Steyr hebt von sämtlichen Eigentums¬ übertragungen an den innerhalb ihres jeweiligen Gebietes ge¬ legenen unbeweglichem Gute, welche sich auf Grund von Rechts¬ geschäften unter Lebenden vollziehen und welche Gegenstand staatlicher Gebührenvorschreibung werden, einen dem Gemeinde¬ fonds zufließenden Zuschlag ein, welcher beträgt: a ein Drittel der staatlichen Immobiliargebühr, wenn den Gegenstand des Rechtsgeschäftes unverhauter Grund bildet, unbeschadet der Bestimmungen der §§ 2 und 3: b) ein Zehntel der staatlichen Immobiliargebühr wenn den Gegenstand des Rechtsgeschäftes verbauter Grund bildet. § 2. Als unverbaut ist im Sinne dieser Bestimmungen jener Grund anzusehen, welcher zur Zeit des Abschlusses des Rechts¬ geschäftes entweder überhaupt keinen Baubestand aufweist oder nur mit untergeordneten, vorübergehenden Zwecken dienenden Objekten, wie Gartenhäusern, Schuppen, Baracken und dergleichen bebaut ist. Wird durch ein und dasselbe Rechtsgeschäft verbauter und unverbauter Grund gemeinsam veräußert, so wird, insofern es ich um einen räumlich zusammenhängenden Grundkomplex han¬ delt und eine abgesonderte Wertbestimmung des verbauten und des unverbauten Grundes im Vertrage nicht stattgefunden hat, der ganze Grund als verbaut angesehen und sonach nur der einfache Zehntelzuschlag berechnet. § 3. Bei Besitzerwerb im Wege der exekutiven Versteigerung wird ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen verbauten oder unverbauten Grund handelt, der einfache Zehntelzuschlag ein¬ gehoben. § 4. Die Bemessung des städtischen Zuschlages erfolgt durch die zur Bemessung der staatlichen Immobiliargebühr berufene Behörde und hat dieselbe von jeder erfolgten Bemessung die Stadtgemeinde=Vorstehung in die Kenntnis zu setzen. § 5. Gegen die Bemessung des Zuschlages stehen dieselben Rechtsmittel, beziehungsweise Rekursfristen offen, welche gegen die Vorschreibung der ihm zugrunde liegenden Staatsgebühr zulässig find und entscheiden hierüber die staatlichen Finanz¬ behörden. § 6. Diejenigen Personen, denen die Zahlungs= oder Haftungs¬ pflicht hinsichtlich der Staatsgebühr obliegt, haben auch den städtischen Zuschlag zu derselben zu entrichten. Der Zuschlag haftet ebenso wie die Staatsgebühr auf dem Gegenstande der Vermögensübertragung und geht allen aus Privatrechtstiteln entspringenden Forderungen vor. In Bezug auf die Geltendmachung und das Erlöschen dieser sachlichen Haftung, beziehungsweise des gesetzlichen Vor¬ zugspfandrechtes, finden die auf die Staatsgebühr bezüglichen diesfälligen Vorschriften sinngemäß Anwendung. § 7. Die Einzahlung der (rechtskräftig vorgeschriebenen) Zu¬ schlagsgebühr hat binnen 30 Tagen nach Zustellung des Zah¬ lungsauftrages bei dem städtischen Kassaamte zu erfolgen. In Bezug auf die Verzugszinsen bei Ueberschreitung dieser Zahlungsfrist finden die Bestimmungen betreffend die staatliche Gebühr siungemäße Anwendung. Rückstände werden im Wege der politischen Exekution ein¬ gehoben. § 8. Mein Minister des Innern und Mein Finanzminister sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Nach eingehender Begründung durch den Herrn Antrag¬ steller, Altbürgermeister Viktor Stigler, wird der Antrag und der vorliegende Gesetz=Entwurf einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest sodann einen Amtsbericht be¬ treffend Einhebung einer selbständigen Verbrauchs=Umlage für Wein= und Obstmost=Verbrauch in Steyr, und zwar mit 2 K vom Hektoliter Obstmost und mit 4 K vom Hektoliter Wein und Weinmost gegen Auflassung des bisherigen 30%igen Verzehrungs¬ steuer=Zuschlages vom staatlichen Abfindungsbetrage der hiesigen Wirte für Wein= und Obstmost=Verbrauch. Begründet wird dieser Antrag damit, daß notwendige Projekte, wie Vermehrung der Schulräume, welche einen Kostenaufwand von 40 bis 50.000 K beanspruchen, ohne Erhöhung der Gemeinde=Umlagen nicht durchgeführt werden können. Der Herr Referent stellt namens der Präliminar=Kommission folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß auf jeden eingeführten Hektoliter Wein und Weinmost 4 K und für jeden eingeführten Hektoliter Obstmost 2 K eigene städtische Verbrauchs¬ umlage eingehoben und die Bewilligung hiezu eingeholt werde, dafür aber dann die Einhebung der 30%igen Verzehrungssteuer von dem Abfindungsbetrage der hiesigen Wirte aufgelassen werde Herr G=R. Dantlgraber legt gegen diesen Antrag energischen Protest ein, weil von dieser neuen indirekten Steuer die ärmsten der Armen betroffen werden. Der Most sei bei manchem Arbeiter die Hälfte des Mittag= und Abendessens. Die Bevölkerung werde eine solche neue Steuer nicht so ruhig hin¬ nehmen. Die Arbeiter zahlen schon genug an indirekten Steuern

5 und es gehe nicht an, immer wieder neue Steuern auf das Volk zu wälzen. Er stimme gegen den Antrag. Herr G.=R. Tribrunner schließt sich dieser Aus¬ führung an und bezeichnet diesen Antrag als eine Ueberrumplung. Herr G.=R. Erb sagt, mit so schwerwiegenden Anträgen solle man nicht so plötzlich herantreten. Die breite Schichte der Bevölkerung wisse ohnehin schon nicht mehr, was sie trinken olle. Es stehen Arbeiter=Entlassungea bevor, es werde bereits in vielen Schichten nur bis 4 Uhr gearbeitet, daher die Arbeiter weniger verdienen. Auch die Kleingewerbetreibenden würden durch diese neue Steuer mehr belastet als durch eine mäßige Erhöhung der Gemeinde=Umlagen, welch letztere doch hauptsächlich die Waffenfabrik treffen würde. Er stelle daher den Antrag, diese Angelegenheit dem Approvisionierungs=Ausschusse zur Begut¬ achtung zu überweisen. Herr G.=R. Dr. Angermann findet es begreiflich, daß jeder Antrag auf Einführung einer neuen Steuer keinen Sympathien begegnet. Aber man müsse sich auch auf den Standpunkt der Gemeindevertretung stellen. Wie ja aus dem Amtsbericht hervor¬ geht, sind für Vermehrung der unzulänglichen Schulräume 40.000—50.000 K notwendig, außerdem mußten besondere Aus¬ lagen für Assanierungszwecke für das Jahr 1910 zurückgestellt werden. Die Auslagen der Gemeinde werden immer größer und sie muß sich die Frage vorlegen, mit was werden diese Aus¬ lagen gedeckt? Von einer Ueberrumplung könne keine Rede sein, da derartige Anträge auf Deckung der Auslagen immer bei der Präliminarberatung eingebracht worden sind. Gegen eine etwaige Erhöhung der Gemeinde Umlagen müsse er sich entschieden aus¬ sprechen, da die Belastung der bürgerlichen Steuerzahler ohnehin schon sehr hoch ist. Auf eine Entschädigung seitens der Regie¬ rung für den übertragenen Wirkungskreis könne man noch lange nicht rechnen. Herr G.=R. Nothhaft ist im Interesse der Klein¬ gewerbetreibenden auch nicht für die geplante indirekte Steuer, doch stimme er für die Ueberweisung des Antrages an den Approvisionierungs=Ausschuß. Herr G.=R. Dr. Angermann erklärt schließlich, daß er gegen die mehrfach beantragte Zuweisung des gegenständlichen Antrages an den Approvisionierungs=Ausschuß nichts einzu¬ wenden habe, bezw. sich diesen Anträgen anschließe. Der Referent Herr Vizebürgermeister Köstler erklärt, es müsse die Bürgerschule erweitert werden und die Arbeiter¬ schaft solle auch etwas dazu beitragen, daß die Kinder in menschenwürdigen Schulen untergebracht werden können. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.=R. Erb einstimmig angenommen. Herr Vizebürgermeister Leopold Köstler stellt nun namens der Präliminar=Kommission folgende Anträge: Es werde zur Bedeckung des Abganges beim hohen ober¬ österreichischen Landesausschusse um die Bewilligung zur Ein¬ hebung nachstehender Umlagen angesucht: 1. Die Einhebung einer 80%igen Umlage auf die direkten ärarischen Steuern mit Ausnahme der Personal=Einkommen¬ steuer. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 2. Die Einhebung einer Verbrauchsumlage von 4 K auf jeden Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 3. Die Einhebung einer Verbrauchsumlage von 2 K für jeden im Stadtgebiete Steyr verbrauchten Hektoliter Bier, ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit desselben, da eine ander¬ weitige Bedeckung der diesfalls vorgesehenen Einnahmen nicht vorhanden ist. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Die Einhebung eines 30%igen Zuschlages zur Verzehrungs¬ teuer von Wein, Obstmost und Fleisch. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 5 Die Einhebung einer 4, 7 und 10%igen Auflage von Mit¬ zinsen bezw. Mietwerten, und zwar bis 200 K 4%, bis 400 K 7% und über 400 K 10%. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Herr Referent trägt weiter vor: II. Armen=Institut. Erfordernis. 36966 K Kosten der regelmäßigen Armenbeteilung Bekleidungskosten der Ortsarmen 2600 „ Kosten des Handbeteilungsfondes 600 „ Erziehungsbeiträge an die Waisenhausverwaltung und Schutzkinderanstalt für dort von der Ge¬ 3000 „ meinde untergebrachte Pfleglinge. Vorschußweise verabfolgte Unterstützungen an hier wohnhafte fremde Arme 14000 „ Gestiftete und andere außerordentliche Unter¬ 2500 „ stützungen an hiesige Arme Krankheitskosten für im St. Anna=Spitale und in auswärtigen Kranken= und Irrenhäusern be¬ 7400 „ handelte hiesige Arme 19500 „ Verpflegskosten für Arme im neuen Armeuhause Kosten der Verpflegung in den zwei Versorgungs¬ 4000 häusern Herrenhaus und Lazaretthaus Begräbniskosten für Arme 200 „ Verschiedene andere Ausgaben (Schuhkosten für 950 „ Pfleglinge im Armen=Verpflegshause u. s. w.) 400 „ Erhaltungskosten des Armenverpflegshauses 92116 K Summe des Erfordernisses Der Herr Vorsitzende bringt die Summe des Erfordernisses per 92.116 K zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig genehmigt. Bedeckung: Interessen von den Aktiv=Kapitalien per 119.800 K Interessenbarschaft des Armen=Verpflegsfondes Geschenke % Gerichtliche und polizeiliche Strafgelder Jagdkarten, Baubewilligungs=Abgaben u. Lizenzen Ertrag der Hundesteuer * * Rückersätze an Beteilungs., Verpflegs= und Be¬ gräbniskosten seitens Steyrer Armen und aus Verlassenschaften refundierte Unterstützungen Rückersätze der gleichen Kosten seitens fremder Gemeinden Interessen aus der Ludwig Werndl'schen Waisen¬ stiftung, Philomena Heindl'schen, aus der August und Anna Schrader'schen Stiftung und aus der Haratzmüller=Stiftung Beitrag vom milden Versorgungsfonde und von zwei Stiftungen (Stiftung der Josef Werndl'schen Erben für arme Kranke mit 256 K und aus der Leopold und Rosalia Landerl'schen Stiftung den Betrag von 100 K) für die Krankenpflege im St. Anna=Spital Zuschuß aus der Stadt=Kasse Ergebnis aus der alljährlichen Sammlung Verschiedene andere Einnahmen Summe der Bedeckung 4800 K 6300 „ 750 „ 2200 „ 1300 „ 4000 „ 3000 14000 2040 43836 3750 280 92116 K Der Herr Vorsitzende bringt die Summe der Bedeckung per 92.116 K zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig genehmigt. III. Milder Versorgungsfond. Erfordernis: 257 K Für geistliche und milde Stiftungen. Kosten der Pfründenbeteilung 6700 „ Beheizung, Beleuchtung und Reinigung in den Unterstandshäusern 1100 „ Beitrag an das Armen=Institut zur Bestreitung der Verpflegskosten hiesiger Kranker im St. Anna¬ Spitale 5104 „ Begräbniskosten für Pfründner des milden Ver= 70 „ o gungsfondes Steuern, Brand=Assekuranz für die Unterstands¬ häuser und Bestallung an die Obmänner 1100 „ Erhaltungskosten der Unterstandshäuser 2700 „ Erhaltung des Eyermannhauses samt Steuern 300 „ 400 „ An den Messeleser der Bruderhauskirche 384 „ Kosten einer Leibrente 87 „ Verschiedene andere Ausgaben 18202 K Summe des Erfordernisses Bedeckung: Interessen von den Aktiv=Kapitalien per 391.745 K 15774 K mit Gestiftete Beiträge 186 „ 2020 „ Ertrag der Gebäude und Gärten Leibrentenhälfte=Ersatz 192 „ 30 „ Verschiedene Einnahmen. 18202 K Summe der Bedeckung Der Herr Vorsitzende bringt die Summe der Einnahmen und Ausgaben per je 18.202 K zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig genehmigt. IV. Die Stiftungs=Präliminarien ergeben, daß sämtliche 62 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von 1,100.000 K ihren stiftbriefmäßigen Verpflichtungen voll¬ kommen zu entsprechen in der Lage sind. Erfordernis: 44000 K Stiftungen, Legate und Pfründen Bedeckung: 44000 K Kapitals=Interessen V. Der Armenhaus=Baufond. Erfordernis: 1819 K Leibrente an Fran Blaschek in Prag Bedeckung: Interessen von den Stiftungs=Kapitalien per 1819 K 45.494 K. VI. Der Armenverpflegsfond. Erfordernis: Abfuhr der Jahres=Interessen an das Armen=In¬ titut für Bestreitung der Verpflegskosten im 6300 K Armen=Verpflegshause.. Bedeckung: 6300 K Interessen vom Stiftungs=Kapitale per 156.900 K

6 Der Herr Vorsitzende bringt die Einnahmen und Ausgaben der Stiftungen, des Armenhausbau= und Armenverpflegsfoudes zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. VII. Das Spitals=Präliminare. Erfordernis: Gehalte und Löhne 15000 K Verpflegskosten für 38.000 Verpflegstage à 1 K 20 h 45600 an die Frau Oberin Arzneikosten, Verbandstoffe und Utensilien 14000 „ Instrumentenkosten 400 „ Einrichtungskosten 1100 „ Eisbeschaffungskosten 200 „ Für Gebäude=Erhaltung 1400 „ Kanzlei=Ausgaben 1100 „ Begräbniskosten für arme Steyrer 200 „ 300 „ Andere Regie=Auslagen „ 79300 K Summe des Erfordernisses Bedeckung: Verpflegsgebühren für 38.000 Verpflegstage ein¬ schließlich der Steyrer Armen à 2 K 76000 „ Verschiedene andere Einnahmen (diverse Rückersätze) 100 „ Zuschuß aus der Stadtkasse. 3200 „ Summe der Bedeckung. 79300 K Der Herr Vorsitzende bringt die Einnahmen und Aus¬ gaben des Spital=Präliminares zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. Herr G.=R. Tribrunner bemängelt es, daß die Ambulanz für arme Kranke in St. Anna eingestellt wurde und stellt den Antrag, daß der Gemeinderat beschließe, es seien die Spitalsärzte anzuweisen, die Ambulanz für arme Kranke wieder aufzunehmen. Herr Altbürgermeister Stigler befürwortet diesen An¬ trag und bedauert, daß die Ambulanz für arme Kranke nicht mehr gepflegt wird. Der Antrag des Herrn G.=R. Tribrunner wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluß der Sitzung. der Schriftführer: veiger in Druck von G. Bru

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats Steyr am 3. Dezember 1909. Vertraulicher Theil. Personalien: Über die vorliegenden Gesuche um Beförderung verliest der Herr Referent folgende Anträge der Präliminär-Kommission: 1. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des st. Diurnisten Johann Reng um Erhöhung des Taggeldes stattgegeben und demselben ab 1. Dezember 1909 ein Taggeld von 2 K 40 h bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z 302 VP.

2. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des städt. Kanzleigehilfen Franz Eder um definitive Anstellung als Unterbeamter keine Folge gegeben, dagegen wird dem Gesuchsteller die Erhöhung seines Taggeldes auf monatlich 4 K beantragt. Einstimmig nach Antrag Z 301. 3. Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde in Abänderung des Gemeinderats Beschlusses vom 14. November 1906 dem Gesuche des Hans Bayr mit Nachsicht der restlichen Probepraxis stattgegeben und derselbe in die XI. Rangsklasse der

städt. Beamten ab 1. Dezember 1909 mit dem Gehalt von 1600 K u. 432 K Aktivitäts Zulage eingereiht. Einstimmig nach Antrag Z. 278. 4. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des städt. Kanzleipraktikanten Georg Kern um Anstellung als städt Beamter vor der zugesicherten Zeit aus den angegeben Gründen stattgegeben und dem Georg Kern die Einreihung in die städt Beamtenschaft ab 1. Dezember 1909 mit dem Titel städt. Kanzlist und den Bezügen der XI. Rangsklasse mit 1600 K Gehalt und 432 K AktivitätsZulage bewilligt: Einstimmig nach Antrag Z. 300.

5. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des städt. Polizei-Inspektors Georg Laher insofern stattgegeben, dass derselbe in der XI. Rangsklasse in die 3. Gehaltsstufe mit 2000 K Gehalt und 432 K Aktivitäts Zulage am 11. Dezember 1909 versetzt wird. Einstimmig nach Antrag Z. 300. 6. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die angesuchte Ernennung des städt. Sanitäts-Dieners Karl Menschik zum städt. Unterbeamten bewilligt und wird derselbe auf dem Gesetze von 25. Septemb 1908

in die 9. Gehaltsstufe der Unterbeamten mit dem jährlichen Gehalte von 1640 K und einer AktivitätsZulage von 492 K zusammen 2132 K eingereiht. Das bisherige Monturs-Pauschale per 150 K dagegen wird eingestellt. Herr Altbürgermeister Stigler stellt den Antrag die Vorrückungen mit 1. Jänner 1910 anstatt mit 1. Dezember 1909 eintreten zu lassen welcher Antrag abgelehnt wird. Hierauf wird der Sections-Antrag einstimmig angeommen. 7. Der löbl. Gemeinderat wolle beshließen: Es werde dermalen des städt. Offizielen Fritz Krottenau die angesuchte Vorrückung nicht bewilligt, dem Gesuchsteller aber

dieselbe mit vollendeten 25. Dienstjahren bei fortgesetzter tadelloser Dienstleistung und Haltung in Aussicht gestellt. Einstimmig nach Antrag Z 287 8. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des städt. Duringer Alois Kanzlisten um Vorrückung in die X. Rangsklasse. keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag: 9. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuche des städt. Adjunkten Franz Schopper um Vorrückung in die X.

Rangsklasse keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 288. Der Herr Bürgermeister macht Mitteilung, dass in der Bevölkerung der Wunsch laut geworden ist, in diesem Jahre bzw. im kommenden Fasching einen Ball abzuhalten, zu welchem die Herrn Offiziere der hiesigen Garnison einzuladen wären und welcher den Namen Stadtball tragen soll. Er möchte den löbl. Gemeinderat um die Zustimmung ersuchen, dass ein solcher Ball abgehalten werde, die Mittel hiezu am Subskriptionswege aufgebracht und daß der Bürgermeister mit der Bildung des Comitees betreut werde. Wird zugestimmt. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Schriftführer Verifikatoren

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