Ratsprotokoll vom 30. Juli 1909

zu haben war, ein Beweis, wie dringend eine Abhilfe hier not¬ wendig sei. Eier, Butter werden in Höfen, Gängen, Magazinen im Großen verkauft. Es handle sich nicht um die Greißler, sondern um die Großhändler, die Butter und Eier in Massen hinwegschleppen und in dieser Richtung wäre eine Abänderung der Marktordnung notwendig. err G.=R. Tribrunner verweist auf den § 14 der Marktordnung, welcher den Großhandel nur fördert. Er verlangt die Einsetzung eines Approvisionierungs=Ausschusses, die Erwir¬ kung eines Maximaltarifes durch die Landesbehörde, sowie die Ersichtlichmachung der Preise für die einzelnen Marktartikel; ferner solle der Wochenmarkt in zwei Teile geteilt werden, ein Wochenmarkt für den Kleineinkauf und für den Großeinkauf. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit dem Antrage des Herrn G.=R. Tribrunner auf Einsetzung eines Approvisionierungs=Ausschusses einstimmig angenommen und wird weiters beschlossen, daß dieser Ausschuß in der nächsten Sitzung gewählt werde. 7. Reluis gegen eine Armenrats=Entscheidung. Ueber den vorliegenden Rekurs der Marie Bichlwanger in Wien gegen die abweisliche Erledigung des städtischen Armen¬ rates vom 26. Juni 1909, Z. 4498, stellt die Sektion den Antrag: Nachdem im amtlichen Erhebungsbogen bestätigt ist, daß Rekurrentin tatsächlich für Kost und Wohnung 6 K bezahlt, erscheint die Abweisung des städtischen Armenrates als begründet. Der löbl. Gemeinderat wolle daher beschließen: Es werde dem Rekurse der Marie Bichlwanger gegen die Entscheidung des tädtischen Armenrates vom 26. Juni 1909, Z. 4498, wegen verweigerter Erhöhung der Armenunterstützung aus den Gründen der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.089. 8. Antrag auf Abschluß eines Versorgungs=Ver¬ trages. Der Herr Referent verliest nachstehenden Entwurf eines Versorgungs=Vertrages: Z. 18.561. Versorgungs=Vertrag, welcher zwischen der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr einerseits und dem Herrn Karl Haller, lediger Messerergehilfe in Steyr, Wieserfeldplatz Nr. 17, andererseits abgeschlossen wurde wie folgt: I. Herr Karl Haller übergibt der Stadtgemeinde Steyr einen Betrag von 2000 K (zweitausend Kronen) an den Armenfond der Stadt Steyr in das unbeschränkte Eigentum gegen dem, daß ihm die lebenslängliche Versorgung im städtischen Armenver¬ pflegshause zuteil werde. II. Die Stadtgemeinde Steyr als Verwalterin des Armen¬ sondes Steyr übernimmt zufolge Sitzungsbeschlusses des Ge¬ meinderates der Stadt Steyr vom 30. Juli 1909 das vom Karl Haller angebotene Vermögen per 2000 K für den Armensond Steyr und verpflichtet sich für diesen Betrag den Herrn Karl Haller, solange er am Leben ist, vollständig zu versorgen, das heißt, ihm den Unterstand und Verpflegung (Frühstück, Mittag¬ und Abendessen) im Armenverpflegshause zu verabfolgen, und ihm auch im Erkrankungsfalle die notwendige Hilfe angedeihen zu lassen. III. Das von Herrn Karl Haller zum Zwecke seiner lebens¬ länglichen Versorgung im Armenverpflegshause der Stadtge¬ meinde Steyr übergebene Vermögen per 2000 A wird sogleich Eigentum der Stadtgemeinde Steyr und bleibt auch dann un¬ beschränktes Eigentum der Stadtgemeinde Steyr, wenn derselbe vor seinem Ableben freiwillig aus dem Armenverpflegshause aus¬ treten sollte. IV. Sollte dem Herrn Karl Haller bei Lebzeiten oder nach dessen Tode ein Vermögen zufallen, so steht der Stadtgemeinde Steyr das Recht zu, auf dasselbe für geleistete Unterstützung Anspruch zu erheben, sobald der Betrag von 2000 K aufge¬ zehrt ist. V. Der Vertrag tritt mit dem Tage der Ausfertigung in Kraft. Der Sektionsantrag hierüber lautet: Nachdem der in Versorgung zu nehmende Karl Haller in Steyr zuständig ist und daher, falls derselbe den Betrag von 2000 A verbrauchen würde, derselbe als verdienstunfähig in die Versorgung der Gemeinde genommen werden müßte, erscheint der Abschluß für alle Fälle wünschenswert, daher stellt die Sek tion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde der vorliegende Versorgungs=Vertrag mit Karl Haller genehmigt und ist derselbe nach dem Entwurfe auszufertigen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 18.561. Liegt folgender Dringlichkeits=Antrag vor: An den löbl. Gemeinderat der l. f. Stadt Steyr! Wie bekannt, hat der allseits gefeierte Volksdichter Peter Rosegger im Vorjahre einen Aufruf an das deutsche Volk in Oesterreich erlassen, die Bestrebungen des Deutschen Schulvereines tatkrästigst zu unterstützen, da in den Grenzgebieten mit allen Kräften gegen die Slawisierung deutscher Orte aufgetreten werden muß, und dazu materielle Unterstützung not tut. Der Vorschlag des Dichters geht dahin, für den Deutschen Schulverein eine zwei Millionen Kronen Spende zusammenzu¬ bringen, wenn 1000 einzelne Spenden à zu 2000 K aufge¬ bracht werden. In allen deutschen Orten und Gebieten wird seither eifrigst gearbeitet, solche Spenden aufzubringen, um die große Idee des deutschen Volksdichters verwirklichen zu helfen. Die meisten deutschen Städtevertretungen von Graz, Troppau, Iglau, Pettau, Zuaim, St. Pölten, Teplitz, Wiener Neustadt, Klagenfurt, Salzburg, Linz und Wels und noch andere haben bisher solche Bausteine a 2000 K gewidmet, ebenso zahl¬ reiche Privatpersonen und deutsche Vereine und Korporationen, so daß schon über 300 solcher Bausteine gesichert sind Es ist nachgerade eine nationale Pflicht unserer deutschen Stadt, auch zu diesem Werke, das ausschließlich zur Erhaltung von deutschen Schulen an der Sprachgrenze bestimmt ist, einen solchen Baustein zu widmen, umsomehr als wir in Oberösterreich uns an einer Sprachgrenze befinden, welche des tatkräftigsten Schutzes gegen die slawischen Uebergriffe in deutsches Sprach¬ gebiet bedürfen Mit Rücksicht auf diese Erwägung hat die I. Sektion be¬ schlossen, gemäß § 28 der Geschäftsordnung an den löblichen Gemeinderat zu stellenden Dringlichkeits=Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zur Rosegger=Spende für den deutschen Schulverein seitens der Stadt¬ jemeinde Steyr gleichfalls ein Betrag von 2000 K bewilligt und ist zur Deckung desselben je ein Betrag von 1000 A in das Präliminar von 1910 und 1911 einzusetzen. Sowohl die Dringlichkeit wie der Antrag selbst werden einstimmig angenommen. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Tureck. 9. Rechnungs=Abschluß pro 1908. Nach dem vorliegenden Amtsberichte der städt. Rechnungs Kanzlei wurden die Jahresrechnungen vom Solarjahre 1908 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt, und ist dagegen keine Einwendung eingebracht worden. Laut Protokoll vom 29. Juli d. J. wurden die Jahres¬ rechnungen durch die Mitglieder der Finanz=Sektion Karl Heindl, Josef Hiller und Franz Nothhaft geprüft und richtig befunden. Die Sektion beantragt: Es werden die Rechnungs¬ Abschlüsse genehmigt, sodann 100 Exemplare in der bisherigen Form in Druck gelegt und die Durchführung dem Herrn Bürgermeister übertragen. Herr G.=R. Tribrunner spricht den Wunsch aus, daß schon vor Abstimmung über den Rechnungs=Abschluß je ein Exemplar desselben jedem Gemeinderate zur Verfügung gestellt wird, dem sich auch Herr G.=R. Erb und Herr Altbürgermeister Stigler anschließen. Der Herr Vorsitzende sagt zu, daß er den ausgesprochenen Wunsch erfüllen werde. Hierauf wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. Z. 17.876. 10. Kasse=Journals=Abschlüsse pro März 1909. Die städt. Rechnungs Kanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse wie folgt: Es betrugen die Einnahmen im Monate März 1909 31.809 K 70 h Kasserest vom Vormonate 54.062 K 53 h Gesamt=Einnahmen im Monate März 19 9 85.872 K 23 7 Ausgaben im Monate März 1909. 41.370 „ 99 Kasserest für den Monat April 1909 44.501 K 24 7 Der Herr Referent bemerkt hiezu, daß das Kasse=Journal durch die Herren Gemeinderäte Reitter und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. Zur Kenntuis. — Z. 17.933. 11. Jnschrift des Komitees zur Erbanung der elek¬ trischen Bahn Linz—St. Florian—Steyr betreffs eines weiteren Beitrages. Ueber die vorliegende Zuschrift, worin wegen des hohen Kostenpunktes der Bahntrasse durch die Kirchengasse um einen wveiteren Beitrag zum Bahnprojekt ersucht wird, stellt die Sek¬ tion den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle zur eektrischen Bahn Linz — Steyr weitere 50.000 K in Aktien zeichnen, unter der Voraus¬ setzung, daß die Häuser in der Kirchengasse Nr. 1, 3, 5, 7 ein¬ gelöst und die Regulierung durchgeführt werde. Dieser Betrag würde seine Deckung finden etweder in der Aufnahme eines Dar¬ lehens oder Verkauf der vorhandenen Wertpapiere oder Restrin¬ gierung des Kassagebarungsfondes. Dieser Antrag wird per majora angenommen. Z. 17.360. 12. Spendengesuche. Die vorliegenden Ansuchen des deutschen Vereines in Hadersleben und der Stadt Landskron in Böhmen um eine Subvention, werden aus finanziellen Gründen abgewiesen. Z. 15186 und 15.838.

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