Ratsprotokoll vom 12. November 1909

Nachdem laut Dienstes Instruktion für die städt. Sicherheitswache die erlegte Heirats Caution in Verwahrung der Stadtgemeinde zu verbleiben habe, kann aus prinzipiellen Gründen um nicht ein Präjudiz zu schaffen in dem Ansuchen nicht eingegangen werden und stellt die I. Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen. Es werde dem Ansuchen keine Folge gegeben. Herr GR Erb stellt den GegenAntrag auf Bewilligung des vorliegenden Ansuchens, welcher Antrag mit allein gegen 6 Stimmen abgelehnt wird. Hierauf wird der Sections Antrag per majora angenommen.

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