Ratsprotokoll vom 28. September 1909

Rats-Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k. k. l. f. Stadt Steyr am Dienstag den 28. September 1909. Tages=Ordnung: Eventuelle Mitteilungen. I. Sektion. (Sektions=Sitzung Montag den 27. Sep¬ tember, 3 Uhr nachmittags.) 1. (Vertraulich). Gesuche um definitive Aufnahme in den Gemeindeverband und Heimatsrechtssache. 2. Wahl eines Approvisionierungs=Ausschusses. 3. Amtsbericht betreffs Festsetzung der Armengebühr für von festen Betriebsstätten aus betriebene Schaustellungen. 4. Landesausschußauftrag zur Berichterstattung in Ange¬ legenheit der Aenderung des Gesetzentwurfes betreffs die Ge¬ meinde=Wahlordnung in Steyr. 5. Rekurs gegen eine erteilte Baubewilligung. 6. Mietanbot für das Gewölbe im Eyermannhause. 7. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. II. Sektion. (Sektions=Sitzung Freitag den 24. Sep¬ tember, 3 Uhr nachmittags.) 8. Amtsbericht betreffs notwendiger weiterer Bewilligung eines Betrages von 203 K 34 k für die Telephonlinie Steyr¬ Weyer. 9. Stadt=Kassa = Journals=Abschlüsse pro April und Mai 1909. 10. Gesuch um Nachsicht einer Hundesteuer. 11. Zuschrift des Herrn Kustos des städt. Museums in Steyr betreffs Ankaufes zweier Bilder für das Museum. 12. Einladung der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien zur Inserierung der Stadt Steyr in der Chronik der Städte und Gemeinden im Hof= und Staats=Handbuche. 13. Subventions= und Spenden=Gesuche. III. Sektion. (Sektions=Sitzung Donnerstag den 23. Sep¬ tember, 3 Uhr nachmittags.) 14. Ansuchen des Totengräbers Josef Aichinger um Re¬ paratur des schadhaften Wasserbassins. 15. Ansuchen um Pachtung eines städt. Grundstreifens. 16. Ansuchen um nachträgliche Minderung einer Wasser¬ bezugsgebühr für den Monat Jänner 1909. 17. Kollektivansuchen der Bewohner von Ort um Verlän¬ gerung der städtischen Wasserleitung von Zwischenbrücken in die Schlüsselhofgasse. 18. Amtsbericht betreff Benennung einer neuen Straße. IV. Sektion. (Sektions=Sitzung Freitag, den 24. Sep¬ tember, 4 Uhr nachmittags.) 19. Ansuchen um Ueberlassung von Lehrzimmern und des Turnsaales im Bürgerschulgebäude zu Privat=Unterrichtszwecken. 20 Ansuchen um Beteilung aus den kaufmännischen Krankenkasse=Stiftungen. 21. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fort¬ bildungsschule um Wiederüberlassung der Lokalitäten, deren Be¬ heizung und Beleuchtung und Wiedergewährung der bisherigen Subvention. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Franz Lang. Der Vizebürgermeister Herr Leopold Köstler. Die Herren Gemeinde¬ räte: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Ludwig Binderberger, Alexander Busek, Gottlieb Dantlgraber, Leopold Erb, Ferdinand Gründler, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Johann Kollmann, Hans Millner, Franz Nothhaft, Viktor Ortler, Ludwig Reisinger, Ferdinand Reitter, Johann Rotter, Peter Steinhuber, Viktor Stigler, Anton Stippl, Franz Tribrunner und Karl Wöll. Ferner sind anwesend: Herr Stadtrat Franz Gall und als Schriftführer städt. Offizial Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt abwesend sind die Herren Gemeinderäte: Otto Schönauer, Rudolf Sommerhuber und Josef Tureck. Der Herr Vorsitzende konstatiert die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Zu Verifikatoren dieses Protokolles werden die Herren Gemeinderäte Dr. Franz Angermann und Leopold Anzengruber bestimmt. Der Herr Vorsitzende teilt sodann mit, daß in Angelegen¬ heit der Demolierung des Wasserturmes in Zwischenbrücken eine kommissionelle Besichtigung dieses Turmes im Beisein des Kon¬ servators Karl Peters, des Baurates Karl Peter und des Stadt¬ rates Franz Gall am 25. ds. M. stattgefunden hat, bei welcher Kommission die Fachmänner einhellig die Baufälligkeit des Turmes konstatierten und die Abtragung des Turmes als notwendig be¬ zeichneten. Auf Grund dieses Gutachtens und der Aeußerung des Herrn Stadtrates, daß auf die Unterlassung der Demolierung dieses Turmes nicht eingeraten werden kann, sondern auf dessen Abtragung bestanden werden muß, hat die Waffenfabrik mit der Demolierung begonnen. Wird zur Kenntnis genommen. Mitteilungen. Sodann erstattet Herr Stadtrat Franz Gall folgende Mitteilungen: 1. Die k. k. Statthalterei in Linz hat die in der Gemeinde¬ ratssitzung vom 30. Juli 1909 beschlossene Aenderung bezw. Ergänzung der Marktordnung für die Stadt Steyr genehmigt. Zur Kenntnis. — Z. 21.913. 2. Seine k. u k. Apostolische Majestät habe mit Aller¬ höchster Entschließung vom 28. April 1909 den Beschluß des o.=ö. Landtages, mit welchem den Gemeinden Steyr, Garsten und St. Ulrich die Weitereinhebung der Mautgebühr am Geh¬ stege bei der Eisenbahnbrücke in Garsten bis 31. Dezember 1913 erteilt wurde, Allergnädigst zu genehmigen geruht. Zur Kenntnis. — Z. 21.253. Die k. k. Staatsbahn=Direktion Linz teilt mit, daß die Züge Nr. 1124 (Steyr ab 10 Uhr 15 Min. vormittags) und Nr. 1131 (Steyr an 12 Uhr 4 Min. nachts) für die Winter¬ fahrordnung wieder bewilligt wurden. Dem Antrage um spätere Verlegung des um 4 Uhr 45 Min. in Steyr ankommenden Zuges Nr. 1132 wurde nicht stattgegeben. Zur Kenntnis. — Z. 21.180. 4. Die Leitung des Deutschen Schulvereines Wien dankt für die Rosegger=Spende. Zur Kenntnis. — Z. 19.967. 5. Der Ortsverband der Arbeiter=Vereinigungen Steyr dankt für die Ueberlassung des Karl Ludwig=Platzes zur Ab¬ haltung eines Sommerfestes. Z. 23.004. Zur Kenntnis. — 6. Die hiesigen Pfarrämter laden zur Teilnahme am Fest¬ gottesdienste zum Allerhöchsten Namensfeste des Kaisers ein. Zur Kenntnis. — Z. 23.903 u. 23.925.

2 7. Franz Vögerl dankt für das ihm verliehene Redtenbacher¬ Stipendium. — Zur Kenntnis. — Z. 20.422. 8. Der Deutsche Volksrat für Böhmen in Budweis dankt für die erhaltenen 300 Kronen zur Förderung des Deutschtums. Zur Kenntnis. — Z. 20.512. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. . Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann. 1. Gesuche um definitive Aufnahme in den Ge¬ meindeverband und Heimatsrechtssache. Wird vertraulich behandelt. 2. Wahl eines Approvisionierungs=Ausschusses. Der Herr Referent trägt vor: In der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juli 1909 wurde über eine Petition und die Abänderung der Marktordnung der Stadt Steyr beraten und diverse Aenderungen derselben be¬ chlossen. Bei dieser Gelegenheit erklärte Herr G.=R. Tribrunner, daß nach § 14 der Marktordnung der Großhandel zu sehr ge¬ fördert werde und daß zur Erledigung der Marktfragen es sehr praktisch wäre, wenn im Sinne des § 17 der Geschäftsordnung dazu eine Spezialkommission als Approvisionierungs=Ausschuß vom Gemeinderate gewählt würde. Derselbe stellt sohin den Antrag, daß der Gemeinderat beschließen möge: „ Es werde zur Erledigung der Marktfragen im Sinne des 17 der Geschäftsordnung eine eigene Spezialkommission, ge¬ nannt Approvisionierungs=Ausschuß, vom Gemeinderate gewählt und sollen darin alle Parteien vertreten sein. Dieser Zusatzantrag wurde zum Beschlusse erhoben und der 1. Sektion zur Antragstellung über die Zusammensetzung und Angabe der Ausschußmitglieder zugewiesen. Nachdem die Frage der Marktordnung und Approvisionierung ür die Stadt Steyr von besonderer Wichtigkeit sind, soll dieser Ausfchuß aus 10 Mitgliedern zusammengesetzt werden. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der nach dem Gemeinderatsbeschlusse vom 30. Juli 1909 zu wählende Approvisionierungs=Ausschuß soll aus zehn Mitgliedern des Gemeinderates bestehen. 2. Wird vorgeschlagen, als Mitglieder dieser Spezial¬ kommission folgende Gemeinderäte zu wählen: Aus der l. Sektion: Hans Millner, Ferdinand Handstanger; aus der II. Sektion: Josef Tureck, Ferdinand Reitter; aus der III. Sektion: Leopold Köstler, Leopold Anzengruber; aus der IV. Sektion: Johann Kollmann, Leopold Erb; aus dem Plenum: Peter Steinhuber, Franz Tribrunner. Dieser Antrag wird angenommen und die vorgeschlagenen Mitglieder mittelst Zuruf einstimmig gewählt. — Z. 23.115. 3. Amtsbericht betreffs Festsetzung der Armen¬ gebühr für von festen Betriebsstätten aus betriebene Schanstellungen. In diesem Amtsberichte wird darauf hingewiesen, daß der Gemeinderatsbeschluß vom 8. Mai 1908 betreffend den Taris über die Armenfondsgebühren bezüglich der ständigen Schau¬ stellungen nicht genau präzisiert ist. Da in Steyr zwei ständige Schaustellungen, das „Kaiser=Panorama“ und der Kinematograph, ich befinden, die auch unter die im Punkte 10 der Kundmachung vom 17. Mai 1908, Z. 10.826, fallen und somit für jeden Pro¬ duktionstag 1 K an den Armenfond zu zahlen hätten, jedoch im Punkte 10 nicht genau angeführt sind, so ersucht das Amt um Interpretation des bezüglichen Gemeinderatsbeschlusses. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem der Stadtgemeinde unzweifelhaft das Recht zu¬ steht, auch von ständigen Schaustellungen, wie Panoramas, Bio¬ graphen, eine Gebühr für den Armenfond einzuheben und es auch billig und gerecht erscheint, daß von diesen Unternehmungen welche in erster Linie doch auf Verdienst und Gewinn berechnet sind, eine Armenabgabe eingehoben wird, in dem Gemeinderats¬ beschlusse vom 8. Mai 1908 jedoch eine solche Gebühreneinhebung nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, soll die dortige Tarifbestim¬ mung ergänzt werden und stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die mit Gemeinderatsbeschluß vom 8. Mai 1908 beschlossene Tarif¬ bestimmung über die bis Ende 1909 im Stadtgebiete in Geltung stehenden Armenfondsgebühren dahin ergänzt, daß auch von ständigen in Steyr bestehenden Schaustellungen, wie sogenannte Kaiser=Panoramas und Biographen u. dgl. ständigen Unter¬ nehmungen, eine Armenfondsgebühr eingehoben wird, u. zw. bei Kaiser=Panoramas von der Wochenserie je 1 K und bei Biographen von jeder Vorstellung 50 k. Damit entfällt die Erledigung der Ansuchen des Herrn Nothhaft punkto Pauschalierung für das Kaiser=Panorama und des Ludwig Haspel wegen Nachlaß der Gebühr für den Steyrer Biographen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 16.303 und 20.616. 4. Landesausschußauftrag zur Berichterstattung in Angelegenheit der Aenderung des Gesetzentwurfes be¬ treffs die Gemeinde=Wahlordnung in Steyr. Der Herr Referent trägt vor: Mit Erlaß vom 9. August 1909, Z. 2141/II, hat die k. k. Statthalterei in Linz dem oberösterr. Landesausschusse die Mitteilung gemacht, daß das k. k. Ministerium des Innern in Wien laut Erlaß vom 1. August 1909, Z. 40.881 (x 1908, n dem vom oberösterr. Landtage in der Sitzung vom 12. Ok¬ tober 1908 beschlossenen Gesetz=Entwurfe, betreffend einige Ab¬ änderungen der Gemeinde=Wahlordnung von Steyr (Gemeindestatut), einen Widerspruch darin gefunden hat, weil nach § 34 dieses Gesetz=Entwurfes in Hinkunft bei den Gemeinderatswahlen in Steyr die amtlich ausgegebenen mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehenen Vollmachten den Wahl¬ berechtigten 8 Tage vor der Wahl zugestellt werden sollen, während nach dem 4. Absatze dieses Paragraphen die Wahlvoll¬ machten bereits drei Monate vor dem im § 40 des Gemeinde¬ statutes festgesetzten Wahlmonate (März) an die Wahlbe echtigten ausgegeben werden, resp. von denselben bei der Stadtgemeinde behoben werden können. Das k. k. Ministerium des Innern in Wien erklärt, daß diese widersprechenden Anordnungen in der Praxis zu Unzu¬ kömmlichkeiten führen könnten, da in dem Gesetz=Entwurfe keine Anordnungen enthalten sind, welche hinsichtlich der hienach etwa zu verschiedenen Zeiten ausgestellten Vollmachten ein entsprechendes Vorgehen sichern würden. Die k. k. Statthalterei hat deshalb diesen Gesetz=Entwurf an den oberösterr. Landesausschuß unter Hinweis auf diesen Mangel mit der Einladung rückgestellt, in Erwägung zu ziehen, ob nicht vor Einholung der kaiserlichen Sanktion über diesen Gesetz=Entwurf dem Landtage Gelegenheit zu einer entsprechenden Aenderung desselben gegeben werden soll. Aus diesem Anlasse wäre auch der Titel des Gesetz¬ Entwurfes anstatt Gemeindewahlordnung — Gemeindestatut — richtig zu stellen. Der oberösterr. Landesausschuß hat nun mit Note vom 19. August 1909, Z. 20.849, diesen Akt zur Vornahme einer Interpretation, resp. Aenderung des § 34 des Gesetz=Entwurfes dem Gemeinderate von Steyr wieder vorgelegt und ist es nun Aufgabe des Gemeinderates, als Vertreter der autonomen Stadt¬ gemeinde Steyr, entweder eine Interpretation oder Abänderung des § 34 dieses Gesetz=Entwurfes zu beschließen und dem oberöst. Landtage zur legislatorischen Behandlung womöglich noch in der eben eröffneten Session vorzulegen, um bis Ende November d. J. die kaiserliche Sanktion zu erwirken damit dann die im Jahre 1910 stattfindenden Gemeinderatswahlen schon nach diesen geänderten Bestimmungen eingeleitet und durchgeführt werden können. Bei der Beurteilung dieser Aktion ist zunächst hervorzu¬ heben, daß dieser Gesetz=Entwurf bereits vollinhaltlich vom ober¬ österreichischen Landtage genehmigt wurde und daß es sich daher nur um eine Interpretation oder Abänderung der im § 34 ent¬ haltenen Bestimmung wegen Ausgabe der Wahlvollmachten handeln kann. Es ist daher zunächst festzulegen: 1. Daß der bereits vom Landtage genehmigte Gesetz=Entwurf bis auf diese Bestimmungen des § 34 nicht weiter irgendwie geändert wird, sondern so zu verbleiben hat, wie derselbe in der Sitzung des oberösterr. Landtages vom 12. Oktober 1908 zum Beschlusse erhoben wurde — bis auf die bean¬ ständete Frage der zweifachen Zustellung der Wahlvoll¬ machten. 2. Ist zu erwägen, in welcher Art und Weise der angebliche Widerspruch wegen der zweifachen Zustellung der Wahlvoll¬ machten zu beseitigen wäre. Nach den Intentionen des Gemeinderates sollte keine zweifache ämtliche Ausgabe der Wahlvollmachten erfolgen, sondern nur eine, nämlich die Ausgabe, welche 8 Tage vor der Wahl zu erfolgen hat weil ja erst nach Ablauf der Reklamationsfrist und nach Abhaltung der bezüglichen Ge¬ meinderatssitzung über die eventuellen Reklamationen die Zu¬ tellung der ämtlichen Wahl=Legitimationen samt ämtlichen Stimmzettel und Amts=Vollmachts=Formularien erfolgen kann, da erst in diesem Zeitpunkt die Wahlberechtigung fest¬ gestellt ist. Damit jedoch schon früher die Wahlagitation um die Voll¬ machten eingeleitet werden kann, weil der Zeitraum von 8 Tagen vor der Wahl für die Agitation viel zu kurz wäre, wurde die Bestimmung in den Gesetz=Entwurf aufgenommen, daß die Wahlvollmachten schon drei Monate vor dem Wahlmonate März von der Stadtgemeinde ausgegeben werden, respektive bei der¬ selben erhoben werden können. Diese Diktion dieser Bestimmung hat zur Annahme geführt, als ob seitens der Stadtgemeinde Steyr eine zweifache ämtliche Ausgabe respektive Zustellung der Wahlvollmachten erfolgen müßte, nämlich: a) drei Monate vor dem Wahlmonat März und b) acht Tage vor der Wahl. Dies war jedoch seitens des Gemeinderates nicht beab¬ sichtigt, sondern nur eine einmalige ämtliche Zustel¬ lung der Wahlvollmachten, nämlich acht Tage vor der Wahl, während es den Wählern frei stehen soll, schon drei Monate vor dem Wahlmonate März ämtliche mit dem Amtssiegel der Stadtgemeinde versehene Vollmachts=Formularien bei der Stadt¬ gemeinde zu erheben, um eben genügend Zeit zu haben, die Agitation durch Enholung der Unterschriften auf den ämtlichen Vollmachts=Formularien durchzuführen. Damit nun diese Absicht zweifellos und ohne Widerspruch im Gesetz=Entwurfe Ausdruck findet, wäre der Absatz 4 des § 2 des vom oberösterr. Landtage genehmigten Gesetz=Entwurfes abzuändern und hätte zu lauten:

„Aemtliche Wahlvollmachts=Formularien können drei Monate vor dem im § 44 des Gemeindestatutes festgesetzten Wahlmonate (März) von den Gemeindewählern bei der Stadt¬ gemeinde erhoben werden. Faf Hiemit erscheint ausdrücklich erklärt, daß in diesem Zeitpunkte keine ämtliche Zustellung der ämtlichen Wahlvoll¬ machten stattfindet, sondern daß nur die Gemeindewähler be¬ rechtigt sind, solche ämtliche Formularien bei der Stadtgemeinde zu erheben. Mit Rücksicht auf diese Interpretation stellt die 1. Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der vom oberösterr. Landtage in der Sitzung vom 12. Oktober 1908 bereits beschlossene Gesetz=Entwurf betreffend einige Abänderungen, respektive Ergänzungen des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr unter Belassung aller übrigen Bestimmungen nur dahin abgeändert, daß in demselben der Absatz 4 des § 2 dieses Gesetz=Entwurfes zu lauten habe: „Aemtliche Wahl vollmachts=Formula¬ rien können drei Monate vor dem im § 44 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr festge¬ setzten Wahlmonate (März) von den Ge¬ meindewählern bei der Stadtgemeinde er¬ hoben werden.“ Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, die legis¬ latorische Genehmigung dieser Abänderung des Gesetz=Entwurfes durch den oberösterr. Landtag ohne Verzug einzuholen. Herr G.=R. Erb bemerkt, daß es ihm schon früher klar war, daß der § 2 der Wahlordnung unmöglich die Sanktion erhalten könne, weil dieser Paragraph Widersprüche enthalte. Diese Widersprüche zeigen sich deutlich in der Vollmachten¬ gebarung, welche seit Jahrzehnten in Steyr Platz gegriffen hat, daß nämlich zweierlei Vollmachten geduldet wurden. Ein Wider¬ spruch ist es, wenn man liest, daß die amtlich ausgegebenen Vollmachten den Wahlberechtigten 8 Tage vor der Wahl zuge¬ stellt werden solle, während anderseits es wieder heißt, daß die Wahlvollmachten 3 Monate vor der Wahl behoben werden können. Es sei fraglich, ob der neu zusammengesetzte Landtag diesen Gesetzentwurf wieder bestätigen wird, und es ist möglich, daß er noch einige Aenderungen beschließt. Aber auch der Ge¬ meinderat Steyr hätte das Recht, noch weitere Abänderungen zu treffen. Es soll bezüglich der Ausgabe von Stimmzetteln eine objektivere Handhabung platzgreifen, wie bisher, und zwar da¬ durch, daß jede Partei die gewünschte Anzahl Stimmzettel gegen Bezahlung der Kosten erhalten könne. Bisher war die Ver¬ teilung der Stimmzettel an die verschiedenen Parteien eine un¬ gleichmäßige. Um ein ganz objektives Vorgehen bei Ausgabe von Voll¬ machten und Stimmzetteln zu ermöglichen, ersuche er um An¬ nahme folgender Zusatzanträge: 1. Die Stadtgemeinde=Vorstehung hat jedem Wahlberechtigten über dessen spätestens bis 20. November jeden Jahres einzubrin¬ gende Bestellung die von ihm gewünschte Anzahl von Wahlvoll¬ machten vom 1. Dezember ab jeden Jahres gegen Ersatz der Kosten auszufolgen. 2. Die Stadtgemeinde=Vorstehung hat jedem Wahlberechtigten über dessen spätestens 14 Tage vor der Gemeinderatswahl an¬ zubringende Bestellung diesem 8 Tage vor der Wahl die von ihm gewünschte Anzahl von Stimmzettel gegen Ersatz der Kosten auszufolgen. Was seinen prinzipiellen Standpunkt anbelangt, so sei er für das persönliche aktive Wahlrecht der Frauen überhaupt. Die sämtlichen Gemeinden Niederösterreichs, mit Ausnahme der auto¬ nomen Gemeinden, haben sich für das aktive Frauenwahlrecht ausgesprochen. Er stelle daher noch folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschließe, die ein¬ schränkenden Bestimmungen des Gemeindewahlrechtes betreffend die weiblichen Wahlberechtigten derart abzuändern, daß diese selbst ihr Wahlrecht durch persönliche Stimmenabgabe ausüben können und die Rechtssektion zu beauftragen, das Gemeindestatut gemäß diesem Beschlusse abzuändern. Herr G.=R. Tribrunner ist auch für die Einführung des direkten Wahlrechtes für die Frauen. Das Gemeindewahl¬ recht in Steyr sei noch das reaktionärste geblieben, Land¬ gemeinden hätten die Stadt Steyr schon überflügelt. Herr Altbürgermeister Stigler bemerkt auf den Aus¬ druck „reaktionär“, daß die Stadtgemeinde Steyr die erste Ge¬ meinde in Oberösterreich gewesen ist, die die vierte Wahlkurie eingeführt hat und dieser fortschrittlichen Entschließung verdanke Herr G.=R. Tribrunner sein Amt hier. Er sei entschieden gegen das direkte Wahlrecht der Frauen, weil dadurch die Frauen in die Wahlagitation hineingezogen und noch mehr molestiert würden. Er sei überzeugt, daß die meisten Frauen das direkte Wahlrecht selbst nicht wollen. Diese Angelegenheit wegen dem direkten Wahlrechte der Frauen sei heute auch gar nicht aktuell und hätten solche Positionen nur den Zweck, die ganze Ange¬ legenheit zu verschleppen. In der Landeshauptstadt ist den Frauen das Gemeindewahlrecht ganz entzogen. Bestimmungen bezüglich der Ausfolgung der Stimmzettel und Vollmachten involvieren ein durch nichts gerechtfertigtes Mißtrauen und des¬ halb stimme er dagegen. Der Herr Referent bezeichnet den Antrag des Herrn Ge¬ meinderates Erb punkto Ausübung des persönlichen Wahlrechtes der Frauen als geschäftsordnungswidrig. Dieser Antrag habe mit der Tagesordnung gar nichts zu tun, deshalb solle sich der Gemeinderat in das merito des An¬ trages nicht einlassen, sondern denselben ablehnen. Herr G.=R. Erb erwidert, daß sein Zusatzantrag mit der Tagesordnung wohl im Zusammenhange stehe, denn auf der Tagesordnung steht das Stichwort „Wahlordnung“ und zu diesem Stichworte könne er ganz gut einen Zusatzantrag stellen. Nach weiterer kurzer Debatte bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn G.=R. Erb auf Schaffung des persönlichen Wahlrechtes für die Frauen zur Abstimmung und wird derselbe als geschäftsordnungswidrig mit allen gegen 5 Stimmen ab¬ gelehnt. Der Sektionsantrag wird hierauf mit allen gegen 5 Stimmen angenommen. Die beiden Zusatzanträge des Herrn G.=R. Erb betreffend Ausgabe der Vollmachten und Stimmzettel werden mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. 5 Rekurs gegen eine erteilte Baubewilligung. Ueber den vorliegenden Rekurs des Franz Stohl jun., Baumeisters in Steyr, gegen die Erledigung vom 26. Juli 1909, Z. 17.787, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem dieser Rekurs mit den Vorschriften der Bau¬ ordnung der Stadt Steyr nicht begründet werden kann und nach 16 der Bauordnung auch die Herstellung offener Balkons zu¬ ässig erscheint, ist diesem Rekurse schon deshalb keine Folge zu geben. Ueberdies ist derselbe aber gegenstandslos geworden, nach¬ dem Frau Anna Schrader freiwillig den errichteten Balkon mit Mattglas versehen hat. Die I. Sektion stellt deshalb den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Herrn Franz Stohl gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 26. Juli 1909, Z. 17.787, keine Folge gegeben, weil derselbe in den gesetzlichen Bestim¬ mungen der Bauordnung von Steyr nicht begründet erscheint. Ueberdies ist derselbe auch gegenstandslos geworden, nach¬ dem der Balkon ohnedies mit Mattglas versehen wurde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.409. 6. Mietanbot für das Gewölbe im Eyermaunhause. Der Herr Referent gibt bekannt, daß der katholische Arbeiterverein das Mietanbot für dieses Gewölbe wieder zurück¬ gezogen hat und stellt namens der Sektion den Antrag: Der Gemeinderat wolle von der Rückziehung dieses Offertes Kenntnis nehmen. — Nach Antrag. — Z. 21.643. 7. Rekurs gegen eine Armenrats=Entscheidung. Ueber den Rekurs des Franz Melber gegen die Entschei¬ dung des städtischen Armenrates vom 13. August 1909, Z. 18.193, stellt die Sektion folgenden Antrag: Nachdem der Rekurrent freiwillig die städtische Versorgung verlassen hat, erscheint die Verfügung des städtischen Armenrates begründet. Da jedoch derselbe in seinem Rekurse bittet, daß ihm der¬ elbe wieder bewilligt werde und Rekurrent ohne Unterstützung nicht leben kann, so erscheint die Wiederaufnahme desselben in das Josef=Lazaret geboten und stellt die 1. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Rekurse des Franz Melber gegen die Entscheidung des städtischen Armenrates vom 13. August 1909, Z. 18.193, mit Rücksicht auf dessen Bitte um Wiederaufnahme in das Josef=Lazaret insoferne stattgegeben, daß dem Franz Melber die Wiederaufnahme in das Josef=Lazaret und das monatliche Armengeld von 6 K vom Tage seines Eintrittes in dasselbe bewilligt werde. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.400. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann=Stellvertreter Herr G.=R. Ferdinand Reitter. 8. Amtsbericht betreffs notwendiger weiterer Be¬ willigung eines Betrages von 203 K 34 h für die Telephonlinie Steyr—Weyer. Nachdem die Stadt Steyr die Garantie für die Aufbrin¬ jung des Betrages per 4000 K für die Telephonlinie Steyr— Weyer übernommen hat, stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle den Fehlbetrag von 203 K 34 k für die Telephonlinie Steyr—Weyer genehmigen. 9. Stadtkasse=Journals=Abschlüsse pro April und Mai 1909. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse wie folgt: Es betrugen die Einnahmen im Monate 19.126 K 71 h April 1909 Kasserest vom Vormonate 44.501 „ 24 Gesamt=Einnahmen im Monate April 1909 63.627 K 95 h 37.480 „ 43 Ausgaben im Monate April 1909 . 26.147 K 52 h Kasserest für den Monat Mai 1909 Es betrugen die Einnahmen im Monate 81.109 K 58 h Mai 1909 26.147 " 52 Hiezu Kasserest vom Vormonate .. Gesamt=Einnahmen im Monate Mai 1909 107.257 K 10 h 56.007 „ 52 Ausgaben im Monate Mai 1909 51.249 K 58 k Kasserest für den Monat Juni 1909

4 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Heindl und Hiller geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntnis. 10. Gesuch um Nachsicht einer Hundesteuer. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle von der Besteuerung eines Hundes des Herrn Dr. Klotz, welcher nur auf kurze Zeit mit dessen Sohn hier war, absehen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.942 11. Zuschrift des Herrn Kustos des städtischen Museums in Steyr betreffs Ankaufes zweier Bilder für das Museum. Der Sektionsantrag hierüber lautet: #er löbliche Gemeinderat wolle zum Ankaufe zweier Porträts, welche von altvergangener Zeit aus Steyr stammen, 170 K bewilligen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.141. 12. Einladung der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien zur Inserierung der Stadt Steyr in der Chronik der Städte und Gemeinden im Hof= und Staats=Handbuche. Die Sektion beantragt, dies vorliegende Offert abzulehnen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 22.916. 13. Subventions= und Spendengesuche. a) Dem Musikverein in Steyr wird zur Erhaltung der Musikfchule eine Subvention von 200 K bewilligt. — Z. 19.960. b) Dem Taubstummen=Unterstützungsverein in Linz wird eine Spende von 10 K bewilligt. — Z. 19.783. c) Das Ansuchen des Ausschusses zur Errichtung einer deutschen Schule in Deutschleuthen wird aus finanziellen Gründen abgelehnt. — Z. 21.032. Driuglichkeits=Antrag betreffend Vergebung des Stadttheaters. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes teilt der Herr Referent mit, daß Herr August Orthaber wegen Krank¬ heit das Theater nicht übernehmen könne und um Enthebung von der eingegangenen Verpflichtung bitte. Gleichzeitig empfiehlt er, das Stadttheater dem Direktor Karl Stick zu übertragen Weiters liegen noch Gesuche um Verleihung des Stadt¬ theaters vor von Anton Rollett und Anton Weidinger. Die Sektion stellt folgende Anträge: 1. Der Gemeinderat wolle dem Ansuchen des Theater¬ direktors August Orthaber um Auflösung des Theatervertrages Folge geben, jedoch auf die Uebertragung des Stadttheaters an Karl Stick nicht eingehen. Wird einstimmig angenommen. 2. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, das Theater für die Saison 1909/10 dem Gesuchsteller Anton Rollett unter den ihm bekannten Pachtbedingnissen und genauen Einhaltung derselben zu übertragen. Wird mit Majorität angenommen. Der Antrag des Herrn G.=R. Hiller auf Verleihung des Stadttheaters an Karl Stick bleibt in der Minorität. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vize¬ bürgermeister Leopold Köstler. 14. Ansuchen des Totengräbers Josef Aichinger um Reparatur des schadhaften Wasserbassins. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem infolge der Lage des hiesigen Friedhofes die Wasserbeschaffung eine sehr umständliche ist, erlaubt sich die Sektion den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderat wolle die gründliche Reparatur des Wasserbassins auf Parzelle 967 unter der Bedingung beschließen, daß de Gesuchsteller die halben Kosten laut Kostenvoranschlag des hiesigen Bauamtes trägt. Herr G.=R. Erb stellt die Anfrage, ob nicht das Ueber¬ wasser von der Artilleriekaserne zum Totengräberhaus geleitet werden könnte; vielleicht könnte dort ein öffentlicher Brunnen gegen Bezahlung des Wassers errichtet werden. Die Wassernot am Friedhof sei aus verschiedenen Gründen sehr unangenehm. Er möchte den Obmann der Bausektion ersuchen, diesbezügliche Erhebungen zu pflegen. Der Herr Vorsitzende bemerkt hiezu, daß der Friedhof Eigentum der hiesigen Pfarrämter ist und diese die Pflicht hätten, für die Wasserversorgung am Friedhofe einzutreten. Durch die Wassermesser wird sich ja konstatieren lassen, ob von der Artilleriekaserne überschüssiges Wasser zu haben ist. Herr Altbürgermeister Stigler bemerkt, er habe sich mit der Frage wegen der Wasserbeschaffung zum Friedhof schon vielfach beschäftigt, es ist ihm aber nicht gelungen, Abhilfe zu chaffen. Er sei übrigens auch dafür, daß diese Frage von der Bausektion neuerdings studiert werde. Hierauf wird der Sektionsantrag angenommen. — Z.17.161. 15. Ansuchen um Pachtung eines städtischen Grund¬ streifens. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Gesuchsteller Herrn Josef Lainerberger, Pächter des Gasthauses zum „Blumenstöckl“, der angesuchte Grundstreifen im bei¬ läufigen Ausmaße von 4 m2 gegen einen jährlichen Anerken¬ nungszins von 2 K gegen jederzeitigen Widerruf zu verpachten, und zwar nur zum zeitweiligen Hinstellen von leeren Fässern. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.757. 16. Ansuchen um nachträgliche Minderung einer Wasserbezugsgebühr für den Monat Jänner 1909. Ueber das vorliegende Ansuchen des Herrn Preußer stellt die Sektion den Antrag: Nachdem die Sektion der sicheren Ueberzeugung ist, daß im Monate Jänner l. J. das angerechnete Quantum Wasser von der städtischen Wasserleitung im Hause Prevenhubergasse 3 bezogen wurde, erlaubt sich die Sektion den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderat wolle von dem angerechneten Betrag keinen Abzug genehmigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.424. 17. Kollektivansuchen der Bewohner von Ort um Verlängerung der städtischen Wasserleitung von Zwischen¬ brücken in die Schlüsselhofgasse. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem es die Ergiebigkeit der städtischen Wasserleitung gestattet, dieselbe bis in die Schlüsselhofgasse zu verlängern, wolle der löbliche Gemeinderat beschließen, daß die Verlängerung der Wasserleitung bis zum letzten öffentlichen Brunnen gegen¬ über dem Hause Schlüsselhofgasse Nr. 39 laut Kostenvoranschlag des hiesigen Bauamtes um den Betrag von 4550 K und für 25 Stück Wassermesser im Betrage von 1160 K aus Post XVI/9 bewilligt werde und daß von dieser Leitung in der Schlüsselhof¬ gasse drei öffentliche Auslaufbrunnen und ein Feuerhydrant ge¬ speist werden. Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.154. 18. Amtsbericht betreffs Benennung einer neuen Straße. Auf Grund des vorliegenden Amtsberichtes wird die hinter dem Hause Schlüsselhofgasse Nr. 59 zum Posthofe abzweigende Seitenstraße mit „Posthofstraße“ zu benennen beantragt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.238. Dringlichkeits=Antrag wegen Kanalisierung der Schiffmeistergasse und Trottoirherstellung. Sektionsantrag: Der löbliche Gemeinderat wolle der vorgeschlagenen Kanali¬ sierung und Trottoirherstellung seine Zustimmung erteilen und die hiefür laut Kostenvoranschlag nötigen Beträge aus Post XVI a bewilligen, und zwar für Kanalisierung in der Schiffmeister¬ gasse den neunten Teil im Betrage von 60 K, für Trottoir¬ herstellung in der Eisenstraße 750 K. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.169. IV Sektion. Referent: Sektions=Obmann Herr G.=R. Johann Kollmann. 19. Ansuchen um Ueberlassung von Lehrzimmern und des Turnsaales im Bürgerschulgebände zu Privat¬ Unterrichtszwecken. Der Herr Referent verliest folgende Sektionsanträge: 1. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Arbeiter=Turnverein „Vorwärts“ die Benützung des Turnsaales an Dienstagen, Donnerstagen und Freitagen von 7 bis ½9 Uhr abends gegen Vergütung der Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung bis 30. April 1910 zu bewilligen. Auch ist die Benützung wie Unterbringung der diesem Vereine gehörigen Turngeräte zulässig und es hat laut Gemeinderatsbeschluß vom 30. Juli 1909 die Umgangs= und Kommandosprache deutsch zu ein. — Nach Antrag. — Z. 21.774. 2. Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen, daß der hies. Schuhmacher=Genossenschaft die angesuchte Benützung des Zeichen¬ saales im Bürgerschulgebäude zur Erteilung eines Fachunter¬ richtes für Lehrlinge in den Monaten Oktober 1909 bis April 910 an Sonntagen von 1 bis 3 Uhr nachmittags ohne Ent¬ schädigung bewilligt werde. — Nach Antrag. — Z. 22.384. 3. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, daß dem Steyrer Fechtklub der Turnsaal im Bürgerschulgebäude an jedem Montag, Mittwoch und Samstag von 6 bis 7 Uhr abends vom Oktober 1909 bis April 1910 gegen Vergütung der Kosten für Beleuchtung und Reinigung überlassen werde. Nach Antrag. — Z. 21.803. 4. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Fachlehrer Herrn Franz Sager das Klassenzimmer II B in der Knabenbürgerschule zur Erteilung eines Stenographie=Unter¬ richtes Mittwoch und Samstag von 2 bis 4 Uhr gegen Tragung der eventuellen Beleuchtungs= und Reinigungskosten zu überlassen. Nach Antrag. — Z. 22.870. 5. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei jegen Widerruf dem Weltsprachen=Verein zur Erteilung eines Unterrichtes in der englischen Sprache der Zeichensaal der Mädchen=Bürgerschule vom Oktober 1909 bis Mai 1910 von 7 bis ½9 Uhr abends gegen Vergütung der Kosten für Be¬ heizung, Beleuchtung und Reinigung zu bewilligen. Nach Antrag. — Z. 20.382.

5 6. Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es seien dem hiesigen Handelsgremium die Lehrzimmer der IV. und VII. Klasse der k. k Staatsoberrealschule Montag, Dienstag, Mitt¬ woch, Donnerstag und Freitag von 6 bis 8 Uhr abends zur Erteilung eines kommerziellen Fachunterrichtes unter den gleichen Bedingungen wie in den Vorjahren zu überlassen. Nach Antrag. — Z. 23.509. 7 Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei den Gesuchstellern Louis Lebeda, Fachlehrer, und Josef Diltsch, akademischer Maler, der Zeichensaal der Knabenbürgerschule an Mittwoch und Samstagen zur Abhaltung eines Unterrichtes im Zeichnen und Malen gegen Vergütung der auflaufenden Kosten ür Beheizung, Beleuchtung und Reinigung des Saales zu be¬ willigen. Was das weitere Ansuchen um Ueberlassung eines Schul¬ zimmers an Sonntagen zur Erteilung eines Unterrichtes be¬ trifft, so ist der löbliche Gemeinderat im Prinzipe nicht dagegen, es kann jedoch dermalen keine Verfügung getroffen werden, da dieses Lehrzimmer an Sonntagen von 8 bis 10 Uhr von der Vorbereitungsschule benützt wird. Nach Antrag. — Z. 23.295. 20. Ansuchen um Beteilung aus der kaufmänni¬ schen Krankenkasse=Stiftung. Ueber Antrag der Sektion werden folgende Unterstützungen bewilligt: a) dem Anton Kleiner 50 K; b) dem Josef Fuchs 80 K; c) dem Josef Schanofsky 90 K. 21. Ansuchen des Schulausschusses der gewerblichen Fortbildungsschule um Wiederüberlassung der Lokali¬ täten, deren Beheizung und Beleuchtung und Wieder¬ gewährung der bisherigen Subvention. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es sei dem Schulausschusse der gewerblichen Fortbildungsschule für Lehr¬ linge für das Schuljahr 1909/10 ein Erhaltungsbeitrag von 200 K sowie die Benützung der angesuchten Lokale im Bürger¬ schulgebäude nebst Beheizung und Beleuchtung auf Kosten der Gemeinde wieder zu bewilligen. Nach Antrag. — Z. 22.898. Herr G.=R. Millner stellt an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, ob derselbe geneigt ist, über den Stand der Er¬ bauung eines neuen Krankenhauses in der nächsten Sitzung Aufschlüsse zu geben. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß die Angelegenheit wegen Ankauf des Plattnergutes noch nicht erledigt sei. Er werde aber, sobald es ihm möglich sei, die gewünschte Aus¬ kunft erteilen Herr G.=R. Wöll stellt die Anfrage, ob es nicht möglich sei, an den neuen Herrn Bürgermeister von St. Ulrich anzu¬ fragen, ob bei Ueberfüllung der Steyrer Schulen die Gemeinde St. Ulrich bereit wäre, für ihre 200 Kinder selbst eine Schule zu bauen, worauf der Herr Bürgermeister erwidert, daß diese Anfrage gestellt werden kann. Hierauf Schluß der Sitzung. Die Verifikatoren: Der Schriftführer: 1. Druck von G. Br

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats Steyr am 28. Septb 1909 Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr GR. Dr. Franz Angermann. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband. a. Friedrich Wahlermayr, Gastwirt in Steyr bittet um definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband. Nachdem Gesuchsteller mit GR Beschl. vom 25. Juni 1909 die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband von Steyr bewilligt und derselbe mit Erlass der kk Statthalterei Linz vom 20 Juli 909 die öst. Staatsbürgerschaft verliehen wurde, stellt die

I. Sektion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Friedrich Wahlermayer samt Frau die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband Steyr bewilligt Nach Antrag Z. 22219 b. Josef Zagler, Hafnergehilfe Steyr um definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband. Nachdem dem Gesuchsteller mit GR Beschl. vom 22. Jänner 1909 die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband von Steyr bewilligt und mit Erlaß der kk Statthalterei Linz vom 12. August 1909 die öst. Staatsbürgerschaft verliehen wurde stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbl Gemeinderat wolle beschließen:

Es werde dem Gesuchsteller Jos. Zagler samt Gattin und desser 4 mj. Kinder die definitive Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr bewilligt. Nach Antrag Z. 21288. c. Josef Buczek Hutmacher und Hausbesitzer in Steyr um definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband von Steyr. Nachdem dem Gesuchsteller mit GR Beschl. von 8. Mai 1908 die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband von Steyr bewilligt und derselbe mit Erlass in kk Statthalterei in Linz vom 4. August 1909 die öst. Staatsbürgerschaft verliehen wurde, stellt die I. Sektion den Antrag. Der löbl. Gemeidrat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller

Josef Buzek s. Frau und 2 mj. Kinder die definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband von Steyr bewilligt. Nach Antrag Z. 21586. d. Theodor Kirchhoff, Gusdienter Steyr um definitive Aufnahme in den Gemande Verband Nachdem Gesuchsteller mit GR. Beschluss vom 18. Juni 909 die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband von Steyr erhalten hat und laut Erlaß der kk Statthalterei am 6 Juli 909 die öst. Staatsbürgerschaft erworben hat, stellt die I. Sekt. den Antrag: der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der Gesuchseller Theodor Kirchhoff samt Frau u. 3 mj. Kindern

die definitive Aufnahme in den Heimatsverband von Steyr bewilligt: Nach Antrag Z. 21300. e. Adalbert Faktor bittet um Aufnahme seines Sohnes Franz in den Gemeinde Verband von Steyr. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Ansuchen des Adalbert Faktor um Aufnahme seines großjährigen unter Curatel stehenden Sohnes Franz Factor in den Heimatverband von Steyr keine Folge gegeben, da seit der erlangten Großjährigkeit des Franz Faktor noch keine 10 Jahre abgelaufen sind und überhaupt infolge Kuratelsverhängung eine Ersitzung des Heimatsrechtes in Steyr mangels eines freiwilligen Wohnsitzes ausgeschlossen ist, für die nach § 4 des Gemeinde Statutes zulässige freiwillige Aufnahme in den

Gemeinde Verband jedoch keine entsprechenden Gründe vorliegen. Nach Antrag Z. 9987. Hierauf Schluss der Sitzung. Der Vorsitzende Schriftführer Die Verifikatoren

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